EEG Bezau

Sogar im Fußballgeschäft wird schon für die „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bregenzerwald“ geworben:

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Am 8.7.2024 habe ich die nachstehende Aufsichtsbeschwerde eingebracht:

Marktgemeinde Bezau – Vereinsförderung – Befangenheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Rechnungsabschluss 2023 der Marktgemeinde Bezau hat der Verein „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (ZVR-Zahl 141 7077 634) von der Marktgemeinde Bezau einen Förderungsbeitrag in Höhe von 15.000,- Euro bekommen.

Laut Vereinsregisterauszug vom 22.4.2023 wurde dieser Verein am 6.10.2022 gegründet. Der Vereinsvorstand bestand aus folgenden organschaftlichen Vertretern:

Obmann: Reiner Erich
Obmann-Stellvertreter: Graf Hubert
Schriftführer: Scheibler Mátyás
Kassier: Oberhauser Michael

Somit sind 3 der 4 Vorstandsmitglieder (GR Reiner Erich, Bgm. Graf Hubert, GR Oberhauser Michael) dieses Vereins Mitglieder des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Bezau.
Laut den Niederschriften der Sitzungen der Gemeindevertretung Bezau hat diese aber keinen Beschluss für eine Förderung dieses Vereines gefasst (15.000,- Euro).
Somit hat diesen Beschluss sehr wahrscheinlich der Gemeindevorstand gefasst.
Ist dieser jedoch in diesem Fall nicht befangen?
Für eine baldige Auskunft bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
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Antwort der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.9.2024

Betreff: Gemeinde Bezau, Verein „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“; Enderledigung
Bezug: Ihre Aufsichtsbeschwerde vom 08.07.2024

Sehr geehrter Herr Winkel,

bezüglich ihrer Aufsichtsbeschwerde hinsichtlich der Befangenheit des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Bezau bei einem Beschluss betreffend einen Förderungsbetrag des Vereins „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (ZVR-Zahl 141 7077 634) in Höhe von 15.000 € teilen wir ihnen unter Bezug auf § 82 Abs 3 Vorarlberger Gemeindegesetz (GG) folgendes mit:

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass das gegenständliche Schreiben ausschließlich informativen Charakter hat und daher keinen Bescheid darstellt. Ein Rechtsmittel gegen das Schreiben ist somit jedenfalls nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bezirkshauptmann
Dr. Gernot Längle

Nachrichtlich an:
Gemeinde Bezau
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… und so „elegant“ hat sich der Gemeindevorstand sein gesetzwidriges Verhalten (§ 28 Gemeindegesetz) von der GV sanieren lassen (Auszug aus der Niederschrift der GV-Sitzung vom 18.11.2024, TOP 9.):

Sachverhalt:

Am 10.07.2024 hat sich die Gemeindeaufsicht mit einer Befangenheitsanfrage gemeldet und eine Stellungnahme hierzu angefordert. Die Befangenheitsanfrage bezieht sich auf zwei Beschlüsse des Gemeindevorstandes. Die Begründung der Befangenheit liegt darin, dass drei Mitglieder des Gemeindevorstandes gleichzeitig in der EEB Aufgaben des Vorstandes wahrnehmen. (Erich Reiner: Obmann, Hubert Graf: Obmann Stv., Michael Oberhauser: Kassier). Auf Grund dieser Befangenheit müssen die beiden Beschlüsse aufgehoben und durch die Gemeindevertretung neu gefasst werden.

Die betreffenden Beschlüsse des Gemeindevorstandes in der 58. Sitzung und 60. Sitzung beinhalten die notwendigen finanziellen Mittel zur Aufbaufinanzierung bzw. Abgangsdeckung für das Jahr 2023 der EEB, einschließlich der Ausgaben für einen externen Mitarbeiter, Steuerberater, rechtliche Unterstützung, die Homepage, Grafiker, Schnittstellenprogrammierung und Projektleitung. Diese Entscheidungen basieren auf dem Grundsatzbeschluss der 24. Sitzung der Gemeindevertretung, in der die Schirmherrschaft und die Finanzierung der EEB bis 31.12.2025 beschlossen wurde.

Dieter Gröber (Obmann Finanzausschuss) stellt den Antrag, die Gemeindevorstandsbeschlüsse der 58. Sitzung TOP 4. und der 60. Sitzung TOP 16. in Bezug auf finanzielle Mittel für die EEB aufzulösen. Gleichzeitig den erforderlichen Betrag über 30.000 EUR als Basisinvestition in die EEB für notwendige Aufbauarbeiten zu investieren.

Dieser Antrag wird mit 15 Stimmen angenommen, 3 Mitglieder der Gemeindevertretung sind befangen (Erich Reiner, Michael Oberhauser, Hubert Graf).

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Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau

Laut Vereinsregister (ZVR-Zahl 1417077634) wurde am 6.10.2022 der Verein „Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau'“ gegründet.

Der Vereinsvorstand besteht aus folgenden Personen:
Reiner Erich, Obmann; Graf Hubert, Obmann-Stellvertdreter; Scheibler Mátyás, Schriftführer; Oberhauser Michael, Kassier
Der Verein wurde und wird von der Marktgemeinde Bezau finanziell unterstützt.

Da mir trotz mehrmaliger Information durch den Verein verschiedene Fragen offen waren, habe ich das Energieinstitut Vorarlberg und die illwerke vkw um Stellungnahmen ersucht.
Diese haben wie folgt geantwortet:

Folgende Informationen zu Ihrer Anfrage:

„Erneuerbare Energiegemeinschaft Bezau“ (www.eeg-bezau.at)

·         Betrieb mit der Strom-Teilen-Plattform „eFriends“ (www.efriends.at/).
·         eFriends ist ein Stromhändler
·         Eine Anmeldung bei „efriends“ ist erforderlich, daher Ummeldung von ihrem bisherigen Stromlieferanten.
·         Mit dieser Plattform kann sehr unbürokratisch Strom mit den Nachbarn und anderen Personen innerhalb von Österreich geteilt werden
·         Über die eFriends Plattform kann man selber bestimmen, wem man, aus der eFriends-Community, zu welchem Preis den eigenen Strom verkaufen möchte.
·         Ihr Überschußstrom, den Sie nicht an die Energiegemeinschaft Bezau verkaufen können, wird ausschließlich über die Plattform „efriends“ vermarktet.
·         Die Plattform „efriends“ kümmert sich auch um die Reststromlieferung, die Sie nicht aus der Energiegemeinschaft Bezau beziehen können.
·         Für den bezogenen Strom ist die Vergünstigung durch die Strompreisbremse wirksam.
·         Empfehlung: Vergleich der Strompreise bzw. Einspeisvergütung bei efriends und ihrem bisherigen Stromlieferant bzw. Stromabnehmer

Erneuerbaren Energiegemeinschaft nach dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG):

·         Eine EEG nach EAG soll den Bürgern ein selbstbestimmtes und von Stromkonzernen unabhängiges handeln von Strom ermöglichen.
·         freie Strom-Händlerwahl für den Reststrombedarf, der nicht von der Energiegemeinschaft geliefert werden kann.
·         Bisheriger Vertrag mit ihrem Stromlieferant kann bestehen bleiben
·         Freie Vermarktung ihres Überschussstrom ihrer PV-Anlage, der nicht in der Energiegemeinschaft verbraucht wurde. Verkauf an Oemag oder beliebigen Energielieferant möglich.

Vergünstigungen:

·         Entfall des erneuerbaren-Förderbeitrag,
·         Befreiung von der Elektrizitäts-Abgabe
·         Reduktion der Netzentgelte

Strompreisbremse:

·         Für den verbrauchten Strom innerhalb der EEG ist die Vergünstigung durch die Strompreisbremse nicht wirksam

Nähere Infos finden Sie auch hier: www.energiegemeinschaften.gv.at

Die illwerke vkw begrüßt und unterstützt das gesetzliche Modell der Erneuerbaren Energie Energiegemeinschaften (EEG) als wichtigen Baustein der Energiewende. Das EEG Modell Bezau von eFriends (https://eeg-bezau.at/) beinhaltet jedoch folgende nachteilige, und daher aus unserer Sicht von Interessenten zu prüfende, Rahmenbedingungen:

Ø  Lieferantenwechsel: Mit der Teilnahme am EEG Modell Bezau ist ein zwingender Wechsel des Stromlieferanten verbunden. Der Strombezug bei eFriends ist deutlich teurer als bei illwerke vkw. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit PV-Anlage betragen die Mehrkosten rund 300 € pro Jahr. Die entsprechende Musterrechnung finden Sie unten angeführt.

Ø  keine gesetzliche EEG: Das Modell erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen für EEGs. Deshalb wird der Vorteil reduzierter Netzentgelte und Abgaben für den Stromtausch innerhalb der EEG nicht wirksam. Die gesetzlich vorgesehene freie Lieferantenwahl für den Reststrombezug ist ebenso ausgeschlossen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Team vom vkw Kundenservice

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Gottfried Winkel, Bezau

e5 Gemeinde Bezau – PV-Anlage Mittelschule Bezau

Sehr geehrte Damen und Herren,

die e5 Gemeinde Bezau hatte geplant, 2024 bei der Mittelschule Bezau eine PV-Anlage zu errichten.
Bei der letzten GV-Sitzung am 1.7.2024 hat der Bürgermeister jedoch mitgeteilt, dass diese PV-Anlage nicht errichtet wird.
Grund sei der, dass der Verein „Erneuerbare Energie Bregenzerwald“ – dem die Marktgemeinde Bezau den Strom liefert – derzeit keinen Bedarf dafür habe!
Bekanntlich wurde dieser Verein großteils vom Gemeindevorstand Bezau gegründet und auch finanziell von der Gemeinde Bezau großzügig unterstützt.

Ist diese Vorgangsweise vorbildlich für eine e5 Gemeinde?

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel, Bezau
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Was wir im Rahmen unserer Arbeit mit der Marktgemeinde Bezau aus Energie- und Klimaschutz-Sicht sehr wohl beurteilen können ist das hohe Engagement der Marktgemeinde seit dem Beitritt zum e5-Programm im Jahr 2021 und die sehr gute Beteiligung der Marktgemeinde an verschiedenen Unterstützungsangeboten, die das EIV e5-Gemeinden im Rahmen des e5-Programms zur Verfügung stellt.

Im Moment unterzieht sich Bezau gerade der e5-Erstzertifizierung (verpflichtend innerhalb der ersten 3 Jahre nach Programmbeitritt), die Ergebnisse werden mit der Auszeichnung im Herbst von uns öffentlich gemacht. Im Moment läuft hier die externe Kommissionierung, weswegen wir um Verständnis bitten, dass wir zur Bewertung der Gemeinde bis zu ebenjener Auszeichnung keine Auskunft geben können (da das Ergebnis eben noch nicht final feststeht).

Mit freundlichen Grüßen

Mag.(FH) DI Gregor Sellner
Energieinstitut Vorarlberg