29.11.1995 – Schreiben des Mathias Heim vom 29.11.1995
Brief des Mathias Heim an den Gemeindevorstand: Beschwert sich über den Gemeindesekretär Gottfried Winkel (G.W.); stellt die Frage, ob dieser als Gemeindesekretär noch tragbar sei. Statt den Brief dem Betroffenen G.W. zur Kenntnis zu bringen und zur Stellungnahme vorzulegen, beschließt der Gemeindevorstand angeblich (ein Beschluß liegt nämlich lt. Gemeindevorstandsprotokoll nicht vor), den Brief an die unzuständige Gemeindevertretung weiterzuleiten.
30.1.1996
Bgm. Helmut Batlogg lädt die Gemeindevertretung zu einer nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung ein. Punkt 2 der Tagesordnung: Behandlung dieses Briefes. Illegal, weil Gemeindevertretung nicht zuständig ist.
1.2.1996
G.W. ersucht den Bgm., daß er von dem ihm zustehenden Recht auf Akteneinsicht in diesen Brief Gebrauch machen kann. Der Bgm. lehnt dies rechtswidrigerweise ab, weil der Brief an den Gemeindevorstand gerichtet sei.
5.2.1996
Die Gemeindevertretung beschließt auf Grund dieses Briefes in nö. Sitzung, daß sich der Gemeindesekretär G.W. an den § 37 (Persönliches Verhalten) des Gemeindebedienstetengesetzes zu halten habe.
Obwohl G.W. die Gemeindevertretung auf die Gesetzwidrigkeit dieser Vorgangsweise hingewiesen hat, wurde der Brief behandelt!
6.2.1996
Der Bgm. teilt G.W. den Beschluß der Gemeindevertretung mit, ohne ihm den Beschwerdebrief zu zeigen.
Der Bgm. im ORF zu Bernhard Kaufmann: „Wir haben lediglich Auswirkungen eines dieser Skandälchen, die der Gemeindesekretär von Zeit zu Zeit inszeniert, erörtert.“
Kaufmann: „Welche Skandälchen?“
Batlogg: „Es gibt immer wieder, wenn Sie die Zeitungen verfolgen, dann gibt es immer wieder Zeitungsmeldungen, in denen der Anschein erweckt werde, als ob es hier nicht mit rechten Dingen zugänge.“
8.2.1996
Aufsichtsbeschwerde von G.W. bei der BH Bregenz wegen der Vorgangsweise durch Bgm. und Gemeindevertretung.
29.2.1996 – Schreiben von Gottfried Winkel an die Gemeindevertretung vom 29.2.1996
G.W. übergibt dem Bgm. einen Brief mit konkreten Fragen, was er denn angestellt habe, zur Beantwortung durch die Gemeindevertretung. Der Bürgermeister und die Gemeindevertretung weigern sich wiederholt (gesetzwidrig), diesen Brief durch die zuständige Gemeindevertretung behandeln zu lassen. Erst am 22. Juli 1997 (nach Kündigung und Entlassung) erhält G.W. vom Vizebürgermeister Dr. Fink eine (unbefriedigende) Antwort!
6.3.1996
G.W. ersucht den Landesvolksanwalt um seine Rechtsmeinung in dieser Angelegenheit.
15.3.1996
Antwort der BH zur Aufsichtsbeschwerde: Diese deckt mit einer juristisch völlig falschen Begründung die bisherige Vorgangsweise von Bürgermeister und Gemeindevertretung fast zur Gänze. Bgm. übergibt das Schreiben der BH sofort an die „VN“ zur Veröffentlichung.
19.3.1996 – Schreiben Landesvolksanwalt vom 19.3.1996
Landesvolksanwalt Dr. Schwärzler antwortet G.W. in einem 7-seitigen Schreiben und stellt fest, daß die Erledigung der BH Bregenz vom 15.3.1996 nicht gesetzeskonform ist.
20.3.1996
G.W. schreibt daher nochmals an Volksanwalt Dr. Schwärzler und ersucht diesen um Prüfung der von G.W. behaupteten Mißstände bei der Erledigung durch die BH Bregenz.
26.3.1996
Rundschreiben des Gemeindevorstandes von Bezau an jeden Haushalt. In diesem Schreiben wird G.W. wieder beschuldigt („ .. er habe korrektes Verhalten an den Tag zu legen und er darf keine persönlichen Angriffe gegen Gemeindebürger lostreten“, usw.), ohne daß G.W. jemals vom Bürgermeister oder Gemeindevorstand mitgeteilt wurde, um was es sich dabei konkret handelt.
4.4.1996 – Schreiben Landesvolksanwalt vom 4.4.1996
Brief des Landesvolksanwaltes an den Bügermeister von Bezau
13.5.1996
Auf der Gemeindevertretungssitzung erklärt der Bgm. (auf Anfrage von G.W., warum er dem Volksanwalt trotz mehrmaliger Aufforderung den Brief des Mathias Heim nicht vorlege): „Der Volksanwalt werde den Brief übermorgen auf seinem Schreibtisch haben“.
25.6.1996
Erst mehr als einen Monat später schickt der Bürgermeister eine Kopie des Briefes von Mathias Heim an den Volksanwalt.
31.7.1996 – Schreiben Landesvolksanwalt vom 31.7.1996
Der Volksanwalt teilt dem Gemeindevorstand mit, daß der Brief nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes fällt, sondern daß der Bürgermeister – wegen Befangenheit evt. der Vizebürgermeister – die Angelegenheit zu erledigen habe. Außerdem sei der Brief G.W. zur Kenntnis zu bringen und der Gemeindesekretär mit den Vorwürfen zu konfrontieren und zu ermitteln, welche Substanz diese Vorwürfe haben.
12.8.1996
Sitzung des Gemeindevorstandes: Die Angelegenheit wird vertagt.
14.8.1996
Die BH Bregenz erinnert den Bürgermeister daran, daß den Empfehlungen des Volksanwaltes vom 31.7.1996 möglichst rasch, längstens binnen zwei Monaten (Anm.: bis 2.10.1996) zu entsprechen sei.
26.8.1996
Der Gemeindevorstand beschließt, G.W. zu einer Sitzung des Gemeindevorstandes am 23.9.1996 einzuladen.
4.9.1996
Leserbrief des Gemeindevorstandes in den „VN“: „Daß aber durch gewinkelte mediale Aufarbeitung aus dem Täter ein Opfer wird, das wollen wir so nicht hinnehmen“.
23.9.1996
Der Gemeindevorstand beschließt, die Angelegenheit an den Bürgermeister bzw. wegen dessen Befangenheit an den Vizebürgermeister abzutreten. Der Brief wird wieder nicht an G.W. ausgehändigt. Vbgm. Dr. Jodok Fink erklärt, er werde innerhalb von 48 Stunden durch Juristen abklären, ob er G.W. den Brief (Kopie) aushändigen müsse.
25.9.1996 – Schreiben Landesvolksanwalt 25.9.1996
Volksanwalt Dr. Schwärzler teilt dem Vbgm. Dr. Fink mit, daß der Brief mit Selbstverständlichkeit dem Personalakt des Gemeindesekretärs G.W. anzugehören hat und dieser jederzeit das Recht der Einsichtnahme (Anfertigung einer Ablichtung) habe.
25.9.1996
Vbgm. Dr. Fink teilt G.W. mit, daß er ihm den Brief nicht aushändigen könne (auch weil das der Bürgermeister nicht wolle).
9.10.1996
Vbgm. Dr. Fink teilt G.W. mit, daß er eine Stellungnahme weiterer Juristen einholen werde.
22.10.1996
G.W. schreibt an Dr. Fink, daß seine Geduld in dieser Angelegenheit am Ende sei. Aus den von Dr. Fink versprochenen 48 Stunden seien nun 4 Wochen geworden.
25.10.1996
Dr. Fink teilt G.W. mit, daß er nun dem Bürgermeister empfohlen habe, den Brief dem Personalakt von G.W. zuzuführen.
28.10.1996 – Schreiben des Mathias Heim vom 29.11.1995
Bgm. Batlogg teilt G.W. mit, daß der Brief seit dem 25.10.1996 im Personalakt abgelegt sei. G.W. bekommt damit endlich nach 11 (!!) Monaten eine Kopie des ihn belastenden Briefes. Der Brief enthält Passagen, durch die Mathias Heim von G.W. sofort geklagt werden könnte!
29.10.1996 – Schreiben Gottfried Winkel vom 29.10.1996
G.W. ersucht Mathias Heim in einem Brief um ergänzende Angaben zu seinen schwerwiegenden Vorwürfen gegen den Gemeindesekretär.
6.11.1996 – Schreiben Mathias Heim vom 6.11.1996
Mathias Heim antwortet darauf mit einem ganzseitigen Brief, ohne auch nur mit einem einzigen Wort auf die Fragen von G.W. einzugehen. Er sehe keinerlei Veranlassung, um zu seinem Brief vom 29.11.1995 etwas hinzuzufügen oder etwas zurückzunehmen.
6.11.1996 – Schreiben Gottfried Winkel vom 6.11.1996
Gemeindesekretär Gottfried Winkel nimmt in einem zweiseitigen Brief an die Dienstbehörde (Vbgm. Dr. Jodok Fink) zu den Vorwürfen des Mathias Heim gegen seine Person als Gemeindesekretär Stellung. Er weist alle Vorwürfe zurück und ersucht die Dienstbehörde im Interesse aller Beteiligten um eine Erledigung dieser Angelegenheit ohne weitere Verzögerung. Er macht ihn auch auf den Tatbestand des § 1330 ABGB – Ehrenbeleidigung – aufmerksam.
12.11.1996 – Schreiben Dr. Jodok Fink vom 12.11.1996
Antwort von Vbgm. Dr. Fink an G.W.: 2 Punkte, die die Gemeinde ihm vorwerfe (ohne auch nur einen einzigen Beweis dafür vorzulegen!) – wörtliches Zitat:
a) Öffentliche Schädigung des Rufes der Familie Heim
b) Materielle Schädigung, die daraus dem Autohaus Heim entstanden sei
3.12.1996:
BH Bregenz teilt Dr. Jodok Fink auf dessen Anfrage schriftlich mit, daß das von G.W. am 29.2.1996 dem Bgm. übergebene Schreiben an die Gemeindevertretung von dieser nicht zu beantworten sei.
9.12.1996:
Auf der Gemeindevertretungssitzung stellt G.W. folgenden Antrag:
„Nachdem ich annehme, daß Vbgm. Dr. Jodok Fink genauso wenig wie ich etwas vor der Öffentlichkeit zu verbergen hat, beantrage ich die Rückverweisung des TO.Pkt. 13 der nachfolgenden nichtöffentlichen Sitzung – „Bericht des Vizebürgermeisters zur Situation im Gemeindeamt“ – in eine öffentliche Sitzung.“
Der Antrag wird von der Gemeindevertretung mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
11.12.1996:
G.W. schreibt nochmals an den Landesvolksanwalt und ersucht um Prüfung der von ihm behaupteten Mißstände bei der BH Bregenz und Gemeinde Bezau.
26.2.1997:
Sitzung der Gemeindevertretung: Tagesordnungspunkt „Runder Tisch“ (Vorschlag von G.W.) – die Gemeindevertretung beschließt statt dessen auf einer öffentlichen Sitzung (Personalangelegenheiten müssen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden!), dem Bürgermeister die Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Gemeindesekretär zu empfehlen. Die GV-Niederschrift wird fast vollständig im Gemeindeblatt veröffentlicht!
16.3.1997:
Kündigung des Gemeindesekretärs G.W. per 31.8.1997 und gleichzeitig Versetzung in das Tourismusbüro durch den Gemeindevorstand
26.3.1997: – Presseinformation des Landesvolksanwaltes vom 26.3.1997
Pressekonferenz von Landesvolksanwalt Dr. Nikolaus Schwärzler; nimmt zu den von G.W. behaupteten Mißständen bei der BH Bregenz und Gemeinde Bezau Stellung. Resümee: „Winkel ist tatsächlich nicht der Täter, sondern das Opfer“.
27.3.1997: – Kündigungsprozess
Klage von G.W. beim Arbeitsgericht Feldkirch wegen „Unwirksamkeit einer Kündigung und Versetzung“.
7.5.1997: – Entlassungsprozess
Fristlose Entlassung von G.W. durch den Gemeindevorstand nach einem Leserbrief von Helene Zoller am 30.4.1997 in den „VN“. Mit G.W. wurde über die Vorwürfe von Zoller, die nicht stimmen, kein einziges Wort gesprochen! Zollerprozess
22.7.1997: – Schreiben Vizebürgermeister Dr. Fink vom 22.7.1997
Antwort von Vizebürgermeister Dr. Jodok Fink auf meinen Brief vom 29.2.1996 – nach fast 17 Monaten!!
Ende der unglaublichen Geschichte eines Bezauer Briefes!