FORUM bezaubernde.info – 27.5.2013 (Gottfried Winkel)
LEIDER ist es nix mit nix – denn das was sich in Damüls ereignet hat, ist meines Erachtens eine Kleinigkeit, gegenüber dem was diesbezüglich (Befangenheit) in Bezau passiert ist.
Ein besonders krasser Fall der Nichteinhaltung der Bestimmungen des § 28 Gemeindegesetz (Befangenheit) hat sich am 29.3.2012 bei einer Sitzung des Gemeindevorstandes Bezau abgespielt:
!! OBWOHL DER BÜRGERMEISTER BEFANGEN WAR (er war Mitbesitzer der zu kaufenden Liegenschaft GST .405 und GST 950/1 für das „Betreute Wohnen“),
HAT ER BEI DIESER SITZUNG NICHT NUR DEN VORSITZ GEFÜHRT,
SONDERN SOGAR AN DER ABSTIMMUNG TEILGENOMMEN !!
Sind solche Vorkommnisse vielleicht der Grund, weshalb die Vertreter der “Bezauer Liste” bei nicht-öffentlichen Sitzungen (Grundstücks-Geschäften) nicht nur die Beratung, sondern sogar die Beschlussfassung (!) für vertraulich erklären?
Warum dürfen die Steuerzahler nicht mehr erfahren, an wen oder von wem und um welchen Preis die Gemeinde ein Grundstück verkauft oder gekauft hat?
Zur Erläuterung dazu folgender Sachverhalt:
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Auszug aus dem Protokoll der 21. Sitzung des Gemeindevorstandes Bezau vom 29.3.2012:
TO-Punkt 3.
Grundgeschäfte „Betreutes Wohnen“ – Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz
Johannes Batlogg verlässt aufgrund der Befangenheit das Sitzungszimmer.
Die Gemeindevertretung hat im nichtöffentlichen Teil der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.3.2012 die Grundgeschäfte im Zusammenhang mit der Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ beschlossen.
Die Eigentümer von GST-NR 950/1 haben zwischenzeitlich erklärt, dass sie mit dem vorgeschlagenen Tauschgeschäft nicht einverstanden sind. Sie fordern statt dem vorgeschlagenen Tauschverhältnis von 1 : 3 ein Tauschverhältnis von 1 : 5.
Nachdem der Tausch- und Kaufvertrag für das Projekt „Betreutes Wohnen“ noch im März 2012 abgeschlossen werden sollte, ist es nicht mehr möglich, eine Sitzung der Gemeindevertretung abzuhalten. Es soll daher ein Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz gefasst werden.
Der Vorsitzende erläutert den abgeänderten Tausch- und Kaufvertrag, ausgearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Markus Fink.
Es werden noch Möglichkeiten, wie z.B. Ablöse in Geld, diskutiert, da Boden für Landwirte sehr kostbar ist. Diese Möglichkeit wurde jedoch von den Vertragsparteien von Anfang an klar verneint.
Der Preis wird auch bei diesem Tauschverhältnis nach wie vor als angemessen erachtet.
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes beschließen einstimmig, die Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ gemäß dem vorliegenden Tausch- und Kaufvertrag von Rechtsanwalt Dr. Markus Fink abzuschließen.
Anschließend wird Johannes Batlogg eingeladen, am weiteren Verlauf der Sitzung teilzunehmen.
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NUR 3 TAGE vorher, am 26.3.2012 – bei der nicht-öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung – hat sich der Bürgermeister beim selben Grundstücksgeschäft korrekterweise für befangen erklärt (ebenso wie der Vizebürgermeister), den Vorsitz abgegeben und auch nicht an der Abstimmung teilgenommen!
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Die GV von Reuthe hat übrigens zum selben Thema eine ÖFFENTLICHE Sitzung abgehalten.
Auszug aus der NIEDERSCHRIFT über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung Reuthe am 16. April 2012 im Gemeindehaus Reuthe.
Punkt 7
Ankauf Haus und Grund für „Betreutes Wohnen“ beim Sozialzentrum
Der Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe hatte die Möglichkeit, Haus und Grund (GST .405 und Teile des GST 950/1) für „Betreutes Wohnen“ Ende März zu kaufen. Die Gesamtkosten dafür betrugen € 285.000,–.
Aufteilung der Gesamtkosten:
· Bezau 50,37 % – € 143.554,50
· Mellau 33,37 % – € 95.104,50
· Reuthe 16,26 % – € 46.341,00
Aufgrund der Dringlichkeit (Gesetzänderung 01.04.2012) ist die erste Beschlussfassung durch den Gemeindevorstand erfolgt.
Das Haus ist in unmittelbarer Nähe des Sozialzentrums und sozusagen ein Glücksgriff. Der Bgm. und GR Kaufmann Andreas berichten über den Ankauf für „Betreutes Wohnen“.
Das denkmalgeschützte Vorderhaus müsste saniert werden. Das Hinterhaus kann abgebrochen werden. Hier könnten ca. 13 Wohneinheiten für betreutes Wohnen geschaffen werden.
Laut Grobkostenschätzung von Günter Morscher würden Kosten in Höhe von € ca. 2.000.000,- anfallen.
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Bürgermeisters, dass sich die Gemeinde beim Haus- und Grundkauf (GST .405 und Teile des GST 950/1) für „Betreutes Wohnen“ entsprechend dem Kostenschlüssel mit € 46.341,00 beteiligt, einstimmig zu.

Protokoll Gemeindevorstands-Sitzung 29.3.2012
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Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau
Publiziert 2. Juli 2013
Anfrage gemäß § 54 GO d LT – Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau – Bürgermeister entscheidet über Tausch- und Kaufvertrag, obwohl er Miteigentümer ist. Befangenheit – Grundstücksgeschäfte zu Gunsten des Bürgermeisters?
Klubobmann LAbg Dieter Egger
Herrn Landesrat
Ing. Erich Schwärzler
Landhaus
6900 Bregenz
Bregenz, am 2. Juli 2013
Betrifft: Anfrage gemäß § 54 GO d LT –
Grundgeschäfte der Gemeinde Bezau – Bürgermeister entscheidet über Tausch- und Kaufvertrag, obwohl er Miteigentümer ist. Befangenheit – Grundstücksgeschäfte zu Gunsten des Bürgermeisters?
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Die Gemeinde Bezau hat im vergangenen Jahr zur Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ Grundgeschäfte getätigt. Eigentlich nichts ungewöhnliches, wenn nicht im Zuge der entsprechenden Beschlüsse ein unseres Erachtens klarer Verstoß des Bürgermeisters gegen die Befangenheitsbestimmungen des Gemeindegesetzes stattgefunden hätte.
Die Gemeindevertretung Bezau hat in nicht-öffentlicher Sitzung am 26.03.2012 die Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ mit einem Tauschverhältnis von 1:3 beschlossen. Bei dieser Sitzung hat sich Bürgermeister Georg Fröwis für befangen erklärt und an der Abstimmung nicht teilgenommen, da er selbst bzw Teile seiner Verwandtschaft Miteigentümer der in Frage kommenden Liegenschaften waren.
Nach dem Gemeindevertretungsbeschluss haben die Eigentümer des betreffenden Grundstückes erklärt, mit dem vorgeschlagenen Tauschgeschäft nicht einverstanden zu sein. Das ursprünglich vorgesehene Tauschverhältnis von 1:3 wurde nicht mehr akzeptiert und stattdessen ein deutlich höheres (und für die Grundstückseigentümer besseres) Tauschverhältnis von 1:5 von den Eigentümern gefordert.
Am 29. März 2012 fand in weiterer Folge eine Sitzung des Gemeindevorstandes statt im Zuge derer ein Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz gefasst wurde, um die Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ mit dem geänderten Tauschverhältnis 1:5 abzuschließen. Bürgermeister Fröwis hat sich bei der Abstimmung im Gegensatz zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretung NICHT für befangen erklärt und somit über einen ihn persönlich sowie Teile seiner Verwandtschaft als Miteigentümer betreffenden Tausch- und Kaufvertrag mit entschieden.
Hier liegt unseres Erachtens nicht nur ein klarer Verstoß gegen die Befangenheitsbestimmungen des Gemeindegesetzes vor, sondern es ist auch zu prüfen, ob in diesem Fall nicht sogar ein Amtsmissbrauch vorliegt.
Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir an Sie nachstehende
A N F R A G E
zu richten:
1. Können Sie bestätigen, dass Bgm. Georg Fröwis sowie Teile seiner Verwandtschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Grundgeschäfte für das Projekt „Betreutes Wohnen“ Miteigentümer der zu kaufenden Liegenschaften GST 950/1 bzw GST .405 waren?
2. Wenn ja, ist es richtig, dass sich Bgm. Fröwis in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.3.2012 für befangen erklärt hat, er jedoch an der Beschlussfassung der Grundgeschäfte im Gemeindevorstand am 29.3.2012 teilgenommen hat?
3. Teilen Sie meine Auffassung, dass der Bürgermeister an den Beratungen und der Abstimmung im Gemeindevorstand aufgrund § 28 GG, Befangenheit, nicht teilnehmen hätte dürfen?
4. Werden Sie eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft wegen Missachtung des Gemeindegesetzes einbringen?
5. Mit welcher Begründung wurde der Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 3 Gemeindegesetz vom Gemeindevorstand gefasst?
6. Wer führte von Seiten der Gemeinde Bezau die Verhandlungen mit den Grundeigentümern über die Änderung des Tauschverhältnisses von ursprünglich 1:3 auf 1:5?
7. War Bgm. Fröwis in diese Verhandlungen aktiv mit eingebunden bzw in die Gestaltung des Tausch- und Kaufvertrages?
8. War auch die Liegenschaft, an der Bgm. Fröwis bzw Teile seiner Verwandtschaft Mitbesitzer waren, von der Änderung des Tauschverhältnisses betroffen?
9. Hat eine umfassende Standortprüfung zur Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ stattgefunden? Wenn ja, welche Alternativstandorte standen zur Verfügung und mit welcher Begründung ist die Entscheidung letztendlich für den vorliegenden Standort in Bezau gefallen?
10. Werden Sie den Sachverhalt auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, um den Verdacht des Amtsmissbrauchs prüfen zu lassen?
Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dieter Egger
Klubobmann
ORF – 2. Juli 2013
Wirbel um Grundgeschäft in Bezau
Die FPÖ wirft dem Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) vor, bei einem Grundgeschäft im Gemeindevorstand trotz Befangenheit mitgestimmt zu haben. Klubobmann Dieter Egger will nun prüfen lassen, ob Amtsmissbrauch vorliegt.
Die Gemeinde Bezau hat im vergangenen Jahr ein großes Haus mit einem angrenzenden Grundstück erworben, um das Projekt „Betreutes Wohnen“ zu realisieren. Dazu fand ein Grundtausch statt.
Die Besitzer der Grundstücke sind Cousins des Bezauer Bürgermeisters Georg Fröwis. Die FPÖ wirft dem Ortschef nun vor, in jener Gemeindevorstandssitzung Ende März 2012, in der der Grundtausch beschlossen wurde, mitgestimmt zu haben.
Fröwis: Gemeinderäte wussten von Befangenheit
Da er die Verhandlungen geführt habe, so Fröwis, habe er beim Gespräch im Gemeindevorstand als Bürgermeister das Verhandlungsergebnis präsentieren müssen. Man könne ihm vielleicht vorwerfen, dass er das Sitzungszimmer verlassen und sich für befangen erklären hätte sollen. Jedoch hätten die zwei Gemeinderäte sehr wohl gewusst, dass er befangen sei, erklärte Fröwis im Interview mit ORF-Redakteur Stefan Krobath.
Vizebürgermeister Johannes Batlogg (ÖVP), ebenfalls mit den Grundeigentümern verwandt, hat jedoch im Gegensatz zum Bürgermeister aufgrund seiner Befangenheit das Sitzungszimmer verlassen und nicht mitgestimmt.
Die FPÖ will nun prüfen lassen, ob in diesem Fall ein Amtsmissbrauch seitens des Bürgermeisters vorliegt. Sie fordert, dass der Befangenheitsparagraph im Gemeindegesetz endlich geändert und vor allem kontrolliert werde.
FORUM – 2.7.2013 (Gottfried Winkel)
Zum ORF-Bericht in „Vorarlberg heute“ vom 2.7.2013 zur Anfrage der FPÖ einige Ergänzungen, die offensichtlich auf Grund der Kürze des Beitrages nicht zur Sprache kamen:
Darin wurde u.a. mit keinem Wort erwähnt, dass das genannte Haus im Mitbesitz des Bürgermeisters war (meines Wissens 1/6 Anteil – Elternhaus) und natürlich dieses Haus allein ohne das angrenzende Grundstück nicht verkauft hätte werden können! Deshalb war es in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.3. auch EIN Grundgeschäft.
Ebenso wird nicht erwähnt, dass das Grundstück innerhalb von 3 Tagen (nach der Sitzung der GV am 26.3.2012) um mehr als 60 % teurer geworden ist (Tausch 5:1 statt vorher 3:1)!
Es wird auch mit keinem Wort erwähnt, dass der Bürgermeister trotz Befangenheit nicht nur an der Abstimmung teilgenommen hat, sondern sogar den Sitzungsvorsitz geführt hat, während er sich nur 3 Tage vorher in der GV-Sitzung korrekt verhalten hat (Vorsitz abgegeben wegen Befangenheit).
Die größte Unverfrorenheit ist meines Erachtens die Bemerkung des Bürgermeisters, dass die 2 anderen Gemeindevorstands-Mitglieder gewusst hätten, dass er befangen war. Die beiden hätten dann doch den Bürgermeister als Vorsitzenden auf seine Befangenheit aufmerksam machen müssen. Davon steht aber im Protokoll der Vorstandssitzung kein Wort!
Ich bin schon gespannt, auf welche Art und Weise die zuständigen ÖVP-Leute im Land auch diese Angelegenheit „ausbügeln“ werden.
NEUE-Artikel vom 3.7.2013: Grundgeschäfte zu Gunsten des Bürgermeisters?
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Klubobmann Egger zum Grundstücksgeschäft Bezau: „Bürgermeister Fröwis war MITBESITZER der Liegenschaften!“
Publiziert 3. Juli 2013
ÖVP-Bürgermeister verbessert zu seinen Gunsten das Tauschverhältnis von ursprünglich 1:3 auf 1:5!
„Das in der Gemeinde Bezau abgeschlossene Grundgeschäft betrifft nicht nur die Verwandtschaft des Bezauer Bürgermeisters, sondern auch ihn persönlich. Georg FRÖWIS war MITBESITZER der betreffenden Liegenschaften, das geht eindeutig aus dem Grundbuch hervor. Es ist somit eine Ungeheuerlichkeit, wenn Bgm. Fröwis jetzt die Sache herunterspielt und von ‚Buchstabenklauberei‘ redet. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die Befangenheitsbestimmungen vor, sondern auch eine eindeutige Vorteilnahme durch den Bürgermeister und das ist eine ganz andere Dimension“, reagiert der FPÖ-Klubobmann Dieter Egger auf die Haltung des Bezauer Bürgermeisters.
„Gesetze haben auch für ÖVP-Bürgermeister zu gelten“
Nochmals zum Sachverhalt: die Gemeindevertretung Bezau hat am 26.3.2012 Grundgeschäfte zur Realisierung des Projektes „Betreutes Wohnen“ mit einem Tauschverhältnis von 1:3 für den Grundtausch beschlossen. Nur 3 Tage später beschließt der Gemeindevorstand mit Bgm. Fröwis einen Tausch- und Kaufvertrag mit einem Tauschverhältnis von 1:5. „Profitiert von diesen verbesserten Tauschbedingungen hat nicht nur die Verwandtschaft von Fröwis, sondern unmittelbar auch er selbst als Mitbesitzer. Der Bürgermeister war somit nicht nur befangen, sondern hat sich selbst auch noch einen Vorteil verschafft. Jetzt so zu tun, als ob das Ganze eine harmlose Angelegenheit wäre und eindeutige Verstöße gegen geltende Gesetze als ‚Buchstabenklauberei‘ zu bezeichnen, ist ein Beweis für das mangelnde Unrechtsbewusstsein des Bürgermeisters. Gesetze haben auch für ÖVP-Bürgermeister zu gelten, auch wenn sie das nicht gerne hören und die Praxis – wie dieses jüngste Beispiel wieder zeigt – oftmals leider eine andere ist“, betont Egger.
„Nicht die Interessen der Gemeinde, sondern seine eigenen und die seiner Verwandtschaft in den Vordergrund gestellt“
„Hier hat der Bürgermeister zweifelsfrei nicht die Interessen der Gemeinde, sondern als Verhandlungsführer seine eigenen und die seiner Verwandtschaft in den Vordergrund gestellt und nachträglich ein besseres Tauschverhältnis für ein Grundstücksgeschäft durchgesetzt. Derartige Dinge gehören endlich abgestellt und Verstöße konsequent sanktioniert. Die Beantwortung unserer Anfrage zu dieser Causa wird zeigen, wie ernst die ÖVP-Landesregierung diese Verstöße nimmt und ob in Zukunft Freunderlwirtschaft offensiv bekämpft oder weiterhin unter Parteifreunden ‚geduldet‘ wird“, so Egger.
FORUM – 3.7.2013 (Gottfried Winkel)
Folgendes:
1. Die Gemeinde Bezau hat gar nichts gekauft!
Käufer des GST-NR .405 (Haus Nr. 183) und einer Teilfläche von rund 1221 m² aus GST-NR 950/1 (insgesamt ca. 1692 m²) ist der „Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau-Reuthe-Mellau“ (Altersheim).
Die Gemeinden Bezau (50,37 %), Reuthe (16,26 %) und Mellau (33,37 %) haben das Grundstücksgeschäft „lediglich“ finanziert (lt. GV-Niederschrift Reuthe vom 16.4.2012 zusammen rund 285.000 Euro).
2. Das GST-NR .405 (Haus Nr. 183) gehörte u.a. zu 1/6 dem Bürgermeister Georg Fröwis (Elternhaus), das angrenzende GST-NR 950/1 mehreren Verwandten von ihm (Erbteilungen).
3. Es handelte sich nur um EIN Grundgeschäft: Das Haus Nr. 183 allein – ohne Grund um das Haus – hätte natürlich so keinen Käufer gefunden und hätte auch für das Projekt „Betreutes Wohnen“ nicht verwendet werden können.
Erschwerend für einen Verkauf des alten Hauses kam hinzu, dass das Vorderhaus (Wohnhaus) unter Denkmalschutz steht und nicht abgerissen werden darf.
4. Der Grundtausch betraf eine Teilfläche des GST-NR 950/1 (siehe Plan Umwidmungsantrag).
Das von der Gemeinde Bezau als Tauschfläche zur Verfügung gestellte landwirtschaftliche Grundstück befindet sich am Pelzrain.
5. Die Grundbesitzer haben innerhalb von 3 Tagen (zwischen dem 26. und dem 29.3.2012) ihre Forderung für das landwirtschaftliche Grundstück 950/1 um mehr als 60 % erhöht (Tausch von 3:1 auf 5:1).
Bei einem Verkauf nach dem 31.3.2012 hätten die Verkäufer die ab 1.4.2012 geltende Umwidmungsabgabe entrichten müssen; daher der Dringlichkeitsbeschluss des Gemeindevorstandes!
6. Der Bürgermeister hat lt. NEUE vom 3.7.2013 behauptet, er habe bei der Gemeindevorstandssitzung am 29.3.2012 (in der NEUEN steht fälschlicherweise 29. April) an der Abstimmung NICHT teilgenommen. Das ist nachweislich die Unwahrheit: Lt. Protokoll hat er trotz Befangenheit nicht nur den Sitzungsvorsitz geführt, sondern auch an der Abstimmung teilgenommen („Die Mitglieder des Gemeindevorstandes beschließen einstimmig ….“)!
Eine Rückabwicklung des Grundstückstausches ist wahrscheinlich nicht möglich.