von Gottfried Winkel
1.7.1973 – Diensteintritt von Gottfried Winkel bei der Marktgemeinde Bezau als Gemeindesekretär
29.4.1995 – Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung
Auszug aus der Niederschrift, Punkt 5.: „Weiters führt der Bürgermeister (Anm.: Helmut Batlogg) an, daß Gottfried Winkel als wichtigster Mitarbeiter auch loyal sein sollte, dies könne er aber nicht erkennen. Der Dienst werde korrekt versehen, er sei ein hochqualifizierter, erfahrener Sekretär dem keine Versäumnisse, keine Vorwürfe gemacht werden können.“
16.3.1997 – Kündigung von Gottfried Winkel
Der Gemeindevorstand kündigt das Dienstverhältnis mit Gottfried Winkel zum 31.8.1997
6.5.1997 – Entlassung von Gottfried Winkel
Der Gemeindevorstand (DI Helmut Batlogg, Dr. Jodok Fink, Ing. Georg Manser, Georg Fröwis) spricht Gottfried Winkel die fristlose Entlassung aus.
4.11.1997 – Urteil beim Arbeitsgericht Feldkirch
„Es wird festgestellt, daß die am 6.5.1997 von der beklagten Partei ausgesprochene Entlassung des Klägers als Gemeindeangestellter unwirksam ist.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zuhanden des Klagsvertreters die mit S 179.335,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.“
10.11.1997 – Rücktritt von Bgm. DI Helmut Batlogg
Auf der Gemeindevertretungssitzung erklärt Bürgermeister DI Helmut Batlogg, dass er zurücktreten werde.
20.1.1998 – Vergleich beim Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch
zwischen der klagenden Partei Gottfried Winkel und der beklagten Partei Marktgemeinde Bezau wegen Unwirksamkeit einer Kündigung und Versetzung.
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage schließen die Parteien folgenden Vergleich:Die Parteien kommen überein, daß der Kläger von der beklagten Partei über den 31.8.1997 hinaus zu den bisherigen Bruttobezügen und bei gleicher Einstufung (b) weiterbeschäftigt wird, wobei die Verwendung auf „Leiter des Tourismusbüros Bezau“ geändert wird. Die beklagte Partei verzichtet darauf, den Kläger aus dem Kündigungsgrund des § 135 Abs. 1 lit e Gemeindebedienstetengesetz (Bedarfsmangel) zu kündigen.
Fertigung: Dr. Weißenbach, Gottfried Winkel, Dr. Grass, Dr. Fink, Dr. Brändle
2.2.1998 – Die Gemeindevertretung Bezau spricht sich mit 13 gegen 4 Stimmen für den bei Gericht abgeschlossenen Vergleich aus.
16.2.1998 – Gottfried Winkel ist Tourismusbüroleiter
Nach dem gewonnenen Entlassungsprozess und der Aufhebung der Kündigung durch den bei Gericht abgeschlossenen Vergleich beginnt Gottfried Winkel seinen Dienst als Leiter des Tourismusbüros Bezau.
20.11.1998 – Gründungsversammlung Tourismusverein Bezau
Seit 23 Jahren besteht in Bezau kein Verkehrsverein mehr. Die Gründung des neuen Tourismusvereins Bezau findet im Bildungshaus Bezau statt.
22.2.1999 – Vereinbarung Gemeinde – Tourismusverein Bezau
Die Gemeindevertretung beschließt eine Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Bezau und dem Tourismusverein Bezau über die Führung des Tourismusbüros durch den TV Bezau. Auszüge aus dieser Vereinbarung:
Gottfried Winkel bleibt Gemeindebediensteter und ist Leiter des TBs. Die zweite Kraft im TB ist Angestellte des Vereines. Beide Büro-Mitarbeiter sind für einen reibungslosen Betrieb des TBs verantwortlich. Die Verantwortung über das Tourismusbüro obliegt in erster Linie dem Leiter des TBs.
In dieser Vereinbarung ist ausdrücklich festgehalten, dass die Mitarbeit im Tourismusverein Aufgabe der zweiten Kraft im TB (Angestellte des Vereines) ist.
Das heißt, dass ich als Leiter des TBs zu den Vorstandssitzungen des Tourismusvereins nicht eingeladen werde und tatsächlich in den 10 Jahren seit der TV Bezau besteht, noch nie eingeladen wurde!
Es ist einfach unvorstellbar und nirgendwo sonst im Bregenzerwald so, dass der verantwortliche TB-Leiter zu den entscheidenden Sitzungen eines solchen Gremiums über 10 Jahre nicht eingeladen wird!
Diese Konstellation musste natürlich zwangsläufig auch zu Problemen zwischen TB-Mitarbeiter und dem TB-Leiter führen und hat dies auch in zwei Fällen getan. Darauf darf ich jedoch hier leider nicht näher eingehen, da dies unter das Amtsgeheimnis fällt. Nur bei einem allfälligen Prozess, zu dem die betroffenen Personen als Zeuge geladen sind, darf ich dazu öffentlich etwas sagen.
16.1.2001 – Jahreshauptversammlung TV Bezau
Beim Abschluss der Vereinbarung zwischen Gemeinde und TV habe ich gedacht, dass dieser nach einer gewissen Zeit (etwa 1 Jahr) mich – wenn ich meine Arbeit ordentlich mache – doch zu den entscheidenden Vorstandssitzungen einlädt. Dem war leider nicht so.
Daher habe ich nach ca. 2 Jahren auf der 2. JHV des TV Bezau erstmals bemerkt (Zitate aus der Niederschrift), „dass ich nicht zu den Vorstandssitzungen des Vereines eingeladen werde. Deshalb sei das Klima zwischen dem Vorstand und ihm so schlecht, dass es nicht schlechter vorstellbar sei.“ Dazu findet unter „Allfälligem“ eine rege Debatte statt.
Obfrau Susanne Kaufmann stellt u.a. fest, „wenn sie etwas an einem Mitarbeiter zu kritisieren habe, dann sage sie ihm das persönlich und nicht in der Öffentlichkeit, schon gar nicht auf einer Jahreshauptversammlung“.
Bis zum heutigen Tag hat sie mir das auch persönlich nicht gesagt!
Offenbar war der Vorstand des TV Bezau in den 10 Jahren seit Bestehen des Vereines nie bereit, den von der Gemeindevertretung am 2.2.1998 beschlossenen Vergleich zu akzeptieren und mit mir als Tourismusbüroleiter zusammen zu arbeiten.
24.1.2007 – „Lebensgeschichte“ von Anna Franz
Zufällig entdecke ich im Internet auf der Homepage von Anna Franz www.anna-franz.at ihre „Lebensgeschichte“.
Auszug daraus: „Im Februar 1998 wurde ich zur ersten Bürgermeisterin des Landes Vorarlberg gewählt. Dazu gibt es eine interessante Vorgeschichte: Es gab einen heftigen Streit zwischen dem Bürgermeister, also meinem Vorgänger, und dem Gemeindesekretär. Dieser Streit war ein medialer Dauerbrenner, eskalierte und endete mit einer Entlassung des Sekretärs, der dann zum Arbeitsgericht ging. Das führte dazu, dass mein Vorgänger sein Amt zurücklegte und es wollte keiner der damaligen Gemeinderäte das Amt des Bürgermeisters antreten.“
Ja warum muss denn wohl ein Bürgermeister zurücktreten, wenn ein Entlassener nur zum Arbeitsgericht geht?
Wohl nur deshalb, weil der Entlassene – in diesem Falle Gottfried Winkel – Recht bekommen hat und die Entlassung vom Gericht aufgehoben wurde.
Warum steht davon nichts in der „Lebensgeschichte“? So kann frau auch ohne Worte falsch informieren.
16.4.2008 – 9. Jahreshauptversammlung
Erst 7 Jahre später (meine Geduld ist unendlich), bei der JHV am 16.4.2008, habe ich das Thema „Zusammenarbeit TV/TB-Leiter“ wieder zur Sprache gebracht. Zitat aus dem Protokoll: „Gottfried Winkel fragt an, warum für den Tourismusverein eine Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüroleiter nicht in Frage komme. Susanne Kaufmann möchte diese Frage mit ihm persönlich klären und nicht in der Öffentlichkeit. Gottfried Winkel erklärt, dass diese Gründe hier alle hören dürfen und verlässt nach einer weiteren negativen Antwort der Obfrau auf seine Frage die Sitzung.“
Auch hier gibt es bis zum heutigen Tage keine persönliche Klärung mit der Obfrau.
Bereits vorher habe ich beim Punkt „Bericht der Kassierin“ folgendes bemerkt (Zitat aus dem Protokoll): „Gottfried Winkel bemerkt weiters an, dass es unüblich sei, für das Kassieramt 2 Kassiere zu haben, die Mitgliedsbeiträge würden von Günter Feldkircher verwaltet und die Konten der Mitgliedsbeiträge würden der Jahreshauptversammlung nicht zugänglich gemacht.
Günter Feldkircher erklärt, dass Mag. Gerhard Kaufmann bei Vereinsgründung diese Vorgehensweise empfohlen habe, die Mitgliedsbeiträge werden aber jetzt von der Buchhaltung erfasst.“
(siehe dazu auch 5.1.2009)
14.11.2008 – Erstes Gespräch mit Mediator Gerhard Holzer
An diesem Tag findet das erste kurze Gespräch (1 Stunde) zwischen dem vom Bürgermeister beauftragten Mediator Gerhard Holzer und mir statt. Er möchte mit mir nicht über die Vergangenheit und damit die „Zusammenarbeit“ zwischen dem Vorstand des TV und mir als TB-Leiter sprechen, sondern nur über eine andere Arbeit für mich in der Gemeindeverwaltung (Verwendungsänderung). Das lehne ich jedoch ab.
1.12.2008 – Nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Der Gemeindevertretung liegt ein Zwischenbericht von Herrn Holzer vor.
Mein Antrag, den Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten Tourismusbüro“ von der Tagesordnung abzusetzen, weil erst ein Zwischenbericht vorliege und damit nur mehr Schaden angerichtet werde als Nutzen, wird mit 17 zu einer Stimme abgelehnt. Wegen Befangenheit verlasse ich dann die nö. Sitzung.
Es wird beschlossen, dass die verschiedenen Lösungen geprüft werden sollen. Es sollen weitere Gespräche mit Gottfried Winkel, unter Beiziehung von Gerhard Holzer als externem Berater, geführt werden. Anschließend soll die Gemeindevertretung über das Ergebnis informiert werden.
6.12.2008 – Zweites Gespräch mit Gerhard Holzer
Auch in diesem 2. Gespräch (Dauer 2 Stunden) will Herr Holzer mit mir wieder nur über eine Verwendungsänderung und nicht über die Vergangenheit sprechen.
Am 9.12. hat er mir dann mitgeteilt, dass er meine Position wie folgt an die Gemeinde weitergeben werde:
– Der Ruf von Hr. Winkel muss wieder hergestellt werden. Der Vorstand des Tourismusvereins soll mündlich oder schriftlich darlegen, was die Fehler, Vorwürfe an Hr. Winkel bzgl. der Arbeit im TB sind oder waren; also warum sie mit Hr. Winkel nicht zusammenarbeiten können.
– Vor diesem Schritt ist Hr. Winkel zu keinen weitere Gesprächen über Möglichkeiten zur Veränderung bereit.
– Hr. Winkel kämpft mit Rechtsanwalt und Gericht für den Verbleib im TB, wenn nicht entsprechende beweisbare Vorwürfe, Fakten vorliegen, die ein schuldiges verhalten dokumentieren.
Ich habe Herrn Holzer am 6.12. gebeten, noch folgenden 4. Punkt aufzunehmen:
– Er überlegt sich auch rechtliche Schritte gegen alle, die Unwahrheiten oder Lügen über ihn verbreiten oder weiter erzählen. Dies gilt auch für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bei öffentlichen oder nichtöffentlichen GV-Sitzungen.
Am 10.12. hat mir Herr Holzer mitgeteilt, dass er das gerne machen kann.
9.12.2008 – Schlussbericht von Gerhard Holzer an den Bürgermeister
Mit Datum vom 28.11.2008 und 9.12.2008 übergibt Herr Holzer dem Bürgermeister ein 5-seitiges Gesprächs-Protokoll, wovon ich später vom Bgm. auf Anfrage eine Kopie bekomme.
22.12.2008 – Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“
Nach einem Gespräch von mir mit einem Journalisten der „VN“ (Klaus Hämmerle), erscheint am 22.12. in den „VN“ unter dem Titel „Kein Weihnachtsfriede in Bezau“ ein Artikel.
22.12.2008 – „Aufgabenänderung“
Gegen 17.00 Uhr überbringt mir Bgm. Georg Fröwis, datiert mit 22.12.2008, eine „Aufgabenänderung“ ab 12.1.2009. Ich soll im Zuge der Nachbesetzung eines Dienstpostens (der bisherige Mitarbeiter gehe Ende März 2009 in Pension) diesen Dienstposten übernehmen.
Nachdem die Besetzung dieser Stelle noch nicht endgültig geregelt sei, „werden Sie beauftragt, diese Aufgabe vom 12.1.2009 bis 31.3.2009 zu übernehmen.“
Gemäß § 29 Abs. 3 Gemeindeangestelltengesetz liege bei einer Aufgabenänderung für einen drei Monate nicht übersteigenden Zeitraum keine Verwendungsänderung vor.
Der Bürgermeister trifft diese Entscheidung offenbar alleine, obwohl auf der GV-Sitzung am 1.12.2008 beschlossen wurde, dass die Gemeindevertretung über das Ergebnis der weiteren Gespräche (mit Herrn Holzer als Berater) informiert werden soll.
(siehe dazu auch 1.12.2008, 30.12.2008 und 7.1.2009)
22.12.2008 – Sitzung der Gemeindevertretung
Der Bürgermeister berichtet (TO-Punkt „Berichte“): Medienbericht heute in den VN – „Kein Weihnachtsfriede in Bezau“: Dieser Bericht wurde nicht von der Gemeinde initiiert. Der Vorsitzende berichtet über die bisherige Vorgangsweise seitens der Marktgemeinde Bezau betreffend Personalangelegenheiten Tourismusbüro mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung mit Gottfried Winkel zu finden bzw. einen neuen Aufgabenbereich für ihn zu schaffen.
Unter Allfälligem stelle ich folgende Anfrage an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes:
mehr: Anfrage an den Bürgermeister und Gemeindevorstand
In der Niederschrift der Sitzung vom 22.12.2008 wird diese Anfrage inhaltlich mit keinem Wort erwähnt!
Der Bgm. ist auch der falschen Meinung, dass diese Anfrage betreffend eines Vereines nicht den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffe, wie dies im § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz angeführt sei (Verein hat Tourismusbüro von der Gemeinde gemietet und bekommt auch „sein“ Geld hauptsächlich von der Gemeinde!)
24.12.2008 – „VN“: „Streit in Bezau geht weiter“
Die „Vorarlberger Nachrichten“ berichten in einem Artikel über den „Stand der Dinge“ in Bezau. Bgm. Fröwis wird u.a. zur weiteren Führung des Tourismusbüros so zitiert: „Bis zur rechtlichen Klärung werde man das Büro zwischenzeitlich mit Aushilfen bedienen“.
Während meiner Tätigkeit als Leiter des Tourismusbüros Bezau sind die Nächtigungen in Bezau immerhin von rund 91.000 im Tourismusjahr 1997/1998 auf mehr als 138.000 im Jahr 2007/2008 gestiegen.
Damit liegt Bezau am 5. Platz der Bregenzerwälder Gemeinden (hinter Damüls, Au, Schoppernau und Warth).
30.12.2008 – Schreiben von Dr. Grass an Bürgermeister
Mein Anwalt Dr. Bertram Grass schreibt u.a. folgendes an Bgm. Georg Fröwis: „Bevor geprüft werden kann, ob die im § 29 (3) Gemeindeangestelltengesetz genannten Voraussetzungen für eine Aufgabenänderung vorliegen, ersuche ich Sie um Nachricht, ob Sie meinem Mandanten zusagen können, dass er nach dem 31.3.2009 wieder seine gewohnte Stelle als Leiter des Tourismusbüros ausfüllen wird.“
2.1.2009 – „Amtliche Mitteilung des Bürgermeisters“ an alle Bezauer Haushalte
5.1.2009 – Bürgermeister erteilt „Akteneinsicht“
Der Bürgermeister hat in der „Amtlichen Mitteilung“ bezüglich der „Unregelmäßigkeiten in der Kassaführung“ des TV Bezau geschrieben, dass er für weitere Auskünfte bzw. Einsicht in die Konten persönlich zur Verfügung stehe. Meine Frau Hildegard macht davon Gebrauch und erhält von ihm eine Kopie des Schreibens des Steuerberatungsbüros des Tourismusvereins, das der Bürgermeister auf der Sitzung am 22.12.2008 in Beantwortung einer Anfrage von mir vorgelesen hat.
(siehe dazu auch 16.4.2008)
Außerdem zeigt er meiner Frau einen Kontoauszug jenes Kontos, das der Jahreshauptversammlung am 16.4.2008 nicht zugänglich gemacht wurde bzw. das lt. Günter Feldkircher ein internes Konto sei (Mitgliedsbeiträge – siehe Eintrag unter 16.4.2008)
Kontostand per Ende 2008: ca. 11.100,- Euro
7.1.2009 – Anzeige an Staatsanwaltschaft (Verdacht auf Untreue)
Ich habe der Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt zur Anzeige gebracht, da der Verdacht besteht, dass jemand das Delikt der „Untreue“ gem. § 153 Strafgesetzbuch begangen hat und damit dem Tourismusverein Bezau bzw. der Marktgemeinde Bezau einen Vermögensnachteil zugefügt hat.
(siehe dazu auch März 2009)
7.1.2009 – Auszug aus dem Brief von Bgm. Fröwis an Rechtsanwalt Dr. Grass
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 30.12.2008 teile ich Ihnen mit, dass die Gespräche mit dem Mediator noch nicht abgeschlossen sind und wir nach wie vor auf eine einvernehmliche Lösung hoffen.
Sollte es trotz Beiziehung eines Mediators nicht möglich sein, eine gemeinsame Lösung zu finden, müssen von uns weitere Schritt angedacht werden (z.B. evtl. Verwendungsänderung ab 1. April 2009 oder Prüfung von anderen Möglichkeiten).“
(siehe dazu auch 30.12.2008, 22.1.2009 und 5.2.2009)
10.1.2009 – „VN“-Artikel: „Winkelzüge“ setzen sich fort
VN zitiert Bgm. Fröwis wie folgt: „Während Winkels Zeit als Tourismusbüro-Chef seien insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, erwähnt der Bürgermeister betont beiläufig. Er wolle das jedoch nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“
22.1.2009 – Auszug aus dem Brief von Rechtsanwalt Dr. Grass an Bgm. Georg Fröwis
Ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 30.12.2008 und Ihr ausweichendes Schreiben vom 7.1.2009.
Ihr Schreiben vom 22.12.2008 scheint nicht ernst gemeint zu sein, wenn Sie darin von einer Aufgabenänderung für höchstens drei Monate sprechen.
In einer Aussendung an die Bezauerinnen und Bezauer vom Dezember 2008, welche Aussendung nach Ihrem Schreiben vom 22.12.2008 erfolgte, ist deutlich von einer Verwendungsänderung nach § 29 Abs. 3 GAG – auf Dauer – die Rede. Offensichtlich ist dies der Wille des Dienstgebers.
Auch erklären Sie im Schreiben vom 7.1.2009 nicht, was nach dem 1.4.2009 geschehen soll.
In Erwartung einer umgehenden und konkreten Beantwortung meiner bisherigen Schreiben zeichne ich …
(siehe dazu auch 30.12.2008, 7.1.2009 und 5.2.2009)
3.2.2009 – Sitzung des Vorstandes des TV Bezau
Der lt. Obfrau Susanne Kaufmann seit der Jahreshauptversammlung im April 2008 nicht mehr aktive Tourismusverein Bezau ist offenbar doch wieder aktiv: Am 3.2. findet eine Sitzung des Vorstandes statt.
5.2.2009 – Auszug aus dem Brief von Rechtsanwalt Dr. Rainer Santner an Dr. Bertram Grass
Im Vollmachtsnamen meiner Mandantschaft Marktgemeinde Bezau teile ich Ihnen zu Ihrem Schreiben vom 22.1.2009 folgendes mit:
Seitens meiner Mandantschaft wird immer noch eine einvernehmliche gütliche Lösung der Konfliktsituation angestrebt, die im Tourismusbüro unter der Leitung Ihres Mandanten zwischen den dortigen Mitarbeitern zum einen und in der Zusammenarbeit mit dem Tourismusverein zum anderen entstanden ist.
Der von Ihnen angeführte „Wille des Dienstgebers“ geht immer noch primär in Richtung einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung mit Ihrem Mandanten zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes im Tourismusbüro.
Meine Mandantschaft hatte Ihre Anfrage konkret beantwortet und auf ein konkretes Angebot seitens Ihres Mandanten gewartet.
Vor der rechtsgeschäftlichen Willenserklärung steht die bereits konkret mitgeteilte tatsächliche Absichtserklärung laut Schreiben meiner Mandantschaft vom 7.1.2009. Diese ist weder “ausweichend“, noch sind frühere Erklärungen meiner Mandantschaft „nicht ernst gemeint“.
Meine Mandantschaft hat nowendiger Weise vom Recht auf eine befristete Aufgabenänderung Gebrauch gemacht. Mit Ablauf dieser Frist wird rechtzeitig das weitere dienstliche Vorgehen Ihrem Mandanten mitgeteilt werden.
Erst dann wird meine Mandantschaft entscheiden und Ihrem Mandanten dienstrechtlich mitzuteilen haben, wie seine dienstrechtliche Verwendung aussieht.
6.2.2009 – Auszug aus dem Brief von Rechtsanwalt Dr. Bertram Grass an Dr. Rainer Santner
Bei dem von mir telefonisch beiläufig erwähnten Angebot handelte es sich um eine von meinem Mandanten noch nicht autorisierte interne Überlegung. Nachdem aber mein Mandant zu seinem Entsetzen am 10.01.2009 feststellen musste, dass er in den „Vorarlberger Nachrichten“ vom Bürgermeister bzw. der Marktgemeinde Bezau schlecht gemacht wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass mein Mandant den Gedanken an ein Angebot seinerseits weiter verfolgen wird.
Mein Mandant stößt sich insbesondere an nachstehender Aussage des Bürgermeisters im vorgenannten Artikel in den „Vorarlberger Nachrichten“ vom 10.01.2009:
„Während Winkels Zeit als Tourismuschef seien insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, erwähnt der Bürgermeister betont beiläufig. Er wolle das jedoch nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“
Es ist natürlich offensichtlich, dass der angesprochene Leser den Eindruck erhält, mit meinem Mandanten könne man nicht zusammenarbeiten und er sei schuld daran, dass 7 Mitarbeiterinnen „gegangen sind“.
Es entsteht jedenfalls der Eindruck, dass sieben Mitarbeiterinnen wegen des Verhaltens meines Mandanten gekündigt hätten.
Dies ist unwahr.
Der Bürgermeister hat sohin klarzustellen, dass die von ihm angesprochenen Kündigungen mit dem Verhalten des Gottfried Winkel nichts zu tun hatten.
Sollte sich Ihr Mandant zu einer solchen Maßnahme nicht verstehen können, müsste mein Mandant eine Unterlassungsklage einbringen bezüglich des erwähnten Zeitungsartikels. Mein Mandant behält sich vor, in diesem Fall auch wegen der „Amtlichen Mitteilungen der Marktgemeinde Bezau, Dezember 2008“, Klage zu erheben.
Der Bürgermeister hat nun die Gelegenheit, die von ihm öffentlich aufgestellte Behauptung, während Winkels Zeit als Tourismusbürochef seien insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, zur Vermeidung eines falschen Eindrucks bei den Lesern, zu erläutern.
Mein Mandant begehrt, dass in der nächsten Samstagausgabe der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 14.02.2009 im Teil A (Lokalteil, rechte Seite, oben) in ähnlicher Größe (1/3 Seite) mit ähnlich großer Überschrift wie am 10.01.2009 Ihre Mandantin auf eigene Kosten durch folgende Wortwahl die vom Bürgermeister gemachte Aussage in den „Vorarlberger Nachrichten“ vom 10.01.2009 klarstellt:
Widerruf durch Bgm. Georg Fröwis
In dem Artikel „Winkelzüge“ setzen sich fort“ in der Ausgabe der „Vorarlberger Nachrichten“ vom 10.1.2009, Seite A9, wurde ich wie folgt zitiert:
„Während Winkels Zeit als Tourismuschef seien insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, erwähnt der Bürgermeister betont beiläufig. Er wolle das jedoch nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“
Die obige Aussage widerrufe ich und stelle dazu fest:
Diese meine Aussage hat einen unzutreffenden Eindruck erweckt und war daher irreführend.
Ich stelle hiermit klar, dass die von mir angesprochenen Kündigungen mit dem Verhalten des Gottfried Winkel nichts zu tun hatten.
Bgm. Georg Fröwis, Bezau
(siehe dazu auch 30.12.2008, 7.1., 22.1. und 5.2.2009)
14.2.2009 – Kein Widerruf durch Bürgermeister Georg Fröwis in den „VN“
Bürgermeister Georg Fröwis hat die Möglichkeit, seine Aussage vom 10.1.2009 gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“ freiwillig zu widerrufen und damit einer Klage zu entgehen, nicht genutzt.
17.2.2009 – Brief von Dr. Sandner an Dr. Grass
In obiger Angelegenheit beziehe ich mich höflich auf Ihre beiden Fax-Schreiben vom 6.2. und 16.2.2009 und bedanke mich für die aus kollegialen Gründen erfolgte Fristerstreckung. Ich hatte Ihnen am Telefon erklärt, wie es dazu kommen konnte, dass ich Ihr erstgenanntes Fax erst am späten Vormittag des 16.2.2009 gesehen und gelesen hatte, und habe Sie noch vor meiner Mandantschaft telefonisch erreicht.
In der Sache selbst, nämlich primär dem Bestreben nach einer einvernehmlichen Lösung anstelle einer nach meiner Rechtsauffassung möglichen (einseitigen) Verwendungsänderung auf Dauer, sollte uns die nunmehr von Ihrem Klienten aufgegriffene Berichterstattung in den VN nicht aufhalten können, ging doch dieser Zeitungsartikel (samt Randspalte) in keinster Form von meiner Mandantschaft aus, und wird bei zusammengefasstem Lesen und Verständnis des Artikels auch klar, dass Bürgermeister Fröwis Ihren Klienten nicht „schlecht macht“.
Dieser vermeintliche „Eindruck“ könnte vielmehr durch die Bemerkungen und vor allem den Randspalten-Kommentar, und nicht durch die tatsächliche Äußerung des Bürgermeisters entstehen. Es ist nämlich nicht richtig, dass Bürgermeister Fröwis „betont beiläufig“ erwähnt hat, dass während der letzten 10 Jahre im Tourismusbüro 7 Mitarbeiter gegangen sind bzw. aufgehört haben, sondern er hat diese wahrheitsgemäße Antwort auf eine dahingehende gezielte Frage des Redakteurs gegeben.
Der nächste im Zeitungsartikel enthaltene Satz, er wolle das jedoch nicht in der Öffentlichkeit kommentieren, ist auch nicht ausdrücklich und nicht in diesem Zusammenhang gefallen, sondern hat Bürgermeister Fröwis anfangs gesagt, dass es besser wäre, gar nichts mehr in der Zeitung darüber zu schreiben und hat er hinsichtlich den 7 früheren Mitarbeitern keine öffentliche Schuldzuweisung in Richtung Ihres Klienten machen wollen und dies auch ausdrücklich gesagt.
Diesbezüglich wurde Herr Bürgermeister Fröwis im Zeitungsartikel auch nicht zitiert, wie an anderen Stellen, die richtiger und bezeichnender Weise ausdrücklich unter Anführungszeichen gesetzt würden.
Unbeschadet dieses Zeitungsartikels hat meine Mandantschaft Ihrem Klienten direkt und natürlich auch im Wege des Versuchs nach einer einvernehmlichen Lösung unter Beiziehung des Mediators mehrfach konkret dargelegt, nicht zuletzt mit meinem Schreiben vom 5.2.2009, dass, aufgrund der vorangegangenen Konflikte, Spannungen und Probleme in der Mitarbeit und Zusammenarbeit mit Ihrem Mandanten im Tourismusbüro zum einen und in der Verknüpfung mit dem Tourismusverein zum anderen, eine weitere Verwendung als Leiter des Tourismusbüros unmöglich ist, und hat sie sich eine Verwendungsänderung auf Dauer vorbehalten.
Das nunmehrige Begehren Ihres Klienten auf Widerruf der wahren Äußerung, dass in den letzten 10 Jahren 7 Mitarbeiter im Tourismusbüro gegangen sind bzw. aufgehört haben, ist mE zivilrechtlich unbegründet und nicht haltbar, und trägt auch seine Klagsandrohung grundsätzlich nicht zu einer einvernehmlichen Lösung des Konflikts bei. Diesbezüglich wird Herr Bürgermeister Fröwis ausdrücklich und richtig im Zeitungsartikel zitiert: „Es geht nicht um ihn oder um mich. Es geht um das wichtige Tourismusbüro. Wir müssen das Konfliktpotential hier herausnehmen. Gottfried Winkel wäre doch auch gedient, würde er das Angebot der ihm offerierten Tätigkeit bei gleicher Entlohnung in der Gemeinde wahrnehmen“ … „Wir legen derzeit fest, wie wir provisorisch die nächsten Tage und Wochen bewältigen“.
Durch die sonstigen Bemerkungen und Kommentare des Redakteurs dieses nicht von meiner Mandantschaft lancierten Zeitungsartikels, mit welchem bei der Leserschaft der Eindruck entstehen könnte, der über die wahren Angaben von Herrn Bürgermeister Fröwis in Richtung „Konfliktpotential“ und die Tatsache, dass in den letzten 10 Jahren 7 Mitarbeiter im Tourismusbüro gegangen sind bzw. aufgehört haben, hinausgeht, liegt nicht im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters oder der Marktgemeinde Bezau. In deren Verantwortungsbereich liegen das notwendige dienstliche Interesse hinsichtlich des Tourismusbüros und seiner Mitarbeiter und das Bemühen, diese Diskussion nicht öffentlich über die Medien zu führen, sondern eben einvernehmlich oder dienstrechtlich zu lösen.
Falls Ihr Klient doch noch ein Angebot bzw. Gegenangebot unterbreiten möchte, sind wir für weitere Gespräche gerne bereit. Meine Mandantschaft und Bürgermeister Fröwis haben aber Ihren Klienten nicht öffentlich mit unwahren und rufschädigenden Tatsachenbehauptungen konfrontiert, die ihm einen berechtigten Grund für eine Klage geben könnten.
28.2.2009 – Kein Widerruf durch Bürgermeister Georg Fröwis
Bürgermeister Georg Fröwis hat also (siehe obiger Brief seines Rechtsanwaltes) auch nach einer Fristverlängerung die Möglichkeit, seine Aussage vom 10.1. gegenüber den „VN“ freiwillig zu widerrufen und damit einer Klage zu entgehen, nicht genutzt.
5.3.2009 – Klage gegen Bürgermeister Georg Fröwis bzw. die Marktgemeinde Bezau
An das Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht
Klagende Partei(en):
Gottfried Winkel, Gemeindebediensteter, Sandriese 542, 6870 Bezau
vertreten durch: Dr. Bertram Grass
Beklagte Partei(en):
1. Marktgemeinde Bezau, vertreten durch den Bürgermeister Georg Fröwis, Platz 375, 6870 Bezau
2. Georg Fröwis, Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau, Platz 375, 6870 Bezau
wegen: Unterlassung: EUR 6.540,00
Widerruf EUR 6.540,00
Veröffentlichung EUR 6.540,00
gesamt EUR 19.620,00 s.A.
KLAGE
A.) Der Kläger ist bei der Erstbeklagten seit 1.7.1973 als Gemeindebediensteter beschäftigt.
Am 20.01.1998 haben der Kläger und die Erstbeklagte vor dem angerufenen Gericht zu 33 Cga 55/97 p einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, wonach sie übereinkommen, dass der Kläger bei gleicher Einstufung bei der Beklagten weiterbeschäftigt ist, die Verwendung indes auf „Leiter des Tourismusbüro Bezau“ geändert wird.
B.) Die Erstbeklagte will dies offenbar ändern.
Sie bedient sich dabei nunmehr eines medialen Rundumschlages gegenüber dem Kläger.
In einer an alle Bezauerinnen und Bezauer gerichteten amtlichen Mitteilung der Beklagten vom Dezember 2008 war es dem Zweitbeklagten ein „Bedürfnis“, seine Mitbürger „direkt und nicht über die Medien“ zu informieren.
Er meinte, dass sich das negative Gesprächsklima zwischen dem Kläger und den Vereinsfunktionären bzw. den Vereinsfunktionären des Tourismusbüros und dem Bürgermeister in den letzten Monaten weiter zugespitzt habe. Wörtlich führt er aus: „Der Generalangriff mit Vorwürfen an den Vereinsvorstand und vorwiegend an die Kassaführung bei der letzten Hauptversammlung und die öffentliche Darstellung von Unregelmäßigkeiten über die Medien zwingen mich zum Handeln.“
Wie er bereits auf Anfrage der VN erklärt habe, gehe es nicht um Kündigung oder Strafversetzung eines Mitarbeiters, sondern um eine Konfliktlösung.
Es gehe auch gar nicht um eine Kündigung des Klägers, sondern um eine Verwendungsänderung nach § 29 Abs 3 GAG.
Der Kläger bekäme eine neue Herausforderung, engagierte Arbeit „abseits von Konflikten“ zu leisten. Weshalb der Kläger diese Verwendungsänderung gerichtlich anfechten wolle, sei ihm, dem Bürgermeister, nicht klar.
C.) Wiewohl der Zweitbeklagte in der vorgenannten Mitteilung erklärte, es sei ihm ein Bedürfnis, die Bezauerinnen und Bezauer „direkt“ und nicht über die Medien zu informieren, gefiel er sich nun doch darin, in den Vorarlberger Nachrichten am 10.01.2009 zu erklären, dass es nicht um den Kläger oder um den Bürgermeister gehe, sondern es gehe ihm um das wichtige Tourismusbüro. Wir (gemeint die Erstbeklagte) müssen das Konfliktpotential hier herausnehmen. Mit „Konfliktpotential“ ist für den Leser aufgrund des gesamten Artikels und der bereits früheren Berichterstattung ausschließlich der Kläger gemeint.
Während des Klägers Zeit als Leiter des Tourismusbüro seien insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen. Er (Zweitbeklagter) wolle dies „nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“
D.) Die beklagten Parteien machen medial den Kläger schlecht.
Ganz abgesehen davon, dass die medial aufgestellten Behauptungen einen unzutreffenden Eindruck erwecken und daher irreführend sind (was im einzelnen unschwer belegt werden könnte), hat der Kläger selbstredend ein Interesse, dass es die Beklagten unterlassen, immer wieder solche Äußerungen zu verbreiten, insbesondere zu behaupten, dass seit „Winkels Zeit als Tourismusbüro-Chef insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen seien und das Gesprächsklima zwischen dem Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel und den Vereinsfunktionären bzw. dem Bürgermeister sich in den letzten Monaten weiter zugespitzt habe“.
Zum Teil sind die behaupteten Äußerungen auch unrichtig, insbesondere dass – bezogen auf den Kläger – während der Zeit sieben Mitarbeiterinnen gegangen seien.
Die zitierten Behauptungen in den vorgenannten Medien sind für den Kläger beleidigend, nachteilig und aufs Äußerste kränkend.
Selbst wenn sie zum Teil noch wahr wären, hat der Kläger insbesondere nach einem früheren lange andauernden Arbeitsrechtsstreit, welchen der Kläger für sich erfolgreich beenden konnte, einen Anspruch darauf, dass allfällige Auseinandersetzungen zwischen ihm und der erstbeklagten Partei, seiner Dienstgeberin, nicht in den Medien breit getreten werden.
Der Kläger hat sohin nicht nur das Recht, dass die Beklagten solche Äußerungen unterlassen, sondern hat er auch einen Anspruch darauf, dass die Beklagten solche Äußerungen widerrufen.
Der Anwendungsbereich der Fürsorgepflicht ergibt sich nicht nur aus § 18 AngG, sondern gilt grundsätzlich für jeden Vertragspartner, der Arbeitsleistungen erbringt.
Davon sind auch öffentlich rechtliche Dienstverhältnisse umfasst (vgl. Feil in Schwimann zu § 1157 ABGB, RdZ 30).
Besteht der Inhalt der Fürsorgepflicht nicht in einem positiven Tun, sondern in einer Unterlassung, wie zum Beispiel Ehrverletzungen, hat der Dienstnehmer einen Unterlassungsanspruch (vgl. Feil in Schwimann wie vor).
Es bedarf keiner näheren Erklärung, dass der Kläger durch die Äußerungen der Beklagten in den vorgenannten Medien geschädigt wurde.
Durch die vorgenannte Verbreitung droht die Gefahr der Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes, welche auch bei der Verbreitung wahrer Tatsachen vorliegen kann, wenn dadurch die Interessen des Betroffenen unnötig verletzt werden.
Es ist dem Dienstgeber sohin untersagt, selbst wahre Tatsachen zu verbreiten, wenn dadurch die Interessen des Betroffenen unnötig verletzt werden.
Dem Kläger steht sohin auch deswegen bei Wiederholungsgefahr und ohne Vorliegen der für den Widerruf und die Veröffentlichung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB normierten Voraussetzungen ein Unterlassungsanspruch zu (vgl. 8 Ob A 187/97 a).
Der Unterlassungsanspruch resultiert auch aus § 1330 ABGB.
Aufgrund der doppelten Publikation der Beklagten ist zu befürchten, dass diese auch weiterhin öffentlich nachteilige Äußerungen über den Kläger abgeben.
Neben der Unterlassung und dem Widerruf der genannten Äußerungen beantragt der Kläger auch die Veröffentlichung des Widerrufs. Jedes einzelne Begehren wird mit je EUR 6.540,00 bewertet.
Die Erstbeklagte haftet dem Kläger gegenüber für die Verbreitung der zuvor genannten Tatsachen als Dienstgeberin; der Zweitbeklagte, weil er es war, welcher sowohl die amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Bezau vom Dezember 2008 verfasste und versandte als auch die im Artikel der Vorarlberger Nachrichten vom 10.01.2009 zitierten Äußerungen gemacht hat, insbesondere „Während Winkels Zeit als Tourismusbürochef seien insgesamt 7 Mitarbeiterinnen gegangen, er wolle das jedoch nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“ und „Wir müssen das Konfliktpotential hier herausnehmen“.
Der Kläger beantragt sohin zu erlassen das
URTEIL:
1.) Die beklagten Parteien sind schuldig, ab sofort folgende oder sinngemäß ähnliche Behauptungen des Inhaltes „Leider hat sich das negative Gesprächsklima zwischen dem Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel und den Vereinsfunktionären bzw. dem Bürgermeister in den letzten Monaten weiter zugespitzt. Ein Generalangriff mit Vorwürfen an den Vereinsvorstand und vorwiegend an die Kassaführung bei der letzten Jahreshauptversammlung und die öffentliche Darstellung von Unregelmäßigkeiten über die Medien zwingen mich zum Handeln.“ (Gemeindeinfo Bezau) sowie „Während Winkels Zeit als Tourismusbüro-Chef sind insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, ich (Bürgermeister) will dies aber nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“ (Vorarlberger Nachrichten) zu unterlassen.
2.) Die beklagten Parteien sind binnen 14 Tagen schuldig, die auf Seite 3 der Gemeinde-Info Bezau vom Dezember 2008 verbreitete Behauptung
a.) „Leider hat sich das negative Gesprächsklima zwischen dem Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel und den Vereinsfunktionären bzw. dem Bürgermeister in den letzten Monaten weiter zugespitzt. Ein Generalangriff mit Vorwürfen an den Vereinsvorstand und vorwiegend an die Kassaführung bei der letzten Jahreshauptversammlung und die öffentliche Darstellung von Unregelmäßigkeiten über die Medien zwingen mich zum Handeln.“
gegenüber den Lesern der Gemeinde-Info Bezau ebenso zu widerrufen wie
b.) „Während Winkels Zeit als Tourismusbüro-Chef sind insgesamt sieben Mitarbeiterinnen gegangen, ich (Bürgermeister) will dies aber nicht in der Öffentlichkeit kommentieren.“
gegenüber den Lesern der Vorarlberger Nachrichten zu widerrufen.
3.) Die beklagten Parteien sind binnen 14 Tagen schuldig, den zu Punkt 2.a.) auferlegten Widerruf in der nächsten Gemeinde-Info Bezau an gleichwertiger Stelle sowie den zu Punkt 2.b.) auferlegten Widerruf in einer Samstagausgabe der Vorarlberger Nachrichten an gleichwertiger Stelle in Größe einer drittel Seite auf eigene Kosten zu veröffentlichen.
4.) Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwange die Prozesskosten zu Handen der Klagsvertreter zu ersetzen.
8.3.2009 – Vorschlag für außergerichtliche Einigung
Gottfried Winkel unterbreitet Bgm. Georg Fröwis per Mail einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung und teilt ihm mit, unter welchen Bedingungen er das „Umweltamt Bezau“ übernimmt und einer Änderung des gerichtlichen Vergleichs von 1998 zustimmt (Details dazu später).
9.3.2009 – Übergabe des folgenden Briefes der Bezauer Liste durch Gerhard Steuer an Gottfried Winkel
„BEZAUER LISTE
Betreff: Ausschluss von Gottfried Winkel aus der „Bezauer Liste“
Bei der letzten Gemeindevertretungswahl 2005 haben sich alle Bezauer Gemeindemandatare in einer Gemeinschaft als Einheitsliste „Bezauer Liste“ den Wahlen gestellt.
Bei der Aussendung an den Krankenpflegeverein, sowie an den Heimatmuseumsverein vom 23.12.2008 hat Gottfried Winkel seine Kassiertätigkeit aufgekündigt und gleichzeitig dem Bürgermeister, sowie allen anwesenden Gemeindevertretern der Sitzung vom 22.12.08 „unsägliches Verhalten“ (= 1. unsagbar, 2. blamabel, dümmlich, eine Frechheit, niveaulos, peinlich, usw. /Quelle Duden) vorgeworfen.
Diese Anschuldigung an die gesamte Gemeindevertretung, sowie die derzeitige Vorgehensweise von Gottfried Winkel sind absolut inakzeptabel und veranlassen uns zu dem Schritt, Gottfried Winkel aus der Gemeinschaft „Bezauer Liste“ auszuschließen.
Bezau, am 6.3.09
19 Unterschriften: Christian Meusburger, Manser Georg, Natter Hubert, Kaufmann Hubert, Hubert Eberle, Rudolf Meusburger, Andreas Kappaurer, Manser Josef, Greber Peter, Sutterlüty Amadeus, Rüscher Jakob, Albert Kaufmann, Ellen Nenning, Gerhard Steurer, Anna Franz, Hiller Jodok, Andreas Wüstner, Moosbrugger Daniel, Anton Bär“
Interessant ist, wer u.a. von den insgesamt noch 31 Gemeindevertretern und Ersatzleuten der „Bezauer Liste“ den obigen „Partei-Ausschluss“ nicht unterschrieben hat: z.B. Georg Fröwis – War er gegen den Ausschluss oder hat er sich nicht getraut, den Ausschluss zu unterschreiben?
März 2009 – Auszug aus meiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft vom 7.1.2009:
Frau N.N. hat in einem Bezauer Restaurant eine Gästeehrung für 2 Ehepaare durchgeführt. Die Kosten für diese Gästeehrung in Höhe von 184,40 Euro (+ Geschenke für die beiden Ehepaare in Höhe von je ca. 35,- Euro) hat der Tourismusverein Bezau bezahlt. Der Tourismusverein Bezau bekommt das Geld für Gästeehrungen von der Marktgemeinde Bezau. In Bezau werden Gäste, die mindestens 5 Jahre in Bezau Urlaub gemacht haben, das 1. Mal geehrt und dann wieder alle 5 Jahre (10, 15, 20 Jahre usw.). Die beiden Ehepaare hatten 30 Jahre lang einen Zweitwohnsitz in Bezau. Zweitwohnungsbesitzer werden in Bezau aber als Gäste nicht geehrt. Die beiden Ehepaare waren bei der Gemeinde Bezau in diesen 30 Jahren nicht als Gäste gemeldet (§ 5 Meldegesetz) und es wurde daher von den Unterkunftgebern auch keine Gästetaxe (Kurtaxe) an die Gemeinde Bezau bezahlt. Bisher bzw. zumindest in den letzten 10 Jahren wurden in Bezau keine anderen Zweitwohnungsbesitzer auf Kosten der Gemeinde geehrt. Es besteht daher der Verdacht, dass Frau N.N. das Delikt der „Untreue“ gem. § 153 Strafgesetzbuch begangen hat und damit dem Tourismusverein Bezau bzw. der Marktgemeinde Bezau einen Vermögensnachteil zugefügt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat die Polizeiinspektion Bezau um einen Bericht gebeten. Diese hat am 24.2.2009 folgenden Bericht erstattet:
Nach telefonischer Rücksprache mit der Beschuldigten N.N. wird angezeigt, dass N.N. angibt, dass die Ehrung der beiden Ehepaare schon ca. 4-5 Jahre zurück liegt. Diese sollen im Rahmen der Gästeehrungen, welche nach 25 und 30 Jahren stattfinden, im Restaurant … in Bezau geehrt worden sein. N.N. wurde dabei vorgeworfen, die Ehrungen unrechtmäßig durchgeführt zu haben und den Tatbestand der Untreue erfüllt zu haben. N.N. gibt dazu an, dass sie damals die Zustimmung und die finanzielle Unterstützung der Gemeinde Bezau bekommen habe.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bürgermeister Fröwis werden die Angaben N.N.’s bestätigt. Fröwis gibt an, selbst bei den Ehrungen anwesend gewesen zu sein und die finanziellen Mittel zu diesen genehmigt zu haben. Weiters gibt Fröwis bei der telefonischen Befragung an, dass es in Bezau keine eindeutige Regelung zur Gästeehrung gibt, jedoch werden Familien die 25 oder 30 Jahre lang in Bezau Gäste waren, unabhängig von Taxen, die zu bezahlen wären bzw. sind, geehrt.
Dazu ist an Folgendes zu erinnern: Es gibt im Tourismusverein Bezau – in dessen Vorstand auch Georg Fröwis seit Gründung des Vereines 1998 sitzt – folgende eindeutige Regelung für die Durchführung von Gästeehrungen: Zweitwohnungsbesitzer werden nicht geehrt (vergleiche die Zitierung dieser Regelung in Pkt. 4 der Niederschrift der Jahreshauptversammlung des Tourismusvereins Bezau vom 21.1.2004 – auf dieser war auch Georg Fröwis anwesend).
An Gästeehrungen nehmen Mitglieder des Vorstandes des Tourismusvereins nicht teil. Gästeehrungen für 25 oder 30 Jahre nimmt der Bürgermeister vor. Georg Fröwis war zum Zeitpunkt der Ehrung der beiden Ehepaare jedoch noch nicht Bürgermeister.
Mit Schreiben vom 10.3.2009 teilt mir die Staatsanwaltschaft Feldkirch mit, dass das Ermittlungsverfahren gegen N.N. eingestellt wurde, weil gemäß § 190 Z 2 StPO kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe.
Antrag auf Fortführung: Gemäß § 195 (1) Strafprozessordnung bin ich berechtigt, die Fortführung dieses nach § 190 Z 2 StPO beendeten Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu begehren, wenn die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens nicht vorlagen oder neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden.
16. März 2009 – Heute übergibt mir Bgm. Georg Fröwis „endlich“ die seit Monaten angekündigte Verwendungsänderung gem. § 29 Abs. 3 Gemeindeangestelltengesetz
Sehr geehrter Herr Winkel!
Unser Mitarbeiter Fritz Rüf wird Ende März 2009 sein Dienstverhältnis bei der Marktgemeinde Bezau beenden und in Pension gehen.
Im Zuge der Nachbesetzung seines Dienstpostens wurde die Aufgabenverteilung in der Gemeindeverwaltung in einigen Bereichen geändert. Weiters wurden dem freigewordenen Dienstposten neue Aufgaben zugeteilt.
Dadurch wurde ein Dienstposten mit 100 % Beschäftigung geschaffen. Die Aufgaben umfassen unter anderem z.B. folgende Bereiche:
Umwelt, Verkehr, Energie, Abfall
Beim angeführten Dienstposten handelt es sich um eine leitende Funktion mit verantwortungsvollem Aufgabengebiet. Der/die Mitarbeiter/in soll nicht nur für die Verwaltung zuständig sein, sondern es wird auch erwartet, dass der Aufgabenbereich zukunftsweisend gestaltet sowie verschiedene Ziele angestrebt und eigenverantwortlich umgesetzt werden.
An den/die Mitarbeiter/in werden daher folgende Anforderungen gestellt:
– selbstständiger, korrekter und zuverlässiger Arbeitsstil mit Bereitschaft zur Verantwortung
– eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten
– Kompetenz
– Ehrlichkeit
– Zuverlässigkeit
– gute Umgangsformen
– freundliches Auftreten
– initiativ und kommunikationsfreudig
– gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel)
Das Büro für den/die Mitarbeiter/in des angeführten Dienstpostens befindet sich im Erdgeschoss des Volksschulgebäudes.
Die Büroausstattung erfolgt nach Absprache mit dem/der Mitarbeiter/in des Dienstpostens.
Die Arbeitszeiten werden wie folgt festgesetzt:
Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr
Ich teile Ihnen mit, dass Sie ab 1. April 2009 mit den oben angeführten Aufgaben betraut werden, was somit einer Verwendungsänderung entspricht.
Gemäß § 29 Abs. 3 Gemeindeangestelltengesetz ist eine Verwendungsänderung die Betrauung mit Aufgaben, die sich von den bisherigen wesentlich unterscheiden. Die Verwendungsänderung ist nur zulässig, wenn sie dem Gemeindeangestellten zumutbar ist oder wenn sie im dienstlichen Interesse unbedingt notwendig ist. Als zumutbar gilt die Verwendungsänderung jedenfalls dann, wenn für die neue Verwendung dieselbe oder eine vergleichbare Art der Schul- oder Fachausbildung wie für die bisherige Verwendung erforderlich ist.
Beide Voraussetzungen für eine Verwendungsänderung sind aus Sicht des Dienstgebers gegeben.
Mit freundlichen Grüßen – Der Bürgermeister: Georg Fröwis
25.3.2009 – Weitere Unterschrift von Alwin Denz für meinen Parteiausschluss
Gerhard Steurer teilt mir mit, dass nachträglich auch Alwin Denz meinen Ausschluss aus der „Bezauer Liste“ unterschrieben hat.
6.4.2009 – Osterfriede in Bezau
Am 8.3.2009 hat Gottfried Winkel Bgm. Georg Fröwis einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet und ihm mitgeteilt, unter welchen Bedingungen er das „Umweltamt Bezau“ übernimmt und einer Änderung des gerichtlichen Vergleichs von 1998 zustimmt.
Über Vermittlung von GR Christian Meusburger hat heute darüber ein Gespräch zwischen Bgm. Georg Fröwis, Christian Meusburger und Gottfried Winkel stattgefunden.
Auf Grundlage des Vorschlages vom 8.3.2009 – mit einigen Kürzungen und Kompromissen – wurde darüber eine einvernehmliche Lösung bzw. Vereinbarung erzielt.
Damit diese Vereinbarung „rechtskräftig“ wird – hoffentlich noch vor Ostern – sind jetzt noch die Unterschriften aller Vorstandsmitglieder des Tourismusvereins Bezau erforderlich.
21. April 2009 – Es hat doch noch länger gedauert als erwartet, bis heute endlich die folgende Einigung (Vereinbarung) zustande kam.
Besonders danken möchte ich ausdrücklich GR Christian Meusburger für seine Vermittlungstätigkeit!
Vereinbarung
Änderung des am 20.1.1998 beim Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch geschlossenen Vergleichs mit der Marktgemeinde Bezau (Verwendungsänderung).
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer nächsten Sitzung eine entsprechende Änderung des Dienstpostenplanes, in dem der Posten des Leiters des neuen „Umweltamtes der Marktgemeinde Bezau“ enthalten ist.
2. Die Parteien kommen überein, dass Gottfried Winkel von der Marktgemeinde Bezau über den 31.3.2009 hinaus zu den bisherigen Bruttobezügen und bei gleicher Einstufung (b) weiterbeschäftigt wird, wobei die Verwendung auf „Leiter des Umweltamtes der Marktgemeinde Bezau“ geändert wird.
3. Die Marktgemeinde Bezau verzichtet wie bisher darauf, Gottfried Winkel aus dem Kündigungsgrund des § 135 Abs. 1 lit e Gemeindebedienstetengesetz (Bedarfsmangel) zu kündigen.
Gottfried Winkel zieht seine am 5.3.2009 beim Arbeitsgericht Feldkirch eingebrachte Klage wegen Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung gegen die Marktgemeinde Bezau bzw. Bgm. Georg Fröwis umgehend zurück, wenn diese Vereinbarung unterzeichnet ist.
Ein weiterer Bestandteil der Einigung über eine außergerichtliche Änderung des Vergleichs vom 20.1.1998 (Verwendungsänderung) ab 1.4.2009 ist die nachstehende Erklärung. Diese ist vollinhaltlich von der Marktgemeinde Bezau auf deren Kosten bis spätestens 24.4.2009 als „Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Bezau“ an alle Haushalte in Bezau zu versenden und umgehend auf der Homepage der Marktgemeinde Bezau („Aktuelles“) auf die Dauer von 2 Wochen zu veröffentlichen. Auf eine über diese Vereinbarung und die nachstehende Erklärung hinausgehende weitere Medienberichterstattung wird einvernehmlich verzichtet.
Bezau, am 9.4.2009
Vorstand Tourismusverein Bezau
Susanne Kaufmann, Angelika Graf, Christian Meusburger, Günter Feldkircher, Ellen Nenning, Andrea Bereuter, Isabella Bischofberger, Andreas Kappaurer
Bürgermeister Georg Fröwis
Gottfried Winkel, e.h.
Erklärung
Gottfried Winkel übernimmt Umweltamt Bezau
Nach 10 erfolgreichen Jahren als Leiter des Tourismusbüros Bezau übernimmt Gottfried Winkel ab 1.4.2009 das neu geschaffene „Umweltamt Bezau“.
In den 10 Jahren seiner Tätigkeit als Tourismusbüro-Leiter stiegen in Bezau die Gästenächtigungen – auch auf Grund der Einführung der Bregenzerwald-Card und Investitionen in Hotels, Gasthöfen, Jugendgästehäusern, Pensionen und Privatzimmervermietern – von rund 90.000 pro Jahr auf mehr als 138.000 Übernachtungen im Jahr 2007/2008.Die Vorstandsmitglieder des Tourismusvereins Bezau erklären, dass sie keine Anschuldigungen gegenüber dem Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel vorgebracht haben bzw. kein Anlass besteht, solche vorzubringen.Während seiner Amtszeit als Tourismusbüroleiter gab er keinen Anlass für irgendeine Kündigung von Mitarbeitern des Tourismusvereins Bezau.
Die gesamten Kosten für den Rechtsbeistand von Gottfried Winkel (Rechtsanwalt Dr. Bertram Grass) für dessen rechtsfreundliche Vertretung in dieser Angelegenheit seit Dezember 2008 übernimmt die Marktgemeinde Bezau.
Die Homepage „bezaubernde.info“ wird künftig so dargestellt, dass die Herausgeber und Eigentümer Hildegard und Gottfried Winkel klar hervorgehen. Das Forum zum Thema „Chronik einer Bezauer Geschichte“ wird geschlossen.Gottfried Winkel stimmt unter diesen Voraussetzungen einer außergerichtlichen Änderung des von ihm mit der Marktgemeinde Bezau am 20.1.1998 beim Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleiches zu.
Susanne Kaufmann, Angelika Graf, Christian Meusburger, Günter Feldkircher, Ellen Nenning
Georg Fröwis, Gottfried Winkel, e.h.