Berichte GV-Sitzungen 2015 bis 2019

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Kurzbericht von der 37. GV-Sitzung Bezau am 16.12.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest (keine Entschuldigungen).

Der Bürgermeister teilt mit, dass er die nachstehende Anfrage von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung nicht beantworten könne (!), da diese zu wenig konkret sei:

Nach welchen Kriterien wird bei der Übernahme der Kosten für die Schneeräumung durch die Gemeinde auf verschiedenen privaten bzw. nicht-öffentlichen Straßen bzw. Wegen vorgegangen?

2. Ehemaliges Gasthaus Krone – Vorstellung eines Nutzungskonzeptes
   Beratung und Beschlussfassung

Der Gemeindevertretung liegt das Projekt „Die Krone in Bezau – Restaurierung und Neubau, Bewirtschaftung durch Wirtshaus und Hotel Garni, im Baurecht“ vor (siehe Link).

Ergänzend teilt der Bürgermeister mit, dass die Zufahrt zu den vorgesehenen Parkplätzen und deren Situierung noch unklar sei.
Auf Anfrage von Gottfried Winkel teilt der Bürgermeister mit, als Interessent habe sich bisher bei ihm Anton Fröwis aus Bezau gemeldet.

Zusätzlich informiert Josef Erath vom Steuerberatungsbüro Erath anschließend über die finanziellen Möglichkeiten (Baurecht – d.h. das Grundstück und Gebäude bleiben im Eigentum der Gemeinde).
Eine Variante wäre z.B. (bei angenommenen Baukosten von 3,8 Mio. Euro) eine einmalige Abgeltung des Baurechtes nach 30 Jahren durch die Gemeinde Bezau in Höhe von rund 2,3 Mio. Euro.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig einen Grundsatzbeschluss für weitere Beratungen zu diesem Projekt.

Der endgültige Beschluss kann erst nach Klärung der verschiedenen offenen Fragen gefasst werden.

3. Sportplatz an der Ach – Tennisplätze
    Konzeptvorstellung
    Beratung und Beschlussfassung

Geplant ist die Errichtung einer Tennisanlage mit 2 Tennisplätzen und einem Clubheim östlich angrenzend an das Schwimmbad Bezau (siehe Link).

Die voraussichtlichen Baukosten betragen rund 450.000 Euro, wobei ein Teil wahrscheinlich von den Gemeinden Reuthe, Bizau und Mellau übernommen wird.

Gottfried Winkel stellt die Frage, ob die geplante „Zufahrt“ (Fußweg) ausreichend sei. Das wird vom Bürgermeister bejaht.

Die Gemeindevertretung fällt den einstimmigen Grundsatzbeschluss, das Projekt weiter zu betreiben und nach Klärung der offenen Fragen (z.B. Baurecht, Parkplätze) endgültig zu beschließen.

4. Verordnung über Leistungsprämie für Gemeindeangestellte

    § 64, Abs.1 bis 7 GAG 2005
    Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorliegende Verordnung über eine Leistungsprämie für Gemeindeangestellte.

5. Ermächtigung von Entgegennahme von Barzahlungen für Gemeindemitarbeiter
    Beratung und Beschlussfassung

Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen durch die neue Gemeindebedienstete Luzia Meusburger aus Bizau.

Gottfried Winkel macht den Bürgermeister zum wiederholten Male darauf aufmerksam, dass es dafür seit dem 1.1.2019 keinen Beschluss der Gemeindevertretung mehr benötigt. Zuständig dafür ist jetzt der Gemeindevorstand. Der Bürgermeister „akzeptiert“ diese Gesetzesänderung offensichtlich noch immer nicht.

6. Budget 2020
    Beratung und Beschlussfassung

Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber erklärt die ab 2020 neue Form des Gemeindevoranschlages.

Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die großen Posten des Budgets für das Jahr 2020:
Neubau Kindergarten/Volksschule Architekten-Wettbewerb 150.000 Euro; Sportplatz Tennis 440.000 Euro; Heimatmuseum 100.000 Euro; Dorfbach-Verbauung 800.000 Euro; Haldenstrasse II 25.000 Euro; Wasserversorgung Erkundung Wilbinger, Instandhaltung Rohrnetz 70.000 Euro; Abwasser, ARA und Instandhaltung Kanal 242.000 Euro.

Der Voranschlag 2020 sieht im Ergebnisvoranschlag einen Saldo von 547.000 Euro vor (Mittelaufbringung 7.011.300 Euro, Mittelverwendung 6.464.300 Euro).

Im Finanzierungsvoranschlag ergibt sich ein Saldo von –355.400 Euro (Mittelaufbringung 6.513.200 Euro, Mittelverwendung 6.868.600 Euro).

Die Finanzkraft der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2020 beträgt 3.345.700 Euro.

Als einziger Gemeindevertreter meldet sich Gottfried Winkel zum Voranschlag (223 Seiten) zu Wort.

Er stellt Fragen zu verschiedenen Neuerungen und Voranschlagstellen (z.B. Sonstige Kosten der Gemeindeorgane 20.000 Euro, Voranschlag 2019 nur 8.000 Euro – Grund: Ausflug der GV nach Brüssel; Heimatmuseum 100.000 Euro, Voranschlag 2019 noch 150.000 Euro; Kosten der Elektromobilität 6.400 Euro).

Zur Gruppe 8 (u.a. Wasser, Kanal) bringt Gottfried Winkel folgendes vor:

„Zahlen die nicht stimmen … „
„Milchmädchenrechnungen“
„Umsatz nicht gleich Gewinn“
„Du warst nie in der Privatwirtschaft“
„Du stellst einen Betrag in den Raum – ohne ein Hintergrundwissen“
„Du stellst Behauptungen auf, wo du keine Ahnung hast“
„Auf jeden Fall ist das nicht wahr, was du sagst“
„Gewinnentnahme – hat keine Aussagekraft“
„Sei still, wenn du so einen Blödsinn redest“
„Bist du wirklich so blöd oder tust du nur so“

Das alles habe er sich bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 anhören dürfen, nach rund 45 Jahren im „Gemeindegeschäft“.

Bei der Beratung über die Wasser- und Kanalgebühren für das Jahr 2020 bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 habe er u.a. die Mengenrabatte bei den Bezugsgebühren für Wasser und Abwasser für die Sennerei zur Sprache gebracht. Er habe festgestellt, dass die sogenannte Gewinnentnahme (Überschuss Ausgaben/Einnahmen) beim Wasser in den Jahren 2015 bis 2018 rund 550.000 Euro betragen habe, das sei ungefähr so viel wie die Wasserbezugsgebühren betragen.

Bgm. Gerhard Steurer („Bist du so blöd oder tust du nur so“) und GR Hubert Kaufmann (nennt G. Winkel einen Lügner) meinten, die von G. Winkel genannten Zahlen würden nicht stimmen (G. Steurer: „Du stellst Zahlen in den Raum, die nicht stimmen“ – „Milchmädchenrechnungen“). Trotz vielfacher Aufforderung konnten sie und auch der Gemeindekassier jedoch die Zahlen bei der GV-Sitzung am 18.11.2019 nicht widerlegen.

Tatsache und nachzulesen in den Rechnungsabschlüssen 2015 – 2018  ist Folgendes:
Die Gewinnentnahme betrug in diesen 4 Jahren insgesamt 556.747 Euro und die Wasserbezugsgebühren betrugen 557.882 Euro.
Die Schmutzfracht der Abwässer von Sennereien sei mindestens doppelt so hoch wie bei häuslichen Abwässern – und dafür gibt es noch einen Mengenrabatt.

Auf Antrag des Bürgermeisters werden der Voranschlag 2020 und die Finanzkraft für das Jahr 2020 einstimmig genehmigt bzw. beschlossen.

7. Gemeindevertretungswahl 2020 –  Vorwahlen
    Beratung und Beschlussfassung

Hubert Graf (Fraktionsobmann der Bezauer Liste) berichtet über die von der Bezauer Liste geplanten Vorwahlen für die GV-Wahl 2020 und dazu geführte Gespräche (z.B. mit Dr. Längle vom Amt der Vbg. Landesregierung). Kein Wort berichtet er vom Gespräch am 4.12.2019 mit Gottfried Winkel von den Bezaubernden Demokraten, zusammen mit Anja Innauer und Stefan Meusburger. Anja Innauer meint, man solle nicht zurück, sondern in die Zukunft schauen.

Gottfried Winkel berichtet dann über das mit Vertretern der Bezauer Liste geführte „Sondierungsgespräch“. Dabei hat er die Erfüllung von lediglich 3 Punkten angeführt, bevor weitere Gespräche über eine gemeinsame Vorwahl geführt werden:

Punkte als Voraussetzung für weitere gemeinsame Gespräche:

A) Niederschrift der letzten GV-Sitzung vom 18.11.2019 mit dem vollen Wortlaut  der Anträge zur Genehmigung der Niederschrift – vollständig auch im Gemeindeblatt und an der Amtstafel

B) Tagesordnung der kommenden Sitzung:

Bestellung eines gesetzeskonformen Prüfungsausschusses
(Anträge der „Bezaubernden Demokraten“ dazu liegen seit 1.2.2016 beim Bürgermeister)

C) Inkasso des offenen Eintrittsgeldes im Schwimmbad vom 15.8.2016 oder Erstattung einer Anzeige

Am 5.12.2019 hat Stefan Meusburger mündlich und schriftlich berichtet, dass der Bürgermeister nicht bereit sei, auch nur auf einen einzigen Punkt einzugehen.
Somit gibt es mit der Fraktion Bezaubernden Demokraten keine weiteren Gespräche über eine gemeinsame Vorwahl.

Gottfried Winkel macht außerdem darauf aufmerksam, dass laut einem ORF-Bericht von heute die Durchführung von Vorwahlen nicht in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung falle. Das interessiert jedoch niemand von der Bezauer Liste.

Die Gemeindevertretung beschließt trotzdem mehrheitlich die Durchführung einer allgemeinen Vorwahl in Bezau für die GV-Wahl 2020 (16:1 – Anja Natter; Gottfried Winkel hat nicht abgestimmt, weil dafür die Gemeindevertretung nicht zuständig sei).

8. Architekturwettbewerb VS / KIGA
    Weitere Vorgehensweise

    Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass die Berufung bezüglich des Bauverbotes westlich der Kirche vom Oberlandesgericht in Innsbruck zu Gunsten der Gemeinde ausgegangen sei. Dagegen kann lt. Dr. Markus Fink der Berufungswerber nur noch eine außerordentliche Revision beantragen, die nach seiner Meinung aber ziemlich aussichtslos sei.

Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen die Weiterführung des Architekturwettbewerbes.

9. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

    Vorarlberger Gemeindegesetz
    Handhabung bzw. Umgang damit in der Marktgemeinde Bezau

Dazu überreicht Gottfried Winkel allen Mandataren (einige lehnen die Annahme ab) den folgenden Auszug aus dem Gemeindegesetz:

§ 48 Vorsitz und Sitzungspolizei

Der Bürgermeister hat den Vorsitz in der Gemeindevertretung zu führen.

Er darf die Rede eines Gemeindevertreters aber nur zur Abstimmung über einen Antrag auf Schluss der Debatte unterbrechen, …


Kommentar:
„Die Vorsitzführung hat selbstredend unparteiisch zu erfolgen.“

§ 47 Verhandlungsschrift

Diese hat insbesondere zu enthalten:

f) den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen, insbesondere alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis.

§ 51 Ausschüsse, Allgemeines

In Gemeinden, in denen die Zahl der Gemeindevertreter neun oder zwölf beträgt, müssen einem Ausschuss mindestens drei, in allen übrigen Gemeinden mindestens fünf Mitglieder angehören. Die Mitglieder des Ausschusses sind aus der Mitte der Gemeindevertreter oder deren Ersatzleute nach dem Verhältniswahlrecht unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 56 Abs. 1 und 2 zu wählen.

§ 56 Wahl Gemeindevorstand

(2) Gehören der Gemeindevertretung Vertreter verschiedener Parteifraktionen an, so sind die zu besetzenden Stellen des Gemeindevorstandes auf diese Parteien in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen über die Verteilung der Gemeindevertretungsmandate aufzuteilen.

Jede Parteifraktion hat die von ihr in den Gemeindevorstand zu entsendende Vertretung vor der Wahl vorzuschlagen. Dieser Vorschlag ist schriftlich zu erstatten und muss von der Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter unterzeichnet sein. Stimmen, die nicht für diesen Wahlvorschlag abgegeben werden, sind ungültig.

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Gottfried Winkel hält fest, dass er bei der GV-Sitzung am 6.7.2015 den Antrag gestellt habe, die Protokollführung künftig so wie bisher nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 47 Gemeindegesetz vorzunehmen. Der Antrag wurde von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Anschließend stellte der Bürgermeister am 6.7.2015 den Antrag, die Niederschriften der Gemeindevertretungssitzungen gemäß den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes zukünftig als Ergebnisprotokoll zu verfassen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen angenommen.

Gottfried Winkel stellt daher heute den folgenden Antrag:

„Ich stelle den Antrag, dass die Niederschriften der Gemeindevertretung in Hinkunft wieder nach den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes geführt werden.“

Weiters stellt Gottfried Winkel im Zusammenhang mit der Bestellung des Prüfungsausschusses fest, dass Anja Natter am 28.5.2015 nicht – wie auch von der Aufsichtsbehörde unrichtig behauptet wird – von der Gemeindevertretung, sondern mit Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten in den Prüfungsausschuss gewählt wurde. Daher kann sie auch von der Fraktion Bezaubernde Demokraten wieder abberufen werden. Deshalb ist der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 gesetzwidrig (siehe Link).

Sodann fallen sowohl Dr. Markus Fink als auch der Bürgermeister Gerhard Steurer Gottfried Winkel in gesetzwidriger Weise ins Wort und lassen ihn nicht mehr weiterreden (sobald es um eine sachliche Abhandlung geht, wird nur noch dazwischengeredet. Und das seit 4 Jahren!).

Josef Strolz tut dann in altbewährter Manier das, was er am besten kann: Er stellt nach wenigen Minuten einen Antrag auf Schluss der Debatte.

Der Bürgermeister tut dann so, als ob der Tagesordnungspunkt damit erledigt wäre. Erst als Gottfried Winkel ihn darauf aufmerksam macht, dass er über die beiden Anträge noch nicht abstimmen hat lassen, lässt er nur über den Antrag auf Schluss der Debatte abstimmen (einstimmiger Beschluss der Bezauer Liste mit 16:2).

Über den von G. Winkel gestellten Antrag, dass die Niederschriften der Gemeindevertretung in Hinkunft wieder nach den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes geführt werden, lässt er jedoch nicht abstimmen.

10. Berichte

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Versammlungen und Veranstaltungen.

11. Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel bringt dazu per Mail vom 16.12.2019 folgendes vor:

Hallo Mathias und Gerhard,

es ist kaum zu glauben, aber bereits zum 11. bzw. 9. Mal dürfte es – trotz Tonaufzeichnung von der Sitzung! – schon wieder eurer Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.11.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle daher folgende Anträge, die Verhandlungsschrift vom 18.11.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis G) zu ergänzen (einzelne Abstimmung über jeden Antrag).

Gottfried Winkel

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 18.11.2019 – Anträge zu TOP „Genehmigung der Niederschrift“

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

D)

Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.

„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:

Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

E)

Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):

„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).

Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.

Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben. 

Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.

Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „Wir haben das Mail nicht bekommen“).

Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.

Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“

F)

Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:

„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.

Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.

Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“

G)

Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:

Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“

Richtig hat es zu lauten:
Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?

Alle 7 Anträge werden von der Bezauer Liste ohne weitere Debatte und Beratung einstimmig mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel teilt dazu mit, dass Hubert Graf beim „Sondierungsgespräch“ am 4.12.2019 (Vorwahlen) mitgeteilt habe, dass diese Vorgangsweise von der Fraktion so ausgemacht worden sei!!

Weiters stellt Gottfried Winkel zur Niederschrift noch fest:

In der Niederschrift (TOP. 6 Antrag auf Abstandsnachsicht zur Gemeindestraße (über die Straßenmitte), Gst.Nr.  2142/3) steht: „Die Erteilung einer solchen Abstandsnachsicht obliegt grundsätzlich der Baubehörde, vergleichbare Fälle wurden bislang in der Gemeindevertretung behandelt.

Diese Aussage des Bürgermeisters sei falsch. Für die Zustimmung zu einer solchen Abstandsnachsicht ist wie bisher nicht die Baubehörde, sondern die Gemeindevertretung zuständig.

12. Allfälliges

Vbgm. Johannes Batlogg dankt Bgm. Gerhard Steurer für seine Arbeit, besonders betont er dessen Kompromissbereitschaft.

Bgm. Gerhard Steurer bedankt sich bei allen Gemeindevertretern – ausgenommen einem (ohne einen Namen zu nennen) – für ihren Einsatz. Er wiederholt die bekannten Unwahrheiten und Lügen über Anzeigen gegen seine Person und betont, er habe immer versucht, eine Lösung zu suchen und könne jederzeit in den Spiegel schauen.

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Kurzbericht von der 36. GV-Sitzung Bezau am 18.11.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest (keine Entschuldigungen).

2. Gebühren und Tarife 2020
    Beratung und Beschlussfassung

Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber bringt den Vorschlag für die Gebühren und Tarife für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

Dazu gibt es eine teilweise hitzige Diskussion, als Gottfried Winkel die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Mengenrabatte für Wasser (wenn man schon zu wenig Wasser habe) und Abwasser (insbesondere für die Abwässer mit hoher Schmutzfracht von Sennereien) zur Sprache bringt. Außerdem erwähnt er die hohen Gewinnentnahmen von rund 550.000 Euro in den vergangenen 4 Jahren (fast gleich hoch wie die Wassergebühren).

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass es wohl richtig sei, dass man in einem Tourismusgebiet große Häuser (Hotels) fördert. Weiters sagt der Bürgermeister, dass diese Zahlen nicht stimmen („Milchmädchenrechnungen“), aber trotz mehrfacher Nachfrage kann er keine anderen Zahlen vorlegen.

Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber stellt fest, dass es sich bei den Gewinnentnahmen zwar um schöne Zahlen handle, wenn man diese aber hinterfrage stelle man fest, dass diese jenseits von einer Kostenwahrheit seien und keine Aussagekraft hätten.

Hubert Kaufmann bestreitet die Aussagen zur Sennerei und wirft Gottfried Winkel vor, er würde einfach Dinge in den Raum stellen und alle anlügen. Er solle still sein, wenn er einen solchen Blödsinn sage.

Der Bürgermeister stellt fest, dass Bezau nicht zu wenig Wasser habe. Die Stuolequelle bringe Wasser für ganz Bezau, aber da habe man Probleme mit dem Schutzgebiet, das man nicht ausweisen könne. Darum müssen wir schauen, wie wir zu Wasser kommen. Zu Gottfried Winkel sagt der Bürgermeister: „Bist du wirklich so blöd oder tust du nur so“.

Gottfried Winkel schlägt vor, dass die Tarife für die Tiefgarage – denen er nicht zustimme – von der dafür zuständigen GIG beschlossen werden und nicht von der Gemeindevertretung. Der Bürgermeister stimmt dem zu.

Die Gemeindeabgaben und Tarife für das Jahr 2020 werden sodann (ohne Tiefgarage) einstimmig beschlossen.

3. Beschäftigungsrahmenplan 2020
    Beratung und Beschlussfassung

Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 sieht die gleiche Anzahl von Bediensteten wie im Vorjahr vor (insgesamt 20 Frauen und 9 Männer).

Auf Nachfrage von Gottfried Winkel bezüglich der kürzlich erfolgten Ausschreibung einer Stelle für die Hoheitsverwaltung im Beschäftigungsausmaß von 40 % erklärt der Bürgermeister, dass es sich dabei nicht um eine zusätzliche Stelle handle, sondern um Ersatz für die vor rund einem halben Jahr angestellte Mitarbeiterin. Diese komme in Karenz und werde nachher nicht mehr angestellt.

Der Beschäftigungsrahmenplan wird einstimmig genehmigt.

4. Neuvergabe Schneeräumung 2019/20, 2020/21
    Beratung und Beschlussfassung

Das vorliegende Angebot der Firma Günter Wouk, Bizau, sieht eine Erhöhung der jeweiligen Stundensätze zwischen 5 und 6 Prozent vor.

In diesem Zusammenhang stellt Gottfried Winkel die folgende Anfrage an den Bürgermeister:

Nach welchen Kriterien wird bei der Übernahme der Kosten für die Schneeräumung durch die Gemeinde auf verschiedenen privaten bzw. nicht-öffentlichen Straßen bzw. Wegen vorgegangen?
Der Bürgermeister wird diese Anfrage bei der nächsten Sitzung beantworten.

Die Vergabe der Schneeräumung für die 2 folgenden Winter erfolgt sodann laut Angebot einstimmig an die Firma Wouk.

5. Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe,
    Neuvorlage
    Beratung und Beschlussfassung

Die von der Gemeindevertretung am 1.7.2019 beschlossene Verordnung gilt nur für das Jahr 2019. Auf Grund des Wegfalls einer Wertsicherungs-Klausel ist diese Verordnung ab 1.1.2020 und hinkünftig jährlich zu beschließen.

Der Beschluss der neuen Verordnung für das Jahr 2020 erfolgt einstimmig.

6. Antrag auf Abstandsnachsicht zur Gemeindestraße (über die Straßenmitte), Gst.Nr.  2142/3
    Beratung und Beschlussfassung

Die beantragte Abstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße auf der Sandriese für die Errichtung eines Carports wird einstimmig genehmigt.

7. Antrag auf Weiterführung des Systems „Bregenzerwald Gäste-Card“ von 2021 bis 2025  
    Beratung und Beschlussfassung

Die beantragte Weiterführung für die Jahre 2021 bis 2025 (Erhöhung der Kosten zwischen 4,3 und 5 %) wird einstimmig genehmigt.

8. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1
    Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FL
    Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung,
    Beratung und Beschlussfassung

Das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das noch umzuwidmende Grundstück wird von der Gemeindevertretung mit einer Bauflächenzahl von mindestens 70 endgültig beschlossen (15:2 – Gegenstimmen Gottfried Winkel und Anja Natter, Josef Strolz befangen).

9. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1,
    Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FL
    Beratung und Beschlussfassung nach Auflageverfahren

Nach Durchführung des Anhörungsverfahrens beschließt die Gemeindevertretung mit 14:3 Stimmen (Alois Meusburger, Anja Natter, Gottfried Winkel – Josef Strolz befangen) die beantragte Umwidmung einer Fläche von 3.964 m².

Gottfried Winkel stellt fest, dass die dazu nach dem letzten Beschluss am 14.10.2019 erforderlichen vier Kundmachungen für die Amtstafel bereits VOR dem Beschluss der Gemeindevertretung geschrieben wurden. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass diese Kundmachungen weggeworfen worden wären, wenn die Gemeindevertretung das nicht beschlossen hätte.

10. Anfragebeantwortung der Fragen an den Bürgermeister durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ der 35. Sitzung

Der Bürgermeister beantwortet die Anfragen wie folgt:

1. Anfrage zum Gemeindearchiv im Bregenzerwaldarchiv: Welche Unterlagen im Gemeinde-Archiv wurden – neben den Niederschriften des Gemeindevorstandes – nicht an das Bregenzerwaldarchiv übergeben und aus welchem Grund?

Der Bürgermeister zählt detailliert auf, welche Akten an das Bregenzerwaldarchiv übergeben wurden. Das war jedoch nicht die Frage (das ist ja im BW-Archiv ersichtlich).

Nicht übergeben wurden neben den Gemeindevorstandsprotokollen auch die Personalunterlagen. Die Einsichtnahme dazu bedürfe der Zustimmung des Bürgermeisters.

2. Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?

Die Kabaretttage 2019 haben 2.600 Euro gekostet und auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister, dass dieses Jahr bei der Abendkassa auch Eintrittskarten verwendet wurden.

3. Öffnungszeiten Standesamt: Standesamt für 4 Gemeinden mit fast 5.000 Einwohnern hat nur 1 ½ Tage pro Woche geöffnet, obwohl erst kürzlich 2 Personen dafür angestellt wurden und derzeit insgesamt 5 Personen in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Sind das bürgerfreundliche Dienstzeiten?

Es sind zwar 5 Personen angestellt, aber nur 3,8 Vollzeit-Dienstposten.

Auf Grund einer 30-%-Anstellung der Standesbeamtin sei das derzeit nicht anders möglich.

4. Grebenbach – Viel Geschiebe, wann wird das entfernt?

Bei Bedarf werde das entfernt.

5. Wie schaut es mit den Projekten „alte Krone“ und „Winkelhus“ derzeit aus. Was ist Stand der Dinge?

Beim „Winkelhus“ habe es ein gemeinsames Projekt (auch leistbares Wohnen mit der Wohnbauselbsthilfe) mit den Nachbarn gegeben, das aber vorläufig nicht zustande gekommen sei.

Bei der „alten Krone“ gehe er davon aus, dass er bei der nächsten GV-Sitzung ein Konzept vorstellen könne (Gastwirtschaft), über das dann beschlossen werden kann.

11. Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“,
      Geplante Schließung des Bezirksgerichtes Bezau,
      Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Der Bürgermeister erteilt nicht der antragstellen Fraktion das Wort, sondern wiederholt einleitend dazu den in den Medien bereits vorgebrachten Sachverhalt seitens des Bürgermeisters und der Regio Bregenzerwald und erteilt erst dann den Antragstellern zu diesem TOP das Wort.

Gottfried Winkel stellt sodann folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung von Bezau unterstützt Landeshauptmann Markus Wallner bei seiner Forderung, das für die Talschaft Bregenzerwald wichtige Bezirksgericht Bezau nicht zu schließen und ersucht daher den Landeshauptmann, auf Dauer seiner Amtszeit einer eventuell beantragten Schließung durch den Bund nicht zuzustimmen.

Er stellt fest, dass die Räumlichkeiten des Bezirksgerichtes 2013 von der Marktgemeinde Bezau käuflich erworben wurden, auch mit dem Hintergedanken, das Bezirksgericht damit leichter halten zu können.

Weiters ist er der Meinung, dass es dank „Ibiza“ nicht mehr zu einer geplanten Gesetzesänderung kam und daher die Schließung eines Bezirksgerichtes weiterhin nur mit Zustimmung des jeweiligen Landeshauptmannes erfolgen kann.

Die Sache sei daher einfach: Wenn der Landeshauptmann sein Versprechen hält, gibt es keine Schließung des BG Bezau.

Dazu stellt Dr. Markus Fink u.a. fest, dass nach seiner Meinung dieses Vetorecht des Landeshauptmannes zwischenzeitlich abgeschafft wurde.

Die Gemeindevertretung lehnt den vorliegenden Antrag mit den Stimmen der Bezauer Liste einstimmig mit 16:2 Stimmen ab.

12. Antrag der Fraktion „Bezaubernden Demokraten“,
      Voranschlag 2019, Bildung von Rücklagen,
      Beratung und Beschlussfassung

Gottfried Winkel stellt den Antrag, die folgenden im Voranschlag 2019 vorgesehen, aber nicht verbrauchten Ausgaben als Rücklagen zu verbuchen:

a) Verschiedene Aufwendungen Heimatmuseum 150.000 Euro
b) Entwicklung Sportzentrum 200.000 Euro

Für das Sportzentrum seien bereits im Jahr 2018 im Voranschlag 100.000 Euro vorgesehen gewesen.

Der Bürgermeister spricht sich gegen diese Rücklagen aus.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste einstimmig mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

13. Berichte

Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Versammlungen und Veranstaltungen.

14. Genehmigung der Niederschrift  der 35. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister verliest dazu das nachstehende Schreiben von Gottfried Winkel vom 18.11.2019:

Hallo Mathias und Gerhard,

bereits zum 10. bzw. 8. Mal dürfte es – trotz Tonaufzeichnung der Sitzung! – eurer Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle daher folgende Anträge, die Verhandlungsschrift vom 14.10.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis G) zu ergänzen (einzelne Abstimmung über jeden Antrag).

Gottfried Winkel

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 14.10.2019 – Anträge zu TOP „Genehmigung der Niederschrift“ und „Allfälliges“

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen: 

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

D)

Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.

„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:
Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

E)

Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):

„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).

Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.
Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben. 
Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:
„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.
Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „Wir haben das Mail nicht bekommen“).
Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.
Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

F)

Unter TOP 9.2 (Allfälliges) steht u.a.:
„Gottfried Winkel verliest seine Sachverhaltsdarstellung betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung.“

Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel stellt zum heutigen Bericht des Bürgermeisters betreffend TOP 5c der vergangenen Sitzung u.a. fest, dass wir nie behauptet haben, nach der fehlerhaften Tagesordnung später auch die korrekte Tagesordnung (1 Wort geändert) nicht bekommen zu haben.

Wir haben gesagt – und das ist unbestritten und entscheidend -, dass wir das Mail mit der Änderung der Tagesordnung vom 9.9.2019 nicht bekommen haben.
Wir haben also weder „gelogen noch betrogen“, wie der Bürgermeister unter dem TOP „Berichte“ behauptet hat.
Allerdings sagt der Bürgermeister bewusst die Unwahrheit. Er hat nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

G)

Unter TOP 9.4 (Allfälliges) steht u.a.:

Anfragen von Gottfried Winkel:
„Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa Eintrittskarten verwendet.“

Richtig hat es zu lauten:
Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.

Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

15. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet, dass das Fahrrad-Verleihsystem Happy-Bike im Bregenzerwald nicht mehr weitergeführt wird.

Weiters informiert er über die diesjährigen Alpencup-Wettbewerbe für Gemeindemandatare, die heuer im Vorderwald durchgeführt werden.

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Kurzbericht von der 35. GV-Sitzung Bezau am 14.10.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Hubert Graf, Ralph Broger, Florian Sutterlüty, Peter Greber und Anja Natter) bekannt (Ersatz Birgit Natter, Ingrid Sutterlüty und Gerhard Natter).

Gottfried Winkel stellt den Antrag, den folgenden Punkt aus aktuellem Anlass zusätzlich auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Geplante Schließung des Bezirksgerichtes Bezau

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 13:2 Stimmen abgelehnt (Stimmenthaltung Helmut Kumpusch).

2. Statutenänderungen des „Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe“

Beratung und Beschlussfassung

Bei dieser Statutenänderung geht es vor allem um eine Ergänzung bei den Organen (Prüfungsausschuss) und um die Deckung des Aufwandes für die Kinderbetreuung.

Diese Änderungen werden einstimmig genehmigt.

Weiters wird Florian Sutterlüty einstimmig für den Prüfungsausschuss dieses Gemeindeverbandes bestellt.

3. Neuvergabe Fischereirevier Subersach 2, Pachtvertrag

Beratung und Beschlussfassung

Der vorliegende Fischereipachtvertrag für das Gemeinschaftsrevier der Gemeinden Egg (31 %), Bezau (13 %), Sibratsgfäll (6 %) und der Agrargemeinschaft Schönenbach (50 %),  bezeichnet als Subersach 2 (Fischereirevier 28), wird einstimmig beschlossen.

Das Pachtverhältnis beginnt am 1.3.2020 und endet am 28.2.2030. Der Pachtzins beträgt für die ersten 5 Pachtjahre jährlich netto 9.400 Euro und erhöht sich für die restlichen 5 Pachtjahre auf jährlich netto 10.000 Euro.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FLEntwurf der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen NutzungBeratung und Beschlussfassung

Das Mindestmaß der baulichen Nutzung für das noch umzuwidmende Grundstück (siehe TOP 5.) wird von der Gemeindevertretung mit einer Bauflächenzahl von mindestens 70 beschlossen (14:1 – Gegenstimme Gottfried Winkel, Enthaltung Josef Strolz).

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1,

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung in BB-IIF-FLBeratung und Beschlussfassung bzw. Auflageverfahren

Über diesen Antrag wurde bereits in der 33. GV-Sitzung beraten. Einige Fakten dazu:

Grundstücksgröße 4230 m², Dachfläche 3240 m², Gesamtausmaß des Objektes ca. 84 x 38 m

Raumprogramm: Produktionshalle 1 (930 m², Höhe 8 m), Produktionshalle 2 (556 m²), Trockenlager Holz (462 m²), Ladehof/Vorplatz (378 m²), Sonstige Nebenräume, Tiefgarage mit 10 bis 12 Stellplätzen, Unterkellerung für Heizraum und Lager.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung mit 14:1 (Gottfried Winkel – Josef Strolz befangen) eine Wohlmeinung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.

6. Anfragebeantwortung der Fragen an den Gemeindevorstand durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ der 34. Sitzung

Der Bürgermeister beantwortet die nachstehende Anfrage von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung an die Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt:

Immer wieder werden Niederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstandes so abgefasst, als ob es sich bei der Marktgemeinde Bezau um eine private Firma von Gerhard Steurer, Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann und Markus Fink handeln würde – von der viel versprochenen Transparenz ist nichts zu merken.

z.B. bei folgenden Beschlüssen des Gemeindevorstandes fehlen jeweils die Vergabesumme bzw. die Kosten. Wie hoch sind diese?


Honorarnote „Vertragsraumordnung“ 2013 – 2018

Dr. Markus Fink verlässt auf Grund von Befangenheit das Sitzungszimmer.

Die vorliegende Honorarnote wird einstimmig genehmigt

Antwort des Bürgermeisters: Euro 3.500,-

Abrechnung Verkehrsplanung Besch&Partner

Komot/Sozialzentrum/Gemeinde

Anteilige Kosten nach Aufwand wird befürwortet, Zufahrt Sozialzentrum ist zu überarbeiten

Antwort des Bürgermeisters: Euro 5.431,- (Komot 70 %, Gemeinde 20 %, Sozialzentrum 10 %)

Angebotseröffnung Projektierung Haldenstrasse II

Es sind 3 Angebote eingelangt.

Bestbieter ist die Fa. Rudhardt Gasser Pfefferkorn Ziviltechniker.

Vergabe wird einstimmig beschlossen

Antwort des Bürgermeisters: Euro 14.800,-

Museumsverein Heimatmuseum – Projektvergabe für Konzeptentwicklung „Barockbaumeister“

Der Fa. Rath & Winkler – Projekte für Museum und Bildung, wird der Auftrag einer Konzeptentwicklung für das Heimatmuseum Bezau – Schwerpunkt Barockbaumeister, gemäß Angebot vom 19.4.2019 erteilt.

Antwort des Bürgermeisters: Euro 16.200,-

7. Berichte, Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Der Bürgermeister berichtet zuerst über die Vertagung des Tagesordnungspunktes 5c. bei der letzten GV-Sitzung:

Gottfried und Hilde Winkel hätten verlangt, dass man diesen Punkt von der Tagesordnung nimmt, weil sie eine falsche Einladung bekommen hätten. Am nächsten Tag habe er festgestellt, dass er Opfer einer unglaublichen Intrige geworden sei.

Er berichtet über die Zustellung der Einladung mit Mail an alle GV am 7.9. mit der unrichtigen Tagesordnung. Am 9.9. habe er den Fehler bemerkt und per Mail an alle GV Mitglieder – außer Gottfried Winkel! – berichtigt.

Dieser habe die korrigierte Version am 9.9. auch noch per Brief bekommen. Nur diese Einladung sei für Gottfried Winkel relevant.

Herr und Frau Winkel hätten bei der Sitzung behauptet nur die am Samstag ergangene falsche Version erhalten zu haben. Das sei nachweislich gelogen, Frau Winkel habe nur die korrekte Version erhalten.

Nachdem nicht nur die Gemeindevertretung belogen und betrogen worden sei, entstehe durch diese Verzögerung möglicherweise ein Schaden.

Weiters nimmt der Bürgermeister zu der folgenden Wortmeldung von Gottfried Winkel bei der letzten GV-Sitzung Stelllung:

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

Dazu stellt Gerhard Steurer folgendes fest:

Bei der von Winkel behaupteten Zahl (Anm.: 3.601.218 Euro) handle es sich um Verbindlichkeiten, das seien Darlehen und das laufende Konto, das extra ausgewiesen sei.

So werde gezielt fehlinterpretiert, das sei unfassbar, es würden Halb- und Unwahrheiten gesagt und gelogen und Behauptungen aufgestellt, die schwer zu widerlegen seien.

Zum ersten Punkt ergänzt der Bürgermeister noch, beide hätten behauptet, sie hätten nur die unrichtige Version bekommen, das sei gelogen, die Gemeindevertretung wurde betrogen und belogen. „Wir sind einer Intrige aufgesessen.“ Das sei unerträglich.

Anmerkung dazu von G. Winkel (eine Wortmeldung lässt der Vorsitzende beim TOP Berichte nicht zu):

1. Wir haben nie behauptet, dass wir die korrekte Tagesordnung nicht bekommen haben. Wir haben gesagt, dass wir das Mail mit der Änderung vom 9.9. nicht bekommen haben!
Wir haben also weder gelogen noch betrogen. Allerdings lügt der Bürgermeister. Er hätte nämlich mit der Tonaufzeichnung von der Sitzung feststellen können, dass er die Unwahrheit behauptet (mehr Fakten dazu siehe unter „Allfälliges).

2. Darlehensstand oder Verbindlichkeiten: Das ist Haarspalterei auf tiefstem Niveau! Im Jahresabschluss der GIG kommt das Wort „Darlehen“ gar nicht vor, nur „Verbindlichkeiten“ (3.601.218 Euro). Ob es sich bei Schulden um ein Darlehen oder ein laufendes Konto (Verbindlichkeiten) handelt, ist für den Steuerzahler belanglos.

Anschließend berichtet der Bürgermeister noch über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Versammlungen und Veranstaltungen

8. Genehmigung der Niederschrift  der 34. Sitzung der Gemeindevertretung

Dazu verliest der Bürgermeister das nachstehende Mail von Gottfried Winkel vom 14.10.2019:

Bereits zum 9. bzw. 7. Mal dürfte es – trotz Tonaufzeichnung der Sitzung! – eurer Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.9.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle daher den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 16.9.2019 wie unten angeführt (Anträge A bis E) zu ergänzen.

Gottfried Winkel

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 16.9.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“ 

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

D)

Die Niederschrift zum TOP 2. Ist wie folgt zu ergänzen, da gem. § 47 Gemeindegesetz der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist.

„Zum Jahresabschluss 2018 der GIG (TOP 2.) stellt Gottfried Winkel u.a. fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums nur 12.112,- Euro betragen. Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr.

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro).

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:

Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“. Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten ausgedruckt werden mussten.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro.“

E)

Beim TOP 5.c heißt es u.a. (das Wort „Ladungsfehler“ ist übrigens gar nicht gefallen):

„Gottfried Winkel beantragt die Vertagung diese Tagesordnungspunktes, da ein Ladungsfehler vorliege (Einladung unter TOP 5c „nach Anhörungsverfahren anstatt „bzw. Anhörungsverfahren).

Der Vorsitzende berichtet, dass bei der ersten Sitzungseinladung (per Email am 7.9.2019) dieser Fehler passiert sei, aber bereits am 9.9.2019, also zeitgereicht eine korrigierte Einladung per Email an die Gemeindevertretung und per Postversand (RsB – wie von Winkel für die gesamte Legislaturperiode gefordert) ergangen sei.

Gottfried und Hildegard Winkel erklären, die geänderte Tagesordnung nicht erhalten zu haben. 

Der Antrag von Gottfried Winkel, den Tagesordnungspunkts zu vertagen, wird mit 15:1 Stimmen (Kaspar Moll) genehmigt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.

Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe, das Mail von einer Änderung der TO aber nicht (wörtlich Hildegard Winkel: „.„Wir haben das Mail nicht bekommen“).

Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.

Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.“

Der Bürgermeister stellt zum Gemeindegesetz, wo es heißt, der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen ist zu protokollieren, folgendes fest:

Gemeint sei, sofern es sich um wesentliche Beiträge handle. Ob Gottfried Winkel meine, das seien wesentliche Beiträge die man protokollieren müsse, wenn es darum gehe, wie viel man in Mellau oder Bezau für einen Tiefgaragenplatz bezahlen müsse. Das interessiere keinen Menschen!

Alle Anträge werden von der Bezauer Liste mit einer einzigen Abstimmung (!) mit 14:2 Stimmen abgelehnt.

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9. Allfälliges

Der Bürgermeister setzt seine „Berichte“ wie immer unter „Allfälliges“ fort.

U.a. berichtet er über einen geplanten Ausflug der Gemeindevertretung beim EU Parlament in Brüssel.

Wortmeldung Gottfried Winkel: Kann mir jemand von den Gemeindevertretern der Bezauer Liste sagen, was bei den von mir seit Monaten gestellten Anträgen zur Niederschrift falsch ist bzw. nicht stimmt?

Dazu gibt es nur ein wirres Durcheinander von Zwischenrufen, aber keine einzige konkrete Antwort.

Gottfried Winkel nimmt dann zu den vom Bürgermeister unter dem TOP Berichte vorgebrachten schweren Anschuldigungen („gelogen und betrogen“) wie folgt Stellung (während seiner Wortmeldung verlassen die Mitglieder der Bezauer Liste – ausgenommen Birgit Natter und Ingrid Sutterlüty – die Sitzung Richtung Gasthaus!):

Vertagung des Tagesordnungspunktes 5. c bei der GV-Sitzung am 16.9.2019Folgende Fakten – die Sitzungseinladung bekomme ich jeweils zuerst per Mail und später per Brief:
Samstag 7.9.: Mail des Bürgermeisters – Einladung GV Sitzung mit Tagesordnung

Montag, 9.9.: Nochmalige Einladung per Brief (da ich die Tagesordnung bereits seit Samstag hatte, habe ich diese natürlich nicht nochmals „studiert“)

Montag 16.9. GV-Sitzung: Bei der Behandlung des TOP 5.c stelle ich fest, dass ich eine andere Tagesordnung habe als die Mitglieder der „Bezauer Liste“.
Der Bgm. behauptet, er habe mir am 9.9. diese Änderung per Mail mitgeteilt. Wir (ich und meine Frau Hildegard) stellen fest, dass wir dieses Mail nicht bekommen haben. Ekkehard Liebschick stellt dann fest, dass ich nicht auf dem Verteiler dieses Mails aufscheine. Der TOP wird sodann auf Antrag des Bgm. vertagt.
Nach der Sitzung lese und vergleiche ich zuhause die mir am Montag per Brief zugestellte Tagesordnung und bemerke den Unterschied (ein Wort).

Dienstag, 17.9.: Bei einer Vorsprache im Gemeindeamt (Grund: Niederschriften Kulturausschuss und Kopien Konten GIG) hält mir der Bürgermeister lautstark vor, ich hätte die richtige Einladung sehr wohl am Montag per Brief bekommen. Gerhard Steurer ließ mich zuerst nicht zu Wort kommen. Schließlich gelang es mir irgendwann doch, ihm den Sachverhalt zu erklären und zu sagen, dass ich natürlich die am Montag zugestellte Einladung nicht mehr durchgelesen hatte, da ich ja nicht ahnen konnte, dass die Tagesordnung gegenüber der am Samstag erfolgten Einladung abgeändert wurde (ein Wort).
Er meinte, für mich wäre nicht die per Mail am Samstag zugestellte Einladung maßgebend, sondern die am Montag per Brief zugestellte!

Insgesamt haben wir (meine Frau Hildegard wurde als Ersatzmitglied eingeladen) 4 Einladungen (2 per Mail und 2 per Brief) bekommen, aber ausgerechnet das Mail vom 9.9. mit der Änderung NICHT.
Bisher ist mir kein solcher Fall mit 2 verschiedenen Tagesordnungen bekannt und es kam mir daher auch nicht in den Sinn, alle Einladungen zu „studieren“ bzw. zu vergleichen.

Warum der Bürgermeister nur mir diese Änderung der TO nicht mitgeteilt hat, kann ich nicht verstehen.

Der Bürgermeister erklärt dann die Sitzung einfach für beendet!

Gerhard Natter sagt, dass er auch noch etwas sagen möchte. Er bemängelt, dass der Zeitungsständer für Altpapier beim ADEG oft voll ist. Dabei handelt es sich um die Altpapiersammlung der VN.

Anfragen von Gottfried Winkel an den Bürgermeister

1. Anfrage zum Gemeindearchiv im Bregenzerwaldarchiv: Welche Unterlagen im Gemeinde-Archiv wurden – neben den Niederschriften des Gemeindevorstandes – nicht an das Bregenzerwaldarchiv übergeben und aus welchem Grund?

2. Bei den Kabaretttagen 2018 haben die Bezauer Steuerzahler einen Abgang von knapp 4.000 Euro bezahlt und die Eintritte bei der Abendkassa wurden ohne Karten kassiert.
Wie hoch war der Abgang für die Kabaretttage 2019 und wurden für die Eintritte an der Abendkassa dieses Jahr Eintrittskarten verwendet?

3. Öffnungszeiten Standesamt: Standesamt für 4 Gemeinden mit fast 5.000 Einwohnern hat nur 1 ½ Tage pro Woche geöffnet, obwohl erst kürzlich 2 Personen dafür angestellt wurden und derzeit insgesamt 5 Personen in der Hoheitsverwaltung beschäftigt sind. Sind das bürgerfreundliche Dienstzeiten?

4. Grebenbach – Viel Geschiebe, wann wird das entfernt?

5. Wie schaut es mit den Projekten „alte Krone“ und „Winkelhus“ derzeit aus. Was ist Stand der Dinge?

Der Bürgermeister sagt, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung und beendet jetzt endgültig die Sitzung. 

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Kurzbericht von der 34. GV-Sitzung Bezau am 16.9.2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Peter Greber, Helmut Kumpusch und Anja Natter) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Hildegard Winkel).


2. GIG Jahresabschluss 2018

Der Bürgermeister berichtet dazu wie folgt: Die GIG GmbH bilanziert mit Aktiva und Passiva von 34.301,15 Euro sowie einem Jahresüberschuss von 1.039,05 Euro und einem Bilanzgewinn von 6.841,94 Euro.

Die GIG GmbH & CO. KG bilanziert mit Aktiva und Passiva von 9.665.628,10 Euro sowie einem Bilanzgewinn von 11.949,55 Euro. Das Anlagenvermögen beläuft sich auf 8.914.823,41 Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 3.601.218 Euro (Vorjahr 3.856.738,52 Euro) – Verringerung der Verbindlichkeiten um   255.519,54 Euro.

Hubert Graf verliest als Obmannstellvertreter des Prüfungsausschusses das Protokoll vom 10.9.2019 (Obmann Helmut Kumpusch war heute und am 10.9.2019 nicht anwesend). Hubert Graf betont wieder das angeblich unentschuldigte Fernbleiben von Anja Natter.

(Anmerkung: Anwesend waren von der Bezauer Liste gesetzwidriger Weise 6 Personen, obwohl diese Fraktion nur 5 Ausschussmitglieder hat!)  

Gottfried Winkel stellt fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums (Bilanzwert Neu rund 685.000 Euro!) nur 12.112,- Euro betragen, nachdem die Gemeindevertretung (Bezauer Liste) den Mietzins ab 1.1.2018 von ursprünglich je 60,- Euro/Monat auf 35,- bis 50,- Euro/Monat (je nach Anzahl der gemieteten Stellplätze) reduziert hat.

Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr (ergibt rund 33.000 Euro/Jahr).

Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro). Er stellt fest, dass der Bund selber nicht spare, nur bei den Mietkosten bei den Gemeinden.

Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:

Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist. Helmut Kumpusch habe bereits 2018 angeführt, „dass das Konsequenzen haben muss, wenn jemand aus Willkür und Ignoranz fehle“. Passiert sei nichts.

Von der „Bezauer Liste“ waren gesetzwidriger Weise 2 Ersatzmitglieder bei der Prüfung anwesend, obwohl nur der Obmann entschuldigt war.

Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“.

Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden! Diese wurden vom Gemeindekassier erst Tage später bei meiner Akteneinsicht in meiner Anwesenheit beim Buchhaltungsbüro angefordert und nach digitaler Übermittlung ausgedruckt und mir vorgelegt.

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten (tatsächlich waren es nicht einmal halb so viel!) ausgedruckt werden mussten.

Eine Kassaprüfung OHNE Konten? Ich konnte mir eine Bemerkung auf die „Gemeindeinformatik Dornbirn“ nicht verkneifen.

Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:

In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“

Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  jedoch lt. Bilanz (die der Bürgermeister offensichtlich nicht lesen kann) und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro!

Auch von dieser Differenz steht kein Wort im Bericht des Prüfungsausschusses – offensichtlich hat das niemand bemerkt (siehe GI Dornbirn).

Gottfried Winkel stellt daher folgenden Antrag:

Auf Grund der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Jahresabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Jahresabschluss der GIG für das Jahr 2018 zu genehmigen.

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen angenommen.


3. Adaptiertes Honorarangebot – Planung Unterlauf Dorfbach

Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen

Bereits am 17.12.2012 wurde das Ingenieurbüro Rudhardt + Gasser von der Gemeindevertretung mit den Ingenieurleistungen beauftragt. Das nun vorliegende Angebot vom Büro Rudhardt Gasser Pfefferkorn basiert auf den Grundlagen des damaligen Auftrages. Die Gesamtpreiserhöhung wird mit dem erweiterten Bauumfang und den Baukostensteigerungen begründet.

Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Auftragsvergabe zum Angebotspreis von 94.456,79 (ohne MwSt.) einstimmig an das Büro Rudhardt Gasser Pfefferkorn.


4. Vergabe für die Wettbewerbskoordinierung und Verfahrensbetreuung für den Realisierungswettbewerb Neubau Volksschule / Kindergarten

basierend auf dem Beschluss der Gemeindevertretung – 27.Sitzung vom 09.07.2018, Pt.5.

Dazu liegt ein Angebot des Architekturbüros Wimmer-Armellini, Bregenz, mit einer Kostenschätzung in Höhe von 158.736,- Euro incl. MwSt. vor (Baukostenschätzung  Neubau Kiga-VS Bezau 11.257.319,- Euro). Der Zeitplan für das gesamte Verfahren des Architektenwettbewerbes sieht dafür einen Rahmen bis ca. Mitte Juni 2020 vor.

Bgm. Gerhard Steurer berichtet eingangs über das Urteil des LG Feldkirch vom 15.7.2019 bezüglich des Bauverbotes zu Gunsten der Marktgemeinde Bezau. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte Fidel Meusburger am 11.9.2019 Berufung eingelegt.

Wenn die nächste Instanz innerhalb von 3 bis 4 Monaten entscheidet, entstehen bis dahin – bei einer heutigen Vergabe – lt. Bürgermeister Kosten für die Wettbewerbskoordinierung von etwa 20.000 Euro.

Der Bürgermeister gibt die Bedingungen der Kirche lt. Schreiben des Pfarrers vom 6.6.2019 bekannt:

–      Die unterirdische Turnhalle darf maximal 60 cm über das Bodenniveau herausragen

–      Eine Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Weg wird gewährt

–      Das Bauverbot wird von 40 auf 37 m reduziert

–      Der Weg unterhalb der Kirche muss erhalten bleiben

–      Auf dem Dach der unterirdischen Turnhalle darf kein Geländer errichtet werden

–      Sicherstellung von 3 PKW-Parkplätzen für Friedhof- und Kirchenbesucher

Alois Meusburger stellt die Frage, ob trotz dieser Einschränkungen (z.B. kein Zaun auf der Turnhalle) das Projekt wie geplant realisiert werden kann.

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass es weiterer Gespräche bedarf, z.B. über eine Doppelnutzung des Weges während der Schulzeit (z.B. eine Tartanbahn) oder die Platzierung der Parkplätze.

Gottfried Winkel hält fest, man würde heute einen Auftrag vergeben um rund 135.000 Euro (ohne MwSt.), gedeckelt vorerst bis 20.000,- Euro, bei voraussichtlichen Baukosten von 11,2 Mio. Euro.

Neben dem nicht-rechtskräftigen Urteil spreche gegen eine Vergabe, dass man die im kommenden Jahr neu gewählte Gemeindevertretung vor vollendete Tatsachen stelle. Wie man höre, werde es eine neue Regierung und auch neue Gemeindevertreter geben. Er appelliert daher, diese Vergabe heute nicht zu beschließen und zumindest zu warten, bis die Berufung in Innsbruck entschieden ist.

Fraktionsobmann Hubert Graf ist der Meinung, dass die Vergabe heute erfolgen soll und das Risiko bei 20.000 Euro bei dieser Bausumme de facto gleich Null sei.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Vergabe für die Wettbewerbskoordinierung und Verfahrensbetreuung für den Realisierungswettbewerb Neubau Volksschule / Kindergarten an das Architekturbüro Wimmer-Armellini – bedingt mit einer Deckelung von vorläufig 20.000 Euro vorläufig bis zu einer Gerichtsentscheidung – zu vergeben.

Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen angenommen.


5.
a) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr 208,

Bestehende Widmung Teil BW, Teil FL;  Antrag von FL in Teilabänderung BW

Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Diesem Antrag wird unter Auflagen (z.B. Umwidmung auf 7 Jahre befristet, Mindestmaß der baulichen Nutzung: 25) einstimmig zugestimmt.

b) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1036/2

Bestehende Widmung FL;  Antrag auf Teilabänderung BM

Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Diesem Antrag wird unter Auflagen (z.B. Umwidmung auf 7 Jahre befristet, Mindestmaß der baulichen Nutzung: 25) einstimmig zugestimmt.

c) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1007/1,

Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BBII

Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.

Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe (Anmerkung: am 7.9.), das Mail von einer Änderung der TO aber nicht.

Ekkehard Liebschick sucht dieses Mail auf seinem Handy und stellt fest, dass G. Winkel dieses Mail vom 9. Sept. lt. Verteiler nicht bekommen hat.

Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.

Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.

Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.


6. Berichte

Berichte Ausschüsse

Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen,

Landtagsbeschlüsse

Der Bürgermeister berichtet über Sitzungen bzw. Besprechungen und Veranstaltungen, die seit der letzten GV-Sitzung am 1.7.2019 stattgefunden haben.


7. Genehmigung der Niederschrift  der 33. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister verliest das nachstehende Schreiben von Gottfried Winkel vom 16.9.2019 (Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 1.7.2010):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Schriftführer,

Hallo Geri und Mathis,

noch einmal dürfte es eurer sehr geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.7.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 1.7.2019 (TOP. 11.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Winkel

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 1.7.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Bürgermeister stellt dazu selber fest, dass diese Anträge schon x-mal gestellt wurden, aber nicht protokolliert bzw. von der Bezauer Liste abgelehnt wurden.

Gottfried Winkel hält fest, dass laut Gemeindegesetz die Gemeindevertretung die Anträge natürlich ablehnen kann, dass sie aber trotzdem in der Verhandlungsschrift anzuführen sind. Solange das nicht geschieht, werde er diese Anträge bei jeder Sitzung stellen – notfalls zumindest bis zum Ende dieser GV-Periode.

Auch diesmal werden alle 3 Anträge mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 abgelehnt.

Gerhard Steurer hält dazu noch fest, dass im Gesetz nicht stehe, dass Wortmeldungen wörtlich zu protokollieren sind und sich G. Winkel auch auf das neue Gemeindegesetz (gültig ab 1.1.2019) beziehe, obwohl die Anträge bereits im Jahr 2018 gestellt wurden.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass das unwahr bzw. falsch ist: Im neuen und auch im alten Gemeindegesetz steht, dass ANTRÄGE (nicht einzelne Wortmeldungen) zu protokollieren sind.


8. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet, dass Gottfried Winkel bei der Akteneinsicht der GIG Buchhaltung im Gemeindeamt bemerkt habe, ob er hier bei der Gemeindeinformatik sei (Anmerkung von G. Winkel: weil ihm die Konten nicht gezeigt wurden bzw. zuerst keine Konten vorhanden waren und der gesetzwidrige Prüfungsausschuss im Prüfbericht wahrheitswidrig bemerkte, stichprobenweise seien Konten kontrolliert worden!).

Weiters wirft der Bürgermeister Gottfried Winkel vor, dass er sich bei Mathias Niederwolfsgruber (Standesamt) bezüglich des Datenschutzes bei Sterbebüchern erkundigt habe und auf dessen Antwort (Anm.: viele Wochen später und nach erneuter Anfrage wurde ihm nur ein Link mitgeteilt) zynisch geantwortet habe, „mit dieser Antwort habe er sich ja fast übernommen“, weil es nach Meinung von G. Winkel nicht bürgerfreundlich war.

Der Bürgermeister berichtet auch noch von der Neuanstellung von Andrea Huber als Standesbeamtin (30 %) – ohne Stellenausschreibung. Die kürzlich eingestellte und dafür vorgesehene Melanie Zündel ist mit 100 % angestellt (kurz nach der Anstellung gab sie jedoch bekannt, dass sie schwanger ist).
Gottfried Winkel bemängelt, dass dieser zusätzliche Dienstposten im Dienstpostenplan nicht vorgesehen sei.

Gottfried Winkel hat noch einen Tipp für den Obmann des Prüfungsausschusses und des Kulturausschusses für die Kabarett-Tage: Dieser soll heuer – entgegen dem Vorjahr – für den Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkassa Eintrittskarten verwenden – sonst gebe es im kommenden Jahr ein Schwarzgeld-Kabarett in Bezau.

Gottfried Winkel stellt folgende Anfrage an die Mitglieder des Gemeindevorstandes gem. § 38 GG:

Immer wieder werden Niederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstandes so abgefasst, als ob es sich bei der Marktgemeinde Bezau um eine private Firma von Gerhard Steurer, Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann und Markus Fink handeln würde – von der viel versprochenen Transparenz ist nichts zu merken.

z.B. bei folgenden Beschlüssen des Gemeindevorstandes fehlen jeweils die Vergabesumme bzw. die Kosten. Wie hoch sind diese?

Honorarnote „Vertragsraumordnung“ 2013 – 2018

Dr. Markus Fink verlässt auf Grund von Befangenheit das Sitzungszimmer.

Die vorliegende Honorarnote wird einstimmig genehmigt

Abrechnung Verkehrsplanung Besch&Partner

Komot/Sozialzentrum/Gemeinde

Anteilige Kosten nach Aufwand wird befürwortet, Zufahrt Sozialzentrum ist zu überarbeiten

Angebotseröffnung Projektierung Haldenstrasse II

Es sind 3 Angebote eingelangt.

Bestbieter ist die Fa. Rudhardt Gasser Pfefferkorn Ziviltechniker.

Vergabe wird einstimmig beschlossen

Museumsverein Heimatmuseum – Projektvergabe für Konzeptentwicklung „Barockbaumeister“

Der Fa. Rath & Winkler – Projekte für Museum und Bildung, wird der Auftrag einer Konzeptentwicklung für das Heimatmuseum Bezau – Schwerpunkt Barockbaumeister, gemäß Angebot vom 19.4.2019 erteilt.

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Kurzbericht von der 33. GV-Sitzung Bezau am 1.7.2019

Kurz-Bericht von der 33. Sitzung der Gemeindevertretung Bezau am Montag, den 1. Juli 2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Hubert Kaufmann, Florian Sutterlüty, Ellen Nenning und Peter Greber) bekannt (Ersatz Kaspar Moll, Birgit Natter, Isabella Moosbrugger und Ingrid Sutterlüty).

2. Vergabe Asphaltierungsarbeiten, Pflastersteinarbeiten im Ortsgebiet

Beratung und Beschlussfassung

Folgende 3 Angebote liegen vor:

Fa. Wilhelm & Mayer Euro 70.701,43
Fa. Migu Euro 78.702,24
Fa. Hilti & Jehle Euro 100.243,86

In diesem Zusammenhang wird wieder einmal über die rollstuhlgerechte Ausführung von Gehsteigen debattiert.

Auf Anfrage von Gottfried Winkel stellt der Bürgermeister fest, dass diese Ausgaben im Voranschlag nicht enthalten sind. Diese Änderung werde heute aber mit beschlossen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Arbeiten zum Angebotspreis von brutto Euro 70.701,43 an die Fa. Wilhelm & Mayer zu vergeben und gleichzeitig einen Budgetüberschreitungsbeschluss in Höhe von 50.000 Euro zu beschließen (Deckung durch Rücklagen).

Das sei mit der Gebarungskontrolle abgesprochen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

3. Kinderbetreuung Gemeindeverband, Änderung Abrechnungsschlüssel

Beratung und Beschlussfassung

Die Abrechnung erfolgte bisher nach dem Verbandsschlüssel (Bezau 50,37 – Mellau 33,37 % – Reuthe 16,26 %).

Ab 2020 soll die Abrechnung zu 50 % nach dem Verbandsschlüssel und zu 50 % nach den Betreuungsstunden erfolgen.

Verbandsfremde Gemeinden haben pro Betreuungsstunde Euro 1,40 zu bezahlen.

Dieser Regelung stimmt die Gemeindevertretung einstimmig zu.

4. Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

Beratung und Beschlussfassung

Nach einer Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes kann die Gemeindevertretung beschließen, dass eine Ferienwohnung, die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und ausschließlich vom Abgabepflichtigen oder seinen nahen Angehörigen benützt wird, von der Zweitwohnsitzabgabe befreit wird.

Die Gemeindevertretung stimmt dieser Änderung mit Verordnung ab 2019 einstimmig zu.

5. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung

Beratung und Beschlussfassung

Gottfried Winkel stellt den Antrag, dass diese Ermächtigung von dem laut Gemeindegesetz zuständigen Gemeindevorstand beschlossen wird.

Er wundert sich, dass dieser Punkt nach der Änderung des Gemeindegesetzes und der heutigen Information dazu (seit 1. Jänner ist dafür nicht mehr die Gemeindevertretung, sondern der Gemeindevorstand zuständig) auf der Tagesordnung steht.

Der Bürgermeister sieht keinen Fehler darin, wenn das die Gemeindevertretung beschließt, weil er der Meinung ist, das gehört in die Gemeindevertretung.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt!

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die neueingestellte Mitarbeiterin Melanie Zündel (für Sarah Felder) sowie die Praktikantin Sarah Sutterlüty zur Entgegennahme von Barzahlungen ermächtigt werden.

Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 angenommen.

6. a) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 208
Bestehende Widmung Teil BW, Teil FL; Antrag von FL in Teilabänderung BW
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Zu diesem Antrag gibt es eine einstimmige Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.


b) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1036/2
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BM
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Auch zu diesem Antrag gibt es eine einstimmige Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.

c) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 1007/1
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BBII
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dieser Antrag führt zu einer sehr langen Diskussion und es wird vorerst keine Wohlmeinung (Anhörungsverfahren) beschlossen.

Der Bürgermeister bringt abschließend folgenden Grundsatzbeschluss zur Abstimmung:

Man kann sich diese Umwidmung in Betriebsgebiet II vorstellen, es könnte auch ein zweiter Betrieb untergebracht werden, der Antragsteller muss nachweisen, wie viel Fläche er tatsächlich braucht und auch die Nachnutzung im Wälderhausarial wäre wünschenswert.

Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 angenommen.


d) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 232
Bestehende Widmung Teil BM und FL; Antrag Teilabänderung in BM
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Zu diesem Antrag gibt es einstimmig keine Wohlmeinung der Gemeindevertretung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens.

7. Glyphosatfrei bei der Pflege von kommunalen Flächen
Beratung und Beschlussfassung

Es liegt ein gemeinsames Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes und der Vlbg. Landesregierung vor, in dem die Gemeinden ersucht werden, bis Ende 2019 freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat zu verzichten.

Dem entsprechenden Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig zugestimmt.

8. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend:

a) ein Gesetz über Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

b) ein Gesetz über Änderung des Kindergartengesetzes

c) ein Gesetz über Änderung des Parkabgabengesetzes

d) ein Gesetz über Änderung des Bauproduktegesetzes

e) ein Gesetz über Änderung des Sportgesetzes

f) ein Gesetz über Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes

g) ein Gesetz über Änderung des Landes-Dienstleistungs- u. Berufsqualifikationsgesetzes

h) ein Gesetz über Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes

i) ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte

Dazu erläutert der Bürgermeister die wichtigsten Gesetzesänderungen.

Zu diesen Vorlagen von Gesetzesänderungen des Landtages wird von der Gemeindevertretung keine Volksabstimmung verlangt.

9. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Änderung des Vorarlberger Gemeindegesetzes (Information)

Der Bürgermeister verweist auf das Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018, das alle GV zu dieser Sitzung bekommen haben.

Er erläutert daraus einige Punkte in aller Kürze, ohne jedoch auf Details einzugehen.

Gottfried Winkel bringt unter Hinweis auf den TOP. 5 (Zuständigkeit Gemeindevorstand und nicht Gemeindevertretung) verschiedene Änderungen des Gemeindegesetzes zum 1.1.2019 ausführlicher zur Kenntnis, z.B.:

–      Veröffentlichung von Verordnungen auf der Homepage (§ 32)

–      Veröffentlichung der Verhandlungsschriften der öffentl. GV-Sitzungen auf der Homepage (§ 47)

–      Veröffentlichung des Voranschlages im Internet (§ 73)

–      Die Einberufung zur GV-Sitzung muss spätestens am 5. Tag vor der Sitzung zugestellt werden (§ 40) – die Einladungen zur letzten GV-Sitzung und auch zur Sitzung des Bauausschusses und des Flächenwidmungsausschusses waren nicht korrekt

–      Die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes können jetzt bereits zwei GV (bisher 3) beantragen (§ 41)

–      Anfragen von Gemeindevertretern sind innerhalb von drei Monaten zu beantworten (§ 38)

–      Zwingend war schon bisher die Protokollierung aller in der Sitzung gestellten Anträge – neu ist zwingend die Protokollierung des wesentlichen Inhalts des Verlaufs der Beratungen (§ 47)

–      Wesentliche Änderungen der Bestimmungen für nicht öffentliche Sitzungen (Beratung vertraulich, Beschlussfassung nur in Ausnahmefällen) – § 51

–      Sitzungen der Ausschüsse – Beratung bzw. Beschlussfassung nur in Ausnahmefällen vertraulich; Ersatzleute dürfen an den Sitzungen nur teilnehmen, wenn jemand entschuldigt fehlt – nicht so wie bei Ausschusssitzungen durch die Bezauer Liste (§ 51)

–      Ersatzmitglieder können in einem Ausschuss auch als Obmann-Stellvertreter gewählt werden

–      Vertreter von Parteifraktionen können in Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen

–      Die Bestimmungen für den Prüfungsausschuss wurden geändert

–      Abschaffung des innergemeindlichen Instanzenzuges – gegen Bescheide der Gemeinde in erster Instanz ist nur die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht möglich

10. Berichte

Berichte Ausschüsse

Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Bericht des Obmannes des Bauausschusses Johannes Batlogg von der letzten Sitzung des Bauausschusses.

Der Bürgermeister berichtet von der heutigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch bezüglich des Neubaues der Volksschule und Kindergarten.

Der Anwalt der Gemeinde habe 3 Eventualbegehren eingebracht, wovon die Gegenseite zwei anerkannt habe (Bebauung unterirdisch bzw. bis zu einer Höhe von 60 cm). Ein Urteil werde schriftlich bis in etwa 2 Monaten vorliegen.

Dr. Markus Fink berichtet, dass er mit dem Anwalt der Gemeinde gesprochen habe und wichtig sei, dass die zwei Eventualbegehren (unterirdische Bebauung bzw. Bebauung bis zu einer Höhe von 60 cm) anerkannt wurden. Damit ergebe sich doch eine andere Situation, weil bisher auch der unterirdischen Bebauung nicht zugestimmt wurde.

Weiters berichtet der Bürgermeister über verschiedene Sitzungen (Jahreshauptversammlungen), Besprechungen und Veranstaltungen,

Gottfried Winkel berichtet über die letzte Verbandsversammlung des Umweltverbandes.

11. Genehmigung der Niederschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung

Bgm. Gerhard Steurer verliest das nachstehende Mail von Gottfried Winkel vom 28.6.2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Hallo Gerhard und Mathias,

schon wieder dürfte es eurer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.

Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 32. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.4.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 29.4.2019 (TOP. 9.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Winkel

—————————

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 29.4.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

12. Allfälliges

Bürgermeister Gerhard Steurer berichtet u.a.

–      über den Stand bei der Güterzusammenlegung am Pelzrain

–      über die Beschilderung der Verordnung nach dem Campinggesetz

–      über die Richtigkeit der Beschilderung der Kurzparkzone

–      über die Tafeln „Bezau freut sich auf Sie“ (Ortstafel)

–      er verliest einen Brief von Hilde Lingg und Angelika Bischof, Unterdorf (Tagwasserproblem), an die Gemeindevertretung

Der Vizebürgermeister Johannes Batlogg berichtet von den Vorbereitungen für die Handwerksausstellung im August.

Gottfried Winkel stellt die Frage, wann die nächste GV-Sitzung stattfinden wird. Der Bürgermeister teilt mit, das wisse er nicht (nach der Sommerpause).

Zur Ortsbildpflege stellt Gottfried Winkel an den Bürgermeister die Anfrage, wie viele der vielen Zirkus-Plakate in Bezau bewilligt worden seien.

Der Bürgermeister teilt mit, dass keines (!) der Plakate bewilligt worden sei.

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Kurzbericht von der 32. GV-Sitzung Bezau am 29.4.2019

Kurzbericht von der 32. Sitzung der Gemeindevertretung Bezau am Montag, den 29. April 2019

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Alois Meusburger und Ralph Broger) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Isabella Moosbrugger).

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GST-NR 230/1 und 232,

Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Beim durchgeführten Anhörungsverfahren sind keine Stellungnahmen eingegangen. Dem Antrag von Walter und Fidel Meusburger auf Umwidmung von rund 55 m² von Freifläche Landwirtschaft in Sonderfläche Carport wird einstimmig zugestimmt.

3. Vorlage von Landtagsbeschlüssen über:

a) Gesetz über Änderung des Campingplatzgesetzes

b) Gesetz über Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes

c) Gesetz über Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

Erstmals wurden vom Bürgermeister solche Landtagsbeschlüsse auf die Tagesordnung genommen, wie das gesetzlich erforderlich ist. Bisher hat er diese Landtagsbeschlüsse nur unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte“ zur Kenntnis gebracht und somit konnten keine Beschlüsse gefasst werden.
 
Zu diesen 3 Vorlagen von Gesetzesänderungen des Landtages wird von der Gemeindevertretung einstimmig keine Volksabstimmung verlangt.

4. Vorlage Rechnungsabschluss 2018 der Marktgemeinde Bezau,

Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss 2018 weist Einnahmen und Ausgaben von je 6.005.683,07 Euro auf (einige Details daraus siehe am Ende dieses Berichtes).

Der Überschuss in Höhe von 697.421,42 Euro wird der Haushaltsrücklage zugewiesen.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt Ende 2018 1.951.380,98 Euro. Der Schuldenstand der Gemeinde-Immobiliengesellschaft beträgt Ende 2018 3.012.741,- Euro (davon Sicherheitszentrum 2.919.581,-).

Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit rund 2.475,- Euro.

Der Bericht des Prüfungsausschusses wird von Obmann Helmut Kumusch verlesen. In diesem wird Anja Natter als „nicht entschuldigt“ angeführt.

Dazu stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

Eine Wahlfälschung – auch als Wahlbetrug bezeichnet – ist die bewusste Manipulation einer Wahl entgegen demokratischen Prinzipien, um das Wahlergebnis zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei bzw. der Wahl als solche zu verändern.

Im Bericht des Prüfungsausschusses vom 15.4.2019 wird – und das zum wiederholten Male – fälschlich protokolliert, Anja Natter habe unentschuldigt gefehlt.

Wer behauptet, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt worden, der lügt oder sagt die Unwahrheit bzw. unterstellt sogar eine Wahlfälschung oder einen Wahlbetrug.

Anja Natter wurde auf schriftlichen Wahlvorschlag der „Bezaubernden Demokraten“ am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt und NICHT von der Gemeindevertretung. Dieser Wahlvorschlag ist allen Betroffenen bekannt und ich habe ihn am 15.4.2019 auch nochmals dem Prüfungsausschuss vorgelegt.

Daher war der Antrag auf Abberufung durch unsere Fraktion vom 1.2.2016 nicht gesetzwidrig, wohl aber alle nachfolgenden Entscheidungen in dieser Sache durch den Bürgermeister, die Mehrheit der Gemeindevertretung oder der Aufsichtsbehörde.

Nur wenn eine Wahlfälschung bei der Wahl in den Prüfungsausschuss in der Gemeindevertretung vom 28.5.2015 vorläge, könnte behauptet werden, Anja Natter wäre von der Gemeindevertretung – und nicht auf Grund eines Wahlvorschlages der Bezaubernden Demokraten – in den Prüfungsausschuss gewählt worden.

Abschließend stellt er die Frage, ob es richtig sei, dass Anja Natter auf Grund eines Wahlvorschlages am 28.5.2015 in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei.

Der Bürgermeister sagt, das sei richtig, aber die Behörden haben geurteilt und damit sei alles gesagt.

Gottfried Winkel hält fest, dass die Behörden behaupten, die Gemeindevertretung habe Anja Natter in den Prüfungsausschuss gewählt und daraus resultieren alle weiteren falschen Entscheidungen bis zum gesetzwidrigen Bescheid der Aufsichtsbehörde.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Überschuss des Jahres 2018 in Höhe von 697.421,42 der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt wird und der RA 2018 genehmigt wird und den Gemeindekassier zu entlasten.

Dieser Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel und Anja Natter) angenommen.

5. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Energiebericht EBO der Marktgemeinde Bezau

Jahre 2015, 2016, 2017, 2018

Vorlage und Präsentation

Der Bürgermeister erteilt Gottfried Winkel das Wort und ersucht ihn zu berichten. Dieser stellt fest, dass er den Energiebericht nicht habe, den habe die Gemeinde. Wenn jedoch der Bürgermeister auch keine Unterlagen habe, beantrage er die Vertagung bis zur nächsten Sitzung.

Er stellt auch fest, dass bei den Sitzungsunterlagen zu diesem Punkt bei der Akteneinsicht nichts vorhanden war.

Dazu stellt Gerhard Steurer fest, dass der Herr Winkel von 2012 bis etwa 2016 eigentlich Umweltminister im Dorf war und es ihm nicht der Mühe wert war, die Gemeindevertretung über die Energiebuchhaltung zu informieren. Das wird von Gottfried Winkel bestritten. Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, das auf die Tagesordnung einer GV-Sitzung zu nehmen, sondern die des Bürgermeisters.

Nach einem neuerlichen Vorschlag von Gottfried Winkel auf Vertagung präsentiert der Bürgermeister nun doch einige Unterlagen zur Energiebuchhaltung bis 2018.

Es entwickelt sich darauf ein längerer Disput über Sinn und Zweck einer solchen Energiebuchhaltung mit Vergleichen von einzelnen Gebäuden in verschiedenen Gemeinden.

6. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Verordnung der Markgemeinde Bezau vom 17.05.1995

über das Aufstellen von Wohnwagen (Campinggesetz)

Beschilderung

Gottfried Winkel stellt fest, dass zu der im Jahr 1995 beschlossenen Verordnung nach wie vor die Beschilderung bei den Ortstafeln fehlt. Die Folge ist das widerrechtliche Aufstellen von z.B. Wohnmobilen auf dem Parkplatz der Seilbahn, wo nicht nur der Abfall und das Abwasser hinterlassen wird, sondern auch keine Gästetaxe entrichtet wird.

(In dem Zusammenhang stellt er auch fest, dass die Ortstafel im Wilbinger nicht mehr vorhanden ist.)

Der Bürgermeister stellt fest, man werde prüfen, ob eine solche Beschilderung möglich sei.

7. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“

Verordnung der Marktgemeinde Bezau vom 19. 07. 2011

Kurzparkzone beim Pfarrhof

Beschilderung

Auch dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die angebrachte Beschilderung nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht und daher auch keine Ahndung durch die Polizei erfolgen könne. Außerdem sei das Halten und Parken auf dem direkt daneben liegenden Dorfplatz nicht verboten. Er schlägt daher vor, die Schilder richtig zu montieren und bietet an, das zu machen, wenn er damit beauftragt wird.

GR Hubert Kaufmann stellt in dem Zusammenhang die Frage, wo links und rechts, wo Anfang und Ende sei.

Der Bürgermeister wird mit der Polizei reden, wie sie die Situation sehe.

8. Berichte

Berichte Ausschüsse

Delegierte zu Verbandsversammlungen

Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen

Der Bürgermeister berichtet zuerst, dass nach einem seit 2014 dauernden Verfahren die GIG vom Finanzamt für das Sicherheitszentrum zurückbehaltene Vorsteuer in Höhe von rund 707.000 Euro nun doch bekommt.

Beim Haus Nr. 47 („Winkelhus“) gibt es ein Projekt zusammen mit dem Nachbarhaus und der Wohnbauselbsthilfe.

Auch beim „Projekt Krone“ (Gasthaus mit Restaurantbetrieb) schaue es gut aus.

Zur Volksschule/Kindergarten berichtet der Bürgermeister, dass es am 20.3. die erste Verhandlung in Feldkirch gegeben habe. Am 1.7. gebe es die zweite Verhandlung, wo auch eine Entscheidung fallen sollte und er hoffe, dass „wir dann Recht bekommen werden“.

Für den 2. Abschnitt der Haldenstraße (Oberbezau – HNr. 130 bis 141) sei die Vergabe für die Planung draußen bzw. bereits beauftragt.

Johannes Batlogg berichtet über die Sanierung von verschiedenen Gemeindestraßen und Gehsteigen, die im Sommer erfolgen sollen.

Weiters berichtet der Bürgermeister über verschiedene Sitzungen (Jahreshauptversammlungen), Besprechungen und Veranstaltungen, sowie der Obmann des Bauausschusses J. Batlogg berichtet zum wiederholten Male über eine nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses.

9. Genehmigung der Niederschrift der 31. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister verliest den nachstehenden Antrag von Gottfried Winkel vom 17.4.2019:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Hallo Gerhard und Mathias,

im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift (§ 47) u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:

„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“

Die Verhandlungsschrift der 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.3.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 11.3.2019 (TOP. 7.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gottfried Winkel

——————————

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 11.3.2019 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste – teilweise bereits zum 6. Mal ! – einstimmig abgelehnt.

Anja Natter stellt dazu fest, dass es darum gehe, dass laut Gemeindegesetz jeder Antrag protokolliert werden muss.

Bgm. Gerhard Steurer stellt dazu lediglich fest, „dass wir das schon richtig verstehen“.

10. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet, dass bei der Gemeinde kein Glyphosat mehr verwendet wird. Isabella Moosbrugger berichtet dazu, dass auch beim Wälderbähnle seit heuer kein Glyphosat mehr verwendet wird, sondern mit Heißdampf das Unkraut auf der Strecke bekämpft wird.

Gottfried Winkel hat auf der letzten Sitzung vorgeschlagen, die Änderungen des Gemeindegesetzes auf einer GV-Sitzung zu besprechen. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Gemeindevertreter das schriftlich bekommen haben. Gottfried Winkel erwidert, dass das aber offensichtlich niemand – auch nicht der Bürgermeister – gelesen habe, die vorhergehende wiederholte Abstimmung über das Protokoll (Anträge sind in der Niederschrift anzuführen) sei der Beweis dafür.

Gerhard Steurer hält wiederum fest, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vorliege. Gottfried Winkel empfiehlt dem Bürgermeister, sich das von Rechtsanwalt Dr. Markus Fink erklären zu lassen. Das habe mit der Staatsanwaltschaft gar nichts zu tun, dabei gehe es nur um das Gemeindegesetz.

Gottfried Winkel erwähnt positiv, dass der bei der letzten Sitzung erwähnte Fehler (fehlende Verordnung für die 50-kmh-Beschränkung im Wilbinger) umgehend behoben wurde. Einfacher wäre es jedoch gewesen, die derzeit fehlende Ortstafel zu versetzen, dann hätte man sich die Verordnung erspart.

———————————————————————————

Einige Details aus dem Rechnungsabschluss 2018 (in Euro)

V = Voranschlag 2018

R = Rechnungsabschluss 2018

Bezüge der Gemeindeorgane

R 100.107,56 (Bürgermeister 5.721,-/Monat, Vizebgm. 500,- Gemeinderäte je 464,-)

Sonstige Kosten der Gemeindeorgane

V 8.000,-; R 6.373,- (davon Weihnachtsfeier GV „Gams“ 800,-; Gemeindetag Galaabend für Gabi Steurer 130,-)

Gemeindeamt Geldbezüge der Angestellten

V 207.500,-; R 219.300,- (Begründung: Gehaltsanpassung, Stundenabbau)

Repräsentationskosten

V 2.000,-: R 4944,- (davon „Totenmahl Ehrenbürger“ 4.000,-)

Aufwendungen für Raumordnung und Raumplanung

V 4.000,-; R 15.166,- (davon heimaten für „Gestaltungsrichtlinie Bezau“ 2.837,-; heimaten für „Baurichtlinien“ 3.099,-; Andreas Falch für Vertragsraumordnung 2.828,-; Dr. Markus Fink für Vertragsraumordnung 4.293,-)

Gemeindeinformation – Gemeindezeitung

V 6.000,-; R 6.697,-

Entwicklung Sportzentrum

V 100.000,-; R 0,-

Sonstige Kulturpflege:

Einnahmen R 4.127,-  (davon Kabarett-Tage 3.463,-)

Ausgaben R 9.038,- (davon Kabarett-Tage 7.361,-)

Wie viel Karten für die Kabarett-Tage verkauft wurden, kann auf Grund fehlender Aufzeichnungen nicht gesagt werden!

Freie Wohlfahrt – Flüchtlingshilfe

V 5.000,-; R 3.907,- (davon Projekt „Engagiert-sein“ 3.850,-)

Beiträge an Straßengenossenschaft Halde

V 25.000,-; R 0,0

Freibad Eintrittsgelder

V 35.400,-; R 46.025,-

Eintritte Bregenzerwald-Card:

2016 Euro 39.878,-; 2018 Euro 42.542,-; + 6,68 %

Eintritte Schwimmbad-Kassa:

2016 Euro 6.835,-; 2018 (Kassierwechsel) Euro 10.380,-; + 51,86 % !

Offenes Eintrittsgeld seit 15.8.2016 – auch 2018 noch immer nicht kassiert!

Erwerb von Grundstücken

R 58.138,- (davon Dr. Markus Fink für Kaufvertrag 3.160,-)

Entwicklungskonzept Bezau REK

V 50.000,-; R 3.213,- (davon Meusburger f. Catering Dorfabend am 14.6.2018 1.595,-)

Wasserversorgung

Bezugsgebühren

V 143.000,-; R 160,769,-

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 85.600,-; R 149.782,-

Abwasserbeseitigung

Bezugsgebühren

V 325.000,-; R 353.464,-

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 0,-; R 73.545,-

„Vinzenzheim“ (Flüchtlingsunterkunft)

Verrechenbare Gewinnentnahme

V 21.300,-; R 25.698,-

Gästetaxen

V 275.000,-; R 255.035,-

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Kurzbericht von der 31. GV-Sitzung Bezau am 11.3.2019

Kurz-Bericht von der 31. Sitzung der Gemeindevertretung Bezau am Montag, den 11. März 2019
(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Ellen Nenning und Helmut Kumpusch) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Hildegard Winkel).

2.  Vorstellung Projekt „Gasthaus Krone“Beratung über weitere Vorgehensweise

Josef Erath vom Büro Erath & Partner in Bezau stellt der Gemeindevertretung zwei Planungsrechnungen (Kostenberechnungen) für das Projekt „Krone“ vor:

a) Investition durch die Gemeinde (Besitzer der Liegenschaft)

b) Investition durch einen Betreiber in Form eines Baurechtes

Laut Bürgermeister gibt es jedoch auch Kauf-Interesse an der Liegenschaft „Krone“. Vorstellbar ist u.a. die Nutzung als Wohn- und Geschäftsflächen (Büroflächen) oder z.B. auch als Gasthaus mit Restaurant und etwa 30 bis 38 Betten.

Der Bürgermeister teilt mit, dass eine „Arbeitsgruppe Projektteam Gemeindeimmobilien“ gebildet wurde, bestehend aus:

Gemeindevorstand (gleichzeitig Obmann Bauausschuss / Flächenwidmungsausschuss)
Anja Innauer (Mitglied Bauausschuss)
Hubert Graf (Obmann Finanzausschuss)
Michael Hohenegg (Obmann Nachhaltige Entwicklung)
Ralph Broger (Obmann Vision 2030)
Stefan Meusburger (Mitglied Vision/Bau)

(Anmerkung: kein Ausschuss gem. Gemeindegesetz, die Arbeitsgruppe wurde nicht von der Gemeindevertretung, sondern nur von der Bezauer Liste allein bestellt.)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieser Arbeitsgruppe den Auftrag zu erteilen, weitere Schritte zu setzen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung einen Lösungsvorschlag vorzulegen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes,
    
GstNr 230/1 und 232Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dem Antrag von Walter und Fidel Meusburger auf Umwidmung von 60 m² von Freifläche Landwirtschaft in Sonderfläche Carport wird einstimmig zugestimmt (Wohlmeinung) und das Anhörungsverfahren eingeleitet.


4. Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes,
    
Gst.Nr. 1909,.139, .140Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren

Dem Antrag von Clemens Albrecht auf Umwidmung von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet-Landwirtschaft (nach Durchführung des Anhörungsverfahrens) wird einstimmig zugestimmt.

5.
Antrag der Liste „Bezaubernde Demokraten“:

a) Mietkostenzuschuss der Marktgemeinde Bezau zu den Mietkosten der Polizeiinspektion im Sicherheitszentrum Bezau
Beratung und Beschlussfassung

Dazu erteilt der Vorsitzende dem GV Gottfried Winkel das Wort.
Seit dem Einzug der Polizei in die Räumlichkeiten im Sicherheitszentrum Bezau bezahlen die Gemeinden Schnepfau, Mellau, Reuthe, Bizau und Bezau dafür einen Mietkostenzuschuss in Höhe von € 3,0/m² und Monat.
Bei einer Mietdauer von z.B. 30 Jahren zahlen die beteiligten Gemeinden für den Bund einen Betrag von rund 200.000 Euro.
G. Winkel stellt fest, dass es sich dabei um eine Aufgabe handelt, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes falle. Er sehe nicht ein, dass sich Gemeinden finanziell daran beteiligen. Es sei ja auch unvorstellbar, dass sich der Bund bei Aufgaben der Gemeinde (z.B. Räumlichkeiten für Schulen) finanziell beteilige.
Nach Meinung von Gottfried Winkel entspreche der dafür von der Gemeindevertretung bei der Sitzung am 8.10.2012 gefasste Grundsatzbeschluss nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Unter diesem Tagesordnungspunkt (Berichte) wurden vom Bürgermeister mehrere Berichte zur Finanzierung des Sicherheitszentrums zur Kenntnis gebracht. Eine Beschlussfassung stand jedoch nicht auf der Tagesordnung.

Bgm. Gerhard Steurer ist anderer Meinung und stellt fest, dass dieser Grundsatzbeschluss vom 8.10.2012 gesetzmäßig sei und daher keine weitere Beratung und Beschlussfassung erforderlich sei.  
 
b) Beratung über einen alternativen Standort für den geplanten Neubau der Volksschule Bezau

Einleitend berichtet Gottfried Winkel aus der Schulchronik Reuthe. Dort ist vermerkt, dass beim Neubau der Schulen im Jahr 1961 vorgeschlagen wurde, die neue Schule auf dem sogenannten „Güggel“ neben der Kirche zu errichten. Es kam dann doch nicht dazu und die Schulen wurden an geeigneteren Standorten errichtet.
Er vergleicht das mit dem von der Gemeindevertretung mehrheitlich beschlossenen Neubau einer Volksschule und Kindergarten am Platze des derzeitigen Gemeindeamtes (Abbruch dieses Hauses), das von dem aus Bezau stammenden Architekten Helmut Gasteiner geplant wurde.

Er hält fest, dass es seit dem erwähnten Beschluss im Februar 2017 – ausgenommen die Studie von Dr. Franz Hammerer – 2 Jahre Stillstand gab. Gottfried Winkel wiederholt daher den Inhalt des von ihm bei der GV-Sitzung am 9.7.2018 eingebrachten Antrages wie folgt:

„In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.) und auch in Anbetracht dessen, dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird, stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen.“

Weiters stellt er fest, dass die Synergieeffekte zwischen Mittelschule und Volksschule größer sind als beim Kindergarten und der Volksschule.

G. Winkel stellt dem Bürgermeister die Frage, ob er einen Plan B habe, falls sich der Neubau am vorgesehenen Standort wegen des bestehenden Bauverbotes nicht verwirklichen lasse.

Bgm. Gerhard Steurer hält fest, dass er einen Plan B habe, aber trotz mehrmaliger Nachfrage kann er diesen nicht nennen bzw. vorlegen.
Er hoffe aber, dass man den Plan B nicht benötige und innerhalb eines Monats die offenen Fragen (Bauverbot) geklärt seien.

Gottfried Winkel stellt fest, dass der Bürgermeister immer wieder sage, es gebe keinen anderen Standort, dass aber seitens der Gemeinde z.B. mit den betroffenen Grundbesitzern östlich der Hauptschule (Mittelschule) über einen Grundtausch noch nie gesprochen wurde.

Der Bürgermeister hält diesen Standort für nicht geeignet und beharrt auf dem 2017 beschlossenen Standort beim derzeitigen Gemeindeamt.

6. Berichte

Johannes Batlogg berichtet über die Sitzungen des Bauausschusses.

Der Bürgermeister berichtet von der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft gegen Gerhard Steurer und Mathias Niederwolfsgruber wegen § 293 StGB (Anmerkung: Beweismittelfälschung), da kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestehe.

Weiters berichtet er über verschiedene Sitzungen (z.B. Gemeindevorstand) und Jahreshauptversammlungen.

Gottfried Winkel hält fest, dass die Betroffenen froh sein müssten über seine Anzeige, da diese es nun von der Staatsanwaltschaft schwarz auf weiß haben, dass sie im Protokoll schreiben und nicht schreiben können was sie wollen, auch die Unwahrheit. Seinerseits sei auch nie die Rede von Beweismittelfälschung gewesen, sondern von Falschbeurkundung.

7. Genehmigung der Niederschrift  der 30. Sitzung der Gemeindevertretung

Bürgermeister Gerhard Steurer verliest das nachstehende Mail vom 26.2.2019 von Gottfried Winkel an den Bürgermeister und den Schriftführer:

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift

im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift (§ 47) u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.

Neu ist, dass die Verhandlungsschrift zusätzlich auch „den wesentlichen Inhalt des Verlaufes der Beratungen“ zu enthalten hat.

Die Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2018 entspricht nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.

Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift (TOP. 8.) wie unten angeführt (A bis C) zu ergänzen.

Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 17.12.2018 – Antrag

A)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

B)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird, stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

C)

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit jeweils 15:3 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister kann nicht verstehen, dass man sich nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wieder mit diesen Anträgen befassen müsse.
Gottfried Winkel empfiehlt ihm, über den Unterschied zwischen Gemeindegesetz und dem Strafgesetzbuch mit Dr. Markus Fink zu reden.


8. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über einen Ausbildungslehrgang zur Altenarbeit in Egg.

Wortmeldung von Gottfried Winkel:

– Neues Gemeindegesetz:
Er schlägt vor, dass – wie in Egg – auch in Bezau bei der nächsten GV-Sitzung die Gesetzesänderungen der Gemeindevertretung vorgestellt werden

– Kurzparkzone Pfarrhof – Beschilderung Campingverbot: Die Kurzparkzone beim Pfarrhof soll nach vielen Jahren endlich richtig beschildert oder aufgehoben werden. Für die vor Jahren beschlossene Campingverordnung fehlt nach wie vor die Beschilderung (bei den Ortstafeln)

– Situation bezüglich Parken auf Gehsteigen

– Geschwindigkeitsbeschränkung Wilbinger: Die beschilderte 50-km/h Beschränkung im Wilbinger (bis zur L 200) ist in der Verordnung vom 10.7.2018 nicht angeführt und daher rechtsunwirksam.

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Kurzbericht von der 30. GV-Sitzung Bezau am 17.12.2018

(von Gottfried Winkel)

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigung (DI Anja Innauer) bekannt (Ersatz Kaspar Moll). Die GV Dr. Markus Fink, Hubert Kaufmann und Peter Greber erscheinen etwas später.

Zur Tagesordnung stellt Gottfried Winkel den Antrag, den TOP. 2 der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung
„Ankauf Gst.Nr. 649, Beratung und Beschlussfassung“

in eine öffentliche Sitzung zu verweisen.

Er sehe keinen Grund, diesen Grundstückskauf im Ausmaß von nur ca. 30 m² in einer nichtöffentlichen Sitzung zu behandeln.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 13:2 Stimmen abgelehnt.

Weiters stellt Gottfried Winkel den Antrag, den folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen:

„Mietzuschuss für Polizei im Sicherheitszentrum, Beratung und Beschlussfassung“

Dazu wurde bisher bei einer Sitzung im Jahr 2012 nur ein sogenannter Grundsatzbeschluss gefasst. Dieser Punkt stand jedoch nicht auf der Tagesordnung und unter Berichten dürfen keine Beschlüsse gefasst werden.

Auch dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 14:2 Stimmen abgelehnt.

Anschließend berichtet und beklagt sich der Bürgermeister sehr bitter und mit bösen Worten über die erfolgte Vorlage einer Tonaufnahme von der GV-Sitzung am 7.5.2018 durch Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft wegen Falschbeurkundung eines Bgm.-Antrages in dieser GV-Sitzung. Zu dieser Tonaufnahme befragt er von der GV nur Gottfried Winkel und von den Zuhörern nur Hildegard Winkel.

Bezeichnend war, dass ausgerechnet jene, gegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen (!), das „Verhör“ zu diesem noch immer laufenden Verfahren durchgeführt haben.
Die „Kripo Bezau“ mit Bgm. Gerhard Steurer und u.a. mit „Hilfssheriff“ Helly Kumpusch haben das „Verhör“ federführend durchgeführt.
Auch Hildegard Winkel sollte ihnen sogar Rede und Antwort stehen. Allerdings hat sie dabei den „Hilfssheriff“ auf frischer Tat ertappt, als dieser mit seinem Sitzungs-Spielzeug Bildaufnahmen gemacht hat. Natürlich hat ihn der Vorsitzende nicht darauf aufmerksam gemacht, dass für Bildaufnahmen eine Genehmigung der Gemeindevertretung erforderlich ist und die Bilder daher umgehend zu löschen sind.

Dass sich die Bezauer Liste nach Vorlage des Tondokumentes an die Staatsanwaltschaft für die beweisbare Falschbeurkundung entschuldigt hätte, davon war schon überhaupt keine Rede (im Gegenteil – nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“).
Von Menschen mit Moral und Anstand hätte man natürlich erwarten können, dass sie sich für diesen Fehler entschuldigen. Stattdessen haben sie die gesetzmäßige und sogar von der Gemeindevertretung selbst (!) am 6.7.2015 bei der 4. GV-Sitzung beschlossene Protokollierung von Anträgen zum 4. Mal en suite einstimmig abgelehnt (siehe TOP 8.).

Auf den Hinweis von Gottfried Winkel, dass sie doch froh sein müssen über den vorliegenden Beweis (das Tonband bei der Gemeinde sei ja angeblich gelöscht worden), dass sie bei der Genehmigung der Niederschrift NICHT gelogen haben, wurde nicht reagiert.

Übrigens: Auch auf den Inhalt des Tondokumentes wurde mit keinem Wort eingegangen und dessen Richtigkeit auch nicht angezweifelt.

2. Verordnung über die Abfallgebühren der MG Bezau, Anpassung;
Beratung und Beschlussfassung

Die geringfügige Änderung dieser Verordnung ist auf Grund der Änderung bei der Pflichtabnahme von Müllsäcken erforderlich und wird einstimmig beschlossen.

3. Littering-Verordnung, Vorschlag des Umweltverbandes Vorarlberg; Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister erläutert in aller Kürze den vom Umweltverband bereits am 27.4.2018 allen Gemeinden vorgelegten Entwurf (Muster) einer sogenannten „Littering-Verordnung“ gem. § 18a des Landes-Gesetzes über die Vermeidung und Erfassung von Abfällen.
Dabei geht es um die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume. U.a. sieht diese Verordnung das Verbot von Verunreinigungen durch das Wegwerfen von Abfällen (z.B. Zeitungen, Verpackungen, Papiertaschentücher, Zigarettenstummel, Kaugummi usw.) vor.

Der Bürgermeister (und mit ihm die ganze Fraktion der Bezauer Liste – Fraktionsbeschluss) hält diese Verordnung in Bezau für nicht notwendig!

Gottfried Winkel, der seit vielen Jahren Delegierter der Markgemeinde Bezau im Vorarlberger Umweltverband ist, zeigt sich von dieser Haltung sehr enttäuscht, spricht sich vehement für die Erlassung dieser seit langem geforderten Verordnung aus und führt als konkretes Beispiel die täglichen Verunreinigungen beim Busbahnhof an, deren Beseitigung die Gebührenzahler Tausende Euro kostet.

Der Antrag des Bürgermeisters wird von der Bezauer Liste mit 2:16 Stimmen abgelehnt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1036, 1035; Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Der Flächenwidmungsausschuss empfiehlt in der beantragten Bautiefe – jedoch abweichend vom Antrag direkt im Anschluss an das GstNr. 1008/2 (Haus Schwärzler) – eine Widmung in Baumischgebiet in der Größe von 599 m².

Eine entsprechende Wohlmeinung wird von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen beschlossen.

5. Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1909, .139, .140; Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Der Flächenwidmungsausschuss empfiehlt nach Abklärung mit der Abteilung Raumplanung beim Amt d. Vbg. LReg. das GstNr. .139 und eine Teilfläche des GstNr. 1909 von „Freifläche Landwirtschaft“ (FL) in „Baumischgebiet Landwirtschaft“ umzuwidmen. Für das GstNr. .140 (Stallungen) soll die Widmung (FL) belassen werden.

Eine entsprechende Wohlmeinung wird von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen beschlossen.

6. Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2019; Festsetzung der Finanzkraft 2019; Beratung und Beschlussfassung

Bgm. Gerhard Steurer hält fest, dass sich der Gemeindevorstand und der Finanzausschuss mit dem Voranschlag 2019 befasst haben.

Zur erwähnten Sitzung des Finanzausschusses stellt Gottfried Winkel fest, dass der Bürgermeister für den entschuldigten Helmut Kumpusch als Ersatzmitglied fälschlich Anja Natter eingeladen hat.
Nachdem Helmut Kumpusch den Austritt aus der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ erklärt hat, hat ihn die Bezauer Liste 2015 auf schriftlichen Wahlvorschlag als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt. Somit ist er seitdem nicht als Mitglied dieser Fraktion im Finanzausschuss, sondern der „Bezauer Liste“.
Diesen Sachverhalt bzw. den entsprechenden Paragraphen des Gemeindegesetzes versteht aber offensichtlich der Bürgermeister nicht. Sonst hätte er nicht für die Sitzung des Finanzausschusses am 3.12. für den entschuldigten Helmut Kumpusch Anja Natter als Ersatzmitglied eingeladen – und in der Niederschrift wurde sie auch noch als nicht entschuldigt angeführt!
Das wollte Gottfried Winkel bei der GV-Sitzung am 17.12. dem Bürgermeister klarmachen, ist ihm aber offensichtlich nicht gelungen, wie aus der Reaktion des Bürgermeisters hervorging.

Einige Zahlen aus dem Voranschlag:

Bezüge der Gemeindeorgane € 102.000; Gemeindeamt, Bezüge der Angestellten € 229.000 (RA 2017 noch € 199.000);
Im Voranschlag ist in der Gruppe 2 (Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft) unter „Volksschule“ nichts für den Neubau vorgesehen. In der Gruppe 7 (Wirtschaftsförderung) sind allerdings unter der Voranschlagsstelle „Entwicklungskonzept Bezau + REK“ 125.000 Euro budgetiert. Bgm. G. Steurer hat dazu erklärt, dass es sich dabei um die Kosten für den Architekturwettbewerb für das geplante Gebäude (Volksschule und Kindergarten) handle. Warum das nicht bei der Volksschule veranschlagt ist, konnte er nicht erklären. Für einen Neubau ist 2019 jedenfalls kein Geld vorgesehen. Zur Frage bezüglich der Rechtsauskunft von Dr. Markus Hagen (Bauverbot westlich der Kirche) konnte oder wollte der Bürgermeister nichts sagen;
Entwicklung Sportzentrum € 200.000 (VA 2018 € 100.000); auf die Frage wo dieses Sportzentrum errichtet werden soll, sagte der Bgm. dass er dazu aus verhandlungstaktischen Gründen nichts sagen könne;
Verschiedene Aufwendungen Heimatmuseum € 150.000 (der Museumsverein hat jedoch dieses Jahr keine Jahreshauptversammlung abgehalten und der Obmann hat 2017 seinen Rücktritt erklärt);
Beiträge an Straßengenossenschaft Halde € 25.000 (VA 2018 auch schon € 25.000);
Grundwassererkundung Wilbinger € 100.000;
Einnahmen Verkauf Haus Nr. 47 („Winkelhus“) € 140.000; In diesem Zusammenhang stellt Gottfried Winkel die Frage, wie es mit dem Baurecht der alten „Krone“ ausschaut, ob die diversen Abklärungen noch im Laufen sind. Der Bürgermeister kann dazu derzeit nichts sagen.

Der Schuldenstand der Gemeinde (ohne voraussichtlich € 3.453.000 Schulden der GIG) beläuft sich am Ende des Jahres 2019 voraussichtlich auf € 1.616.000.

Die Gesamteinnahmen und –ausgaben belaufen sich 2019 auf voraussichtlich € 6.056.300. 

Die Finanzkraft für das Jahr 2019 wird mit € 3.255.900 einstimmig beschlossen.
Auch der Voranschlag 2019 wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.

7. Berichte

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen und Besprechungen, ebenso berichten mehrere Ausschuss-Obleute über versch. Sitzungen.

Weiters berichtet er nochmals über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (Falschbeurkundung) bzw. das Schreiben von Gottfried Winkel vom 6.11.2018 an die Staatsanwaltschaft (bezüglich Tonband).

8. Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung der Gemeindevertretung

Dazu stellt Gottfried Winkel folgende 3 Anträge:

A) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

B) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

C) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
Statt sich für die Fehler zu entschuldigen, hat die Bezauer Liste damit die gesetzmäßige und sogar von der Gemeindevertretung selbst am 6.7.2015 bei der 4. GV-Sitzung beschlossene Protokollierung von Anträgen zum 4. Mal en suite einstimmig abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass weiterhin so wie bisher protokolliert wird, außer es wird gerichtlich etwas anderes festgestellt. Das heißt, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch laufen.

9. Allfälliges

Bei den abschließenden „Weihnachtsansprachen“ von Vizebürgermeister Johannes Batlogg und Bürgermeister Gerhard Steurer ergreifen diese wieder nicht die Gelegenheit für den bereits 2015 versprochenen Bezauer „Neustart“.
Stattdessen starten sie Hasstiraden und greifen teilweise in die allerunterste Schublade (3. Untergeschoß), diffamieren die Opposition (namentlich Gottfried Winkel) mit Unwahrheiten (Johannes Batlogg: „Nicht-Einhaltung des Gemeindegesetzes“) und offenbaren damit ihr vorsintflutliches Demokratieverständnis.


Nichtöffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift der Nichtöffentlichen Sitzung vom 9.7.2018

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

2. Ankauf Gst.Nr. 649; Beratung und Beschlussfassung
Auf Antrag von Dr. Markus Fink beschließt die Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen, dass bei diesem Tagesordnungspunkt nicht nur die Beratung, sondern auch die Beschlussfassung vertraulich ist.

Daher darf über diesen TOP überhaupt nichts gesprochen und berichtet werden!

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Kurzbericht von der 29. GV-Sitzung Bezau am 5.11.2018

(von Gottfried Winkel)

 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, nach der Begrüßung stellt er die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen bekannt (Ralph Broger, Michael Hohenegg, Helmut Kumpusch und Florian Sutterlüty). Als Ersatzmitglieder sind anwesend: Kaspar Moll, Birgit Natter, Stefan Meusburger und Gerhard Natter.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Tagesordnung

A)  Antrag an das Energieinstitut – Beitritt als e5 Gemeinde
Beratung und Beschlussfassung

Der Antrag wird mit 14:3 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter, Gerhard Natter) abgelehnt.

B)  Erlassung einer Verordnung über die Reinhaltung öffentlicher Straßen und öffentlich zugänglicher Freiräume – kurz: Littering Verordnung
Beratung und Beschlussfassung

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) abgelehnt.

C)  Änderung der Genehmigung von Ton- und Bildaufnahmen bei Sitzungen der Gemeindevertretung
Beratung und Beschlussfassung

Der Antrag wird mit 14:3 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter, Gerhard Natter) abgelehnt.

D)  Bericht zum Neubau Volksschule – Stand der Dinge (z.B. Architekturwettbewerb)

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) abgelehnt.

2. Vergabe Schneeräumung 2018/19
    Beratung und Beschlussfassung

Die Vergabe erfolgt ohne Gegenstimmen an die Firma Wouk, Bizau, zu folgenden Konditionen:

LKW – 73,50/Stunde; Radlader – 64,50/Stunde;  Schlepper – 65,50/Stunde; Traktor (Schneefräse) 65,50/Stunde

3. Gebühren und Tarife 2019
    Pflichtabnahme – Müllsäcke
    Beratung und Beschlussfassung

Die Gebühren und Tarife für 2019 werden mit 15:3 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter, Gerhard Natter) wie folgt beschlossen:

Gebühren und Tarife für das Jahr 2019

Diskutiert wird über die Wassergebühren (Mengenrabatt ab 10.000 m³) sowie über die Abfallgebühren, die entgegen dem Vorschlag des Umweltverbandes wieder (so wie 2017 und 2018) auf Grund eines Vorschlages der Regio Bregenzerwald festgesetzt werden. Eine gesonderte Abstimmung darüber ist lt. Bürgermeister nicht möglich und daher stimmen die „Bezaubernden Demokraten“ den Gebühren und Tarifen nicht zu.

Zu den Eintrittspreisen im Schwimmbad stellt Gottfried Winkel folgende Anfrage an den Bürgermeister:

Ist das im Schwimmbad bezahlte Eintrittsgeld vom 15.8.2016 in der Zwischenzeit in der Gemeindekassa angekommen und verbucht worden bzw. wenn nicht, warum wird das Geld vom damaligen Kassier im Schwimmbad von der Gemeinde nicht eingefordert?

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass diese Anfrage unter diesem TOP. nicht gestellt werden darf, erst unter „Allfälliges“.

Dazu stellt Gottfried Winkel dem Bürgermeister die Frage, wo das im Gemeindegesetz stehe, das sei nämlich falsch.

Die jährliche Pflichtabnahme von Müllsäcken wird einstimmig wie folgt neu festgesetzt:

Ein-Personen-Haushalt 3 Stück, 2-Personen-Haushalt 5 Stück, 3-Personen-Haushalt 6 Stück, 4-Personen-Haushalt 7 Stück, ab 5-Personen-Haushalt 8 Stück

4. Beschlussfassung Beschäftigungsrahmenplan 2019
Dem Beschäftigungsrahmenplan, der insgesamt 28 Voll- und Teilzeit-Bedienstete (umgerechnet rund 17 Vollbeschäftige) vorsieht, wird einstimmig zugestimmt. 

5. Bregenzerwald Tourismus – Aufteilungsschlüssel / Finanzierung
    Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig dem neuen Aufteilungsschlüssel für die öffentlichen Zuschüsse der Gemeinden zum Bregenzerwald Tourismus zu. Im Jahr 2018 betragen die Mitgliedsbeiträge aller Gemeinden zusammen550.359,- Euro. Im Jahr 2019 werden das zusammen rund 638.000,- Euro sein. Der Mitgliedsbeitrag von Bezau erhöht sich dadurch von 41.409,- Euro im Jahr 2018 auf 47.419,- Euro im Jahr 2019.

6. Beitritt zur Alpenkäse Bregenzerwald Sennerei eGen
Der Gemeindevorstand hat vor längerem – obwohl dafür die Gemeindevertretung zuständig ist! – den Beitritt zur Genossenschaft Alpenkäse Bregenzerwald beschlossen.

Gottfried Winkel hat daher bei der GV-Sitzung am 17.9.2018 den Antrag gestellt, diesen TOP auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Antrag wurde damals von der Bezauer Liste aber einstimmig abgelehnt.

Nun beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Beitritt zu dieser Genossenschaft.

7. Verkehrskonzeption Bezau
Der Ausschuss „Nachhaltige Entwicklung“ hat sich mit diesem Thema befasst. Dabei geht es auch um verkehrsberuhigende Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen). Es soll dazu ein Gespräch des Ausschusses mit der Firma Betsch geben. Darüber soll der Gemeindevertretung berichtet werden.

Ein weiterer Punkt ist das Projekt Carsharing der Arbeitsgemeinschaft „Erneuerbare Energie Vorarlberg“. Dazu liegt ein Angebot vor, das vom Bürgermeister erläutert wird. Da die Entscheidung noch in diesem Jahr fallen soll, wird einstimmig beschlossen, die vom Ausschuss vorzubereitende Entscheidung an den Gemeindevorstand zu delegieren.

8. Berichte
Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen und Besprechungen und u.a. auch über:

–      Baumaßnahmen beim Bauhof („Altstoffsammelzentrum“)

–      Errichtung einer neuen Bushaltestelle im Unterdorf (Nähe Haus Nr. 1) 

–      Weitere Vorgehensweise Neubau Kindergarten Volksschule – Es gebe die Situation mit der Nachbarschaft Meusburger, die der Meinung sei, ein entsprechendes Recht zu haben (Anm.: Bebauungsverbot westlich der Pfarrkirche) und dieses werde rechtlich abgeklärt.

–      Die Nicht-Erteilung eines Zufahrtsrechtes über die Viehgasse, da ein solches nicht erforderlich sei (Beantwortung einer Anfrage von Gottfried Winkel).
41 Objekte hätten eine Zufahrt über die Viehgasse, ohne dass jemals eine Erteilung eines Zufahrtsrechtes erfolgt sei. Ein als Straße (!) ausgewiesenes öffentliches Gut dürfe von jedermann zu Verkehrszwecken genutzt werden.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass das nicht stimmt. Für die Errichtung eines Wohnhauses hat z.B. Rudolf Eberle damals durch Beschluss der Gemeindevertretung ein Zufahrtsrecht über die Viehgasse bekommen.

9. Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung

Wortmeldung von Gottfried Winkel:
In der Niederschrift steht, Gottfried Winkel stellt den Antrag, dass in Hinkunft die Verhandlungsschrift gem. § 47 Abs. 1 lit. f GG alle in der Sitzung gestellten Anträge enthält. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei ohnehin um eine gesetzliche Vorgabe handelt.

Weiters steht dort, Gottfried Winkel unterstellt mehrfach eine Falschbeurkundung und beantragt Änderungen bzw. Ergänzungen der Verhandlungsschrift, ohne dass diese Anträge – wie gerade vorher erwähnt – in der Niederschrift laut Gesetz angeführt werden.

Abgesehen davon, dass es dem Schriftführer nicht zusteht, Wortmeldungen von Gemeindevertretern zu kommentieren, ist es mehr als widersinnig, zuerst von einer gesetzlichen Vorgabe zu reden und dann umgehend genau das Gegenteil zu tun.

Obwohl ich dem Schriftführer nach der letzten GV-Sitzung die Anträge sowohl schriftlich als auch per Mail übermittelt habe und er diese nur noch in die Verhandlungsschrift kopieren hätte müssen, hat er zum wiederholten Male mehrere Falschbeurkundungen gemacht.

Trotz dieser zahlreichen Falschbeurkundungen stelle ich lediglich 3 Anträge zur Genehmigung der Niederschrift:

A) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 8.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 17.9.2018 wie folgt anzuführen:

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

B) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 8.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 17.9.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

C) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 8.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 17.9.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

10. Allfälliges

Der Bürgermeister teilt mit, dass er etwas berichtigen müsse. Clemens Albrecht habe ihm mitgeteilt, dass er eine falsche Aussage getätigt habe, als es bei der letzten GV-Sitzung um seine Umwidmungen gegangen sei. Entgegen der Feststellung des Bürgermeisters habe er nicht wie vom Bürgermeister erwähnt Grundstücke verkauft, sondern dabei sei es um eine Erbgeschichte gegangen.

Zu den Eintrittspreisen im Schwimmbad stellt Gottfried Winkel nun folgende Anfrage an den Bürgermeister:

Ist das im Schwimmbad bezahlte Eintrittsgeld vom 15.8.2016 in der Zwischenzeit in der Gemeindekassa angekommen und verbucht worden bzw. wenn nicht, warum wird das Geld vom damaligen Kassier im Schwimmbad von der Gemeinde nicht eingefordert?

Dazu stellt der Bürgermeister zum wiederholten Male fest, es handle sich um ein laufendes Verfahren, er habe von der Finanz nichts mehr gehört. Außerdem bezweifelt er, dass das Eintrittsgeld tatsächlich nicht verbucht worden sei.

Gottfried Winkel hält fest, dass es ihm nicht um das Geld des Finanzamtes gehe, sondern der Gemeinde.
Dr. Markus Fink stellt fest, wer denn sage, dass das Geld nicht verbucht worden sei?

Weitere Wortmeldungen betreffen die Veranstaltung des Krankenpflegevereines auf Baumgarten (Josef Strolz) und die Wasserversorgung bzw. die Quellschutzgebiete (Alois Meusburger).

Abschließend stellt der Bürgermeister folgendes fest:

Wir haben eine klare Beschlussfassung, wie wir Niederschriften machen und dass der Schriftführer jederzeit richtig protokolliere und dass es dazu einen Beschluss der Gemeindevertretung gebe, was Gottfried Winkel anders sehe (Beschlussprotokolle). Er habe es statt, dass man dem Schriftführer laufend Falschprotokollierungen vorwerfe. Wir führen richtig Protokoll, das allen Gesetzen standhält.

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Bericht von der 28. GV-Sitzung Bezau am 17.9.2018

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit gibt Bürgermeister Gerhard Steurer die Entschuldigung (Josef Strolz) bekannt. Als Ersatzvertreter ist Kaspar Moll anwesend.

Gottfried Winkel stellt nachstehende Anträge zur Tagesordnung:

A) Anfragebeantwortung der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Antrag wird mit 17:0 Stimmen angenommen (neuer TOP. 9).

B) Beitritt zur Sennerei Genossenschaft Alpenkäse Bregenzerwald
Beratung und Beschlussfassung gem. § 50 (1) b Ziffer 8 Gemeindegesetz

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

C) Nachträgliche Erteilung eines Zufahrtsrechtes über die Viehgasse Gst.Nr. 2975 zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Gst.Nr. 2045/6
Beratung und Beschlussfassung gem. § 50 (1) b Ziffer 1 Gemeindegesetz

Der Bürgermeister behauptet, diesen Punkt habe man auf den letzten Sitzungen schon mehrmals diskutiert und beraten.

Auch dieser Antrag wird mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

D) Neu-Bestellung des seit mehreren Jahren gesetzwidrigen Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau
Beratung und Beschlussfassung gem. § 52 Gemeindegesetz

Dieser Antrag wird mit 14:3 (!) Stimmen (Helmut Kumpusch, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1996

   Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Dr. Markus Fink erklärt sich zu TOP. 2. und 3. für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Der Bürgermeister berichtet, dass dieser Antrag des Clemens Albrecht auf Umwidmung Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet (599 m²) vom Flächenwidmungsausschuss abgelehnt wurde (derzeit Einzelwidmung nicht vorstellbar, kein Eigenbedarf, durchgehende Freifläche Landwirtschaft, Fläche außerhalb des REK – nicht als Baufläche vorgesehen).

In einer Stellungnahme des Amtes der Vlbg. Landesregierung (Raumplanung) wird eine Umwidmung negativ beurteilt. Es handle sich um eine Inselwidmung in landw. Freifläche. Die Gemeinde werde dadurch mit zusätzlichen Infrastrukturkosten belastet!

Auch in der Fraktion sei der Antrag behandelt und einhellig abgelehnt worden.

Gottfried Winkel stellt fest, dass es nicht richtig sei, dass der Gemeinde zusätzliche Infrastrukturkosten (Wasser, Kanal, Straße) entstehen, weil der Grund vollständig erschlossen ist. Im Gegenteil, die Gemeinde habe durch Anschlussgebühren Einnahmen. Es handle sich auch nicht um eine Inselwidmung, weil in der Umgebung bereits 3 Häuser stehen. Für ihn gebe es keinen sachlichen Grund, diesen Antrag abzulehnen. Außerdem habe die Gemeinde nach der Umwidmung für das Arzthaus am Pelzrain (Umwidmung von zweimal 599m² zur Umgehung der Vertragsraumordnung durch die Gemeinde) rechtlich keine Möglichkeit, eine Umwidmung abzulehnen. Er sehe nicht ein, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und dieser Antrag nicht befürwortet wird.

Alois Meusburger ist der Meinung, dass mit dieser Umwidmung Tür und Tor geöffnet würde und er aus landwirtschaftlicher Sicht das nicht verantworten könne.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die beantragte Umwidmung abzulehnen.

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel – Dr. Markus Fink befangen) angenommen.

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1913

   Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Auch dieser Antrag des Clemens Albrecht auf Umwidmung von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet (780 m²) zur Errichtung eines Eigenheimes wurde vom Flächenwidmungsausschuss abgelehnt: Sachverhalt wie beim TOP 2., Stellungnahme des Landes treffe auch hier zu, kein unmittelbarer Bedarf, da Wohnung im neu umgebauten Wohn- und Landwirtschaftsgebäude.

Gottfried Winkel hält fest, dass dieser Antrag abgelehnt werden könnte, wenn der Antrag unter TOP 2. bewilligt worden wäre. Nachdem dies nicht der Fall ist, sollte wenigstens diesem Antrag zugestimmt werden. Er bemängelt auch eine ungleiche Behandlung von Antragstellern bei Umwidmungen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die beantragte Umwidmung abzulehnen.

Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel – Dr. Markus Fink befangen) angenommen.

4. Präsentation Jahresabschluss 2017 der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie der  MG Bezau  Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG

Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister erläutert den Jahresabschluss und bringt die wichtigsten Daten zur Kenntnis. Die Schulden der GIG zum Jahresende 2017 betragen 3.856.738 Euro.

Die Gesamtschulden der Gemeinde und GIG belaufen sich zum Ende des Jahres 2017 auf insgesamt 6.152.000 Euro. 

Helmut Kumpusch berichtet von der Sitzung des Prüfungsausschusses und stellt fest, Anja Natter habe unentschuldigt gefehlt. Er ist der Meinung, dass das Konsequenzen haben muss, wenn jemand aus Willkür und Ignoranz fehle. Er verliest sodann den Prüfungsbericht.

Gottfried Winkel stellt zur Bemerkung von Helmut Kumpusch fest, dass man sich dabei auf einen gesetzwidrigen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz beruft, gegen den die Gemeinde beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erheben hätte können, aber die Einspruchsfrist versäumt hat.

Es gibt daher keine gerichtliche Entscheidung, dass der Prüfungsausschuss gesetzeskonform ist. Er schlägt vor, das auf die Tagesordnung einer GV-Sitzung zu nehmen und darüber zu reden.

Anja Natter wurde von unserer Fraktion abberufen und ist daher nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

Auf Grund der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Jahresabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt fest, dass die Erlöse Tiefgarage von rund 15.000 Euro im Jahr 2016 auf rund 6.300 Euro im Jahr 2017 zurückgegangen sind.

Weiters möchte er wissen, wie hoch der Zuschuss der Gemeinde für die Miete der Polizei ist. Nach seiner Meinung gibt es für diesen Zuschuss keinen konkreten Beschluss. Er bezeichnet es als Frechheit, dass der Bund die Miete nicht alleine bezahlt.

Zum Rückgang der Erlöse Tiefgarage stellt der Bürgermeister fest, dass einfach weniger Mieteinnahmen waren, weil weniger Nachfrage war.

Auf Antrag von Helmut Kumpusch werden die Jahresabschlüsse 2017 mit 16:2 Stimmen genehmigt.

5. Nachtragsvoranschlag 2018

   Beratung und Beschlussfassung

Der Nachtragsvoranschlag ist für den bei der letzten GV-Sitzung beschlossenen Grundkauf erforderlich. Die erforderlichen zusätzlichen 57.000 Euro werden mit einer gleich hohen Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage gedeckt.

Gottfried Winkel hat bereits bei der letzten GV-Sitzung darauf hingewiesen, dass der Nachtragsvoranschlag VOR dem Grundstückskauf beschlossen hätte werden müssen und er fordert, dass in Zukunft das Gesetz eingehalten wird.

Der Bürgermeister sieht das anders und meint, er hätte das richtig gemacht.

Der Nachtragsvoranschlag wird nur mit den Stimmen der Bezauer Liste beschlossen (16:2), weil der Bürgermeister seinen Fehler bei der Vorgangsweise nach wie vor nicht einsieht.

6. Vereinbarung mit der Fa. TEFLAC Immobilien GmbH & Co KEG, sowie der Fa.  Schertler-Alge GmbH, betreffend Nutzung der Parkflächen und Tiefgaragen-Flächen im „Sutterlüty Areal“ vom 20.9.2004

Beratung und Beschlussfassung

Anja Natter erklärt sich bei diesem TOP. für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

(Dieser TOP. wurde auf der letzten Sitzung von Gottfried Winkel beantragt und von der Bezauer Liste einstimmig abgelehnt. Außerdem hat er bereits bei der GV-Sitzung am 26.6.2017 auf den fehlenden Beschluss aufmerksam gemacht.)

Der Bürgermeister berichtet, dass 2004 ein Fehler passiert sei, den Gottfried Winkel erst 2018 bemerkt habe, obwohl er damals dabei gewesen war. Auf die Feststellung von Gottfried Winkel, er habe bereits 2017 darauf aufmerksam gemacht, sagt der Bürgermeister, „von uns war keiner dabei, und du warst dabei“. (Was übrigens nicht stimmt: GV Hubert Kaufmann war auch dabei – siehe Protokoll vom 19.4.2004).

Gerhard Steurer stellt fest, dass bei der GV-Sitzung am 19.4.2004 die erwähnte Vereinbarung beraten wurde und zitiert wie folgt aus dem damaligen Protokoll:

Der vorliegende Entwurf für die Vereinbarung wird der Gemeindevertretung mittels Folie zur Kenntnis gebracht und verlesen.

Zum vorliegenden Entwurf melden sich folgende Gemeindevertreter zu Wort:

Hubert Kaufmann, Alwin Denz, Gottfried Winkel, Christian Meusburger, Christoph Moosbrugger, Gebhard Hubalek und Hansjakob Fröwis.

Folgende Punkte sollen noch abgeklärt werden:

–      Handhabung bei Dauerparkern;

–      Für die Instandhaltungs- und Reinigungskosten sollte nach Möglichkeit ein fixer Pauschalbetrag vereinbart werden;

–      Schneeräumung am Sonntag;

–      Der oberirdischer Parkplatz steht im Eigentum der Gemeinde – dies sollte in der Vereinbarung besser zum Ausdruck kommen;

–      Zeitlicher Rahmen bei Nutzung;

Bgm.  Georg Fröwis schlägt vor, die vorgebrachten Punkte bzw. Wünsche  abzuklären und nach Möglichkeit in die Vereinbarung aufzunehmen. Die Gemeindevertretung soll dann in einer der nächsten Sitzungen über die Vereinbarung entscheiden. Diese Vorgangsweise wird einstimmig befürwortet.

Am 3.7.2004 habe der Gemeindevorstand unter „Berichte“ (!) den geänderten Dienstbarkeitsvertrag akzeptiert und dann sei der Fehler (Formalfehler) passiert, dass dieser Punkt nicht mehr auf die GV-Sitzung kam. Die Vereinbarung wurde trotzdem von Georg Fröwis am 20.9.2004 unterzeichnet, ohne Beschluss der Gemeindevertretung. Die oben angeführten Punkte seien aber in der Vereinbarung berücksichtigt worden.

Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass trotz dieses Fehlers die Vereinbarung Gültigkeit habe, sollte aber trotzdem von der Gemeindevertretung nachträglich genehmigt werden, was auch nach 14 Jahren möglich sei. Er stellt den Antrag, die Vereinbarung nachträglich zu genehmigen und ersucht um Abstimmung per Handzeichen.

Auf die Frage von Gottfried Winkel, ob es dazu keine Diskussion gebe, sagt der Bürgermeister zuerst, er habe den Antrag schon gestellt! Dann lässt er jedoch eine Wortmeldung zu.

Zur Situation beim Bahnhof stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

– beengte Situation beim Busbahnhof (Busse haben zu wenig Platz bei der Einfahrt Richtung Hinterwald, das Flugdach Richtung Bahnhof muss wahrscheinlich um ein paar Meter gekürzt werden)

– beim sogenannten Kopfgebäude wurde der Fehler gemacht, dass der Gehsteig nicht wie üblich entlang der Straße, sondern bei der Hausfront verläuft (gefährlich für Fußgänger und vom Parkplatz ausfahrende Autos)

– Probleme bei der Schneeräumung (der Schnee wird beim Bahnhof abgelagert)

– alle oberirdischen Parkplätze (sowohl vor dem Lebensmittelmarkt als auch vor dem sogenannten Kopfgebäude) gehören der Gemeinde und somit stellt die Gemeinde diese Parkplätze gratis zur Verfügung – so etwas gebe es sonst in Bezau nirgends

– er weist darauf hin, dass der Parkplatz vor dem Kopfgebäude nicht Bestandteil der Vereinbarung ist und somit es sich dabei um einen öffentlichen Parkplatz handle

Er stellt die Frage, was die Gemeinde von dieser Vereinbarung habe?

Der Bürgermeister sagt, dass man froh sein müsse, dass wir einen Nahversorger in Bezau haben.

Dr. Markus Fink stellt fest, dass es sich dabei um einen Beschluss der damaligen Gemeindevertretung handle, und Gottfried Winkel dabei war. Dessen Einwand, dass er gegen diesen Beschluss war, wird von Dr. Fink nicht akzeptiert, was G. Winkel als Schwachsinn bezeichnet.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vereinbarung nachträglich zu genehmigen. Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:1 angenommen (Anja Natter befangen).

7. Berichte Ausschüsse

    Berichte Bürgermeister

Johannes Batlogg berichtet über 2 Sitzungen des Bauausschusses.

Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen, Verhandlungen und Veranstaltungen.

Der Bürgermeister verliest eine Sachverhaltsdarstellung von Gottfried Winkel vom 16.7.2018 an die Staatsanwaltschaft Feldkirch bezüglich der Falschbeurkundung bei Verhandlungsschriften und die Stellungnahme des Bürgermeisters zum diesbezüglichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft vom 14.8.2018.

Weiters verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Karl Schelling vom 17.7.2018 an Bürgermeister Gerhard Steurer bezüglich unwahrer und rufschädigender Behauptungen und die Antwort des Bürgermeisters vom 9.8.2018 an Dr. Karl Schelling.

Der Bürgermeister verweigert Gottfried Winkel zum wiederholten Male, entgegen den Bestimmungen des § 38 Abs. 2 Gemeindegesetz, dazu das Wort zu ergreifen. Gottfried Winkel ersucht jedoch um richtige Protokollierung.

8. Genehmigung der Niederschrift  der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

A) Ich stelle den Antrag, dass in Hinkunft die Verhandlungsschrift gemäß § 47 (1) f Gemeindegesetz alle in der Sitzung gestellten Anträge enthält.

Dazu verliest der Bürgermeister eine vorbereitete Stellungnahme eines Juristen (ohne Namensnennung). Demnach sei der Hinweis, dass es sich um eine Änderung oder Ergänzung der Verhandlungsschrift handle, ausreichend!

Wenn ein Sitzungsantrag abgelehnt worden sei, sei kein Beschluss zustande gekommen!!

Über den Antrag lässt der Bürgermeister nicht abstimmen, weil das bereits im Gemeindegesetz stehe und das Gesetz eingehalten werde!!!

B) Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“

Damit dieser Antrag auch Sinn macht, ist jedoch auch die dazugehörende Wortmeldung anzuführen:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger – wie der Landesrechnungshof fälschlich anführt – sondern 14 % mehr.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 5.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 12.

Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt (Falschbeurkundung) und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift vom 9.7.2018 wie folgt anzuführen.

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

Antrag gem. § 47 Abs. 5 Gemeindegesetz zu TOP 14.

Anfrage von Gottfried Winkel: Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen? Der Bürgermeister sagt dazu, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung. 

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt

9. Anfragebeantwortung der 27. Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage von Gottfried Winkel: Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen?

Antwort des Bürgermeisters: Er habe von der Finanzpolizei keine Meldung und daher sei es für ihn noch immer ein laufendes Verfahren.

10. Allfälliges

Kaspar Moll stellt die Frage, ob beim Weg Halde etwas weitergegangen sei.

Der Bürgermeister teilt mit, dass man mit dem Land (Herrn Mangold) in Verbindung sei und im Winter soll eine Entscheidung getroffen werden.

Weiters schlägt Kaspar Moll vor, dass bei Veranstaltungen auf der Straße vor dem Gemeindeamt die Absperrung am Beginn der Straße erfolgt, damit die Linienbusse nicht hereinfahren und dann wieder zurück fahren müssen.

Helmut Kumpusch verweist auf die Veranstaltung „Kabarett im Wald“ am 28. Und 29. September in Bezau.

Anja Natter stellt die Frage, ob die Gemeinde die Unterlagen zum Thema „Barrierefreiheit“ erhalten habe. Falls diese eintreffen sollten, wäre eine Sitzung des Sozialausschusses geplant.

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Kurzbericht von der 27. GV-Sitzung Bezau am 9.7.2018

(von Gottfried Winkel – aktualisiert am 21.7.2018/nö. Teil)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt sind Dr. Markus Fink, DI Ralph Broger und Alois Meusburger. Anwesende Ersatzleute: Kaspar Moll, Stefan Meusburger und Birgit Natter.

Gottfried Winkel stellt fest, dass im 1. Halbjahr nur 3 Sitzungen der Gemeindevertretung stattgefunden haben und die heutige Sitzung daher 16 Tagesordnungspunkte habe. Er schlägt daher vor, dass im 1. und 2. Halbjahr jeweils 5 Sitzungen anberaumt werden sollten.

Er bemängelt, dass der neuerliche Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gst.Nr. 1996 (dieser Antrag wurde vor der letzten GV-Sitzung zurückgezogen und im Mai in anderer Form neu gestellt) nicht auf der Tagesordnung steht.

Außerdem bemängelt er die Vorgangsweise des Bgm., der dem Antragsteller bei Übergabe des neuen Antrages gesagt habe, dass auch dieser Antrag voraussichtlich abgelehnt werde, weil sich die Fläche nicht im REK befinde (diese Aussage wird vom Bürgermeister bestritten).

Gottfried Winkel stellt dazu weiter fest, dass am Pelzrain auch Fläche (2 mal 599 m²) umgewidmet wurde, die sich nicht im REK befinde. Außerdem werde derzeit auf Bammeln in landw. Freifläche eine Kfz.-Werkstätte gebaut. Auch das stimme nicht, sagt der Bürgermeister, es handle sich nicht um eine Kfz.-Werkstätte, sondern um einen Hühner- und Ziegenstall.

Gottfried Winkel stellt für die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ folgende Anträge zur Tagesordnung:

–      Vorlage und Beschluss der am 13.4.2004 von der Gemeindevertretung beratenen und vertagten Vereinbarung mit der Fa. TEFLAC, Egg, sowie der Fa. Schertler, Lauterach, betreffend die Nutzung der Tiefgarage

–      Vorlage und Beratung der Energiebuchhaltung der Marktgemeinde Bezau der Jahre 2015 bis 2017

–      Weiters stellt er den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2. und 3. der nö. Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verweisen.

Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 454/1 – Beratung und Beschlussfassung

Dieser bereits in der letzten GV-Sitzung behandelte Antrag wird einstimmig genehmigt.

 3. Antrag auf Widmungsänderung – Sportanlage Ach,
    Beratung und Beschlussfassung

Auch diesem bereits in der letzten GV-Sitzung behandelten Antrag wird einstimmig zugestimmt.


4. Antrag auf Umwidmung und Änderung der Widmungsgrenzen, Gst.Nr. 620/1 – Beratung und Beschlussfassung

Auch dieser Antrag (Änderung der Widmungsgrenze für Bauerwartungsfläche – noch keine Umwidmung in Wohngebiet!) wurde bereits in der letzten GV-Sitzung behandelt. In der Zwischenzeit sind u.a. auch 2 negative Stellungnahmen von Anrainerinnen eingegangen (Verkehrsbelastung).
Auf Anfrage teilt der Bürgermeister mit, dass die Zufahrt zum Baugrundstück über einen Privatweg durch einen „Aktenvermerk“ rechtlich gesichert sei.

Gottfried Winkel stellt den Antrag, den TOP zu vertagen, bis die Zufahrt zum Baugrundstück rechtlich geregelt ist.

Dieser Antrag wird mit 15:3 Stimmen (Helmut Kumpusch, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der beantragten Änderung der Widmungsgrenze zuzustimmen, eine weitere Widmung ist nur nach Nachweis einer gesicherten Zufahrt möglich.

Dieser Antrag wird mit 15:3 Stimmen angenommen.

5. Neubau Volksschule/Kindergarten
    Weitere Vorgehensweise – Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet u.a. über die voraussichtlichen Kosten in Höhe von rund 13 Mio. Euro. Vom Land sind Förderungen in Höhe von etwa 3,9 Mio. Euro zu erwarten.

Er teilt mit, dass die Zustimmung der Anrainer (Franz Anton Feuerstein, Amtsgebäude, Pfarrkirche) für die erforderlichen Bauabstandsnachsichten vorliegt. Mit Fidel Meusburger konnte noch keine Zustimmung für den Bau des unterirdischen Turnraumes (Bauverbot zugunsten der Kirche und des Haus Nr. 24) vereinbart werden.
Der Bgm. betont zum wiederholten Male, es gebe in Bezau keinen anderen Bauplatz für die Volksschule.

Anja Natter betont, dass es nicht richtig sei, dass die Bezaubernden Demokraten gegen einen notwendigen Neubau für die Volksschule sind, sondern gegen einen Bau am geplanten Standort.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

In Anbetracht dessen,dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehenund trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen. 

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Wohlmeinung zu fassen für den Neubau am Standort des derzeitigen Gemeindeamtes und Umzug des Gemeindeamtes in die jetzige Volksschule.

Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen angenommen.

Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass dieser Beschluss nichts anderes als eine Wiederholung des Beschlusses vom Februar 2017 ist.

Der Bürgermeister stellt weiters einen Antrag auf Durchführung eines Architekturwettbewerbes, vorbehaltlich der Klärung von bau- und nachbarschaftsrechtlichen Belangen.

Auch dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen angenommen.

6. Verordnung – Geschwindigkeitsbeschränkungen Gemeindestraße – Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister legt der Gemeindevertretung folgende Verordnung vor:  

Verordnung der Marktgemeinde Bezau über die Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom ……….. wird gemäß § 43 Abs. 1 lit. b und § 94d Z. 4 lit. d der Straßenverkehrsordnung 1960 verordnet:

Auf den Gemeindestraßen

  • Ab Unterdorf Höhe Haus Nr.1 bis Seilbahn Bezau

und Ellenbogen (nach Achbrücke Richtung Bezau) bis Dorfplatz

wird eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen festgelegt.

Auf den Nebenstraßen

  • GstNr.3113 Achweg – Cafe Natter bis Wilbinger/Fahrzeugbau Meusburger),    
  • GstNr. 3038/1,2,4  –  Achweg über Campingplatz bis Bahnhof
  • GstNr. 3044/3108  –  Sägewerk Natter bis Rüfareal
  • GstNr. 3054/2, 3055, 3035  –  Fröwisareal bis Vinzenzheim
  • GstNr. 3015  –  Gasthaus Engel bis Bezegg
  • GstNr. 3014/3019 –  Hotel Sonne bis Bezegg-Grütt
  • GstNr. 2983, 2980, 2996, 2982/4, 2977 –  Einfahrt Broger bis Fink Markus
  • GstNr. 2976 –  Einfahrt Felder bis Brücke Halde
  • GstNr. 2985, 3277 bis GstNr. 3255 – Einfahrt Gmeiner bis Siedlung Sandriese / Haus Moosbrugger Jodok

wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in beiden Richtungen festgelegt.


Auf den Nebenstraßen

  • GstNr. 210/16 bis GstNr. 210/17  Einfahrt und gesamtes Siedlungsgebiet Unterdorf

wird eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in beiden Richtungen festgelegt.

Diese Verordnung tritt gemäß § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung mit der Anbringung der Verkehrszeichen gemäß § 52 lit. a Z. 10a (Geschwindigkeitsbeschränkung – erlaubte Höchstgeschwindigkeit ..)  in Kraft.


Es entwickelt sich eine längere Debatte über die vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Gottfried Winkel stellt den Antrag, diesen TOP zu vertagen und zuerst zur Feststellung der Notwendigkeit dieser Verordnung und als Maßnahme zur Verkehrsberuhigung Geschwindigkeits-Messungen auf den betreffenden Straßen durchzuführen, auf die Einhaltung der bestehenden Verordnungen zu achten und vor allem um mit der betroffenen Bevölkerung über diese Maßnahmen zu reden (z.B. bei einem Dorfabend).

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegende Verordnung zu beschließen. Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.

7. Verordnung – Öffentliche Wasserversorgung, Festlegung des Versorgungsgebietes
Zusatz zur Verordnung vom 1.3.1999 – Beratung und Beschlussfassung

Diese Änderung der Verordnung wird einstimmig genehmigt.

8. Vorstellung Bezauer Baurichtlinien 2018

Die vom Bauausschuss und dem Flächenwidmungsausschuss ausgearbeiteten Baurichtlinien wurden der Gemeindevertretung übermittelt. Es erfolgt keine Beschlussfassung.

9. Kundmachung verschiedener Landtagsbeschlüsse

Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung mehrere Landtagsbeschlüsse zur Kenntnis.

10. Berichte Ausschüsse
      Berichte Bürgermeister

Berichte von Ausschüssen gibt es keine (keine Sitzungen).
Der Bürgermeister berichtet über verschiedene Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen.

Weiters berichtet er über folgende Schreiben:

Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung einer etwaigen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht)


Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung einer etwaigen Verletzung der Vertraulichkeit)


Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19.6.2018
(Prüfung des Verdachts auf etwaige Abgabenhinterziehung)


NICHT berichtet hat der Bürgermeister über das Schreiben der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 25.6.2018 (Benachrichtigung des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens gegen Gottfried Winkel wegen § 310 StGB)

11. Anfragebeantwortung der 26. Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage von Gottfried Winkel vom 5.3.2018: „Was ihn in dem Zusammenhang allerdings interessieren würde, sei die Vorgangsweise wann eine Abstandsnachsicht von der Gemeinde benötigt werde. Er verweist auf verschiedene Beispiele der Vergangenheit (Raiffeisenbank sowie Bauten an der Viehgasse – sogar Erteilung einer Zufahrt über die Viehgasse).“

Der Bürgermeister erläutert die Vorgangsweise bei der Erteilung von Abstandsnachsichten gegenüber Gemeindestraßen (Abstandsflächen bis in die Straßenmitte, Zuständigkeit Bürgermeister), gibt jedoch trotz Nachfrage keine Antwort auf die Frage der Zuständigkeit für die Erteilung eines Zufahrtsrechtes über die Viehgasse.

12. Genehmigung der Niederschrift  der 26. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

Antrag zu TOP. 6.

In der Niederschrift ist der folgende Antrag von Gottfried Winkel angeführt:

„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“

Damit dieser Antrag auch Sinn macht, ist jedoch auch die dazugehörende Wortmeldung anzuführen:

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger – wie der Landesrechnungshof fälschlich anführt – sondern 14 % mehr.

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Antrag zu TOP 9.

In der Niederschrift steht:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Antrag zu TOP 14. Allfälliges

In der Niederschrift steht:

Wortmeldung von Gottfried Winkel

„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Cafe Natter“

Richtig hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Cafe Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

13. Allfälliges

Wortmeldungen von Gottfried Winkel

Landesrechnungshof

Der Landes-Rechnungshof hat behauptet, dass Bezau die Schulden in den Jahren 2012 bis 2016 – TROTZ Bau des Sicherheitszentrums – um 13 Prozent reduzieren konnte. Das Sicherheitszentrum wurde von der Gemeindeimmobilien-Gesellschaft (GIG) errichtet und finanziert. Daher muss man davon ausgehen, dass mit den 13 % die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) gemeint sind.

Das Schreiben des Landes-Rechnungshofes vom 14.5.2018 an die Gemeindevertretung Bezau ist aus folgenden Gründen falsch:

1. Wenn der Landes-Rechnungshof mit den 13 % nur die Schulden der Gemeinde meint, hat der Zusatz „TROTZ Bau des Sicherheitszentrums“ nichts verloren. Dann hätte aber zusätzlich angeführt werden müssen:
„Die Schulden der GIG sind jedoch – WEGEN des Baues des Sicherheitszentrums – um rund 42 % gestiegen (von 3,01 Mio. Euro 2012 auf 4,27 Mio. Euro im Jahr 2016).

2. Der Gesamtschuldenstand (Gemeinde und GIG) ist von 2012 bis 2016 nicht kontinuierlich zurückgegangen, sondern um 14 % gestiegen (von 6,09 Mio. Euro 2012 auf 6,94 Mio. Euro im Jahr 2016).

Die Behauptung des Rechnungshofes, der Gesamtschuldenstand sei kontinuierlich zurückgegangen, ist schlicht und einfach eine Unwahrheit.

Nächtigungsrückgang

Zur Anfrage von Gottfried Winkel zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren:

„Nächtigungsrückgang Gewerbe Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus? „

Der Bürgermeister hat dazu bei der GV-Sitzung am 7.5.2018 ein Schreiben des Tourismusbüros verlesen, in dem dieses auf die konkrete Frage jedoch keine Antwort gibt und nur ausweichend und falsch argumentiert.

z.B. „man vergleiche hier 2 Momentaufnahmen, vergleicht man etwa den Sommer 2010 mit 2011 so haben wir einen Sprung von +21,7%, vergleicht man 2009 mit 2011 sogar +60,7%, Grundsätzlich müsse man bei den Zahlen auch die Saisonenden, das Fallen der Ferien (entsprechende Ausrichtung der Betriebsurlaube), Wettersituation, udgl. berücksichtigen.“

Dazu ist festzuhalten, dass es sich bei einem Vergleich über 7 Jahre nicht um Momentaufnahmen handelt. Bei einem Vergleich über mehrere Tourismus-Jahre (jeweils November bis Oktober) spielen auch die Ferientermine und Betriebsurlaube keine Rolle.

Außerdem wurde in der Antwort des Bürgermeisters übersehen, dass das Hotel Gams im Jahr 2009 wegen Umbau fast das ganze Jahr geschlossen hatte und ab 2010 rund 50 Betten mehr hatte.

Dieser Umstand wurde übrigens auch im Endbericht zur Gemeindeentwicklung vom 26.11.2015 auf Seite 65 als logische Erklärung des Nächtigungsrückganges im Jahr 2009 mit keinem Wort erwähnt.

Es stellt sich die Frage, wer dieses unqualifizierte Schreiben verfasst hat und warum bringt der Bürgermeister diese unqualifizierte Anfragebeantwortung – ohne diese selbst zu hinterfragen – so der Gemeindevertretung zur Kenntnis.

Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses durch die Aufsichtsbehörde

Benachrichtigung des Beschuldigten von der Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom 25.6.2018
Strafsache gegen: Beschuldigter Gottfried Winkel wegen § 310 StGB

„Die Staatsanwaltschaft hat folgendes gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Anzeige durch Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17.6.2018
Das Ermittlungsverfahren gegen Gottfried Winkel wegen des Verdachts des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB wird gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. Laut der Sachverhaltsdarstellung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz erfolgte die Unterfertigung des Vertrags zum Kauf des „Krone-Areals“ seitens der Marktgemeinde Bezau am 21.09.2015, wobei ein Optionsrecht beansprucht wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Abrufbarkeit des Kaufpreises auf der Homepage von Gottfried Winkel am 17.11.2015 zur Verletzung konkreter Interessen der Marktgemeinde Bezau nicht geeignet war.“

Abfallgebühren

Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 7.5.2018 u.a. im Zusammenhang mit der Gewinnentnahme in Höhe von rund 19.000 Euro bei den Abfallgebühren folgendes behauptet:

Nicht die privaten Haushalte würden Gewinn abwerfen, sondern der kleine Gewinn komme ausschließlich von den Gewerbebetrieben. Da hat der Bürgermeister wieder einmal nachweislich nicht die Wahrheit gesagt:

Tatsächlich haben die privaten Haushalte bzw. die Betriebe mit Müllsäcken und kleinen Mülltonnen bei einem Anteil am gesamten Restmüll von nur rund 16 % insgesamt rund 12.000 Euro Gewinn erbracht (die rund 7.300 Müllsäcke allein mehr als 9.000 Euro), das sind weit mehr als 60 % von der gesamten Gewinnentnahme. Wenn für den Gewerbe-Restmüll dieselben Kosten verumlagt worden wären wie bei den Haushalten, hätte die Gewinnentnahme rund 75.000 Euro betragen.

„Haus Mitanand“

Bei der GV-Sitzung am 5.3.2018 habe ich eine Frage bezüglich des Baues für das „Betreute Wohnen“ an den Bürgermeister gestellt:
Beim Beschluss durch die Gemeindevertretung wurde von Kosten von 2 Millionen Euro für das ganze Projekt ausgegangen.
Später wurde von 3 Millionen Euro gesprochen und bei der Eröffnung hat die Vogewosi von knapp 2 Millionen Euro gesprochen.
Ist das nur jener Betrag, den die Vogewosi bezahlt hat, oder ist es das ganze Haus?
Der Bürgermeister sagte, das sei ein Fehler der Vogewosi, das sei nur der Teil der Vogewosi. Es gebe noch keine Endabrechnung und daher noch keine konkreten Zahlen.

Bei der letzten Sitzung des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau-Mellau-Reuthe wurden nun die Gesamtbaukosten allein für das „Haus Mitanand“ mit rund 1.360.000 Euro bekanntgegeben.
Somit stiegen die Kosten für das gesamte Projekt von ursprünglich geplant 2 Millionen auf mehr als 3,3 Millionen Euro.
Dabei wurde im Gemeindeverband besonders betont, dass nach Abzug der verschiedenen Förderungen (hauptsächlich von Land und Bund) und dem Grundverkauf (197.000 Euro – die Gemeinden haben dem Sozialzentrum den Grund allerdings geschenkt, den diese gekauft haben!) das „Haus Mitanand“ (ohne Gebäude der Vogewosi) mit lediglich 84.844,30 Euro errichtet werden konnte.
Aus welchem Geldsack kommen denn die Förderungen? Vielleicht sogar aus Steuergeldern? Und wenn dann irgendwann die noch immer offenen 35.000 Euro auch noch kommen, bleibt vielleicht sogar noch etwas übrig …

Abschließend stellt Gottfried Winkel noch folgende Frage:

Hat der Bürgermeister das laufende Verfahren bezüglich des Nicht-verbuchten Eintrittsgeldes im Schwimmbad abgeschlossen oder ist ihm das Verfahren entlaufen?

Der Bürgermeister sagt dazu, die Beantwortung erfolge auf der nächsten Sitzung.

Nichtöffentlicher Teil: 

Gottfried Winkel stellt für die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ folgenden Antrag zur Tagesordnung:
Er stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 2. und 3. der nö. Sitzung in die öffentliche Sitzung zu verweisen. 
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

1. Genehmigung der Niederschrift der Nichtöffentlichen Sitzung vom 24.4.2017

2. Ankauf Gst.Nr. 1587 – Beratung und Beschlussfassung 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf des Gst.Nr. 1587 (Wald) mit einer Fläche von 316 m² zum Preis von 2,32 Euro/m² (Gesamtpreis 733,12 Euro).

3. Ankauf Gst.Nr. 3258 – Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf des Gst.Nr. 3258 (landw. Fläche) mit einer Fläche von 3.298 m² zum Preis von 16 Euro/m² (Gesamtpreis 52.768 Euro).

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Kurzbericht von der 26. GV-Sitzung Bezau am 7.5.2018

  (von Gottfried Winkel)    

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit (entschuldigt Hubert Graf und Florian Sutterlüty, anwesend als Ersatz Kaspar Moll und Stefan Meusburger) gedenkt die Gemeindevertretung des am 24.3.2018 verstorbenen Altbürgermeisters Erich Schäffler.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den TOP. 2 (Umwidmungsantrag) von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Antrag zurückgezogen wurde. Diesem Antrag wird mit 18:0 Stimmen zugestimmt.

Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, den TOP. „Beitritt zum Verein Schülervertretung Vorarlberg“ nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen.
Gottfried Winkel spricht sich in Anbetracht der umfangreichen Tagesordnung (u.a. Rechnungsabschluss 2017) gegen die Aufnahme eines weiteren TOP. aus. Der Bürgermeister sagt das wäre eine Sache von 2 Minuten (tatsächlich hat es dann rund eine Viertelstunde gedauert).

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel)  angenommen.


2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1996
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Weil der Antrag zurückgezogen wurde, entfällt dieser TOP.

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 454/1
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren


Für die Errichtung eines Carports mit einer Widmungsfläche von 41 m² wird von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen, eine Wohlmeinung abzugeben und das Anhörungsverfahren einzuleiten.

4. Antrag auf Widmungsänderung – Sportanlage Ach
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren

Die Widmung (bzw. Einleitung des Anhörungsverfahrens) der gesamten Fläche, die der Gemeinde gehört, erfolgt einstimmig.

5. Antrag auf Abstandsnachsicht zur Gemeindestrasse (über Straßenmitte)
Gst.Nr. .180
Beratung und Beschlussfassung

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die erforderliche Abstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße für die Errichtung einer Gaube (Dachwohnung) beim Haus Bezau, Platz 54.

6. Evaluierungsbericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Landes-Rechnungshofes – Vorlage gemäß § 5a (3) des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof

Der Evaluierungsbericht wurde allen Gemeindevertretern übermittelt. Der Bürgermeister erwähnt den nahezu vollständigen Umsetzungsstand der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Empfehlungen.
Der Rechnungshof stellt fest, Bezau konnte die Schulden in den Jahren 2012 bis 2016 trotz Bau des Sicherheitszentrums um 13 Prozent reduzieren.

Dazu stellt Gottfried Winkel stellt fest, dass der Schuldenstand Ende 2012 insgesamt rund 6.094.000 Euro betrug. Ende 2016 beliefen sich die Gesamtschulden (Gemeinde und GIG) aber auf 6.944.000 Euro. Das sind nicht 13 % weniger, sondern 14 % mehr. Das ist eine Differenz von ca. 1.640.000 Euro mehr als vom LRH berichtet.

Er stellt daher folgenden Antrag:
„Ich beantrage, dass der Bürgermeister dem Landesrechnungshof zum Schuldenstand der Gemeinde die tatsächlichen Zahlen bekanntgibt und ihn gleichzeitig ersucht, den vorliegenden Evaluierungsbericht zu evaluieren.“

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste ohne weitere Diskussion der Fakten mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

7. Änderung der Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Beratung und Beschlussfassung

Der dafür erforderliche Antrag der Gemeindevertretung im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Baurechtsverwaltung Bregenzerwald wird einstimmig beschlossen.

8. Kundmachung eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Kindergartengesetzes

Die Gemeindevertretung beantragt keine Volksabstimmung zum vorliegenden Gesetz.

9. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2017 der MG Bezau,
Bericht Prüfungsausschuss, Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister bringt der Gemeindevertretung die 10 Gruppen des Rechnungsabschlusses zur Kenntnis und erwähnt einzelne größere Abweichungen gegenüber dem Voranschlag.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:
„Auf Grund der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2017 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Rechnungsabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.“

Weitere Feststellungen zum Rechnungsabschluss von Gottfried Winkel:

– Bei der Behandlung des RA 2016 habe ich im Zusammenhang mit der Verbuchung von rund 7.000 Euro auf dem Konto „Erwerb von Grundstücken“ für den Kaufvertrag „Krone“ durch Gemeindevorstand Dr. Markus Fink die Frage gestellt, ob es dabei keine Befangenheit gebe. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vergabe – Erstelllung des Kaufvertrages – durch den Gemeindevorstand erfolgte.

Laut Niederschriften der Gemeindevorstandssitzungen gibt es jedoch keinen Beschluss dazu. Es stellt sich daher die Frage, ob die damalige Aussage des Bürgermeisters nur eine Unwahrheit war.

– Beim RA 2016 habe ich bei den Kosten „Gemeindeorgane“ u.a. folgendes vorgebracht:

„2 Beispiele von Ausgaben, die über KURZ oder lang – Kurz groß geschrieben – die also über KURZ oder lang auch bei ÖVP-Mandataren sicher nicht mehr vorkommen werden:
Ausgaben für den Österreichischen Gemeindetag 2016: Insgesamt wurden für 2 Personen – Bürgermeister und Gattin Gabi – von der Gemeinde 1221,- Euro bezahlt.
2. Beispiel: Obwohl die Mitglieder des Gemeindevorstandes als einzige Mandatare in diesem Raum für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen, sind von der Gemeinde für eine Weihnachtsfeier des Gemeindevorstandes mit Partnern (8 Personen) – incl. 60 Euro Trinkgeld – insgesamt 1.030,- Euro ausgegeben worden.

Der Gemeindevorstand hat meine Anregung offensichtlich ernst genommen und im Jahr 2017 auf eine eigene Weihnachtsfeier – neben der der Gemeindevertretung – verzichtet. Das ist sehr positiv zu vermerken.
Anders jedoch der Bürgermeister, der auch im Jahr 2017 seine Gattin auf Kosten der Bezauer Steuerzahler eingeladen hat, mit ihm den Österreichischen Gemeindetag zu besuchen.

– Für die neue Gemeindezeitung waren im Voranschlag lediglich 2.000 Euro vorgesehen. Tatsächlich wurden jedoch rund 7.400 Euro benötigt, wobei im Jahr 2017 erst die Kosten für die 1. Zeitung und für die 2. Zeitung bisher nur die Druckkosten verbucht sind. Es ist daher mit weiteren Kosten zu rechnen, womit die Ausgabe einer Zeitung rund 5.000 Euro kosten dürfte.

Dabei könnten alle diese Informationen durch Einschaltungen im Gemeindeblatt – allerdings mit schwarz-weiss-Bildern – kostenlos veröffentlicht werden.

– Für Beratungen im Zuge der Vertragsraumordnung waren im Voranschlag 2000 Euro vorgesehen, tatsächlich benötigt wurden jedoch für Aufwendungen für Raumordnung und Raumplanung rund 8.700 Euro (großteils für DI Falch).

– Im Voranschlag sind für die Anschaffung von Medien für die Bücherei 1500 Euro vorgesehen und tatsächlich ist auch knapp dieser Betrag dafür ausgegeben worden.

Meines Erachtens sollte dieser Betrag ab 2019 zumindest verdoppelt werden. Zum Vergleich: Die wesentlich kleinere Gemeinde Reuthe hat für die Anschaffung von Medien jährlich 3.000 Euro budgetiert.

– Der Kulturausschuss hat offensichtlich – im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen – die Möglichkeit, selber Veranstaltungen durchzuführen, die einiges an Geld kosten. So wurden z.B. für die Veranstaltung mit Alf Poier rund 3.700 Euro ausgegeben, bei Einnahmen von etwa 2.000 Euro.

– Die im Jahr 2016 kassierten, aber nicht verbuchten Eintrittsgelder im Schwimmbad sind offensichtlich auch im Jahr 2017 nicht verbucht worden. Der Bürgermeister beruft sich seit bald 1 ½ Jahren auf ein angeblich laufendes Verfahren bei der Finanz.

Dabei hat der Leiter der Finanzpolizei von Tirol und Vorarlberg in einem Mail vom 19.3.2018 folgendes festgehalten: „Uns ist nicht bekannt, von welchem Verfahren der Bürgermeister spricht und wo dieses anhängig ist.“

– Im Voranschlag 2017 waren – wohl als Beruhigungsansatz – bei den Gemeindestraßen 10.000 Euro als Beiträge für die Straßengenossenschaft Halde vorgesehen. Im Rechnungsabschluss steht dazu eine Null – passiert ist also auch im Jahr 2017 nichts.

– Eine Feststellung zu den Wassergebühren:

In den letzten 3 Jahren hat die Gemeinde durch Gewinnentnahmen zusammen mehr als 400.000 Euro eingenommen, allein im letzten Jahr waren es rund 143.000 Euro. Wohlgemerkt: zusätzlich zu den Bezugsgebühren von rund 135.000 Euro im Jahr 2017.

Trotzdem hat die Bezauer Liste die Wassergebühren für das Jahr 2018 wieder erhöht, und zwar gleich um 6 Cent von 0,72 auf 0,78 Euro pro m³.

Wo bleibt da auf Gemeindeebene vom Ziel der Bundesregierung, die Abgaben zu senken, etwas übrig?

– Eine weitere Feststellung zur Gewinnentnahme von rund 19.000 Euro bei den Müllgebühren:

Beim Beschluss der Müllgebühren für das Jahr 2017 hat sich die Bezauer Liste nur bei den Gebühren für die Müllsäcke und die Mülltonnen bis 120 Liter an den Vorschlag des Umweltverbandes gehalten.

Die anderen Müllgebühren wurden um rund 30 bis 40 % gegenüber dem Vorschlag des Umweltverbandes niedriger angesetzt. Diese Vorgangsweise habe ich damals heftig kritisiert. Wie sich jetzt herausstellt zu recht:

Die erwähnte Gewinnentnahme im RA 2017 ergab sich großteils durch die erhöhten Gebühren für die Haushalte (Müllsäcke und kleine Mülltonnen). Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen, die Müllsäcke statt um 3,80 Euro um mehr als 1 Euro billiger zu verkaufen.

Die Müllmenge der Haushalte macht weit weniger als 1/5 des gesamten Müllaufkommens aus. Wenn also die anderen Gebühren in gleicher Höhe wie die der Müllsäcke und kleinen Mülltonnen beschlossen worden wären, hätte die Gewinnentnahme nicht 19.000 Euro betragen, sondern ein Vielfaches davon.

– Meines Erachtens sollten die beiden Frankenkredite der Gemeinde mit einem Darlehensrest von rund 64.000 Euro zum Jahresende 2017 beim derzeit günstigen Frankenkurs in Euro-Kredite umgeschuldet werden.

– Noch ein abschließende Bemerkung:

Auch die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben bei ihrer Prüfung sicher bemerkt, dass die Angaben zu den Darlehen der GIG auf Seite 145 des Rechnungsabschlusses auch in diesem Jahr nicht stimmen. Dort sind die Schulden der GIG zu Beginn des Jahres 2017 mit rund 3,67 Millionen angeführt, tatsächlich hatte diese jedoch lt. Abschluss Ende 2016 und damit auch zu Beginn des Jahres 2017 Bankverbindlichkeiten in Höhe von rund 4,28 Millionen Euro.

Der Bürgermeister lässt dann über den von G. Winkel gestellten Antrag abstimmen. Dieser wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

Die Gesamteinnahmen und –ausgaben des Jahres 2017 betragen 5.645.348,56 Euro (Zuführung an die Haushaltsrücklage 378.486 Euro). Die Schulden der Gemeinde (ohne GIG) zum Jahresende 2017 betragen 2.295.900,66 Euro.

Helmut Kumpusch verliest den Bericht des Prüfungsausschusses und kritisiert das angeblich unentschuldigte Fernbleiben von Anja Natter im Prüfungsausschuss. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass Anja Natter dem gesetzwidrigen Prüfungsausschuss nicht mehr angehört und sich daher für ein Fernbleiben nicht zu entschuldigen hat.

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den RA 2017 zu genehmigen. Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.

10. Berichte Ausschüsse
Berichte Bürgermeister

Es erfolgen Berichte von den Ausschüssen. Da diese Sitzungen nicht öffentlich und vertraulich sind, darf ich hier darüber nicht berichten.

Der Bürgermeister berichtet von verschiedenen Sitzungen, Besprechungen und Veranstaltungen. Für weitere diesbezügliche Berichte verwendet er wie bereits des Öfteren den TOP „Allfälliges“.

Der Bürgermeister verliest dann ein Schreiben von ihm vom 30.12.2015 an Herrn Dr. Ender von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Obwohl er sich keineswegs auf dem Niveau von Gottfried Winkel bewegen möchte, sei es seine Pflicht, den nachstehenden Sachverhalt aufzuzeigen und um Prüfung eines Vergehens der Verschwiegenheitspflicht von Gemeindevertretern zu ersuchen. Gottfried Winkel habe bei einer Sitzung von ihm exakte Auskünfte mit allen Details verlangt.
Da der Kaufvertrag inzwischen unterfertigt wurde, habe er am 21.12. in einer öffentlichen Sitzung über den Kauf informiert.

Anschließend verliest er die Antwort dazu von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12.4.2018 – siehe Link.

Weiters verliest der Bürgermeister in der Sache „Nicht-Verbuchung von Eintrittsgeld im Schwimmbad“ ein Schreiben eines Rechtsanwaltes an ihn betreffend die Behauptung des Bürgermeisters in der GV-Sitzung am 18.12.2017, die Unschuldsvermutung gelte auch für die Besucher.

Anschließend verliest er auch seine Antwort vom 4.4.2018 an den Rechtsanwalt.

11. Anfragebeantwortung der 25. Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage von Gottfried Winkel:

Wie viel Stellplätze in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums wurden ab 1.1.2018 vermietet und für wie lange:

Um 35 Euro pro Monat, um 40 Euro, um 45 Euro und um 50 Euro pro Monat.
 
Antwort des Bürgermeisters:
5 Plätze kurzzeitig um 60,- Euro monatlich; 2 Plätze kurzzeitig mit voraussichtlicher Verlängerung um 60,- Euro; 8 Plätze langfristig um 54,- Euro; ab 1.2.2018 10 Plätze langfristig um 54,- Euro; 11 Plätze langfristig um 42,- Euro; Gesamt 26 Plätze.

Anfrage von Gottfried Winkel zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren:
„Nächtigungen Sommer Gewerbe gegenüber Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus? „

Der Bürgermeister verliest dazu ein Schreiben des Tourismusbüros, in dem dieses auf die konkrete Frage jedoch keine Antwort gibt und nur ausweichend und falsch argumentiert wird (Einzelelemente, Momentaufnahmen, Saisonenden, Ferientermine, Produktkurve, Nicht-Erwähnung „Gams“ 2009 geschlossen, usw.!).

Die Anfrage bezüglich Erteilung von Abstandsnachsichten gegenüber Gemeindestraßen bzw. Zustimmung zur Erteilung einer Zufahrt wurde nicht protokolliert (siehe TOP. 12.) und vom Bürgermeister auch nicht beantwortet.

12. Genehmigung der Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Ergänzung zum TOP 2. – Antrag auf Abstandsnachsicht von GstNr. 1349/2 (Kaufmann Markus) zu Gst.Nr. 3144/2 (Gemeinde) – Beratung und Beschlussfassung

„Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass nichts dagegen spricht, da die angrenzenden 3 Bauplätze der Gemeinde (beim Bau der HAK sprach man damals von einem Wert von 1 Million Schilling) eh nicht mehr verkauft werden können.

Was ihn in dem Zusammenhang allerdings interessieren würde, sei die Vorgangsweise wann eine Abstandsnachsicht von der Gemeinde benötigt werde. Er verweist auf verschiedene Beispiele der Vergangenheit (Raiffeisenbank sowie Bauten an der Viehgasse – sogar Erteilung einer Zufahrt über die Viehgasse).

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das ganz einfach sei, es gäbe eine klare Gesetzesregelung. Er habe das jetzt aber nicht parat und er könne das gerne für die nächste Sitzung vorbereiten. Es sei alles gesetzeskonform erfolgt. Er könne das bei der nächsten Sitzung beantworten.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

13. Beitritt zum „Verein zur Förderung der Schülerbetretung in Vorarlberg“

Das Hauptziel des Vereins ist die Betreuung der Schüler außerhalb der Unterrichtszeit (Mittagsbetreuung), in Bezau betrifft das sowohl die Volksschule als auch die Neue Mittelschule.
Der Bürgermeister erklärt es fallen keine Mitgliedsbeiträge an, sei reine Formsache und verliest die gesamten Statuten des Vereines. Der Beitritt erfolgt einstimmig.

14. Allfälliges

Der Bürgermeister nutzt als Erster zum wiederholten Male den TOP „Allfälliges“ – zusätzlich zu seinem TOP „Berichte des Bürgermeisters“ – für weitere Berichte.

Er berichtet u.a. von der Neuverpachtung des Schwimmbad-Kiosk (das habe aber mit der anderen Sache nichts zu tun) und dass Anfang Juni ein Dorfabend (Vorstellung Projekt Volksschule/Kindergarten) stattfinden wird.

Außerdem teilt er mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich am 25.6.2018 stattfinden werde.

Wortmeldung von Gottfried Winkel zu „Allfälliges“:

– Die Energiebuchhaltungs-Berichte der Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden der Gemeindevertretung bisher noch nicht zur Kenntnis gebracht.

– Der vertagte Beschluss über den Vertrag über die Parkraumbewirtschaftung bei den Objekten Sparkasse und Sutterlüty ist nach wie vor seit vielen Jahren offen.

– Ich schlage vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Cafe Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.

– Der markierte Fußgängerübergang beim ADEG-Markt Berlinger in Ellenbogen sollte beschildert werden.

– Seit dem Jahr 1993 hat Bezau eine Verordnung, die das Aufstellen von Camping- bzw. Wohnwagen regelt. In letzter Zeit ist vermehrt zu beobachten, dass entgegen dieser Verordnung z.B. auch auf dem Seilbahnparkplatz während der Nacht Wohnmobile parken. Ich schlage daher vor, dass bei den Ortstafeln die entsprechende Beschilderung angebracht wird.

– Beantwortung einer Anfrage von Gottfried Winkel durch den Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 5.3.2018:

„Bei der Gemeindevertretungssitzung am 29.05.2017 habe ich die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema „Standort Neubau Volksschule und Kindergarten“ angeregt. Welche ungefähren Kosten würden der Gemeinde für eine Volksabstimmung – solche werden bekanntlich von der heute angelobten neuen Bundesregierung forciert – entstehen? Antwort des Bürgermeisters: ca. 50.000 Euro.“

Tatsächlich ist aber eine solche Volksabstimmung in Bezau zu einem Bruchteil dieser Kosten, nämlich um rund 5.000 Euro, durchführbar.

– Wie bereits erwähnt, spricht der Bürgermeister im Zusammenhang mit der Nicht-Verbuchung von Eintrittsgeld im Schwimmbad im Sommer 2016 immer wieder von einem laufenden Verfahren bei der Finanzpolizei, obwohl dieser nicht bekannt ist, von welchem Verfahren der Bürgermeister spricht und wo dieses anhängig sei.

Außerdem stellt der Bürgermeister in einem Schreiben vom 4.4.2018 an einen Rechtsanwalt zum ersten Mal indirekt schriftlich fest, dass er den Badbesuchern nicht glaubt. „Der Pächter habe die Behauptungen der Badbesucher bestritten und ihre Vorwürfe als unwahr zurückgewiesen.“

In Anbetracht dessen, dass die Eintritte am 15.8.2016 in der Registrierkassa nicht verbucht sind, heißt das nichts anderes, als die Badbesucher wären lt. Bürgermeister gar nicht im Schwimmbad gewesen.

Außerdem hat der Bürgermeister – obwohl weder gegen den Kassier im Schwimmbad noch gegen die Badbesucher diesbezüglich ein strafrechtliches Verfahren läuft – wiederholt festgestellt, dass für beide die Unschuldsvermutung gelte.

Obwohl der Bürgermeister im erwähnten Schreiben eingangs festhält, dass er nie behauptet habe, dass ein strafrechtliches Verfahren laufe, schreibt er weiter unten: „Ich habe mit meiner Aussage, dass sowohl für den Pächter, wie auch für die Besucher die Unschuldsvermutung zu gelten habe, lediglich klargestellt, dass die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gilt und dass hier keine Vorverurteilung erfolgen darf.

Aber mit diesem Satz tut er genau das schon wieder.

Sowohl der Bürgermeister als auch der Kassier im Schwimmbad müssten gegen die Badbesucher rechtlich vorgehen – z.B. wegen angeblicher Verleumdung – wenn sie davon überzeugt wären, dass die Badbesucher die Unwahrheit gesagt hätten.

– Dann schlage ich nochmals vor, die Tagesordnung bei der Kundmachung der GV-Sitzung im Gemeindeblatt zu verlautbaren.

Während der Wortmeldung von Gottfried Winkel verlässt als erste in bereits bekannter Art und Weise Ellen Nenning die Sitzung und nach und nach folgen ihr auch noch andere Jünger …

(Tipp: Bleibt das nächste Mal einfach gleich zuhause, zu sagen haben ihr eh nichts – dann bleibt mehr Sauerstoff für die aktiven GV)

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Kurzbericht von der 25. GV-Sitzung Bezau am 5.3.2018

(von Gottfried Winkel)

Anmerkung: Auf Grund des Verhaltens der Bezauer Liste – besonders des Bürgermeisters – ist dieser Sitzungsbericht etwas ausführlicher als gewohnt.

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest (entschuldigt Hubert Graf und Michael Hohenegg; anwesende Ersatzleute Kaspar Moll und Stefan Meusburger).
Gottfried Winkel schlägt vor, in Zukunft die Tagesordnung der GV-Sitzungen nicht nur auf der Homepage, sondern auch im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.

Dazu behauptet der Bürgermeister, das wäre etwas ganz Neues, das hätte man noch nie getan – aber er nehme das so zur Kenntnis.

2. Antrag auf Abstandsnachsicht von GstNr. 1349/2 (Kaufmann Markus) zu Gst.Nr. 3144/2 (Gemeinde) – Beratung und Beschlussfassung

Für den Umbau des bestehenden Einfamilienhauses der Helene und des Markus Kaufmann zu einem Zweifamilienhaus ist eine Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Baugrundstück der Gemeinde (neben der Bundesschule) erforderlich.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass nichts dagegen spricht, da die angrenzenden 3 Bauplätze der Gemeinde (beim Bau der HAK sprach man damals von einem Wert von 1 Million Schilling) eh nicht mehr verkauft werden können.

Was ihn in dem Zusammenhang allerdings interessieren würde, sei die Vorgangsweise wann eine Abstandsnachsicht von der Gemeinde benötigt werde. Er verweist auf verschiedene Beispiele der Vergangenheit (Raiffeisenbank sowie Bauten an der Viehgasse – sogar Erteilung einer Zufahrt über die Viehgasse).

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das ganz einfach sei, es gäbe eine klare Gesetzesregelung. Er habe das jetzt aber nicht parat und er könne das gerne für die nächste Sitzung vorbereiten. Es sei alles gesetzeskonform erfolgt. Er könne das bei der nächsten Sitzung beantworten.

Dem Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung der beantragten Abstandsnachsicht (allerdings auf Gegenseitigkeit) wird einstimmig zugestimmt.

3. Antrag auf Umwidmung und Änderung der Widmungsgrenzen, GstNr. 620/1 – Beschluss über Entwurf der Umwidmung, Einleitung des Anhörungsverfahrens

Die Eigentümerin Franziska Strub-Meusburger beantragt eine flächengleiche (739 m²) Änderung der Widmungsgrenze (Bauerwartung Wohngebiet Gesamtfläche ca. 4.700 m²) beim Grundstück Nr. 620/1 im Unterdorf. Auf Anfrage von Anja Natter teilt der Vorsitzende mit, dass eine Studie für 2 Baukörper mit je rund 10 Wohnungen vorliege.

Zu diesem Bauvorhaben bringt Gottfried Winkel die Beispiele mehrerer Vorderwälder Gemeinden zum gemeinnützigen Wohnbau ins Gespräch. Er schlägt bei diesem Vorhaben (Vertragsraumordnung ist lt. Bürgermeister notwendig) eine ähnliche Vorgangsweise vor (evtl. Kauf des Grundstückes durch die Gemeinde), da es für junge Familien in Bezau ohne eigenen Baugrund kaum mehr erschwinglich sei, Wohnungseigentum zu erwerben.

Der Bürgermeister und GR Dr. Markus Fink sehen jedoch keine Möglichkeit, bei diesem Projekt gemeinnützigen Wohnbau zu verwirklichen, weil der Grund nicht der Gemeinde gehöre.

Dem Antrag des Bürgermeisters (sogenannte „Wohlmeinung“) zur Einleitung des Anhörungsverfahrens wird einstimmig zugestimmt.

 4. Vorstellung – Bericht Projekt „Ortskernbetrachtung“

Der Gemeindevertretung liegt eine 18-seitige Bestandsaufnahme zum Projekt „Kindergarten und Volksschule Bezau“ vor, die von DI Thomas Mennel, der KG-Leiterin Elisabeth Mohr, der VS-Direktorin Annette Natter und Dr. Franz Hammerer (Workshopmoderation) erstellt wurde.

Diese Bestandsaufnahme („Pädagogisch-räumliche Weichenstellungen für die Bauplanung“) wird allseits gelobt.

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass durch Synergien in der gemeinsamen Nutzung die Funktionsfläche von ursprünglich 3.100 m² um rund 650 m² reduziert werden konnte.

Gottfried Winkel stellt fest, dass von diesen Zahlen nichts im vorliegenden Bericht stehe. Der Bürgermeister sagt, dass das in einem anderen Papier stehe, das er aber jetzt nicht vorliegen habe.
Weiters hält Gottfried Winkel fest, dass im vorliegenden Papier kein einziges Wort davon stehe, dass der vorgesehene Baugrund (Abbruch des Gemeindeamtes mit Kindergarten) für dieses Projekt geeignet sei.

Auch dazu stellt Bgm. Gerhard Steurer fest, dass auch Dr. Franz Hammerer (ebenso wie die VS-Lehrerinnen) den vorgesehenen Bauplatz für sehr geeignet halte, was allerdings auf einem anderen Papier stehe. Es komme auch zu keinen Kostensteigerungen gegenüber dem ursprünglichen Plan.

G. Winkel stellt wiederholt fest, dass er es nicht für richtig halte, ein gut erhaltenes Haus (Gemeindeamt und Kindergarten) abzureißen. Er bemängelt auch, dass seit dem mehrheitlichen Abbruchbeschluss vor einem Jahr z.B. keine weiteren Gespräche mit den unmittelbaren Anrainern geführt wurden, ob das Gebäude in der vorgesehenen Größe überhaupt errichtet werden kann.

Der Vorsitzende unterbricht G. Winkel mehrmals und meint, er habe jetzt alles gesagt. Dieser stellt fest, dass schon er selber sage, wenn er alles gesagt habe und fordert den Bürgermeister auf, ihn ausreden zu lassen (Bgm.: Dann komm zum Schluss).

Vbgm. Johannes Batlogg stellt die Frage, ob G. Winkel nicht mitbekommen habe, was man in letzter Zeit in Bezau alles getan habe (Ortskernbetrachtung).
Der Bürgermeister stellt in dem Zusammenhang fest, dass ich das „Betreute Wohnen“ verhindern wollte (Anmerkung: Das ist nachweislich eine Unwahrheit  – siehe einstimmiger Beschluss bei der 20. GV-Sitzung am 7.5.2012, Baukosten 2 Mio. Euro – siehe dazu auch Allfälliges!).

Er sagt weiters, dass es selbstverständlich ein Raumangebot gebe, das in diesem Konzept aber keinen Platz mehr hatte und wahrscheinlich auch niemand verstanden hätte (!). Bevor man nicht wisse wie und was könne man nicht mit den Nachbarn reden (alls näsch macho) und muss ich nicht in den Hirschen und am Stammtisch reden. Bevor er Fakten habe, könne er nicht mit den Nachbarn reden.

Gottfried Winkel hält weiters fest, dass seine Fraktion im letzten Jahr keine einzige Einladung zu einer diesbezüglichen Sitzung bekommen habe, damit man dabei mitarbeiten hätte können. Dazu hält der Bürgermeister fest, dass das auch keinen Wert hätte (!).

G. Winkel stellt mehrmals die Frage, ob mit dem betroffenen Grundeigentümer (Landwirt) über einen Grundtausch (Krone-Grundstück) gesprochen wurde.

Gerhard Steurer stellt fest, dass auch Dr. Franz Hammerer gesagt habe, dass dieser Platz „sensationell“ sei und dass selbstverständlich auch geprüft wurde, dass das Gebäude an diesem Platz (Gemeindeamt) gebaut werden kann.

Für den Umbau der derzeitigen Volksschule zum Gemeindeamt sei vermutlich nicht allzu viel notwendig, man werde wahrscheinlich nicht alles zusammen „stemmen“ können. Man müsste ja auch das bestehende Gemeindeamt umbauen, weil diese Hütte überall Risse habe und mehr als 60 Jahre alt sei.

Gerhard Steurer sagt zu mir, offenbar hast du im Bezeggsaal geschlafen (Anm.: im März 2017 bei der Vorstellung des Projektes Ortskerngestaltung). Bei dieser Veranstaltung habe man den Standort ganz klar festgelegt!

G. Winkel stellt dazu fest, dass nicht die Bevölkerung bei dieser Veranstaltung den Standort festgelegt habe, sondern eine Woche vorher die Gemeindevertretung mit 16:2 Stimmen.

Stefan Meusburger hält fest, dass man ganz klar einen Grundsatzbeschluss gefasst habe, dass man das Projekt an diesem Standort verwirklicht. Man habe auch mit dem Grundeigentümer über einen Platztausch gesprochen.Der Bürgermeister hält fest, dass das Ergebnis dieser Gespräche war, dass dieser Standort der einzig mögliche ist.

Ralph Broger stellt fest, dass durch die erzielten Synergien weniger Platz benötigt werde (Einsparung von rund 600 m²) und daher das Gebäude an diesem Platz sicher errichtet werden kann.

Der Bürgermeister ergänzt, dass das der ideale Standort sei.

(Der Vorsitzende „übersieht“ trotz wiederholten Aufzeigens die Wortmeldungen von Gottfried Winkel, was dieser bemängelt.)

Peter Greber stellt fest, sonst rede man von der Erhaltung alter Bausubstanz (!), und es wäre daher eine schlechte Signalwirkung, wenn die Gemeinde die alten Häuser alle stehen lassen und auf eine Wiese eine neue Schule bauen würde.

Josef Strolz kann nach dem gefassten Grundsatzbeschluss die „Nauchejasserei“ nicht verstehen. Bgm. Gerhard Steurer ergänzt dazu, dass man das Projekt der Bevölkerung vorgestellt habe und dort wurde ganz klar gesagt, dass es nur diesen Standort gebe. Er könne auch nicht verstehen, wenn man nicht mit der Zeit gehen könne und nicht offen ist für diese Entwicklung.

Anja Natter lobt das vorliegende Papier, findet es aber schade, dass der Bürgermeister eine Mitwirkung der Opposition bei diesem Projekt nicht ermöglicht hat (z.B. über den Sozialausschuss).
Johannes Batlogg sagt zu Anja Natter, sie solle ihrem Fraktionsobmann sagen, dass es eine demokratische Abstimmung gab.

Gottfried Winkel nimmt direkt dazu Stellung und stellt fest, dass die Bezauer Liste ja sicher ist, dass das von der Bevölkerung so gewünscht sei und schlägt daher vor, dass – nach Schweizer Vorbild – zu diesem Projekt eine demokratische Volksabstimmung durchgeführt wird.

Vizebürgermeister und Bürgermeister appellieren an Gottfried Winkel, als Gemeindevertreter Verantwortung zu übernehmen und nicht nur hinterrücks Geschichten zu schreiben.

(Anmerkung: Warum wurde dieser Bericht eigentlich auf einer GV-Sitzung behandelt?)

 5. Berichte Ausschüsse – Berichte div.

Der Bürgermeister fordert die Obleute der Ausschüsse auf, aus den verschiedenen nicht öffentlichen und außerdem vertraulichen (!) Sitzungen der Ausschüsse zu berichten, was diese auch tun.
Anschließend berichtet der Bürgermeister über verschiedene Sitzungen, Besprechungen/Verhandlungen und Veranstaltungen.

 6. Anfragebeantwortung der 24. Sitzung der Gemeindevertretung

Beantwortung einer Anfrage von Gottfried Winkel durch den Bürgermeister:

Bei der Gemeindevertretungssitzung am 29.05.2017 habe ich die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema „Standort Neubau Volksschule und Kindergarten“ angeregt. Welche ungefähren Kosten würden der Gemeinde für eine Volksabstimmung – solche werden bekanntlich von der heute angelobten neuen Bundesregierung forciert – entstehen?

Antwort des Bürgermeisters: ca. 50.000 Euro

Beantwortung einer Anfrage von Anja Natter durch den Bürgermeister:

Wann kann die Gemeinde mit ersten Rückzahlungen des Zuschusses an die Seilbahn GmbH & Co KG zum Neubau der Seilbahn in Höhe von 1 Million Euro rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:

Er wundert sich über die Anfrage, weil es darüber mehrere GV-Sitzungen gab und wo es jeweils einstimmige Beschlüsse gab, denen auch Gottfried Winkel zugestimmt hat. Der Bürgermeister führt alle diese Beschlüsse ausführlich an.

Wie mit der Seilbahn vereinbart habe diese nach 5 Jahren die Zinsen für das Darlehen in Höhe von 1 Million Euro übernommen und zahle diese direkt an die Bank.

Da Gottfried Winkel an allen Beschlüssen beteiligt war, handle es sich um eine sehr populistische Anfrage, das sei beschämend und er fordere Gottfried Winkel neuerlich zum Rücktritt auf, den er vor 3 Jahren an allen Stammtischen versprochen habe und daher noch immer mit einer Lüge lebe. 

Gottfried Winkel möchte zu dieser Anfragebeantwortung eine Richtigstellung vorbringen, der Bürgermeister erteilt ihm jedoch nicht das Wort und verweist auf „Allfälliges“ (siehe unten).

Die folgende Anfrage von der letzten Sitzung beantwortet der Bürgermeister nicht:

„Gottfried Winkel stellt zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren folgende Frage:
Nächtigungen Sommer Gewerbe gegenüber Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus? „

Der Bürgermeister wird diese Anfrage bei der nächsten GV-Sitzung beantworten.

7. Genehmigung der Niederschrift  der 24. Sitzung der Gemeindevertretung

Einleitend stellt Gottfried Winkel fest, dass seine Anträge für die Wiedergabe in der Niederschrift bekanntlich von seiner Homepage kopiert werden können. Trotzdem ist in der Niederschrift ein Antrag grammatikalisch und damit auch inhaltlich falsch wiedergegeben.

Zu Pkt. 9. – Genehmigung der Niederschrift – stellt er daher folgenden Antrag auf Richtigstellung:

Dort steht:

Entgegen der vorliegenden Niederschrift hat der Bürgermeister die Anfrage von Gottfried Winkel „Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“ nicht
geantwortet.“

Richtig hat es zu lauten:
„Entgegen der vorliegenden Niederschrift hat der Bürgermeister die Anfrage von Gottfried Winkel
„Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“ nicht
beantwortet.“

Alle Mitglieder der Bezauer Liste lehnen den Antrag mit 16:2 Stimmen ab!!
Gottfried Winkel bezeichnet dieses Verhalten als beschämend.

 8. Allfälliges

Bürgermeister: Als neuer Mitarbeiter beim Gemeindebauhof wird Josef Graf jun. angestellt.

Alois Meusburger: Ein Bettler störe am Sonntag nach der Messe auf dem Friedhof die Leute durch sein Geschrei. Der Bürgermeister spricht mit dem Pfarrer.

Gottfried Winkel – Nachtrag zu den Ausführungen des Bürgermeisters zur Anfrage von Anja Natter:

Aus dem Protokoll der GV-Sitzung vom 19.10.2009 ist ersichtlich, dass die Bezauer Bergbahnen (Seilbahn) sich verpflichten, nach Ablauf von 5 Jahren ab Leistung des Zuschusses bzw. Beginn des vorgenannten Darlehens der Marktgemeinde Bezau die jährlich anfallenden Zinsen dieses Darlehens zu erstatten.

Entgegen der Aussage des Bürgermeisters, die Seilbahn zahle die Zinsen wie vereinbart nach dem 5. Jahr direkt (!) an die Bank, gibt der Gemeindekassier auf mehrmalige Nachfrage schlussendlich zu, dass die Seilbahn die Zinsen nicht an die Bank, sondern an die Gemeinde bezahle!

Anfrage von Gottfried Winkel:

In der Antwort auf ein Mail an Bundeskanzler Sebastian Kurz betreffend „Schwimmbad-Nicht-Inkasso“ wurde mir u.a. Folgendes mitgeteilt:

„Wir nehmen Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis und empfehlen, in Ihrer Gemeinde im Gespräch zu bleiben. Wir können mangels Zuständigkeit für das Schwimmbad in Bezau nicht direkt weiterhelfen, bitte wenden Sie sich an die Betreiber.“

Was hat der Bürgermeister bisher unternommen, um diesen Fall zu klären?

Antwort des Bürgermeisters: Es ist ein laufendes Verfahren, es gebe noch keinen Abschluss von der Finanz.
Gottfried Winkel stellt fest, dass das Verfahren dem Bürgermeister offenbar „entlaufen“ ist. Seit 1 ½ Jahren spreche er von einem laufenden Verfahren und er sei nicht fähig auf Grund der Abrechnung zu sagen, dass die Eintritte nicht verbucht worden sind.

Der Bürgermeister verweist nochmals auf das laufende Verfahren und betont, dass es nur (!) um rund 14 Euro bzw. um 2,80 Euro Steuerhinterziehung gehe.

Anfrage von Gottfried Winkel:

Wie viel Stellplätze in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums wurden ab 1.1.2018 vermietet und für wie lange:

Um 35 Euro pro Monat, um 40 Euro, um 45 Euro und um 50 Euro pro Monat.

Keine Antwort des Bürgermeisters.

Weitere Frage an den Bürgermeister zur Verlautbarung im Gemeindeblatt, dass sich Interessierte für Mietzwecke für verschiedene gemeindeeigene Gebäude beim Bürgermeister melden können: Gibt es konkrete Anfragen dazu?

Antwort des Bürgermeisters: Diese sind vertraulich zu behandeln.

Gottfried Winkel möchte jedoch nur wissen, ob es konkrete Anfragen gebe. Der Bürgermeister dazu: Ja.

Die Altstoffsammelstelle beim Bahnhof wurde als Fahrradabstellanlage gefördert. Gottfried Winkel stellt die Frage, ob diese Vorgangsweise mit dem Land besprochen wurde oder ob die Förderung zurückbezahlt werden muss.

Antwort des Bürgermeisters: „Das kannst du anzetteln, ich habe es nicht getan“.

Die Sammelstelle wurde dort eingerichtet, weil der Großteil meistens leer stand und nur wenige Fahrräder abgestellt sind.

Eine weitere Frage hat Gottfried Winkel bezüglich des Baues für das „Betreute Wohnen“: Beim Beschluss wurde von Kosten von 2 Millionen Euro für das ganze Projekt ausgegangen. Später wurde von 3 Millionen Euro gesprochen und bei der Eröffnung hat die Vogewosi von knapp 2 Millionen Euro gesprochen. Ist das nur jener Betrag den die Vogewosi bezahlt hat oder ist es das ganze Haus?
Der Bürgermeister sagt, das sei ein Fehler der Vogewosi, das sei nur der Teil der Vogewosi. Es gebe noch keine Endabrechnung und daher noch keine konkreten Zahlen. Wenn die endgültige Abrechnung vorliege, könne ich wieder fragen.

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Kurzbericht von der 24. GV-Sitzung Bezau am 18.12.2017

(von Gottfried Winkel) – aktualisiert am 19.12. um 10:20 Uhr

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Bechlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt nach der Begrüßung die Beschlussfähigkeit fest (Hubert Graf – bei TOP 4. – und Alois Meusburger – bei TOP 5. – erscheinen etwas später).

Gottfried Winkel stellt fest, dass die von ihm bei der letzten GV-Sitzung am 6.11.2017 gestellte Anfrage gem. § 38 GG bezüglich Inkasso im Schwimmbad –

Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“

vom Bürgermeister nicht beantwortet wurde und stellt daher den Antrag, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:
„Anfragebeantwortung der Gemeindevertretungs-Sitzung vom 6. Nov. 2017“

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass er die Anfrage beantwortet habe.
Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 14:2 Stimmen abgelehnt.

2. Änderung der Satzungen des „Abwasserverbandes Region Bezau“
    Beratung und Beschlussfassung

Diese Satzungs-Änderung war erforderlich auf Grund einer anderen Aufteilung der Kosten (betrifft die Gemeinden Reuthe und Schnepfau) auf die Verbandsgemeinden und wurde einstimmig beschlossen.

3. Antrag auf Errichtung eines Ferienhauses auf Gst.Nr. 4/2,
    Beratung und Beschlussfassung

Dieser Antrag auf Umwidmung im Bereich Wilbinger wird einstimmig abgelehnt.

4. Neufestsetzung Parkgebühren – Tiefgarage
    Beratung und Beschlussfassung

Die Gebühren für die Tiefgarage im Sicherheitszentrum betragen derzeit:
70,- Euro pro Monat bzw. bei Jahresabnahme 60,- (+ 20 % MwSt) bzw. 5,- Euro pro Tag.

Der Vorschlag NEU lautet:
50,- Euro pro Monat bzw. bei Jahresabnahme 45,-; bei Jahresabnahme ab 5 Plätzen bei 40,- Euro und ab 10 Plätzen 35,- Euro (+ 20 % MwSt) bzw. 5,- Euro pro Tag.

Gottfried Winkel stellt die Frage nach der Zuständigkeit: Warum die Gemeindevertretung und nicht die GIG? Der Bürgermeister sagt er sei für Transparenz, deshalb lasse er die GV darüber entscheide.

Gottfried Winkel stell dazu fest: Ein Parkraumkonzept ist notwendig von der Tiefgarage beim Sutterlüty bzw. den dortigen gemeindeeigenen Parkplätzen bis zum Dorfplatz: Hauptschule Tiefgarage (am Wochenende für alle offen), seit Jahren falsch beschilderte Kurzparkzone beim Pfarrhof, kein Parkverbot auf dem Dorfplatz, Gemeindeamt (bei Neubau der Volksschule an diesem Standort fallen rund 10 Parkplätze weg), Parken beim Amtsgebäude (wie lange noch?), kostenlose Parkplätze vor der Tiefgarage im Sicherheitszentrum:
Warum soll da jemand in die gebührenpflichtige Tiefgarage fahren?

Der Bürgermeister teilt mit, dass diese Fragen im kommenden Jahr besprochen werden sollen. G. Winkel schlägt vor, dass dieser Punkt daher vertagt werden soll.

Der Bürgermeister schlägt trotzdem vor, die neuen Gebühren ab 1.1.2018 zu beschließen. Der Antrag wird mit 15:2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel) angenommen.

5. Vorschlag einer Resolution des Österreichischen Gemeindebundes anlässlich der Abschaffung des Pflegeregresses

Diese Resolution der Gemeindevertretung an die neue Bundesregierung wird einstimmig beschlossen.

6. Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2018,
    Festsetzung der Finanzkraft
    Beratung und Beschlussfassung

Der Voranschlag 2018 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.631.200 Euro vor. Die Finanzkraft für das Jahr 2018 wird von der Gemeindevertretung mit 3.172.700 Euro festgesetzt. Davon ist z.B. das Beschlussrecht des Bürgermeisters (bis zu 3.172,- Euro) und des Gemeindevorstandes (bis zu 31.727,- Euro) abhängig. Darüber hat die Gemeindevertretung zu beschließen.

Der Schuldenstand der Marktgemeinde Bezau (ohne GIG) verringert sich lt. Voranschlag bis zum Ende des Jahres 2018 auf 1.961.800 Euro (Tilgung 344.700,-).

Die Schulden der GIG belaufen sich am Ende des Jahres 2018 voraussichtlich auf 3.588.000 Euro.

Der Bürgermeister erläutert verschiedene Punkte des Voranschlages (z.B. 100.000 Euro für „Entwicklung Sportzentrum“, 25.000 Euro für „Beiträge an Straßengenossenschaft Halde“, 50.000 Euro für „Entwicklungskonzept Bezau + REK“ – Bauleitlinien)

Wegen offensichtlicher Sprachlosigkeit in der Gemeindestube stellt Gottfried Winkel zur Voranschlagstelle „Volksschule“ gem. § 38 GG folgende Anfrage an den Bürgermeister:

„Bei der GV-Sitzung am 29. Mai 2017 habe ich die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema Standort Neubau Volksschule und Kindergarten angeregt.

Welche ungefähren Kosten würden der Gemeinde für eine Volksabstimmung – solche werden bekanntlich von der heute angelobten neuen Bundesregierung forciert – entstehen?“

Der Bürgermeister teilt mit, dass er die Frage bei der nächsten GV-Sitzung beantworten werde.

Zum Thema „Gemeindestraßen“ stellt Anja Natter folgende Anfrage an den Bürgermeister:

„Bereits mehrmals wurde der behindertengerechte Umbau des Gehsteigs vom Cafe Natter bis zur Seilbahn vorgeschlagen. Mit welchen ungefähren Kosten wäre dafür zu rechnen?“
Der Bürgermeister teilt mit, dass er diese Frage im Moment nicht beantworten könne.

Wegen offensichtlicher Sprachlosigkeit in der Gemeindestube stellt Gottfried Winkel gem. § 38 GG folgende Anfrage an den Bürgermeister:

„Am 15.8.2016 wurde einer Familie mit 4 Personen beim Besuch des Schwimmbades weder eine Eintrittskarte ausgefolgt noch ein Kassabon. 3 Monate später hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass dieser Vorfall noch immer intern geprüft werde.

Als Gemeindevertreter habe ich bei der Genehmigung des RA 2016 durch Akteneinsicht festgestellt, dass diese Eintrittsgelder in der Gemeindebuchhaltung tatsächlich nicht aufscheinen.

Nach sage und schreibe 15 Monaten Recherche hat der Bürgermeister noch immer nicht festgestellt, warum dieses Geld bei der Gemeindekassa nicht aufscheint. Außerdem hat er angedeutet, dass die Angaben der Schwimmbadbesucher nicht stimmen würden.

Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“

Der Bürgermeister wiederholt die „Nicht-Beantwortung“ der vergangenen Sitzung und sagt, es handle sich um ein laufendes Verfahren und es gelte die Unschuldsvermutung.

Gottfried Winkel stellt zum Nächtigungs-Rückgang innerhalb von 6 Jahren folgende Frage:

Nächtigungen Sommer Gewerbe gegenüber Sommer 2011 von rund 52.000 auf rund 41.000 im Sommer 2017 um insgesamt mehr als 20 %. Gibt es eine Erklärung für dieses starke Minus?

Der Bürgermeister sagt, dass er sich darüber im witus-Büro erkundigen müsse.

Zu den Abfallgebühren stellt Gottfried Winkel fest, dass die Gemeinde in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt einen Verwaltungskostenbeitrag von 45.000 Euro auf die Abfallgebühren verumlagt habe!

Der Voranschlag 2018 wird einstimmig beschlossen. Ebenso die Festsetzung der Finanzkraft.

7. Nachbesetzung von Unterausschüssen

Von der Bezauer Liste wird für Nicole Manser als Mitglied in den Kulturausschuss Tobias Felder vorgeschlagen.
Dem Antrag des Bürgermeisters wird mit 16:2 Stimmen zugestimmt.

Dazu stellt Gottfried Winkel gem. § 38 GG folgende Anfrage an den Bürgermeister:
Wie lange duldet der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau noch die illegalen Zusammenkünfte des Kulturausschusses?
Der Bürgermeister sagt, dass die Zusammenkünfte des Kulturausschusses nicht illegal seien.
Helmut Kumpusch stellt fest, das einzig illegale an diesem Ausschuss sei die Mitgliedschaft von Gottfried Winkel. Es stehe nicht im Gemeindegesetz, dass der Kulturausschuss keine Besprechungen haben dürfe ohne Tagesordnung. Er könne „mit allen in eine Wirtschaft sitzen und diskutieren und etwas ausmachen“ !!

8. Berichte

Es wird über verschiedene Sitzungen, Besprechungen/Verhandlungen und Veranstaltungen berichtet.

9. Genehmigung der Niederschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt den Antrag, die bereits zweimal in der Niederschrift illegaler Weise nicht angeführten Anträge A bis H von den GV-Sitzungen am 11.9. bzw. 6.11.2017 in der Niederschrift anzuführen.

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Weiters beantragt er folgende Änderung zum TOP Allfälliges 14.3. (Anfrage gem. § 38 GG):
Entgegen der vorliegenden Niederschrift hat der Bürgermeister die Anfrage von Gottfried Winkel

„Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“

NICHT beantwortet.

Auch dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

10. Allfälliges

Vizebürgermeister Johannes Batlogg lobt die Arbeit des Bürgermeisters und beschimpft anschließend Gottfried Winkel für seine Tätigkeit als Gemeindevertreter in den letzten 20 Jahren (z.B. „20 jähriges Theater und Querelen“) und fordert ihn zum Rücktritt als Gemeindevertreter auf.

Der Bürgermeister bedankt sich bei der Gemeindevertretung für die Arbeit, ausgenommen wie bereits oben erwähnt …

Gottfried Winkel bedankt sich bei Johannes Batlogg für das wiederholte Kompliment und stellt noch folgende Fragen:

a) Keine Schneeräumung auf verschiedenen Seitenstraßen und Gehsteigen am letzten Samstag – was war los?
b) Wann findet die nächste GV-Sitzung statt?

Antwort des Bürgermeisters: Ihm seien keine Klage über die Schneeräumung bekannt und wann die nächste GV-Sitzung stattfindet, könne er noch nicht sagen.

Anja Natter teilt mit, dass im Flüchtlingsheim der Caritas in Bezau (Vinzenzheim) Sachspenden (z.B. Möbel) abgegeben werden, die nicht gebraucht werden können (praktisch Müll). Es wird in nächster Zeit eine entsprechende Information dazu geben.

Ende der Sitzung: 20.30 Uhr

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Kurzbericht von der 23. GV-Sitzung Bezau am 6.11.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer gibt die Entschuldigungen bekannt (Ralph Broger, Michael Hohenegg, Anja Innauer) und teilt mit, dass für den zurückgetretenen DI Erich Rainer erstmals der nachgerückte Ekkehard Liebschick als Gemeindevertreter an der Sitzung teilnimmt.

2. Antrag VfB Bezau – Baumaßnahmen auf Gemeindegrund
  Stehplatzüberdachung und Kioskanbau
  Beratung und Beschlussfassung

Diese Baumaßnahmen (Kioskanbau und Stehplatzüberdachung) beim Fußballplatz auf Gemeindegrund werden von der Gemeindevertretung mit 17:0 Stimmen (Florian Sutterlüty befangen) genehmigt.

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1732/3
  Bestehende Widmung Baufläche Mischgebiet / Antrag auf Teilabänderung in Freifläche Landwirtschaftsgebiet
  Beratung und Beschlussfassung

Der Antrag von Konrad Albrecht auf Rückwidmung dieses Baugrundstückes in Freifläche Landwirtschaftsgebiet wurde bereits bei der letzten GV-Sitzung beraten und nun einstimmig genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1051/1
  Bestehende Widmung Freifläche Landwirtschaftsgebiet  / Antrag auf
  Teilabänderung  Baufläche  Mischgebiet
  Beratung und Beschlussfassung

Auch dieser Antrag von Ing. Klaus Fischer wurde bereits bei der letzten GV-Sitzung beraten und nun einstimmig genehmigt.

5. Vorschlag Zusammenlegung Ach / Pelzrain – Grundstück Gemeinde
  Beratung und Beschlussfassung

Der vorliegende Vorschlag der Agrarbezirksbehörde sieht vor, dass das Gemeindegrundstück mit einer Fläche von rund 1090 m² beim Bahnhof (neben dem Acher Weg) situiert wird. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

6. Vergabe Schneeräumung 2017/18
  Beratung und Beschlussfassung

Die Vergabe erfolgt wieder an die Firma Günther Wouk in Bizau.

7. Neufassung „Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe“
  Beratung und Beschlussfassung

Durch eine Gesetzesänderung beim Zweitwohnsitzabgabegesetz ist auch eine Änderung dieser Verordnung erforderlich. Diese wird einstimmig beschlossen.

8. Anpassung der Wassergebührenverordnung und der Kanalordnung an die Gesetzesvorgabe des Landes ab 1.1.2018

Diese Anpassung ist durch eine Gesetzesänderung des Landeserforderlich und wird einstimmig genehmigt.

9. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2018

Die Gebühren und Tarife 2018 wurden einstimmig – ausgenommen Tarife für Wasser, Kanal und Müllgebühren (2 Gegenstimmen der Bezaubernden Demokraten) – beschlossen.

10. Beschlussfassung Beschäftigungsrahmenplan 2018

Dieser sieht für das Jahr 2018 insgesamt 16,575 Dienstposten (insgesamt 27 Personen) vor und wird einstimmig beschlossen.

11. Nachbesetzung von Unterausschüssen

Durch den Rücktritt von GV Dipl.Ing. Erich Rainer und der Ersatzvertreterin Mag. Nicole Manser von der „Bezauer Liste“ sind Nachbesetzungen erforderlich. Dazu hat die „Bezauer Liste“ (nicht wie im Gemeindegesetz bei Fraktionen vorgesehen) keinen schriftlichen Wahlvorschlag eingebracht. Die Bestellung erfolgt daher durch die Gemeindevertretung mit 16:2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel).

12. Berichte des Bürgermeisters und des Bauausschusses

13. Genehmigung der Niederschrift der 22. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge, die beide von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt werden.

Anschließend stellt Gerhard Steurer fest, dass er den Antrag 2 auch dieses Mal wieder in der Niederschrift NICHT anführen werde, weil die Gemeindevertretung beschlossen habe, dass nur ein Ergebnisprotokoll gemacht werde und meine Anträge lt. Gemeindegesetz nicht zu protokollieren seien.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass es gesetzwidrig ist Anträge nicht anzuführen (Anm.: siehe § 47 (1) f GG), es aber dem Bürgermeister bei dem langen Register von Gesetzwidrigkeiten offensichtlich auf eine weitere Gesetzwidrigkeit nicht ankomme.

Antrag 1

Beim TOP 6. Berichte, heißt es:

Bgm. Gerhard Steurer fordert GV Gottfried Winkel auf, seinem Wahlversprechen nachzukommen und als Gemeindevertreter zurückzutreten.

Da er vom Bürgermeister nicht oft Komplimente bekomme, möchte Gottfried Winkel, dass dieses vollständig angeführt werde.
Richtig habe es daher zu lauten:

 Bgm. Gerhard Steurer fordert GV Gottfried Winkel auf, seinem Wahlversprechen nachzukommen und als Gemeindevertreter sofort zurückzutreten.

Antrag 2

Der Bürgermeister hat bei der letzten GV-Sitzung extra aufgezählt, dass lt. Gemeindegesetz alle gestellten Anträge in der Niederschrift anzuführen sind. Trotzdem wurden die von mir am 11.9.2017 gestellten Anträge NICHT angeführt.

Ich stelle daher den Antrag, die Niederschrift bei TOP 8. wie folgt zu ergänzen:

Antrag A)

Bei der Anwesenheitsliste ist zu ergänzen, dass die nachstehenden Sitzungsteilnehmer der Bezauer Liste entgegen den Bestimmungen des § 42 Gemeindegesetz (Anwesenheitspflicht) die um 20 Uhr begonnene Sitzung bereits um 21 Uhr – also rund eine halbe Stunde vor Sitzungsende! – ohne Entschuldigung und mit Zustimmung des Vorsitzenden verlassen haben:

Ing. Johannes Batlogg, Ing. Hubert Kaufmann, Dr. Markus Fink, Hubert Graf, Peter Greber, Ellen Nenning, Katharina Kaufmann, Dipl.-Ing. Ralph Broger, Josef Strolz, Michael Hohenegg, Florian Sutterlüty, Ekkehard Liebschick, Kaspar Moll, Birgit Natter

Antrag B)

Beim TOP. 1. heißt es:

„Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 21. Sitzung der Gemeindevertretung.“

Anschließend hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel gibt ergänzend dazu folgenden Sachverhalt bekannt: Am Sonntag, 25.6., hat der Bürgermeister Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“

Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.“

Antrag C)

Beim TOP. 4. ist folgende Ergänzung anzuführen:

„Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.

Frage von Gottfried Winkel „Wie kann so etwas passieren“. Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: „Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!“

Antrag D)

Beim TOP. 7. heißt es u.a.:

„Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen, Bgm. Steurer teilt mit, dass dies nicht protokoliert werde, da unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ keine Anfragen gestellt werden können, die nicht die Genehmigung des Protokolls betreffen (§ 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft).“

Der in Klammer angeführte Satz – § 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft“ – ist zu streichen.

Erstens weil der Bürgermeister das nicht gesagt hat und zweitens weil es falsch ist. Der von ihm in der Niederschrift nachträglich angeführte Kommentar bezieht sich nämlich auf den Abs. 2 des § 38 des Gemeindegesetzes (Recht auf ANTRAG-Stellung). Das ANFRAGE-Recht ist jedoch im Abs. 4 des § 38 geregelt und dort steht, dass Gemeindevertreter berechtigt sind, in den Sitzungen Anfragen zu stellen. Im Kommentar dazu heißt es ausdrücklich, „Anfragen können zu jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden“.

Antrag E)

Beim TOP Allfälliges 8.2 heißt es:

„Bgm. Gerhard Steurer wünscht allen Mandataren eine erholsame Sommerpause. Die nächste Sitzung findet Anfang September statt.

Die Mandatare der „Bezauer Liste“ verlassen die Sitzung.“

Anschließend ist folgende Ergänzung einzufügen:

„Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.“

Antrag F)

Beim TOP Allfälliges 8.3. heißt es:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, wurde die Aufstellung der E-Mails in der Sitzung am 23.05.2016 verlesen – eine Auflistung im Protokoll ist nicht vorgesehen, da in der Sitzung am 06.07.2015 ein Ergebnisprotokoll beschlossen wurde

b) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, unter TOP 8 Punkt „f“ der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet

c)  Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 02.05.2016 beantwortet

d) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.b) Beantwortung  unter Punkt F am 23.5.2016
c) am 2.5.2016 beantwortet
d) am 23.5.2016 beantwortet“

Antrag G)

Beim TOP Allfälliges ist folgende Ergänzung erforderlich:

Wortmeldung von Gottfried Winkel bezüglich Bauabständen an Gemeindestraßen

Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.

Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?

Antrag H)

Beim TOP 8.5. heißt es u.a.:

Feststellungen von Gottfried Winkel: „Im erstellten Busfahrplan vom witus-Büro sei alles falsch“

Richtig hat es zu lauten:

„Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.“

Wie oben angeführt werden beide Anträge von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

14. Allfälliges

Kaspar Moll stellt fest, dass im Bereich Obere verschiedene Straßenlampen nicht immer funktionieren.
Johannes Batlogg stellt dazu fest, das sei auf den FI-Schalter zurückzuführen gewesen.

Weiters fragt er an, ob für die Straßensanierung des Weges in Oberbezau-Halde im kommenden Jahr Mittel bereitstehen. Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

Gottfried Winkel stellt folgende Anfrage gem. § 38 GG

„Am 15.8.2016 wurde einer Familie mit 4 Personen beim Besuch des Schwimmbades weder eine Eintrittskarte ausgefolgt noch ein Kassabon. 3 Monate später hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass dieser Vorfall noch immer intern geprüft werde.

Als Gemeindevertreter habe ich bei der Genehmigung des RA 2016 durch Akteneinsicht festgestellt, dass diese Eintrittsgelder in der Gemeindebuchhaltung tatsächlich nicht aufscheinen.

Nach sage und schreibe 14 Monaten Recherche hat der Bürgermeister noch immer nicht festgestellt, warum dieses Geld bei der Gemeindekassa nicht aufscheint. Außerdem hat er angedeutet, dass die Angaben der Schwimmbadbesucher nicht stimmen würden.

Wie lange werden die Recherchen des Bürgermeisters – wohlgemerkt nicht die des Finanzamtes – voraussichtlich noch dauern und welche Angaben der Schwimmbadbesucher sollen nicht stimmen?“

Statt meine einfache Frage sofort – und nicht erst auf der nächsten GV-Sitzung – zu beantworten, stellt Gerhard Steurer mir die Frage, ob ich damals auch dabei gewesen bin oder nicht und meint, ich würde mich in einen Wirbel hineinreden.

Dazu halte ich fest, dass das nichts zur Sache tut, dass ich beim Eingang gestanden bin, aber nicht gesehen habe, dass kein Beleg ausgegeben wurde. Das habe ich erst am Abend erfahren.
Stefan Meusburger – zum ersten Mal bei einer GV-Sitzung – sagt, wie viel Zeit ich kosten würde, das wäre alles peinlich und ich hätte der Gemeinde die Finanzpolizei ins Haus gebracht.

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Bericht von der 22. GV-Sitzung Bezau am 11.9.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer gibt bekannt, dass sich Erich Reiner, Ralph Broger und Anja Natter für die heutige Sitzung entschuldigt haben. Dafür sind folgende Ersatzleute anwesend: Ekkehard Liebschick, Birgit Natter und Gerhard Natter.

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1732/3 Bestehende Widmung Bau-Mischgebiet / Antrag auf Teilabänderung Freifläche Landwirtschaft
Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister verliest zum Antrag von Konrad Albrecht verschiedene Stellungnahmen. Zur Abklärung offener Fragen soll mit ihm noch ein Gespräch geführt werden. Der Bürgermeister vertagt daher diesen Tagesordnungspunkt (ohne Beschluss der GV). 

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1051/1
Bestehende Widmung Freifläche Landwirtschaft / Antrag auf Teilabänderung Bau-Mischgebiet
Beratung und Beschlussfassung

Dem Umwidmungsantrag von Ing. Klaus Fischer im Bereich des Mühlebächles in Ellenbogen (mit Verlegung des Gewässers) wird mit 18:0 Stimmen zugestimmt.

4. Zusammenlegungsverfahren Ach / Pelzrain – Umlegung von gewidmeter Fläche Bau-Mischgebiet
Beratung und Beschlussfassung

Auch diese Umwidmung (betreffend Christoph Moosbrugger) im Zusammenhang mit dem Zusammenlegungsverfahren am Pelzrain wird mit 18:0 Stimmen genehmigt.

5. Präsentation Jahresabschluss 2016 der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG
Beratung und Beschlussfassung

Zum Abschluss der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH. & Co.KG ersucht Gottfried Winkel u.a. zu folgenden Punkten um Erläuterung:

Spesen des Geldverkehrs € 9.988,38 (Erklärung: u.a. auch Zinsen), Rechts- und Beratungsaufwand € 5.983,40 (Buchhaltungsbüro – u.a. Einspruch Finanzamt bezüglich Vorsteuer), Projekt Mattenschanze  € 32.230,63 (Rückzahlung durch Land wird 2017 verbucht), noch nicht verrechnete Vorsteuer € 709.539,91 (Berufungserledigung durch Finanzamt noch immer offen), Erlöse Tiefgarage € 15.246,06.

Weiters stellt er fest, dass der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 29.5.2017 die Schulden der GIG zum 31.12.2016 mit Euro 3.676.577,16 angegeben habe. Tatsächlich betragen diese jedoch 4.278.620,86 Euro.
Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber berichtet dazu, dass es sich bei der Differenz hauptsächlich um die rund 709.000 Euro für die Vorsteuer handle.

Helmut Kumpusch berichtet über die durchgeführte Prüfung durch den Prüfungsausschuss.

Die beiden Abschlüsse werden von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen genehmigt.

6. Berichte

Neben den üblichen Berichten zu Sitzungen und Veranstaltungen berichtet der Bürgermeister ausführlich über die Anfragebeantwortung des Landeshauptmannes – tatsächlich hat LR Schwärzler die Anfrage beantwortet! – an die SPÖ vom 29.6.2017 und verliest diese vollinhaltlich.

Weiters verliest er ein Schreiben von ihm an den SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch bezüglich der Anfrage.

Gerhard Steurer beklagt sich auch über die Vorwürfe von Gottfried Winkel (illegale Machenschaften, Unwahrheiten, Lügen) und fordert ihn auch „zum Wohle unserer Gemeinde“ zum sofortigen Rücktritt als Gemeindevertreter auf.

Eine Stellungnahme bzw. Wortmeldung dazu von Gottfried Winkel lässt der Bürgermeister nicht zu und verweist auf „Allfälliges“!

7. Anfragebeantwortung der 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.6.2017

Bei der GV-Sitzung am 26.6.2017 hat Gottfried Winkel festgestellt, dass er noch keine Antwort auf seine Frage zum vorletzten Protokoll bekommen habe, weshalb der Kaufpreis des Schleppers über € 70.000,00 unter TOP 5 nicht angeführt wurde.

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass der Schlepper nicht 70.000 Euro gekostet habe, sondern 58.360,- Euro (für den alten Schlepper bekam die Gemeinde jedoch 10.500 Euro).

8. Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung der Gemeindevertretung

Bereits am 16.8.2017 hat Gottfried Winkel dazu schriftlich folgende Anträge wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift gestellt, die vom Bürgermeister verlesen werden:

Antrag A)

Bei der Anwesenheitsliste ist zu ergänzen, dass die nachstehenden Sitzungsteilnehmer der Bezauer Liste entgegen den Bestimmungen des § 42 Gemeindegesetz (Anwesenheitspflicht) die um 20 Uhr begonnene Sitzung bereits um 21 Uhr – also rund eine halbe Stunde vor Sitzungsende! – ohne Entschuldigung und mit Zustimmung des Vorsitzenden verlassen haben:

Ing. Johannes Batlogg, Ing. Hubert Kaufmann, Dr. Markus Fink, Hubert Graf, Peter Greber, Ellen Nenning, Katharina Kaufmann, Dipl.-Ing. Ralph Broger, Josef Strolz, Michael Hohenegg, Florian Sutterlüty, Ekkehard Liebschick, Kaspar Moll, Birgit Natter

Antrag B)

Beim TOP. 1. heißt es:

„Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 21. Sitzung der Gemeindevertretung.“

Anschließend hat es zu lauten:

„Gottfried Winkel gibt ergänzend dazu folgenden Sachverhalt bekannt: Am Sonntag, 25.6., hat der Bürgermeister Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“

Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.“

Antrag C)

Beim TOP. 4. ist folgende Ergänzung anzuführen:

„Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.

Frage von Gottfried Winkel „Wie kann so etwas passieren“. Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: „Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!“

Antrag D)

Beim TOP. 7. heißt es u.a.:

„Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen, Bgm. Steurer teilt mit, dass dies nicht protokoliert werde, da unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ keine Anfragen gestellt werden können, die nicht die Genehmigung des Protokolls betreffen (§ 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft).“

Der in Klammer angeführte Satz – § 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft“ – ist zu streichen.

Erstens weil der Bürgermeister das nicht gesagt hat und zweitens weil es falsch ist. Der von ihm in der Niederschrift nachträglich angeführte Kommentar bezieht sich nämlich auf den Abs. 2 des § 38 des Gemeindegesetzes (Recht auf ANTRAG-Stellung). Das ANFRAGE-Recht ist jedoch im Abs. 4 des § 38 geregelt und dort steht, dass Gemeindevertreter berechtigt sind, in den Sitzungen Anfragen zu stellen. Im Kommentar dazu heißt es ausdrücklich, „Anfragen können zu jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden“.

Antrag E)

Beim TOP Allfälliges 8.2 heißt es:

„Bgm. Gerhard Steurer wünscht allen Mandataren eine erholsame Sommerpause. Die nächste Sitzung findet Anfang September statt.

Die Mandatare der „Bezauer Liste“ verlassen die Sitzung.“

Anschließend ist folgende Ergänzung einzufügen:

„Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.“

Antrag F)

Beim TOP Allfälliges 8.3. heißt es:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, wurde die Aufstellung der E-Mails in der Sitzung am 23.05.2016 verlesen – eine Auflistung im Protokoll ist nicht vorgesehen, da in der Sitzung am 06.07.2015 ein Ergebnisprotokoll beschlossen wurde

b) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, unter TOP 8 Punkt „f“ der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet

c)  Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 02.05.2016 beantwortet

d) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet“

Richtig hat es zu lauten:

„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:

a) die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.
b) Beantwortung  unter Punkt F am 23.5.2016
c) am 2.5.2016 beantwortet
d) am 23.5.2016 beantwortet“

Antrag G)

Beim TOP Allfälliges ist folgende Ergänzung erforderlich:

Wortmeldung von Gottfried Winkel bezüglich Bauabständen an Gemeindestraßen

Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.

Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?

Antrag H)

Beim TOP 8.5. heißt es u.a.:

Feststellungen von Gottfried Winkel: „Im erstellten Busfahrplan vom witus-Büro sei alles falsch“

Richtig hat es zu lauten:

„Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.“

Alle Anträge werden mit den Stimmen der Bezauer Liste – die bei der Sitzung teilweise (TOP Allfälliges) alle nicht dabei waren !! – mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

9. Allfälliges

Der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, gratuliert dem Bürgermeister und dem Gemeindevorstand zur großartigen Arbeit und glaubt, dass man auf dem richtigen Kurs sei.

Zum Bericht des Bürgermeisters über die SPÖ-Landtagsanfrage bzw. die Antwort von LR Erich Schwärzler stellt Gottfried Winkel folgendes fest:

Das sind die 2 entscheidenden UNRICHTIGEN Sätze in der Beantwortung von LR Schwärzler:

Zur Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses über die Abberufung der Vertreterin der Bezaubernden Demokraten als Mitglied des Prüfungsausschusses ist an der Bescheidbegründung vom 2. März 2017 festzuhalten, da diese nicht über Vorschlag ihrer Fraktion in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.

 Aufgrund eines Vorschlagsverzichts der „Bezauer Liste“ auf das ihr zustehende 6. Mandat, wurde die Vertreterin der „Bezaubernden Demokraten“ von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt.”

1. Tatsächlich und beweisbar wurde Anja Natter über Wahlvorschlag der “Bezaubernden Demokraten” in den Prüfungsausschuss gewählt und nicht von der Gemeindevertretung.

2. Tatsächlich und beweisbar (siehe GV-Niederschrift vom 5.10.2015, TOP 7.b) hat die “Bezauer Liste” nicht auf das ihr zustehende 6. Mandat verzichtet, sondern dieses mit Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” (NICHT der “Bezaubernden Demokraten”) mit Helmut Kumpusch besetzt.

Während dieser Wortmeldung verlassen wieder alle Mandatare der „Bezauer Liste“ – löbliche Ausnahme Birgit Natter – ohne Entschuldigung in gesetzwidriger Weise die Sitzung.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass diese wohl die Unwahrheit, aber nicht die Wahrheit hören möchten.

Auf Anfrage von Gottfried Winkel zur Angelegenheit „Schwimmbad – Registrierkassenpflicht“ teilt der Bürgermeister mit, dass es dazu nichts Neues gebe.

Auf Anfrage von Gottfried Winkel teilt der Bürgermeister mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich Ende Oktober stattfinden werde.

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Bericht von der 21. GV-Sitzung Bezau am 26.6.2017

(von Gottfried Winkel)

Anmerkung vom 20.7.2017: Von den nachstehend rot markierten Textstellen steht in der Niederschrift des Bürgermeisters fast kein Wort bzw. es wurden sogar angebliche Wortmeldungen des Bürgermeisters protokolliert (die nicht gesagt wurden)! Für mich sind auch solche absichtliche Weglassungen oder Hinzufügungen Fake-News.

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer gibt die Entschuldigungen bekannt.

Am Sonntag, 25.6., hat er Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“

Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.

Der Bürgermeister beantragt, den TOP 3. zu unterteilen in
a) Nachtragsvoranschlag – Beschlussfassung

b) Förderansuchen Kirchenrenovierung – Beschlussfassung

Gottfried Winkel stellt fest, dass er sich gewundert habe, dass dieser Punkt (Förderansuchen Kirchenrenovierung) nicht auf der Tagesordnung steht und es sich beim Punkt b) um eine separate Angelegenheit handelt und daher unter einem eigenen TOP behandelt werden muss.
Der Bürgermeister vereitelt jede Diskussion darüber und lässt über seinen Antrag abstimmen. 
 

Der Antrag wird mit 15:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung

In der Niederschrift der letzten GV-Sitzung vom 29.5.2017 heißt es beim TOP 8. u.a.
 „Gottfried Winkel übergibt Bgm. Steurer ein Schreiben, das mehrere Anfragen gem. § 38 GG zur Beantwortung enthält.“

Gem. § 38 Gemeindegesetz sind diese Anfragen spätestens in der nächsten Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu beantworten.
 

Ich beantrage daher, den TOP „Beantwortung der Anfragen der 20. GV-Sitzung“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Dazu stellt der Bgm. wieder in gesetzwidriger Weise fest, dass unter dem TOP Genehmigung der Niederschrift keine Anfragen gestellt werden können. Auf die Frage von Gottfried Winkel, wo das im Gemeindegesetz stehe, stellt der Bgm. fest, dass ER mir das sage. Gottfried Winkel hält dem Bürgermeister daher die entsprechende Stelle des Gemeindegesetzes vor und ersucht ihn, ihm die entsprechende Gesetzesstelle zu zeigen. Das tut der Bgm. jedoch nicht und wiederholt seine gesetzwidrige Auslegung des Gemeindegesetzes.

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

2. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für Sabine Eberle (Praktikantin)

Diese Ermächtigung wird einstimmig erteilt.

3. Nachtragsvoranschlag 2017

a) Nachtragsvoranschlag – Beschlussfassung

Der Nachtragsvoranschlag mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 54.600 Euro (davon 40.000 Euro für die Kirchenrenovierung) wird einstimmig genehmigt.
 
b) Förderansuchen Kirchenrenovierung – Beschlussfassung

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Kirchenrenovierung belaufen sich auf rund 200.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 20 % für die Gemeinde Bezau ergibt es lt. Bgm. einen Betrag von 40.000 bis 44.000 Euro.

Das Ansuchen wird einstimmig genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 807/14 – Bestehende Widmung Freifläche Landwirtschaft / Beantragte Widmung Bau-Mischgebiet; Beratung und Beschlussfassung

Dem Antrag (Auflageverfahren) von Daniel Meusburger, Staudenhof, wird einstimmig zugestimmt (Widmung „Sonderfläche Gärtnerei, Humuslager).

Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.
Verantwortlich dafür ist allerdings der Obmann des Ausschusses, der Jurist Dr. Markus Fink.
Frage von Gottfried Winkel: Wie kann so etwas passieren:
 Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1732/3 und 1732/5 – Bestehende Widmung Bau-Mischgebiet / Anfrage auf Teilabänderung Freifläche Landwirtschaft – Beratung und Beschlussfassung

Dem Antrag (Auflageverfahren) von Konrad Albrecht wird einstimmig zugestimmt.

6. Berichte

Der Bürgermeister berichtet u.a. auch über die Landtagsanfrage der SPÖ an den Landeshauptmann betreffend die Bestellung des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau. Er verliest den ORF-Bericht dazu vom 12.6.2017 vollständig.
Besonders ärgert er sich offenbar („der Hammer“) über die 4. Frage in der Anfrage: „Was gedenken Sie zu tun, um die sich in Bezau in den letzten 2 Jahren seit der letzten Gemeindevertretungswahl häufenden Gesetzwidrigkeiten hintanzuhalten?“

7. Genehmigung der Niederschrift der 20. Sitzung der Gemeindevertretung

Dazu stellt Gottfried Winkel 2 Anträge:

A) Beim TOP 6. heißt es:

„Der Antrag zur Gruppe 0 von Gottfried Winkel zur Überprüfung durch den Landesrechnungshof der vom Gemeindevorstand beschlossenen Regelung der Überstundenvergütung von Mitarbeitern wird mit 15:3 (Gerhard Natter, Gottfried Winkel, Hildegard Winkel) Stimmen abgelehnt.“

Der Antrag lautete jedoch richtig so und daher hat es zu lauten:

Zum Konto „Geldbezüge der Angestellten“ (Gemeindeamt) stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„In Anbetracht der schon bisher gewährten Aufwandsentschädigung, Mehrleistungsvergütung und Überstundenvergütung beantrage ich die Überprüfung der vom Gemeindevorstand am 12.5.2016 beschlossenen Regelung über den Bezug des Gemeindesekretärs (Umwandlung der Nebenbezüge und Gewährung einer Zulage gem. § 128 Gemeindebedienstetengesetz) durch den Landesrechnungshof. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die kommende Baurechtsverwaltung Bregenzerwald und der damit zusammenhängenden Auslagerung von Gemeindeaufgaben.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt dazu fest, er werde diesen Antrag wahrscheinlich wieder nicht protokollieren, weil diese Aussagen nicht öffentlich seien!
(Anmerkung: Schreibt in Bezau der Schriftführer oder der Bürgermeister das Protokoll?)

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

B) Am Ende von TOP. 8. heißt es:

Gottfried Winkel übergibt Bgm. Steurer ein Schreiben, das mehrere Anfragen gem. § 38 GG zur Beantwortung enthält. Der Vorsitzende weist Winkel darauf hin, dass unter diesem TOP Anträge zur „Genehmigung der Niederschrift“ behandelt, aber keine Anfragen gestellt werden.

Richtig hat es jedoch zu Beginn des TOP. 8. zu lauten:

Gottfried Winkel versucht, die folgende Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister zu stellen:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”

Der Bürgermeister entzieht Gottfried Winkel jedoch das Wort und meint in gesetzwidriger Weise, dass Anfragen nur unter „Allfälliges“ gestellt werden dürfen!

Gottfried Winkel überreicht ihm sodann die Anfrage schriftlich und ersucht um Protokollierung. Nachdem er den Bürgermeister fragt, warum er nicht bereit sei, diese Anfragen zu beantworten und stattdessen lüge und die Unwahrheit sage, erteilt ihm der Bürgermeister einen Ordnungsruf.

Gottfried Winkel fordert den Bürgermeister mehrmals auf, ihm die Protokolle zu zeigen, wo er angeblich die Anfragen beantwortet habe. Der Bürgermeister legt keine einzige Niederschrift vor!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass Gottfried Winkel unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ eine Anfrage stelle, was total schwachsinnig sei.

Anja Natter stellt dem Bürgermeister die Frage, ob er diese Fragen nicht einfach einmal beantworten könne.

Der Bürgermeister meint, die Fragen seien bereits beantwortet worden.

Gottfried Winkel legt dem Bürgermeister jene 3 Protokolle der GV-Sitzungen vor, in denen er behauptet, die Fragen beantwortet zu haben. Nachdem der Bürgermeister dazu keine Antwort hat, stellt Gottfried Winkel fest, dass er davon ausgehen müsse, dass der Bürgermeister dreimal die Gemeindevertretung angelogen habe.

Auch dieser Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

8. Allfälliges

Gottfried Winkel wirft dem Bürgermeister vor, den Punkt „Allfälliges“ – der für die Gemeindevertreter gedacht sei – für seine Vorbringen zu missbrauchen,  obwohl der Bgm. einen eigenen TOP „Berichte“ habe.

Fake-News: Der Bürgermeister wirft Gottfried Winkel die Verbreitung von Fake-News vor (ohne ein einziges konkretes Beispiel anzuführen, das ihn betrifft) und legt ihm Zeitungsausschnitte der vergangenen Woche zum Thema Fake-News als „Sommerbroschüre“ vor, damit er beim Radfahren in sich gehen könne.

Dieser weist den Vorwurf zurück und bezeichnet es z.B. auch als Fake-News, wenn im Gemeindeblatt der Punkt „Allfälliges“ bei den GV-Niederschriften weggelassen wird.

Der Bürgermeister wünscht allen – die Sitzung ist aber noch nicht beendet – einen schönen und erholsamen Sommer.

Als Gottfried Winkel beginnt, eine Anfrage an den Bürgermeister zu stellen, verlassen alle Gemeindevertreter der „Bezauer Liste“ nach rund einer Stunde Sitzungsdauer wieder die Sitzung.

Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.


Für die restliche rund halbe Stunde der Sitzung waren mit dem Bürgermeister daher nur noch 2 GV der „Bezaubernden Demokraten“ und der Schriftführer anwesend.
 
Gottfried Winkel stellt dann die folgende Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
 
1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
 
2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften. 
3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.

Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:

A)   Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.

B)    In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Beantwortung  unter Punkt F am 23.5.2016.

C)   Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 2.5.2016 beantwortet!
 
D)  Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 23.5.2016 beantwortet.

E)  Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Dazu entwickelt sich eine heftige Diskussion zwischen dem Bürgermeister einerseits und Anja Natter bzw. Gottfried Winkel andererseits. Offensichtlich kapiert der Bürgermeister noch immer nicht, dass Helmut Kumpusch zwar als Fraktions-Mitglied der „Bezaubernden Demokraten“ im Prüfungsausschuss sitzt, aber nicht auf Wahlvorschlag dieser Fraktion, sondern auf Wahlvorschlag der Bürgermeisterpartei „Bezauer Liste“ gewählt wurde !!!

Anmerkung – Eine unglaubliche Leistung des Bezauer Bürgermeisters!

Damit hat es Gerhard Steurer geschafft, innerhalb eines knappen Jahres 4-mal eine Anfrage gem. § 38 GG nicht zu beantworten – siehe Links zu den von ihm erwähnten Niederschriften mit den angeblichen Antworten !!!!

Schwimmbad – Inkasso

Bei der GV-Sitzung am 29.5. hat der Bürgermeister gesagt, er werde in der nächsten Sitzung darüber berichten. Dies hat er aber heute nicht getan. Auf meine Anfrage teilt er mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle. 

Meine Frage, warum für meinen Sohn auch die Unschuldsvermutung gelte, hat Gerhard Steurer damit beantwortet, dass er nicht wisse, ob das richtig sei, was mein Sohn behaupte! 

Nach mehr als 10 Monaten interner Prüfung und mehr als einem halben Jahr Prüfung durch die Finanzbehörden wird also jetzt auf einmal gesagt, man wisse nicht ob mein Sohn die Wahrheit gesagt habe. 

Wohl gemerkt: Bisher wurde weder mein Sohn noch ich – der die Angelegenheit bei der Gemeinde und der Finanzpolizei gemeldet hat – dazu befragt noch irgendwelche Zweifel an unseren Aussagen angemeldet!

Im Protokoll des Gde-Vorstandes vom 29.3.2017 steht u.a. Folgendes:

„Berichte – Egender Schönenbach – Agrargemeinschaft hat zugestimmt. Anfrage an Gemeindeaufsicht welche Möglichkeit für Gemeinde.“

Frage: Wie kommt die Baubehörde dazu, nach Bezahlung von 7.000 Euro vom Bauherrn an die Agrargemeinschaft Schönenbach der Planänderung (Änderung der Gebäudehöhe) zuzustimmen?

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass sehr wohl eine Schnurgerüstabnahme durchgeführt wurde und dass das mit der Bezahlung überhaupt nichts zu tun habe. Die Agrargemeinschaft sei Grundbesitzer und müsse dem zustimmen. Was die Schönenbacher dafür bekommen, interessiere ihn nicht. Die Bezahlung habe mit der nachträglichen Bewilligung der Planänderungen nichts zu tun. Ob von den Schönenbachern Bedingungen gestellt wurden, wisse er nicht, da er nicht auf der Versammlung gewesen sei.
Das seien genau diese Fake-News, das ganze Jahr würde ich alles verdrehen!

Dazu versucht auch Anja Natter etwas zu sagen, was aber vom Bürgermeister praktisch verhindert wird.
In dem Zusammenhang (Fake-News) verweist der Bürgermeister sogar auch auf den Rücktritt des Bürgermeisters von Schwarzenberg!

Schlepper-Kauf um 70.000 Euro:

Der Bürgermeister kann sich diesbezüglich offenbar nicht mehr an die letzte Sitzung erinnern und Gottfried Winkel liest ihm daher einen Auszug aus der Niederschrift vor:

„Gottfried Winkel habe noch keine Antwort auf seine Frage zum vorletzten Protokoll bekommen, weshalb der Kaufpreis des Schleppers über € 70.000,00 unter TOP 5 nicht angeführt wurde? Vorsitzende: wird geprüft.“

Bürgermeister: „Dann muss ich es prüfen“

Schönenbach-Bus

Warum fährt der Bus nicht mehr ganz bis Schönenbach (Gasthaus), sondern nur noch bis zum Parkplatz? Er ist der Meinung, dass das für gehbehinderte Leute es unmöglich macht, mit dem Bus nach Schönenbach zu kommen.

Der Bürgermeister sagt, das habe er bereits unter Berichte beantwortet.

Gottfried Winkel ist der Meinung, dass in nächster Zeit über diverse Angelegenheiten diskutiert werden soll:

–      Die Entfernung der Straßenverkehrszeichen die offensichtlich überflüssig sind (z.B. Parkverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.), weil deren Einhaltung weder kontrolliert noch bestraft wird.

–      Das Gehsteigparken im ganze Dorf

–      Die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema Neubau Volksschule und Kindergarten

–      Den Vertrag mit der Fa. Teflac Immobilien über das Parken bei beiden Gebäuden beim Busbahnhof

–      die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauer Straße in Ellenbogen

–      die Einhaltung Bauabstände bei Neubauten an Gemeindestrassen

–      den Rollstuhlgerechten Umbau der Gehsteige zumindest vom Cafe Natter bis zur Seilbahn

Bauabstände an Gemeindestraßen

Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.

Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?

Bähnle-Fest Anfang Juni

Im Gemeindeblatt stand unter dem amtlichen Teil von Bezau bzw. unter witus-Gemeinden kein einziges Wort von dieser Veranstaltung des Museumsbahnvereines (Gratiswerbung).

Busfahrplan

Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.

Mit dem Gruß „Schönen Abend“ des Bürgermeisters endet diese bemerkenswerte Sitzung in Anwesenheit von 3 von 18 Gemeindevertretern, ohne dass der Bürgermeister diese für geschlossen erklärt.

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Bericht von der 20. GV-Sitzung Bezau am 29.5.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister Gerhard Steurer gibt die Entschuldigungen bekannt (Peter Greber, Anja Natter und Helmut Kumpusch) und stellt fest, dass dafür die Ersatzleute Ekkehard Liebschick, Gerhard Natter und Hildegard Winkel anwesend sind.

Der Bürgermeister stellt fest, dass der entschuldigte Helmut Kumpusch rechtlich den Bezaubernden Demokraten zuzuordnen ist – wenn er auch der Fraktion nicht mehr nahesteht – und da diese Zuordnung von den Bezaubernden Demokraten so gesehen wird, ist Frau Hildegard Winkel – „legitimiert durch 6 Vorzugsstimmen“ – als Ersatzmitglied von der Fraktion nachnominiert worden. Sie wird daher gem. § 37 GG angelobt.

(Anmerkung: Offensichtlich hat aber der Bürgermeister selber nach wie vor nicht verstanden, dass Helmut Kumpusch unserer Fraktion angehört – siehe leeres Feld bei der Anwesenheitsliste bei den GV-Niederschriften!)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den TOP 2. in die Punkte 2.a, 2.b und 2.c aufzuteilen.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung

Im § 52 des Gemeindegesetzes über den Prüfungsausschuss heißt es u.a., neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises ist die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, zu überprüfen.

Nachdem der Prüfungsausschuss seit der Gemeindevertretungswahl 2015 dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommt, obwohl dies bereits im Bericht des Landesrechnungshofes im Jahr 2014 mehrmals kritisiert wurde, stelle ich den Antrag, den gesamten Prüfungsausschuss abzuberufen und neu zu bestellen.

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

2. Ausschuss Nachhaltige Entwicklung– Vorstellung „klimaneutraler leben – clima cent“, EMOB – Carsharing
Michael Hohenegg, Hans Punzenberger,
Beratung und Beschlussfassung

Hans Punzenberger von der „Arbeitsgemeinschaft erneuerbare Energie Vorarlberg“ (AEEV) erläuter einleitend den Sachverhalt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Beitritt bzw. die Teilnahme an der Plattform KlimaCent“ (Pauschale für Gemeinden € 2,-/Einwohner).

Weiters beschließt die Gemeindevertretung mit 17:1 Stimme (Ekkehard Liebschick, VKW-Bediensteter, erklärt sich für befangen) die Unterstützung der Petition der AEEV für eine Landes-Energie- bzw. CO2-Abgabe auf die leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas, um über diese Mittel eine Planungs- und Investitionssicherheit für die Umsetzung der Vorarlberger Energieautonomie zu schaffen.

Außerdem wird einstimmig beschlossen, das Projekt „E-Mobilität-Carsharing“ dem Ausschuss für Nachhaltige Entwicklung zur weiteren Behandlung zuzuleiten.

3. Gst-Nr. 218/1, Wüstner/Bischof, Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 248 m² von FL in FS/Garage,
Beratung und Beschlussfassung

Dieser Umwidmung wird einstimmig zugestimmt.

4. Grundgeschäft Gst.Nr. 3033 – MG Bezau u. Gst.Nr. .187/1 – Umbaumaßnahmen H. Anton,
Beratung und Beschlussfassung

Dabei geht es um eine Änderung der Situierung der Hauseingangs-Stiege beim Haus Platz 43. Es wird einstimmig beschlossen, dem dazu erforderlichen Grundtausch (ca. 3 m²) im Bereich des Dorfplatzes zuzustimmen.

5. Förderungsansuchen – Kirchturmrenovierung,

Beratung und Beschlussfassung

Laut Förderungsansuchen der Pfarre St. Jodok ist für die bereits im Gange befindliche Kirchturmrenovierung mit Gesamtkosten von rund 180.000 Euro zu rechnen. Für die Finanzierung erwartet die Pfarre von der Gemeinde eine Subvention von 20 %, das sind rund 35.600 Euro.

Da die genauen Kosten noch nicht bekannt sind und die Gemeinde für die Finanzierung einen Nachtragsvoranschlag erstellen muss, wird dieser TO-Punkt auf die nächste GV-Sitzung vertagt.

6. Vorlage Rechnungsabschluss 2016 der MG Bezau, Bericht Prüfungsausschuss,
Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister erläutert bei den einzelnen Gruppen (0 bis 9) die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 2016.

Gottfried Winkel stellt einleitend Folgendes positiv fest:

„Nachdem ich bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 mehrere Ausgaben ohne budgetmäßige Bedeckung bemängelt habe, hat das Amt der Vbg. Landesregierung der MGde. Bezau in einem Schreiben folgendes mitgeteilt:

“Wir ersuchen die Marktgemeinde Bezau, im Falle der Notwendigkeit zur Erstellung von Nachtragsvoranschlägen künftig darauf zu achten, dass entsprechend den Bestimmungen des § 76 GG der Beschluss über die budgetmäßige Bedeckung vor der Beschlussfassung über das die Ausgaben verursachende Geschäft gefasst wird.”

Tatsächlich hat mir die Aufsichtsbehörde damit Recht gegeben, was der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 auch berichtet hat und auch aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 17.10.2016 hervorgeht.“

Bei den Kosten „Gemeindeorgane“ bringt Gottfried Winkel folgendes vor:

„2 Beispiele von Ausgaben, die über KURZ oder lang – Kurz groß geschrieben – die also über KURZ oder lang auch bei ÖVP-Mandataren sicher nicht mehr vorkommen werden:

Ausgaben für den Österreichischen Gemeindetag 2016: Insgesamt wurden für 2 Personen – Bürgermeister und Gattin Gabi – von der Gemeinde 1221,- Euro bezahlt. Darunter u.a. auch zweimal die Teilnehmergebühr von je 130,- Euro. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Fahrkosten aus einer anderen Steuergeldkassa, nämlich von der REGIO Bregenzerwald bezahlt wurden.

2. Beispiel: Obwohl die Mitglieder des Gemeindevorstandes als einzige Mandatare in diesem Raum für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen, sind von der Gemeinde für eine Weihnachtsfeier des Gemeindevorstandes mit Partnern (8 Personen) – incl. 60 Euro Trinkgeld – insgesamt 1.030,- Euro ausgegeben worden.

Noch einmal: Über KURZ oder lang wird es so etwas auch in Bezau bei ÖVP-Mandataren wohl nicht mehr geben.“ 

Zum Konto „Geldbezüge der Angestellten“ (Gemeindeamt) stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„In Anbetracht der schon bisher gewährten Aufwandsentschädigung, Mehrleistungsvergütung und Überstundenvergütung beantrage ich die Überprüfung der vom Gemeindevorstand am 12.5.2016 beschlossenen Regelung über den Bezug des Gemeindesekretärs (Umwandlung der Nebenbezüge und Gewährung einer Zulage gem. § 128 Gemeindebedienstetengesetz) durch den Landesrechnungshof. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die kommende Baurechtsverwaltung Bregenzerwald und der damit zusammenhängenden Auslagerung von Gemeindeaufgaben.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Zur „Hauptschule“ stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 habe ich die Vergabe eines Auftrages (Re.Betrag 32.686 Euro) für die Hauptschule an einen Bezauer Tischler ohne Beschluss der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister (zuständig für eine Vergabe nur bis zu rund 2.900 Euro!) bemängelt.  

Am 14.10.2016 hat mir die Abt. Gebarungskontrolle beim Amt der Vbg. Landesregierung mitgeteilt, „dass bei der Verbuchung der diesbezüglichen Aufwendungen von der Marktgemeinde Bezau übersehen wurde, dass sich das Gebäude im Eigentum der GIG befindet“.

Daher hätte nachher im Laufe des Jahres 2016 die GIG der Marktgemeinde Bezau diese Ausgabe ersetzen müssen (auch wegen der Vorsteuer). Das ist jedoch bisher nicht geschehen!

Somit ist bewiesen, dass es sich nur um eine Schutzbehauptung handelte und der Betrag tatsächlich von der Marktgemeinde Bezau bezahlt wurde.

Ich beantrage daher, diesen Sachverhalt der Gebarungskontrolle zum Schreiben vom 14.10.2016 mitzuteilen.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Bei den Ausgaben für Kulturpflege (Verschiedene Aufwendungen, Veranstaltungen) in Höhe von 4.833,75 Euro beanstandet Gottfried Winkel, dass offensichtlich keine Eintrittskarten verwendet werden für die Abrechnung. Für das Projekt „Generationen“ hat die Gemeinde 2016 bereits eine Förderung von 2.500 Euro bekommen. Laut letzter Kulturausschuss-Sitzung vom 25.7.2016 soll das Konzept dazu im Herbst 2016 dem Gemeindevorstand und/oder der Gemeindevertretung vorgestellt werden. Als Termine für das Projekt wurden April, Juli, September und November 2017 vereinbart. Bisher ist jedoch davon nichts zu bemerken. Gottfried Winkel beanstandet auch, dass offensichtlich statt Kulturausschuss-Sitzungen Sitzungen eines angeblichen Kulturvereins Bezau – den es aber offiziell nicht gibt – stattgefunden haben.

Anja Innauer stellt dazu fest, das seit dem 25.7.2016 keine Sitzungen des Kulturausschusses stattgefunden haben, sondern nur noch „Besprechungen“! Der Bürgermeister ergänzt dazu, dass auch der Gemeindevorstand nicht nur Sitzungen, sondern auch Besprechungen habe.

Josef Strolz stellt an Gottfried Winkel die Frage, wie oft er an den Sitzungen des Kulturausschusses teilgenommen habe.

Dieser antwortet, dass er erklärt habe, an den Sitzungen teilzunehmen, nicht aber wenn diese privat (z.B. bei Helmut Kumpusch) stattfinden. Er schlägt daher wiederholt vor, dass auch diese Ausschuss-Sitzungen wie alle anderen im Gemeindeamt abgehalten werden.

G. Winkel möchte in diesem Zusammenhang vom Bürgermeister wissen, welche Förderung das Bildungshaus Bezau für die vielen Veranstaltungen im Jahr 2016 bekomme. Trotz langer Suche in den Unterlagen kann er dazu keine Antwort geben!

Im Zusammenhang mit der Verbuchung von 7.005,16 Euro auf dem Konto „Erwerb von Grundstücken“ für den Kaufvertrag „Krone“ durch Gemeindevorstand Dr. Markus Fink stellt Gottfried Winkel die Frage, ob es dabei keine Befangenheit gebe.
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vergabe (Erstelllung Kaufvertrag) durch den Gemeindevorstand erfolge.

Gottfried Winkel schlägt in Anbetracht einer Gewinnentnahme in Höhe von rund 145.000 Euro bei der Wasserversorgung vor, dass bei der nächsten Gebührenfestsetzung für Wasser und Abwasser über die Art der Gebührenkalkulation von der Gemeindevertretung beraten wird.

Eintrittsinkasso Schwimmbad

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass es „der Herr Winkel“ geschafft habe, dass wir diese Woche die Finanzpolizei im Haus hatten und es gehe dabei um 12 Euro, um 2,40 Euro Steuerhinterziehung. Es sei ein laufendes Verfahren (Anm.: seit August 2016!!) und er möchte sich dazu nicht äußern. Die Finanzpolizei, „die du uns auf den Hals gehetzt hast“, wird das klären und darüber wird in der nächsten Sitzung berichtet.

Gottfried Winkel stellt fest, dass die Eintritte in der Abrechnung vom 15.8.2016 nicht enthalten sind und dass das innerhalb von wenigen Tagen geklärt hätte werden können.

Der Bürgermeister stellt weiters fest, er wisse gar nicht, ob es überhaupt passiert sei!! Es gelte die Unschuldsvermutung (für alle) und es gebe Widersprüche.

Gottfried Winkel stellt dazu die folgenden 2 Anträge:

A) „Ich stelle den Antrag, den Sachverhalt über das nichterfolgte Eintrittsinkasso beim Schwimmbad im Jahr 2016 vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen und unverzüglich die erforderlichen Meldungen (z.B. an die Staatsanwaltschaft) zu machen.“

B) „Im § 52 des Gemeindegesetzes über den Prüfungsausschuss heißt es u.a., neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises ist die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, zu überprüfen.

Nachdem der Prüfungsausschuss seit der Gemeindevertretungswahl 2015 dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommt und trotz Wissen von diesem Missstand beim Eintrittsinkasso im Schwimmbad keine Prüfung durchgeführt hat, stelle ich den Antrag, den gesamten Prüfungsausschuss abzuberufen und neu zu bestellen.“

Beide Anträge werden von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel regt an, mit einem Teil der Haushaltsrücklage (Anm.: Stand Ende 2016 knapp 500.000 Euro) hochverzinsliche Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, statt Geld auf einem Girokonto zu belassen.
Der Bürgermeister ist jedoch der Meinung, dass man mit dieser Rücklage eine gewisse „Bewegungsmöglichkeit“ habe, die man brauche.

Der Rechnungsabschluss 2016 weist Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.019.454,53 Euro auf.
Die Schulden der Gemeinde betragen zum 31.12.2016 insgesamt 2.666.203,32 Euro.

Die Schulden der Gemeinde-Immobiliengesellschaft (GIG) betragen zum 31.12.2016 Euro 3.676.577,16.

Dem Antrag des Bürgermeisters, den Rechnungsabschluss 2016 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Betrag von 289.687,68 Euro an die Haushaltsrücklage zuzuführen, wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen zugestimmt.

7. Berichte (des Bürgermeisters)

8. Genehmigung der Niederschrift der 19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.4.2017

Gottfried Winkel versucht, die folgende Anfrage zu stellen:

Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:

1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.

 3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

 4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:

“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.” 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.

Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.

Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:

„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:

„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Der Bürgermeister entzieht Gottfried Winkel jedoch nach wenigen Minuten das Wort und meint in gesetzwidriger Weise, dass Anfragen nur unter „Allfälliges“ gestellt werden dürfen!

Gottfried Winkel überreicht ihm sodann die Anfrage schriftlich und ersucht um Protokollierung.

Nachdem G. Winkel den Bürgermeister fragt, warum er nicht bereit sei, diese Anfragen zu beantworten und stattdessen lüge und die Unwahrheit sage, erteilt ihm der Bürgermeister einen Ordnungsruf.
(Anmerkung: „Lügen“ darf man offensichtlich nicht sagen – sondern nur tun.)

Gottfried Winkel fordert den Bürgermeister mehrmals auf, ihm die Protokolle zu zeigen, wo er angeblich die Anfragen beantwortet habe. Der Bürgermeister legt keine einzige Niederschrift vor!

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Berichtigung der Niederschrift

A) Unter Punkt 8. – Genehmigung der Niederschrift  der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2017 – heißt es u.a.:

„Daher wiederhole ich meine bei der Gemeindevertretungssitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen a bis e zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister tatsächlich die Antworten gemäß § 38 GG spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.“

Richtig hat es zu lauten:

 „Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.“

Der Antrag wird selbstverständlich von der Bezauer Liste ohne wenn und aber mit 15:3 Stimmen abgelehnt. Damit besteht nicht einmal die Möglichkeit, einen offensichtlichen Schreibfehler des Schriftführers zu korrigieren!!

B) Unter Punkt 1. – Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit – heißt es:

„Gottfried Winkel stellt einen weiteren Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts: Beratung und Beschlussfassung zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 02.03.2017 – Namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung.“

Richtig hat es zu lauten und tatsächlich hat Gottfried Winkel folgenden Antrag gestellt:

 Antrag auf Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung:Antrag zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 – Beratung und Beschlussfassung

Zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 stelle ich den folgenden Antrag und beantrage dazu gem. § 44 GG eine namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung, weil der Verdacht auf wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch besteht:

Ich beantrage, gegen den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 Einspruch zu erheben, weil:

1. die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016, dass Anja Natter NICHT auf Grund eines Wahlvorschlages gem. § 51 bzw. 56 GG in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei, sondern von der Gemeindevertretung, nicht stimmt und nirgends im Gemeindegesetz gedeckt ist und somit nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entspricht.

2. Anja Natter daher am 28.5.2015 NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt wurde, sondern tatsächlich gem. § 51 bzw. § 56 GG durch Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten vom 27.5.2015.

3. eine Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss gem. § 31 GG daher NICHT von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, sondern nur von der Fraktion Bezaubernde Demokraten.

Auch dieser Antrag, der wortwörtlich gestellt wurde, wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

 9. Allfälliges

Michael Hohenegg bedankt sich bei der Gemeinde für die Unterstützung beim Weltspieletag.

Hubert Graf hat noch eine Ergänzung zum Jahresabschluss: Es ist ihm ein Anliegen, dem Kassier einen großen Dank auszusprechen für die tadellose und einzigartige Arbeit (auch von Sarah und Melanie).

Gottfried Winkel macht den Bürgermeister auf Folgendes aufmerksam:
Bei der Genehmigung der Niederschrift  der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.2.2017 heißt es: „Frage von Gottfried Winkel: Wieso wurde der Kaufpreis von 70.000 Euro für den Schlepper unter TOP 5 nicht angeführt? Bgm. Gerhard Steurer: werde überprüft.“
Bis heute hat der Bürgermeister das nicht beantwortet. Bgm.: Er werde das überprüfen.

Gottfried Winkel ist der Meinung, dass in nächster Zeit über diverse Angelegenheiten diskutiert werden soll:

– Nachträgliche Baubewilligung bzw. Planänderung in Schönenbach

– Einhaltung der Bauabstände bei Neubauten an Gemeindestraßen

– Sitzungen des Kulturausschusses bzw. des sogenannten Kulturvereins Bezau

– Geh-/Fahrrecht beim Grundstück Betreutes Wohnen – Verlegung auf den Grund des Heimatmuseums

– Schlechter Straßenasphalt bei der neuen Straße vom Pfarrhof bis zum Sennhaus Obere

– Vertrag mit der Fa. Teflac Immobilien über das Parken bei beiden Gebäuden beim Busbahnhof

– Gemeindestraße fertig asphaltieren vom Cafe Natter in Richtung Schwimmbad

– Die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauer Straße in Ellenbogen

– Gehsteigparken im ganzen Dorf

– Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema Neubau Volksschule und Kindergarten

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Kurzbericht von der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden Bgm. Gerhard Steurer stellt Gottfried Winkel fest, dass der Bürgermeister Anja Natter mitgeteilt habe, dass er annehme, dass Gottfried Winkel  für die entschuldigte GV Anja Natter einen Ersatz entsenden werde.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, wenn ein Gemeindevertreter verhindert sei, habe der Bürgermeister unverzüglich die Ersatzleute einzuberufen, und nicht er.

Außerdem sei nach wie vor Roman Moosbrugger 1. Ersatzvertreter, weil sein Verzicht nicht ordnungsgemäß lt. Gemeindegesetz vom Bürgermeister entgegengenommen wurde (nur per Mail und nicht persönlich). Er habe das dem Bgm. bereits vor Monaten gesagt.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Tagesordnung:

A) Unter Allfälliges steht: „Ausschuss-Zuordnung – Behandlung Abgaben und Gebühren“

Er stellt den Antrag diesen Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen, mit Beratung und Beschlussfassung

B) Er stellt den Antrag, den Punkt der nö. Sitzung, „Gemeindearztverträge“ in die öffentliche Sitzung zu verweisen.

C) Antrag auf Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung:

Antrag zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 – Beratung und Beschlussfassung
Zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 stelle ich den folgenden Antrag und beantrage dazu gem. § 44 GG eine namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung, weil der Verdacht auf wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch besteht:

Ich beantrage, gegen den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 Einspruch zu erheben, weil:

1. die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016, dass Anja Natter NICHT auf Grund eines Wahlvorschlages gem. § 51 bzw. 56 GG in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei, sondern von der Gemeindevertretung, nicht stimmt und nirgends im Gemeindegesetz gedeckt ist und somit nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entspricht.

2. Anja Natter daher am 28.5.2015 NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt wurde, sondern tatsächlich gem. § 51 bzw. § 56 GG durch Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten vom 27.5.2015.

3. eine Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss gem. § 31 GG daher NICHT von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, sondern nur von der Fraktion Bezaubernde Demokraten.

 Alle 3 Anträge werden von der Bezauer Liste selbstverständlich mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
 
2. Gst-Nr. 218/1, Wüstner/Bischof, Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 248m² von FL in FS/Garage – Beschluss über Entwurf der Umwidmung, Einleitung des Auflage- und Anhörungsverfahrens

Dem beantragten Beschluss für die Umwidmung in der Parzelle Brau wird einstimmig zugestimmt.

3. Vorstellung „offenerhaushalt.at“ durch GV Erich Reiner, Beratung und Beschlussfassung zur Freischaltung der Haushaltsdaten der MG Bezau

Der Freischaltung offenerhaushalt.at stimmt die GV einstimmig zu.


4. Stromstellen für Elektrofahrzeuge beim Sicherheitszentrum – Vertrag mit VKW – Beratung und Beschlussfassung

Die VKW beabsichtigt die Errichtung von 2 Stromtankstellen beim Sicherheitszentrum. Im dazu vorliegenden Vertragsentwurf steht, dass die Gemeinde Bezau Eigentümerin der Liegenschaft sei.
Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass das falsch ist, weil die GIG Eigentümerin ist und daher diese den Vertrag mit der VKW zu beschließen habe und nicht die GV. Auch darauf hat der Bürgermeister natürlich sofort eine Antwort, damit er den Fehler nicht zugeben „kann“: Er sei der Meinung, dass es richtig sei, wenn man die GV frage, wenn man so etwas mache!

Der Antrag des Bürgermeisters lautet dann wie folgt: Er stellt den Antrag, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass in Bezau 2 Stromtankstellen errichtet werden sollen. Wo – sagt er auch auf Nachfrage nicht.
Die GV stimmt diesem Antrag mit 16:1 Stimme (Gerhard Natter) zu. Gottfried Winkel stellt fest, dass er natürlich für die Errichtung von Stromtankstellen ist, stimmt dem Antrag des Bgm. aber nicht zu, weil das nicht auf der Tagesordnung steht und völlig unklar ist, wo diese Stromtankstellen installiert werden sollen.

5. Vereinbarung über die Öffnung einer Mountainbikeroute „Helbocks-Leopolds-Tobel – Hinteregg“

Bei dieser Route handelt es sich teilweise um eine Schiebe- bzw. Tragestrecke über einen schlechten Wanderweg. Dem Bürgermeister ist offensichtlich nicht bekannt, dass ein Teil dieser Route die Gemeinde Egg betrifft.

Gottfried Winkel stellt daher fest, dass jener Teil der Route, der als Schiebe- bzw. Tragstrecke bezeichnet ist, im Gemeindegebiet Egg liegt und Bezau daher dafür nicht zuständig sei. Vor allem weil lt. vorliegendem Vertrag die Gemeinde Bezau für die Erhaltung des Weges zuständig wäre.

Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, der Vereinbarung der Route, soweit diese auf Bezauer Gemeindegebiet liegt – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Egg – zuzustimmen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

6. Berichte

– Ausschuss Nachhaltige Entwicklung – Bericht Sitzung mit Johann Punzenberger
Ausschussobmann Michael Hohenegg berichtet über diese Sitzung

– Abberufung von Anja Natter auf Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ aus dem Prüfungsausschuss, Aufhebung des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde.
Der Bürgermeister zitiert aus dem Bescheid, lässt eine Debatte darüber jedoch nicht zu und verweist auf „Allfälliges“.

– Danke-Abend Ehrenamt: Bgm. Gerhard Steurer berichtet über die für den Danke-Abend nominierten aus Bezau, u.a. sind dies Josef Strolz (Obmann des Krankenpflegevereines) und Tobias Felder (Obmann der Bürgermusik Bezau).

7. Beantwortung der Anfragen der 18. Sitzung der GV

Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister zum Prüfungsausschuss

Kann der Bürgermeister RECHTSVERBINDLICH sagen

a) welche Personen derzeit Mitglied im Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau sind

b) wer von diesen Mitgliedern von welcher Fraktion und wie – auf Grund eines Wahlvorschlages welcher Fraktion oder auf Grund einer Wahl durch die Gemeindevertretung – in den Prüfungsausschuss bestellt wurde,

c) wer das 5. Mandat im Prüfungsausschuss inne hat und wer ein evtl. 6. oder 7. Mandat besetzt.

Der Bürgermeister gibt keine Antwort auf die gestellten Fragen und meint lediglich, diese Frage sei sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch vom Landesvolksanwalt beantwortet worden. Das ist natürlich falsch und überhaupt keine Antwort auf meine Anfrage.

Ich muss also davon ausgehen, dass er meine Fragen nicht nur nicht beantworten will, sondern auch nicht beantworten kann!

Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:

Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:

1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.

3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”

Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

Antwort des Bürgermeisters:

Der Bürgermeister ist auch nach mehr als 9 (!) Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder einmal die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“

(Fortsetzung folgt daher)

Weitere Anfrage vom 20.2.2017:

(Erklärung zur nachstehenden Frage an den Bürgermeister: Der Bürgermeister hat am 2.11.2016 eine Grundteilung bewilligt, obwohl es dafür keinen Beschluss des Gemeindevorstandes gibt. Für diesen Beschluss wäre außerdem gem. § 40 Raumplanungsgesetz zusätzlich die Einholung einer Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission notwendig gewesen. Das ist allerdings nicht erfolgt, denn die letzte Sitzung der Ortskommission hat am 3.10.2016 stattgefunden und die Vermessungsurkunde ist datiert mit 12.10.2016.)

Frage an den Bürgermeister: Welche Äußerung hat die Grundverkehrs-Ortskommission zum Grundteilungsantrag vom 12.10.2016 für das Baugrundstück von Dr. Josef Schwarzmann gemacht?

Antwort des Bürgermeisters:

Äußerungen der Grundverkehrskommission seien nicht öffentlich und die Zuständigkeit für Grundtrennungen liege nicht bei der Grundverkehrskommission sondern beim Gemeindevorstand!

Dass die Zuständigkeit beim Gemeinevorstand liegt ist mir natürlich bekannt und wenn der Bürgermeister meine Anfrage richtig gelesen hätte, hätte er das auch bemerkt. Außerdem geht aus den Sitzungsniederschriften des Gemeindevorstandes vom 2.11.2016 und 10.3.2017 hervor, dass dem Gemeindevorstand offensichtlich keine Äußerung der Grundverkehrs-Orstkommission vorlag. (Siehe dazu auch der folgende Link)

8. Genehmigung der Niederschrift der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2017

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag

 Unter TOP 9.6. steht:

Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen a bis e, die bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 7.11.2016 gestellt wurden und ersucht den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

 Richtig hat es zu lauten:
 
Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:
Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
 
1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
 
2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.
 
3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.

Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
 
Der Antrag wird natürlich von der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen abgelehnt, obwohl er wortwörtlich stimmt!
  
9. Allfälliges

– Ausschuss-Zuordnung – Behandlung Abgaben und Gebühren
Dabei geht es darum, ob die Behandlung der Abgaben und Gebühren vom Finanzausschuss oder von der Berufungskommission beraten werden.

DI Erich Reiner (Obmann Finanzausschuss) und Dr. Markus Fink (Vorsitzender Berufungskommission) sprechen sich dafür aus, dass diese Angelegenheit weiterhin von der Berufungskommission behandelt wird. Das wird auch vom Bürgermeister unterstützt.
Gottfried Winkel stellt fest, dass die Berufungskommission zuständig ist für Berufungen (Anmerkung:  Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Bescheide des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters). Die Berufungskommission ist kein Ausschuss der Gemeindevertretung.

Der Bürgermeister will darauf darüber von der Gemeindevertretung abstimmen lassen. Auf den Einwand von Gottfried Winkel, dass unter Allfälliges keine Beschlüsse gefasst werden dürfen, sagt der Bürgermeister, dass er ein Stimmungsbild haben möchte, dass das endlich beschlossen sei. Auf Nachfrage von Gerhard Natter bestreitet er diese Aussage („beschlossen“) und hält ihm vor, dass er ihm Sachen in den Mund lege, die er nicht gesagt habe.
Gottfried Winkel hält fest, dass der Punkt „Allfälliges“ nicht dafür da sei, dass der Bürgermeister seine Anliegen vorbringt, sondern die Gemeindevertreter.

Josef Strolz stellt die Frage, ob er einen Antrag auf Ende der Diskussion oder Ende vom Kindergarten stellen könne.

Gottfried Winkel schlägt vor, über folgende Angelegenheiten in nächster Zeit zu  beraten bzw. zu informieren:
 
– über das Eintritts-Inkasso im Schwimmbad im kommenden Sommer
– über das Geh- und Fahrrecht beim Grundstück Betreutes Wohnen – Verlegung auf den Grund des Heimatmuseums
– über den Vertrag mit der Firma TEFLAC Immobilien über das Parken bei den beiden Gebäuden beim Busbahnhof
– Gemeindestraße fertig asphaltieren Nähe Cafe Natter Richtung Schwimmbad
– über die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauerstraße in Ellenbogen
– über die nachträgliche Baubewilligung bzw. Bewilligung von Planabweichungen in Schönenbach
– über die Hausnummernvergabe bei Neubauten
– über nicht bewilligte Plakatständer auf Straßengrund
– über die Straßensperre Ellenbogen (auch für Radfahrer)
– über das Gehsteigparken im ganzen Dorf

Eine teilweise heftige Debatte entwickelt sich über den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 über die Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch die Aufsichtsbehörde.

Gottfried Winkel übergibt den Mitgliedern der Bezauer Liste das Gemeindegesetz und ersucht sie einzeln, ihm zu zeigen wo ihm Gemeindegesetz stehe, dass die Gemeindevertretung einen illegalen Beschuss gefasst habe. Keine Person – nicht einmal der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Markus Fink! – konnte ihm eine Antwort geben.
Es wäre interessant zu wissen, aus welchem Grund sich die Bezauer Liste sogar mit illegalen Mitteln so dagegen wehrt, dass Gottfried Winkel Mitglied im Prüfungsausschuss wird. Wenn der Bescheid der BH Bregenz wirklich legal wäre, wären alle Bestellungen der Bezaubernden Demokraten in die Ausschüsse illegal gewesen.
Es stehe nirgends im Gesetz, dass das 6. oder 7. Mitglied eines Ausschusses nicht durch einen Wahlvorschlag, sondern durch die Gemeindevertretung gewählt wird.
(Anmerkung: Im Spruch des Bescheides steht: „Gemäß § 86 …… Gemeindegesetz, wird der unter Tagesordnungspunkt 3. von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau am 2.5.2016 mit 16 antragsablehnenden und zwei antragsbefürwortenden Stimmen gefasste Beschluss, dass Gegenstimmen ungültig sind und daher Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen ist, aufgehoben.“ Natürlich hat die GV niemals den Beschluss gefasst, DASS Gegenstimmen ungültig sind.)

Gottfried Winkel stellt dem Bürgermeister die Frage, warum er es verabsäumt habe, den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 2.3.2017 rechtzeitig der Gemeindevertretung vorzulegen, damit innerhalb der 4-Wochen-Frist eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht werden konnte.

Dazu hat er mitgeteilt, dass der Bescheid an die Marktgemeinde Bezau gerichtet sei und nicht an die Gemeindevertretung!!

Nichtöffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift von der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.09.2016

Es werden keine Einwände vorgebracht.

2. Gemeindearztverträge

Vizebürgermeister Johannes Batlogg stellt den Antrag, dass bei diesem Punkt nicht nur die Beratung, sondern auch die Beschlussfassung vertraulich behandelt wird!

Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 16:2 Stimmen genehmigt.

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Kurzbericht von der 18. GV-Sitzung am 20.2.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt bekannt, dass für die entschuldigten GV Ellen Nenning und Josef Strolz die Ersatzleute Ekkehard Liebschick und Kaspar Moll anwesend sind.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über folgenden Sachverhalt: Die Berufungskommission hat in einer Sitzung vor der GV-Sitzung am 7.11.2016 über die Abgaben und Gebühren für das Jahr 2017 beraten, obwohl die Berufungskommission dafür nicht zuständig ist. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung am 16.11.2016 wurde daher vereinbart, dass in der NÄCHSTEN GV-Sitzung – und nicht wie der Bürgermeister auf der GV-Sitzung am 20.12.2016 behauptet hat auf “einer der nächsten Sitzungen” – darüber beraten werden soll, ob in Hinkunft bei einer Beratung über die Gebühren und Abgaben in einem Ausschuss die Berufungskommission oder der Finanzausschuss dafür zuständig sei.

Der Bürgermeister behauptet nach wie vor, dass man nicht von der NÄCHSTEN GV-Sitzung gesprochen habe, was einfach nicht wahr ist.
Erich Rainer schlägt vor, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten GV-Sitzung zu nehmen. Das lehnt der Bürgermeister jedoch ab.

Der Antrag – gestellt für das Gemeindearchiv – wird mit 15:3 Stimmen (Erich Rainer, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

2. Vorstellung – Abschlussbericht Projekt Ortskernbetrachtung – Grundsatzbeschluss

Die Gemeindevertretung fasst mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) einen Grundsatzbeschluss zum Projekt Ortskernbetrachtung.

In der Hauptsache geht es dabei in erster Linie um den vollständigen Abriss des derzeitigen Gemeindehauses (Gemeindeamt und Kindergarten) und eines Neubaus an der gleichen Stelle für die Volksschule und den Kindergarten mit Kosten von rund 10 Millionen Euro.
Alles Nähere zu diesem Projekt sollten viele BezauerInnen bei einer öffentlichen Präsentation am Donnerstag, 2. März, um 20.00 Uhr im Bezeggsaal unbedingt selbst erfahren!

3. Änderungen der Statuten „Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau“ – Beratung und Beschlussfassung

Die geringfügigen Änderungen der Statuten werden von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.

4. a) Vertrag über die ärztliche 24h Versorgung an Wochentagenb) Vertrag Gemeindearzt – Bezau/Reuthe/Bizau
Beratung und Beschlussfassung

Die beiden Verträge werden von der Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig beschlossen.

5. Änderung der Darlehenskonditionen Bank Austria / Hypo Landesbank
Beratung und Beschlussfassung

Bei der Bank Austria wird einstimmig beschlossen, die Darlehenskonditionen anzupassen (Zinssatz neu 0,5 % statt bisher 0,25 %) und bei der Hypo Landesbank wird auf Grund des vorliegenden Angebotes mehrheitlich beschlossen (15:3) den Zinssatz von bisher 1,46 % auf 0,68 % anzupassen.

6. Nachträglicher Lifteinbau – Bezirksgericht Bezau – Beratung und Beschlussfassung

Laut Kostenvoranschlag ist mit Kosten von 150.000,- Euro zu rechnen. Davon hat die Gemeinde 1450/2910 Anteile (Eigentum Bezirksgericht und Tourismusbüro) zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt einstimmig (Erich Rainer befangen).

7. Berichte div.

Neben den üblichen Berichten zu Sitzungen und Versammlungen berichtet der Bürgermeister auch über das Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 24.1.2017 zur Sache „Prüfungsausschuss“ und meine Stellungnahme dazu.

Der Bürgermeister behauptet u.a., Anja Natter sitze im Prüfungsausschuss auf einem Mandat der „Bezauer Liste“, was natürlich nicht stimmt.

Weiters stellt er fest, Gottfried Winkel habe die Schreiben der Aufsichtsbehörde und des Landesvolksanwaltes so kommentiert, dass eigentlich „alle wahnsinnig seien“. Was natürlich eine weitere Lüge des Bürgermeisters ist.

Abschließend verweigert der Bürgermeister einfach eine Debatte zu diesem Punkt!

8. Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.2016

Gottfried Winkel stellt zur Niederschrift folgende Frage:
Warum wurde in der Niederschrift zum TOP. 5. „Kauf Schlepper für Bauhof“ der Kaufpreis von 70.000 Euro nicht angeführt?

Bürgermeister: Diese Frage werde er bei der nächsten Sitzung beantworten.

9. Allfälliges

Gottfried Winkel stellt folgende Frage zum Thema „Prüfungsausschuss“ an die Mitglieder der „Bezauer Liste“:

Wer von der “Bezauer Liste” kann mir sagen, wo im Gemeindegesetz steht, dass – wenn mehr als 5 Mitglieder bestellt werden – für solche zusätzlichen Mitglieder die Wahl nicht durch Wahlvorschlag der Fraktionen, sondern durch die Gemeindevertretung erfolgt?

Niemand von der „Bezauer Liste“ kann seine Frage beantworten – es steht auch nirgends im Gemeindegesetz (die Aufsichtsbehörde hat das allerdings behauptet).

Weiters stellt er folgende Anfrage an den Bürgermeister zum Prüfungsausschuss

Kann der Bürgermeister RECHTSVERBINDLICH sagen

a) welche Personen derzeit Mitglied im Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau sind
b) 
wer von diesen Mitgliedern von welcher Fraktion und wie – auf Grund eines Wahlvorschlages welcher Fraktion oder auf Grund einer Wahl durch die Gemeindevertretung – in den Prüfungsausschuss bestellt wurde,
c) 
wer das 5. Mandat im Prüfungsausschuss inne hat und wer ein evtl. 6. oder 7. Mandat besetzt.

(Anmerkung: Wenn die (gesetzwidrige) Erledigung der Aufsichtsbehörde in der Sache „Prüfungsausschuss“ korrekt wäre, wären zumindest die Ausschüsse in den Städten und vielen Marktgemeinden Vorarlbergs gesetzwidrig bestellt worden.
Dort wurden jedenfalls ALLE Ausschussmitglieder von den einzelnen Fraktionen bestellt und nicht von den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen.
Ist es nicht interessant, dass ausgerechnet in Bezau die Bestellung der Ausschüsse gesetzmäßig und in den Städten und anderen Marktgemeinden illegal erfolgt wäre?
Da haben die Aufsichtsbehörden (Bezirkshauptmannschaften) noch viel zu tun …
  
Wenn man bedenkt, wie lange die Eurofighter-Geschichte schon dauert, besteht ja noch die berechtigte Hoffnung, dass auch der Prüfungsausschuss Bezau bis zum Ende dieser Periode im Jahr 2020 gesetzmäßig bestellt wird.)

Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:

Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:

1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.

3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.

Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.

Während der Verlesung der Anfragen verlassen viele Mandatare der „Bezauer Liste“ in gesetzwidriger Weise in gewohnter Manier gruß- und wortlos die GV-Sitzung auf Nimmerwiedersehen. (Ich bin schon gespannt ob das in der Niederschrift auch so festgehalten wird wie mein „Kaiserfußweg“ bei der letzten GV-Sitzung.)

(Erklärung zur nachstehenden Frage an den Bürgermeister: Der Bürgermeister hat am 2.11.2016 eine Grundteilung bewilligt, obwohl es dafür keinen Beschluss des Gemeindevorstandes gibt. Für diesen Beschluss wäre außerdem gem. § 40 Raumplanungsgesetz zusätzlich die Einholung einer Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission notwendig gewesen. Das ist allerdings nicht erfolgt, denn die letzte Sitzung der Ortskommission hat am 3.10.2016 stattgefunden und die Vermessungsurkunde ist datiert mit 12.10.2016.)

Frage an den Bürgermeister: Welche Äußerung hat die Grundverkehrs-Ortskommission zum Grundteilungsantrag vom 12.10.2016 für das Baugrundstück von Dr. Josef Schwarzmann gemacht?

Der Bürgermeister konnte die Frage natürlich nicht beantworten und wird das auf der nächsten GV-Sitzung tun.

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Kurzbericht von der 17. GV-Sitzung am 19.12.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über folgenden Sachverhalt: Die Berufungskommission hat in einer Sitzung vor der GV-Sitzung am 7.11.2016 über die Abgaben und Gebühren für das Jahr 2017 beraten, obwohl die Berufungskommission dafür nicht zuständig ist. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung am 16.11.2016 wurde daher vereinbart, dass in der nächsten GV-Sitzung darüber beraten werden soll, ob in Hinkunft bei einer Beratung über die Gebühren und Abgaben in einem Ausschuss die Berufungskommission oder der Finanzausschuss dafür zuständig sei.

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:

Bei der letzten GV-Sitzung am 7.11.2016 haben – nachdem Gottfried Winkel auf die vom Bürgermeister verbreiteten Halb- und Unwahrheiten im Zusammenhang mit den Schreiben der Aufsichtsbehörden und des Landesvolksanwaltes zu sprechen kam – alle GV der “Bezauer Liste” (ausgenommen Anja Innauer) ohne Begründung und ohne Ordnungsruf des Vorsitzenden die GV-Sitzung verlassen. Laut Gemeindegesetz sind die Gemeindevertreter zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Das bezieht sich auf die ganze Sitzung.
Die Gemeindevertretung berät daher über das Verhalten dieser GemeindevertreterInnen und die weitere Vorgangsweise, wenn sich ein solcher Vorgang wiederholt. Dies vor allem auch deshalb, weil in der GV-Sitzung am 4.4.2016 der gesamte Gemeindevorstand – ausgenommen der Bürgermeister – ebenfalls die GV-Sitzung verlassen hat.

Auch dieser Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

2. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2017

    Pt.9d – Müllgebühren

    Pt.10a – Tarife Kindergarten

    Pt.10b – Tarife Kinderbetreuung

Gottfried Winkel stellt den Antrag, die Müllgebühr für den 240 l Container pro Entleerung von 13,64 (wie vorgeschlagen) auf 22,80 zu erhöhen.

Außerdem schlägt er vor, die Grundgebühren wie folgt herabzusetzen (lt. Vorschlag des Umweltverbandes):

Haushalte mit einem Wohnungsbenützer: 16,- Euro statt 18,60Haushalte mit zwei Wohnungsbenützern: 23,- Euro statt 25,80Haushalte mit drei und mehr Wohnungsbenützern: 34,- Euro statt 36,10Betriebe: 34,- Euro statt 36,10

Dieser Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Die Müllgebühren werden sodann von der Gemeindevertretung mit 15:2 Stimmen beschlossen.

Die Tarife für Kindergarten und Kinderbetreuung werden von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.

Hier geht es zu den Gemeindeabgaben 2017

3. Beratung und Beschlussfassung Nachtragsvoranschlag 2016

Der Nachtragsvoranschlag ist erforderlich vor allem wegen erhöhter Ausgaben für den Sozialfonds und für die Beiträge für die Krankenanstalten (insgesamt Einnahmen und Ausgaben von 162.300 Euro) und wird einstimmig genehmigt.

4. Beratung und Beschlussfassung – Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2017, Festsetzung der Finanzkraft

Der Voranschlag sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 5.358.000 Euro vor und wird einstimmig genehmigt.

Die Finanzkraft der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2017 wird von der Gemeindevertretung einstimmig mit 3.050.100 Euro festgesetzt.

5. Beratung und Beschlussfassung Kauf Schlepper für Bauhof

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Kauf eines gebrauchten Schleppers (Marke Lindner, Baujahr 2006) für den Bauhof von der Firma Reini in Bezau um 60.000 Euro (10.500 Euro als Verkaufspreis für den alten Schlepper sind bereits abgezogen).

6. Berichte div.

Bürgermeister Gerhard Steurer berichtet über verschiedene Sitzungen, Versammlungen und Veranstaltungen.

DI Erich Rainer berichtet von der Sitzung des Finanzausschusses und Johannes Batlogg von der Sitzung des Bauausschusses.

Bezüglich des Bauabstandes beim Bauvorhaben Dr. Schwarzmann teilt der Bürgermeister auf Anfrage mit, dass der Nachbar der Bauabstandsnachsicht zugestimmt habe bzw. im Moment habe er diese noch vom Nachbar bekommen.

Auf Anfrage von Gottfried Winkel bezüglich der bisher nicht genehmigten Gebäudehöhe des neuen Gasthauses in Schönenbach stellt der Bürgermeister fest, dass diese Angelegenheit noch „im Gange sei“ (die Schönebacher hätten noch nicht entschieden).

7. Anfragebeantwortung der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2016

„Exakt die gleiche Anfrage wurde bei der 14. Sitzung am 4.7.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.9. Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.“ (siehe „Stellungnahme“ vom 19.9.)

Mit diesem nichtssagenden Satz hat der Bürgermeister ALLE meine nachfolgenden Anfragen (A bis E) vom 4.7. bzw. 7.11.2016 wieder nicht beantwortet und macht sich damit in der Öffentlichkeit schon wieder lächerlich.

Er hat eben am 19.9. nur Stellung bezogen, aber die Fragen nicht beantwortet!

Langsam stelle auch ich mir die Frage, KANN er es wirklich nicht oder WILL er es einfach nicht?

Außerdem hat er mir bei der Frage E) unterstellt, ich wüsste nicht, dass Helmut Kumpusch nach wie vor der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ zugerechnet wird. Das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist die, von welcher Fraktion (eben von der Bürgermeisterfraktion!) er am 5.10.2015 per Wahlvorschlag in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.

Kann das ein Bürgermeister mit Matura, der bald 2 Jahre im Dienst ist, wirklich nicht begreifen bzw. verstehen??

Bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 hat Gottfried Winkel folgende Anfragen gem. § 38 GG gestellt:

Einleitend möchte ich feststellen, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt und damit ins Lächerliche zieht.

Ich ersuche daher den Bürgermeister, auf meine Anfragen in Hinkunft nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN. Solange werde ich meine Anfragen immer wieder stellen. Bei der GV-Sitzung am 19.9.2016 hat Bgm. Gerhard Steurer auf mehrere Anfragen, die ich erst am 4.7.2016 gestellt habe, geantwortet, er hätte diese bereits am 2. bzw. 23.5.2016 beantwortet, was natürlich nicht wahr sein kann.
Ich stelle daher diese Anfragen wieder und ersuche den Bürgermeister nochmals, diese auch so zu beantworten, dass er sich nicht lächerlich macht:

A)   Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B)   In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?
Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C)   Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

D)   Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

E)    Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Auf alle Fragen hat der Bürgermeister am 19.12.2016 wie folgt „geantwortet“:

 „Exakt die gleiche Anfrage wurde bei der 14. Sitzung am 4.7.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.9. Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.“

8. Genehmigung der Niederschrift der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2016

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

TOP 2. – Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Gebühren und Tarife für das 2017 sind in der Niederschrift anzuführen.

Über diesen Antrag bzw. diese Ergänzung wird nicht abgestimmt.

Bei TOP 3. (Beschäftigungsrahmenplan 2017) ist unter „Wortmeldungen“ zu ergänzen: Gottfried Winkel stimmt dem Beschäftigungsrahmenplan 2017 nicht zu, weil ihm der Bürgermeister das jedem Gemeindevertreter zustehende Recht auf Akteneinsicht im Gemeindeamt zu diesem Punkt verweigert hat.

Dieser Antrag wird von der Gemeindevertretung mit 17:1 Stimme abgelehnt.

9. Allfälliges

Auf Anfrage von Gottfried Winkel zum Fall „Schwimmbad Bezau“ (keine Eintrittskarte bzw. kein Kassabon) teilt der Bürgermeister mit, dass das „in Arbeit sei“ und der Prüfungsausschuss habe sich damit noch nicht befasst.

Gottfried Winkel stellt weiters folgende Anfrage an den Bürgermeister:

Der Bürgermeister hat mich bei der letzten GV-Sitzung am 7.11.2016 als Denunziant verleumdet.
Ist der Bürgermeister bereit, sich für diese Verleumdung öffentlich zu entschuldigen?

Antwort des Bürgermeisters: „NEIN!“

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Kurzbericht von der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Gerhard Steurer beantragt die Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung:
6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gst.Nr. 2080/4 und 2078.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

Laut Landesvolksanwalt sind seine Schreiben an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau gerichtet und diese sind daher allen Gemeindevertretungsmitgliedern im Volltext zukommen zu lassen, z.B. bei der Gemeindevertretungssitzung, bei welcher dieser Tagesordnungspunkt besprochen wird.

Daher stelle ich die folgenden Anträge zur Tagesordnung:

A) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 30.8.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Umwidmung und gesetzwidrige Teilung der Liegenschaft mit der GSt-Nr 868 KG Bezau

B) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 17.10.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Anregung, bei Anträgen einer Gemeindefraktion im Zweifel auch über solche Anträge abzustimmen, die möglicherweise bereits durch einen ähnlichen Antrag konsumiert wurden und bei Anträgen einer Gemeindefraktion gemäß § 38 Abs 2 GG, über die nicht abgestimmt wird, darzulegen, weshalb über einen Antrag nicht abgestimmt wird und dies rechtlich zu begründen.

Beide Anträge werden von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

2. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2017

Der Bürgermeister berichtet, dass die Berufungs- und Abgabenkommission in einer Sitzung darüber beraten habe. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass nicht die Berufungskommission dafür zuständig ist, sondern der Finanzausschuss!

Die Abfallgebühren (ausgenommen Grundgebühr), die Kindergartengebühren und die Gebühren für die gemeindeübergreifende Kinderbetreuung werden heute nicht beschlossen.

Da bei den Wassergebühren laut Rechnungsabschluss im Jahr 2015 eine Gewinnentnahme von Euro 119.426 und im Jahr 2014 in Höhe von Euro 37.843 erfolgte sowie bei den Kanalgebühren im Jahr 2014 eine Gewinnentnahme von Euro 56.350, schlägt Gottfried Winkel vor, diese Gebühren im Jahr 2017 nicht zu erhöhen.

Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) von der „Bezauer Liste“ abgelehnt.

Die anderen Gebühren und Abgaben für das Jahr 2017 werden einstimmig beschlossen.

Gottfried Winkel erinnert den Bürgermeister an die Pflicht zur Veröffentlichung der Verordnung über die Gebühren und Abgaben (ohne Raummieten) im Gemeindeblatt (lt. Schreiben des Landesvolksanwaltes).

3. Beschlussfassung Beschäftigungsrahmenplan 2017

Der Bürgermeister erläutert den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2017.

Gottfried Winkel stellt fest, dass der Bürgermeister ihm in gesetzwidriger Weise die Akteneinsicht zu diesem Tagesordnungspunkt verwehrt habe. Der Bürgermeister zitiert dazu Dr. Müller vom Gemeindeverband, der ihm diese Auskunft gegeben habe.
Der Beschäftigungsrahmenplan wird daher mit der Gegenstimme von Gottfried Winkel mit 17:1 beschlossen.

4. Beschlussfassung – Vergabe Schneeräumung Winter 2016/2017

Die Vergabe erfolgt einstimmig wieder an die Firma Wouk in Bezau. Gegenüber dem Vorjahr werden die Tarife um 1,7 % erhöht.

5. Berichte div.

Der Bürgermeister berichtet u.a. über verschiedene Schreiben der Aufsichtsbehörden (Land und BH Bregenz) und – leider nur teilweise – des Landesvolksanwaltes.

Er ist nach wie vor der Meinung, dass für ihn als weisungsgebundenen Bürgermeister nur die Entscheidungen der (Anmerkung: weisungsgebundenen) Aufsichtsbehörden und nicht die des (unabhängigen) Landesvolksanwaltes zählen!

Anschließend verweigert er Gottfried Winkel jede Wortmeldung zu diesen Schreiben und verweist auf Allfälliges!

6. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gst.Nr. 2080/4 und 2078.

Der bereits bei der letzten GV-Sitzung beschlossene Antrag von Hubert Gmeiner, Obere 549, auf Umwidmung einer Fläche von rund 530 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet wird nochmals einstimmig genehmigt.

7. Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.09.2016

Gottfried Winkel stellt fest, dass bei der Anwesenheitsliste bei GV Helmut Kumpusch seit mehreren Sitzungen die Fraktion nicht mehr angeführt und diese müsste daher mit „Bezaubernde Demokraten“ ergänzt werden. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das laut Gemeindegesetz nicht erforderlich sei. 

Gottfried Winkel beantragt folgende Änderungen:

Bei TO-Punkt 6. – „Anfragebeantwortung der 14. Sitzung“ – heißt es zuletzt:

„Nachdem der Vorsitzende TOP 6 beantwortet und bereits TOP 7 eröffnet hat, meldet sich Gottfried Winkel in Bezug auf TOP 6 zu Wort. Der Vorsitzende bemerkt, das bei TOP 6 alle Anfragen von Winkel beantwortet und nichts mehr zu ergänzen sei. Daher sei dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Der Vorsitzende entzieht GV Winkel somit das Wort und geht wiederum auf TOP 7 ein.“

Richtig hat es zu lauten:

„Nachdem der Vorsitzende TOP 6 beantwortet hat, meldet sich Gottfried Winkel sofort per Handzeichen zu Wort. Wie bereits des Öfteren schaut der Vorsitzende jedoch offensichtlich absichtlich nicht auf und „übersieht“ somit diese Wortmeldung. Gottfried Winkel macht sich daher durch Rufen bemerkbar und möchte zu den Anfragebeantwortungen noch etwas sagen.

Der Vorsitzende unterbricht ihn jedoch sofort und bemerkt, dass bei TOP 6 alle Anfragen von Winkel beantwortet und nichts mehr zu ergänzen sei. Daher sei dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Der Vorsitzende entzieht GV Winkel somit das Wort und geht auf TOP 7 ein.“

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

Bei TO-Punkt 8. – „Allfälliges“ – heißt es:

8.8 „Hubert Graf wendet sich in der Funktion als Fraktionsobmann an Gemeindevertreter Gottfried Winkel: Es habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeigt, dass eine Zusammenarbeit mit Winkel unmöglich sei. Er empfehle ihm den sofortigen Rücktritt.“

Richtig hat es zu lauten:

„Hubert Graf wendet sich in der Funktion als Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“ an den oppositionellen Gemeindevertreter Gottfried Winkel: Es habe sich in den vergangenen eineinhalb Jahren gezeigt, dass eine Zusammenarbeit mit Winkel unmöglich sei. Auf seiner Homepage würden Lügen und Hetzkampagnen verbreitet. Bei jeder Sitzung höre man von Anfragen, Anzeigen beim Landesvolksanwalt und Rückmeldungen – alles löse sich in Luft auf und verpuffe sich. Er empfehle ihm daher den sofortigen Rücktritt.“

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

7. Allfälliges

Nachdem der Bürgermeister bei TOP 5. (Berichte) Gottfried Winkel eine Wortmeldung verweigerte, nimmt dieser zu den Schreiben der Aufsichtsbehörden und des Landesvolksanwaltes kurz Stellung. Offensichtlich kennt der Bürgermeister das Landesvolksanwaltsgesetz nicht und Gottfried Winkel erklärt ihm daher die ersten 3 Paragraphen (u.a. Feststellung von Missständen durch den Landesvolksanwalt mit anschließender Empfehlung).

Dabei verlässt die gesamte Mannschaft der „Bezauer Liste“ (ausgenommen Anja Innauer) nach und nach die Sitzung und erscheint nicht mehr. Der „sehr objektive“ Sitzungsvorsitzende ist offenbar darauf vorbereitet und unternimmt überhaupt nichts dagegen!

Eine sachliche Diskussion über ein komplexeres Thema ist mit der „Bezauer Liste“ nicht möglich! Darum hat offensichtlich auch der Bürgermeister den Sachverhalt der Erledigung der Aufsichtsbeschwerde zum Prüfungsausschuss nicht ganz verstanden.

Abschließend stellt Gottfried Winkel folgende Anfragen gem. § 38 GG:

Einleitend möchte ich feststellen, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt und damit ins Lächerliche zieht.

Ich ersuche daher den Bürgermeister, auf meine Anfragen in Hinkunft nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN. Solange werde ich meine Anfragen immer wieder stellen.

Bei der GV-Sitzung am 19.9.2016 hat Bgm. Gerhard Steurer auf mehrere Anfragen, die ich erst am 4.7.2016 gestellt habe, geantwortet, er hätte diese

bereits am 2. bzw. 23.5.2016 beantwortet, was natürlich nicht wahr sein kann.

Ich stelle daher diese Anfragen wieder und ersuche den Bürgermeister nochmals, diese auch so zu beantworten, dass er sich nicht lächerlich macht:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?
Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

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Kurzbericht von der 15. GV-Sitzung am 19.9.2016

(von Gottfried Winkel)

Öffentlicher Teil:
 
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Bürgermeister Gerhard Steurer.

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Tagesordnung

A) Neuaufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Beratung und Beschlussfassung zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 30.8.2016 an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau betreffend die Umwidmung und gesetzwidrige Teilung der Liegenschaft mit der GSt-Nr 868 KG Bezau

B) Vertagung des TOP 3. – „Präsentation des Jahresabschlusses 2015 der GIG GmbH und der GIG GmbH & CO KG“ – bis der Jahresabschluss von einem gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde (bei der Prüfung am 23.8.2016 war von den 5 Mitgliedern des Prüfungsausschusses nur der gesetzwidrig bestellte Obmann anwesend sowie 2 Ersatzmitglieder) 

Beide Anträge werden ohne Diskussion von der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen abgelehnt (wobei der Vorsitzende auch die Nicht-Stimme von Helmut Kumpusch dazu zählte, obwohl dieser während der Abstimmung mit dem Handy hantierte und nicht abgestimmt hat!).

 2. Vorstellung „Regionale Baurechtsverwaltung Bregenzerwald“ durch Oliver Christof /Peter Swozilek – Beratung und Beschlussfassung

Ergänzend zu den bereits bei der GV-Sitzung am 4.7.2016 gemachten Ausführungen wird u.a. festgestellt, dass für die 14 Gemeinden – die sich derzeit für die Baurechtsverwaltung interessieren – mit Kosten zwischen 9 und 12 Euro pro Einwohner zu rechnen sei. Bei der „Baurechtsverwaltung Bregenzerwald“ handelt es sich nicht um einen Gemeindeverband, sondern um eine Verwaltungsgemeinschaft, die verwaltungsmäßig bei der Regio Bregenzerwald angesiedelt sein wird. Debattiert wird auch über die zusätzlichen Kosten von rund 200.000 Euro für die beteiligten Gemeinden.
Über Antrag des Bürgermeisters beschließt die Gemeindevertretung einstimmig den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Baurechtsverwaltung Bregenzerwald.

3. Präsentation Jahresabschluss 2015 der GIG GmbH und der GIG GmbH & CO KG

Die beiden Jahresabschlüsse wurden den Gemeindevertretern zugesandt. Die Schulden der GIG GmbH & Co KG betragen zum Jahresende 2015 Euro 5.590.334,31.
Erst auf Nachfrage verliest der Bürgermeister den Prüfbericht des Prüfungsausschusses. Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass neben dem gesetzwidrig bestellten Obmann kein einziges Mitglied des Prüfungsausschusses anwesend war (lediglich 2 Ersatzleute) und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ keine Einladung zur Sitzung bekommen habe. Bgm. Steurer hält zum wiederholten Male fest, dass nach seiner Rechtsauffassung (was nicht stimmt – siehe GV-Niederschrift vom 5.10.2015, TOP 7.b) der Obmann Helmut Kumpusch nicht von der Bürgermeisterfraktion in den Ausschuss bestellt wurde!

Die Jahresabschlüsse werden von der Gemeindevertretung mit 16:2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel) genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes
Gst.Nr. 2080/4 und 2078    

Der Antrag von Hubert Gmeiner, Obere 549, auf Umwidmung einer Fläche von rund 530 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baumischgebiet wird einstimmig genehmigt.

5. Berichte div. 

Der Bürgermeister und Obleute der Ausschüsse berichten über Versammlungen, Sitzungen, Besprechungen/Verhandlungen und verschiedene Veranstaltungen.

6. Anfragenbeantwortung der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.07.2016

Die nachstehenden Anfragen von Gottfried Winkel vom 4.7.2016 werden wie folgt beantwortet:

Anfrage an Gemeinderat Dr. Markus Fink:

In einer Anfrage an GR Dr. Markus Fink habe ich festgestellt, dass er in der GV-Sitzung am 4.4.2016 behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat GR Markus Fink darauf wahrheitswidrig geantwortet, es sei nicht richtig, dass er behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von drei Gemeindevertretern erforderlich sei.

Warum sagt Rechtsanwalt Dr. Markus Fink wieder die Unwahrheit und warum gibt er nicht einfach zu, dass ihm ein Fehler passiert ist und entschuldigt sich dafür?

Antwort Dr. Fink: Es sei eine Zumutung, dass jemand zweimal dieselbe Anfrage stellen könne (obwohl er eine Antwort bekommen habe), nach seiner Meinung sei dies ein glatter Rechtsmissbrauch. Er habe weder die Unwahrheit gesagt noch habe er einen Grund sich zu entschuldigen und er habe die Anfrage am 23.5. beantwortet (siehe Protokoll).

Anmerkung von Gottfried Winkel: Tatsache ist, dass Rechtsanwalt Dr. Fink am 4.4.2016 die Unwahrheit gesagt hat (für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes braucht es NICHT die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern) und das am 23.5.2016 bestritten hat.

Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei von ihm bereits am 23.5.2016 (!) beantwortet worden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich nicht wahr – ich habe meine Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?

Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

Antwort Bgm. Steurer: Auch diese Frage habe er bereits am 23.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich die Unwahrheit (bei einem Kind würde man sagen es hat gelogen) – ich habe die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!

C) Wer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses hat 2015 oder 2016 einen entsprechenden Fortbildungskurs in Schlosshofen besucht?

Antwort Bgm. Steurer: Die Mitglieder sind dem GV Winkel keine Rechenschaft schuldig über ihre Fortbildungskurse.

D) Wurde die von mir bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 empfohlene Selbstanzeige beim Finanzamt wegen der zu wenig entrichteten Mehrwertsteuer bei der Vermietung der Gemeindewohnung an den Sohn des damaligen Bürgermeisters schon gemacht?

Antwort Bgm. Steurer: Das ist Teil der Antworten von 15 Anfragen von Winkel an die Gebarungskontrolle des Landes.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist eine Unwahrheit – ich habe keine 15 Anfragen an die Gebarungskontrolle gestellt. Vielmehr dürfte wahr sein, dass die Gebarungskontrolle 15 Fragen an den Bürgermeister gestellt hat!

E) Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 meinen offenen Brief vom 3. Mai und die 2 Stellungnahmen der Fraktion „Bezauer Liste“ vom 4. und 13. Mai 2016 verlesen.

Am 16. Mai habe ich eine Stellungnahme dazu abgegeben, worin es u.a. heißt:

„Was Fraktionsobmann Hubert Graf da macht, finde ich auch ein sehr starkes Stück: Falls sich also herausstellen sollte, dass die von mir behaupteten “illegalen Machenschaften” bzw. laufenden “Verstöße gegen das Gemeindegesetz” doch stimmen sollten, kann es also nach seiner Meinung nur daran liegen, dass die Rechtsfragen von Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband offensichtlich nicht richtig abgeklärt worden sind!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dr. Müller – bei richtiger und vollständiger Information durch Bürgermeister Gerhard Steurer! – jene Rechtsmeinungen vertreten hat, die der Bürgermeister der Gemeindevertretung in der laufenden Periode zur Kenntnis gebracht hat und die ich als “illegale Machenschaften” oder auch als “Winkelzüge” des Bürgermeisters bezeichne.
Außerdem zeigt es nicht von besonders viel Kenntnis der Gesetzesmaterie, wenn sich Bürgermeister und Verwaltung einer Marktgemeinde laufend an den Gemeindeverband um Hilfe wenden müssen.
Ich habe es bereits mehrmals gesagt: Die Änderung bei den Mitgliedern eines Ausschusses durch eine Fraktion ist normalerweise eine Angelegenheit von 3 Minuten. In der Marktgemeinde Bezau reichen 3 GV-Sitzungen nicht aus, um einen Wechsel bei einem Mitglied im Prüfungsausschuss zu beschließen.“

Meine Frage dazu: Warum hat der Bürgermeister diese Stellungnahme bei der GV-Sitzung am 23. Mai nicht auch verlesen?

Antwort Bgm. Steurer: Er erspare der GV Stellungnahmen, die nicht relevant und daher auch nicht dienlich sind!

F) Hat die Fraktion „Bezauer Liste“ für ihre Fraktionssitzungen im Sicherheitszentrum die Raummiete für das Jahr 2015 bereits bezahlt?

Wenn ja, für welche Termine der Fraktionssitzungen? Wenn nein, bis wann gedenkt die Bürgermeister-Fraktion „Bezauer Liste“ ihre Schulden für die Raummiete zu bezahlen?

Antwort Bgm. Steurer: Es wurde alles ordnungsgemäß erledigt.

G) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:

„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

Antwort Bgm. Steurer: Bereits in der Sitzung vom 2.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich die Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 2.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?

H) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:

„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“

Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

Antwort Bgm. Steurer: Bereits in der Sitzung vom 23.5.2016 beantwortet.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich eine Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 23.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?

I) Im Dezember habe ich im Umweltamt den „Bezauer Busfahrplan“ erstellt und auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Nun wurde diese sehr informative Seite auf der Gemeinde-Homepage leider gelöscht und im witus-Büro wird seit kurzem ein neuer Busfahrplan ausgegeben. Dieser wurde zwar großteils von meinem im Dezember erstellten Fahrplan abkopiert, enthält aber trotzdem viele Dutzende Fehler und ist somit praktisch unbrauchbar.

Wer ist dafür verantwortlich, wer hat den Auftrag zur Erstellung dieses Fahrplanes erteilt und wer kommt für den Schaden auf?

Antwort Bgm. Steurer: Winkel sei seit 1.2.2016 in Pension und somit sei dies nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich. Er sehe den neuen Fahrplan als wesentlich besser und informativer an!! Zudem sei im Fahrplan der Hinweis auf die private Homepage von Winkel statt jener auf die Homepage der Gemeinde angeführt. Es sei auch kein Schaden entstanden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Diesen speziellen Bezauer Busfahrplan mache ich – ursprünglich sehr viele Jahre privat (auch für viele andere Gemeinden) – seit rund 30 Jahren und war auch meine „Erfindung“ (daher auch der Hinweis auf das Copyright). Trotzdem hat das witus-Büro meine Datei nachweislich kopiert (was die Büroleiterin mir gegenüber einfach bestritten hat!) und so abgeändert (Fußnoten), dass der Fahrplan praktisch unbrauchbar ist: Mehrere Dutzend (!) Fehler und falsche bzw. unvollständige Angaben. Darauf ging der Bürgermeister, der wahrscheinlich kaum einen Busfahrplan braucht, mit keinem Wort ein. Außerdem stimmt es nicht, dass kein Schaden entstanden ist: Der neue Fahrplan muss wegen der Fußnoten farbig kopiert werden (4 DIN-A4 Seiten, Auflage rund 1500 Stück = 6000 Farbkopien).
Und was ist mit dem Zeitaufwand dafür? Statt des unnötigen neuen Fahrplanes hätte z.B. die Homepage aktualisiert werden können: Am 23.8.2016 war dort noch immer das Programm von Bezau Beatz aus dem Jahr 2014 (!!) verzeichnet ….

J) In einer Anfrage habe ich bezüglich eines gesetzwidrigen Ordnungsrufes durch den Bürgermeister diesen gefragt, warum er in der Zeit vom 01.02. bis 04.04.2016 nicht in der Lage war abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister nur wie folgt geantwortet:
Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.“

In der vom Bürgermeister angeführten Gesetzesstelle steht aber nichts von einem Ordnungsruf.

Meine Frage daher an den Bürgermeister: Hat er vielleicht eine alte Ausgabe des Gemeindegesetzes oder versteht er den Gesetzestext nicht?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei bereits am 23.5.2016 beantwortet worden und dann zitiert er endlich die richtige Gesetzesstelle (jene für Zuhörer, für die es aber keinen Ordnungsruf gibt!). Außerdem hat er selber von einer Störung auf der Sitzung nichts bemerkt, sonst hätte er sich ja gleich regen können.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch diese Frage vom 4.7.2016 hat der Bürgermeister natürlich nicht schon am 23.5.2016 beantwortet. Immerhin hat er aber in der Zwischenzeit das Gesetz studiert, das lässt Hoffnung aufkommen ….

K) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Antwort Bgm. Steurer: Das sei bereits mehrfach beantwortet worden.

Anmerkung von Gottfried Winkel: Etwas Falsches wird auch nicht richtig, wenn man es immer wieder behauptet.

Abschließend zu diesem TOP meldet sich Gottfried Winkel zu Wort, wird aber vom Bürgermeister einfach ignoriert und dieser geht zum nächsten TOP über. Trotzdem stellt Gottfried Winkel fest, dass wir hier in der Gemeindevertretung und nicht im Kindergarten oder in der Spielgruppe sind und auf ordentlich gestellte Fragen ordentlich geantwortet werden sollte. Dass der Bürgermeister solche Antworten gibt, könne er ja noch verstehen, aber nicht die Antwort vom Juristen Dr. Fink. Daraufhin entzieht Bgm. Steurer Gottfried Winkel das Wort (ohne Antrag auf Schluss der Debatte)!

7. Genehmigung der Niederschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 04.07.2016

Diese wird ohne Einwände genehmigt.

8. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet von der Erledigung der Aufsichtsbeschwerde vom 27.7.2015 durch die Aufsichtsbehörde am 27.7.2016 und stellt fest, dass alles in Ordnung sei.
Gottfried Winkel stellt dazu fest, dass diese Angelegenheit jetzt beim Landesvolksanwalt liege.

Weiters behauptet der Bürgermeister, der Herr Winkel habe 15 Fragen zum Rechnungsabschluss 2015 an die Gebarungskontrolle gestellt.
Auch das ist eine weitere Unwahrheit aus dem Munde des Bürgermeisters.

Dann berichtet er nur in wenigen Worten vom Schreiben des Landesvolksanwaltes an die Gemeindevertretung vom 30.8.2016 – ohne dieses jedoch zu verlesen! – und ebenso vom Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 5.9.2016 (Kundmachung von Verordnungen).

Weiters berichtet der Bürgermeister über das sonntägliche Problem mit Bettlern vor der Kirche.

Hubert Graf möchte als Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“ dem Gottfried Winkel die Mitteilung machen, dass er nach 1 ½ Jahren Gemeindevertretung mit Enttäuschung feststellen müsse, dass eine Zusammenarbeit unmöglich sei und das ein schlechtes Bild auf unsere Gemeinde werfe. Lügen und Hetzkampagnen auf seiner Homepage würden verbreitet. Er empfiehlt daher Gottfried Winkel den sofortigen Rücktritt.

Gottfried Winkel fragt daher Hubert Graf, ob er denn seine Homepage lese. Daraufhin fragt Graf, ob er einem Querulanten Fragen beantworten müsse …

Gottfried Winkel fordert Hubert Graf auf, bis zur nächsten GV-Sitzung die behaupteten Lügen von Gottfried Winkel auf seiner Homepage zu nennen oder sich dafür zu entschuldigen.

Michael Hohenegg schlägt vor, dass man sich mit der Geschwindigkeitssituation auf der Straße vom Pfarrhof Richtung Obere befassen sollte.

Nichtöffentlicher Teil:

1. Genehmigung der Niederschrift von der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.08.2015

Diese wird ohne Einwand genehmigt.

2. Anfragebeantwortung der 12. öffentlichen Sitzung, TO Pt. 12.6

Gottfried Winkel hat am 2.5.2016 folgende Anfrage gestellt:
Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain im Jahr 2013 von Helene Gmeiner ein Grundstück im Weiler Ach um rund € 6.000,00 gekauft, das dieser gar nicht gehört habe?

Der Bürgermeister berichtet über die Grundzusammenlegung, ohne auf die gestellte Frage konkret einzugehen.

3. Antrag auf Kauf des Grundstückes GST-NR 473/5

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Verkauf des Baugrundstückes GST-NR 473/5 mit einer Fläche von rund 637 m² zum Preis von 195,65 Euro/m² an Katrin Siegl und Thomas Schwarz aus Bezau.

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Kurzbericht von der 14. GV-Sitzung am 4.7.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den unter 6. angeführten Punkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen. Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt.

2. Vorstellung nachhaltige, energieeffiziente Straßenbeleuchtung in der Marktgemeinde Bezau durch Vertreter der VKW
Beratung und Beschlussfassung über Erneuerung

Die 2 Vertreter der VKW erläutern der Gemeindevertretung die vorgesehenen Maßnahmen (u.a. Tausch der Leuchtenköpfe bei den alten Straßenlampen mit LED-Leuchtenköpfen) und den vorliegenden Contractingvertrag für die öffentliche Straßenbeleuchtung. Durch den Tausch der Leuchtenköpfe ist eine Energieeinsparung von rund 76 % erzielbar.

Die Investitionskosten trägt die VKW, als Gegenleistung zahlt die Gemeinde an die VKW auf Dauer des Vertragsverhältnisses von 12 Jahren ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 4.625,- Euro zuzüglich USt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Vertrag im Jahr 2016 zu unterzeichnen und im Jahr 2017 umzusetzen. Die Lampen bei der neuen Straße an die Halde werden bereits 2016 installiert.

3. Berichte
Entwurf Baurechtsverwaltung Bregenzerwald
Nutzen – Kosten Darstellung Wälderhalle
Veranstaltungskonzept „Wälderclubbing on Tour“

Der Bürgermeister berichtet über den vorliegenden Entwurf für eine Baurechtsverwaltung für die Bregenzerwälder Gemeinden, die ab 2017 eingeführt werden soll. Außerdem berichtet er über den aktuellen Stand bei den Verhandlungen zur „Wälderhalle“ und dem Veranstaltungskonzept „Wälderclubbing on Tour“.

4. Berichte div.

Der Bürgermeister berichtet über Versammlungen, Sitzungen, Besprechungen/Verhandlungen und verschiedene Veranstaltungen

5. Anfragenbeantwortung der 13. Sitzung der Gemeindevertretung

Anfrage von Gottfried Winkel vom 23.5.2016:

„Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass bei einer Grundzusammenlegung generell keine Beschlussfassung durch die Gemeinde notwendig sei.

Bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 stand jedoch folgender Punkt auf der Tagesordnung:
8. Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain
a) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Kaufmann Margaretha für abgetretene Flächen (53 m²) am Grebenweg
b) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Fröwis Hansjakob (316 m²)
c) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Meusburger Gottlieb (862 m²)

Da sich im Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain weitere Fragen ergeben haben, beantragt Bgm. Gerhard Steurer diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Der unter 8. a) angeführte Abtausch wurde von der GV am 6.7.2015 genehmigt.

Warum wurde bisher über die Punkte b) und c) nicht beraten und beschlossen?“

Antwort des Bürgermeisters:

b) nicht mehr erforderlich, weil die Zuordnung dieser Fläche im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens geregelt wurde
c) nicht mehr erforderlich, da keine Einigung mit dem Grundbesitzer über den Abtausch erzielt werden konnte

6. Beratung und Beschlussfassung – Zusatz zum Gesellschaftervertrag zwischen der Marktgemeinde Bezau und der GIG

Der Landesrechnungshof hat empfohlen, dass der Jahresabschluss der GIG auch vom Prüfungsausschuss der Gemeinde geprüft werden soll.

Diese Änderung wird einstimmig beschlossen.

7. Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.05.2016

Gottfried Winkel stellt fest, dass beim Tagesordnungs-Punkt 3. (Rechnungsabschluss 2015) der tatsächliche Sitzungsverlauf überhaupt nicht zum Ausdruck kommt und er daher die Genehmigung der Niederschrift ablehne.

Auf Antrag des Bürgermeisters wird die Niederschrift mit 17:1 Stimme genehmigt.

8. Allfälliges

Der Bürgermeister teilt mit, dass er von Dieter Ender einen Kurzbericht bekommen habe, dass der Devolutionsantrag des Gottfried Winkel wegen Untätigkeit der Aufsichtsbehörde von der Landesregierung zurückgewiesen wurde.

Gottfried Winkel bringt folgende Anfragen in schriftlicher Form ein (bei der Verlesung von seinen Anfragen bei der vorletzten Sitzung haben nämlich mehrere Gemeindevorstandsmitglieder die Sitzung verlassen). Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung auf der nächsten GV-Sitzung (voraussichtlich am 5.9.2016) erfolge:

Anfrage an Gemeinderat Dr. Markus Fink: 

In einer Anfrage an GR Dr. Markus Fink habe ich festgestellt, dass er in der GV-Sitzung am 4.4.2016 behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat GR Markus Fink darauf wahrheitswidrig geantwortet, es sei nicht richtig, dass er behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern erforderlich sei.

Warum sagt Rechtsanwalt Dr. Markus Fink wieder die Unwahrheit und warum gibt er nicht einfach zu, dass ihm ein Fehler passiert ist und entschuldigt sich dafür?

Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

 Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?

Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C) Wer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses hat 2015 oder 2016 einen entsprechenden Fortbildungskurs in Schlosshofen besucht?

D) Wurde die von mir bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 empfohlene Selbstanzeige beim Finanzamt wegen der zu wenig entrichteten Mehrwertsteuer bei der Vermietung der Gemeindewohnung an den Sohn des damaligen Bürgermeisters schon gemacht?

E) Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 meinen offenen Brief vom 3. Mai und die 2 Stellungnahmen der Fraktion „Bezauer Liste“ vom 4. und 13. Mai 2016 verlesen.

Am 16. Mai habe ich eine Stellungnahme dazu abgegeben, worin es u.a. heißt:

„Was Fraktionsobmann Hubert Graf da macht, finde ich auch ein sehr starkes Stück: Falls sich also herausstellen sollte, dass die von mir behaupteten “illegalen Machenschaften” bzw. laufenden “Verstöße gegen das Gemeindegesetz” doch stimmen sollten, kann es also nach seiner Meinung nur daran liegen, dass die Rechtsfragen von Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband offensichtlich nicht richtig abgeklärt worden sind!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dr. Müller – bei richtiger und vollständiger Information durch Bürgermeister Gerhard Steurer! – jene Rechtsmeinungen vertreten hat, die der Bürgermeister der Gemeindevertretung in der laufenden Periode zur Kenntnis gebracht hat und die ich als “illegale Machenschaften” oder auch als “Winkelzüge” des Bürgermeisters bezeichne.
Außerdem zeigt es nicht von besonders viel Kenntnis der Gesetzesmaterie, wenn sich Bürgermeister und Verwaltung einer Marktgemeinde laufend an den Gemeindeverband um Hilfe wenden müssen.
Ich habe es bereits mehrmals gesagt: Die Änderung bei den Mitgliedern eines Ausschusses durch eine Fraktion ist normalerweise eine Angelegenheit von 3 Minuten. In der Marktgemeinde Bezau reichen 3 GV-Sitzungen nicht aus, um einen Wechsel bei einem Mitglied im Prüfungsausschuss zu beschließen.“

Meine Frage dazu: Warum hat der Bürgermeister diese Stellungnahme bei der GV-Sitzung am 23. Mai nicht auch verlesen?

F) Hat die Fraktion „Bezauer Liste“ für ihre Fraktionssitzungen im Sicherheitszentrum die Raummiete für das Jahr 2015 bereits bezahlt?

Wenn ja, für welche Termine der Fraktionssitzungen? Wenn nein, bis wann gedenkt die Bürgermeister-Fraktion „Bezauer Liste“ ihre Schulden für die Raummiete zu bezahlen?

G) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:

„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstanden Kosten für dieses Projekt in Euro?

H) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:

„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“

Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

I) Im Dezember habe ich im Umweltamt den „Bezauer Busfahrplan“ erstellt und auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Nun wurde diese sehr informative Seite auf der Gemeinde-Homepage leider gelöscht und im witus-Büro wird seit kurzem ein neuer Busfahrplan ausgegeben. Dieser wurde zwar großteils von meinem im Dezember erstellten Fahrplan abkopiert, enthält aber trotzdem viele Dutzende Fehler und ist somit praktisch unbrauchbar.

Wer ist dafür verantwortlich, wer hat den Auftrag zur Erstellung dieses Fahrplanes erteilt und wer kommt für den Schaden auf?

J) In einer Anfrage habe ich bezüglich eines gesetzwidrigen Ordnungsrufes durch den Bürgermeister diesen gefragt, warum er in der Zeit vom 01.02. bis 04.04.2016 nicht in der Lage war abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister nur wie folgt geantwortet:
Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.“

In der vom Bürgermeister angeführten Gesetzesstelle steht aber nichts von einem Ordnungsruf.

Meine Frage daher an den Bürgermeister: Hat er vielleicht eine alte Ausgabe des Gemeindegesetzes oder versteht er den Gesetzestext nicht?

K) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

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Kurzbericht von der 13. GV-Sitzung am 23.5.2016

(von Gottfried Winkel)

Aktualisiert mit den Anfragebeantwortungen von GR Markus Fink und Bgm. Gerhard Steurer an Gottfried Winkel – siehe unten – am 3.7.2016

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Nach Eröffnung und Begrüßung durch Bürgermeister Gerhard Steurer schlägt Gottfried Winkel vor (kein Antrag), die Behandlung des Antrages der „Bezaubernden Demokraten“ von der letzten GV-Sitzung zur Nachbesetzung des Prüfungsausschusses auf die Tagesordnung zu nehmen, da die Fraktion im Prüfungsausschuss nicht mehr vertreten ist.

Der Bürgermeister erklärt, die Fraktion sei im Prüfungsausschuss doch vertreten (dazu gebe es Auffassungsunterschiede) und das habe auf der Tagesordnung nichts verloren, weil dieser Punkt bei der Bezirkshauptmannschaft anhängig sei.

2. Projekt „Bezau Ortskernbetrachtung“ – Zwischenbericht der Bürogemeinschaft BDMK

DI Markus Berchtold-Domig und DI Thomas Mennel erstatten einen Zwischenbericht, besonders über die Situation bei den Gebäuden Gemeindeamt/Kindergarten (HNr. 375) und Volksschule (daneben auch noch die ehemalige „Krone“ und das Vinzenzheim).

Nach derzeitigem Planungsstand schlagen sie einen Neubau für die Volksschule (mit Turnhalle) und den Kindergarten am bisherigen Standort des Gemeindeamtes (Kindergarten) vor und die Übersiedlung des Gemeindeamtes in das Gebäude der derzeitigen Volksschule (Platz 45).

3. Rechnungsabschluss 2015 der Marktgemeinde Bezau – Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister berichtet, dass der RA 2015 und der Prüfbericht des Prüfungsausschusses allen Gemeindevertretern übermittelt wurden.

Gottfried Winkel macht folgende Feststellungen zum RA:

– Ausflug eines Teiles der Gemeindevertretung nach Innsbruck: Kosten von mehr als 8.000 Euro (ohne Deckung im Budget)

– Konstituierende Sitzung: Ausgaben von weit mehr als 3.000 Euro – das sind keine Wahlkosten (wie gebucht) und es gab auch keine Deckung im Voranschlag (es liegt auch kein Beschuss des Gemeindevorstandes vor)

– Gutschein für Anna Franz: es ist kein Verwendungszweck angeführt und kein vielgepriesener witus-Gutschein, sondern vom Geschäft der Schwägerin des Bürgermeisters

– Dorfabend am 3.6.: Kosten von rund 4.000 Euro – viel Steuergeld für diesen Zweck und es liegt auch kein Beschluss des dafür zuständigen Gemeindevorstandes vor

– Klausur der GV in der Sonne in Mellau: Kosten rund 4.000 Euro – ebenfalls keine Bedeckung im Voranschlag

– Miete Sicherheitszentrum: Keine Zahlungen für die Fraktionssitzungen der “Bezauer Liste” ersichtlich (der Bürgermeister sagt zu mir, ob ich ihm sagen könne, wann seine Fraktion im Sicherheitszentrum Sitzungen abgehalten hätte, die hätten nämlich im Gemeindeamt stattgefunden! Ich sagte, wenn er behaupten würde, es hätten keine Fraktionssitzungen der „Bezauer Liste“ im Sicherheitszentrum stattgefunden, würde er lügen!)

– Postwurf zur GV-Wahl durch den damaligen Bürgermeister für die „Bezauer Liste“: bezahlt von der Gemeinde, obwohl dies Wahlwerbung war für die „Bezauer Liste“

– Fahrtkosten: Trotz einer Anordnung von Bürgermeisterin Anna Franz, dass bei Dienstreisen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen sind und trotz Gratis-Maximokarte fuhren in den letzten Jahre alle Dienstnehmer (incl. Bürgermeister) mit dem privaten PKW – ausgenommen ein Mitarbeiter, der innerhalb von 6 Jahren 60 mal die Gratis-Maximokarte für Dienstfahrten verwendet hat.

– Vergabe eines Auftrages (Re. Betrag 32.686 Euro) für die Hauptschule an einen Bezauer Tischler ohne Beschluss der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister (zuständig für eine Vergabe nur bis zu rund 2.900 Euro!)

– Kauf ehemalige „Krone“ um insgesamt 510.000 Euro (300.000 für Gebäude ehemalige “Krone” und 210.000 für die Grundstücke) – 108.000 Euro für Firma “firm” – zusammen 618.000 ohne Bedeckung durch Voranschlag (gesetzwidrig)

– Pachtzins für Gemeindegrundstücke: lt. Bgm. Fröwis hat ein Sachverständiger ein Gutachten gemacht – es werden jedoch ganz unterschiedliche Pachtzinse berechnet (fast gleiche Beträge für ein Vielfaches an Fläche) – Gottfried Winkel schlägt vor, dass sich der Finanzausschuss damit befasst

– Mietzins Wohnung Gemeindeamt: 2015 Mietzins rund 477 Euro – Laut Aufstellung des Landes-Rechnungshofes betrug die verrechnete Miete aber 2014 bereits 681 Euro. Es wurde somit in den Jahren zumindest ab 2007 zu wenig Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt. G. Winkel empfiehlt eine Selbstanzeige durch die Gemeinde. Auch das soll vom Finanzausschuss geprüft werden.

– für einen angeblichen Gde. Bediensteten, der bei der Gebietskrankenkasse angeblich nicht angemeldet war (5 Jahre lang?), wurde eine freiwillige Zahlung von 3.000 Euro durch den Gemeindevorstand bewilligt. Auch dieser Fall sollte durch den Finanzausschuss geklärt werden.

Der Rechnungsabschluss 2015 schließt mit Einnahmen und Ausgaben von je 6.633.300,- Euro ab. Darin enthalten ist die Zuführung eines Betrages von 209.779,28 an die Haushaltsrücklage.

Der Schuldenstand (Darlehen) der Gemeinde (ohne GIG) beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 3.036.054,- Euro.

Der Obmann des Prüfungsausschusses, Helmut Kumpusch, berichtet von der Prüfung des RA 2015 am 27.4.2016. Der Prüfbericht liegt dem Rechnungsabschluss bei und wird nicht verlesen.

Der Bürgermeister teilt mit, dass Gottfried Winkel 4 Tage lang im Gemeindeamt geprüft habe und für ihn extra die Konten ausgedruckt werden mussten. Er werde daher vorschlagen, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass „diese Listen“ (gemeint Konten!) für diesen Zweck nicht mehr ausgedruckt werden!!

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die Konten für die Prüfung auszudrucken sind (auch für das Archiv). Zum Prüfbericht stellt er fest, dass dieser keine einzige Zahl enthalte. So etwas habe er in seiner langen Zeit als Gemeindevertreter noch nie gesehen. Eine solche Prüfung sei eine Farce. Er bemängelt auch, dass der Prüfungsausschuss die Prüfung ohne ausgedruckte Konten durchgeführt hat und kaum Belege angeschaut hat. Er bemängelt weiters, dass bei dieser Sitzung auch Ersatzmitglieder anwesend waren (obwohl von den Mitgliedern niemand gefehlt hat), was gesetzwidrig ist.

Der Bürgermeister behauptet, „wir“ hätten beschlossen, dass zu den Ausschusssitzungen auch die Ersatzmitglieder eingeladen werden. Gottfried Winkel hält dazu fest, dass die Gemeindevertretung das nicht beschlossen hat (vielleicht die „Bezauer Liste“).

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2015 zu genehmigen und den Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber zu entlasten.

Der Antrag wird mit 17:1 Stimme (Gottfried Winkel) angenommen.

4. Rechnungsabschluss 2014 der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG – Beratung und Beschlussfassung

Der Rechnungsabschluss liegt allen Gemeindevertretern vor. Der Bürgermeister berichtet, dass es sich bei der Behandlung des Jahresabschlusses der GIG durch den Prüfungsausschuss am 30.11.2015 um keine Rechnungsprüfung gehandelt habe. Eine solche sei nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten der GIG belaufen sich zum 31.12.2014 auf 6.985.822,- Euro.

Gottfried Winkel stellt fest, dass beim Beschluss für den Bau des Sicherheitszentrums bei der GV-Sitzung am 4.6.2012 der Bürgermeister von Baukosten in Höhe von 3 Mio. Euro berichtet habe und nun nach Fertigstellung mit Gesamtkosten von voraussichtlich 5,7 Mio. zu rechnen sei. Er schlägt daher eine Prüfung durch den Landesrechnungshof vor.

Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass das nicht stimmt. Laut Beschluss der GV vom 9.7.2012 (4 Wochen später) hat die Gemeindevertretung den Bau des Sicherheitszentrums mit Kosten in Höhe von rund 4.621.000,- Euro beschlossen (mit der Stimme von G. Winkel).

Der Rechnungsabschluss 2014 wird von der Gemeindevertretung (ohne Rechnungsprüfung!) mit 17:1 Stimme (Gottfried Winkel) genehmigt.

5. Berichte des Bürgermeisters

6. Anfragenbeantwortung der 12. Sitzung der Gemeindevertretung

Die folgenden Anfragen wurden von Dr. Markus Fink bzw. Bürgermeister Gerhard Steurer beantwortet. Auf Grund anhängiger Verfahren werden die Antworten dazu hier erst nach Vorliegen der Niederschrift der 13. GV-Sitzung veröffentlicht – siehe unten!

Anfragen gem. § 38 Gemeindegesetz von Gottfried Winkel:

1. Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.
Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.

Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

Markus Fink: Es ist nicht richtig, dass ich wiederholt behauptet hätte, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von drei Gemeindevertretern erforderlich ist. Ich habe lediglich auf folgende Bestimmungen des Gemeindegesetzes verwiesen: Gemäß § 41 Abs 1 GG wird grundsätzlich die Tagesordnung einer Gemeindevertretungssitzung vom Bgm festgesetzt. Gemäß § 41 Abs 2 GG hat der Bgm einen in den Wirkungsbereich der Gemeindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten GV-Sitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens drei Gemeindevertretern spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Von dieser allgemeinen Regelung, auf die ich mich bezogen habe, gibt es dann eine Ausnahme, wenn ein Fall des § 31 GG vorliegt. Gem. § 31 Abs 3 iVm § 31 Abs 2 GG bedarf die Abberufung eines Ausschussmitgliedes grundsätzlich eines schriftlichen Antrages eines Drittels der Gemeindevertreter. Nur dann, wenn das Ausschussmitglied aufgrund von Wahlvorschlägen entsandt worden ist, kann ein Antrag auf Abberufung von der Mehrheit der der Faktion angehörigen Gemeindevertreter gestellt werden.

Letztere Voraussetzung lag nur hinsichtlich Anja Natter nicht aber auch hinsichtlich Helmut Kumpusch vor. Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ haben aber die Abberufung von Anja Natter und Helmut Kumpusch beantragt.

Helmut Kumpusch wurde ordnungsgemäß von der Gemeindevertretung bestellt und kann daher nur von dieser und zwar nur über Antrag eines Drittels der Gemeindevertreter abberufen werden. Auch das Vorschlagsrecht gem. § 52 GG ist bereits konsumiert bzw. gilt die Nichterstattung eines gesetzmäßigen Vorschlages durch die Fraktion der „Bezaubernden Demokraten“ als Verzicht. Der Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 04.04.2016 war somit nicht gesetzeskonform. Es steht der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ selbstverständlich frei, Eingaben an den Bgm zu verfassen. Bei schriftlichen Anträgen zur TO, die nicht unter die genannten Ausnahmebestimmungen fallen, sind allerdings grundsätzlich die Unterschriften von drei Gemeindevertretern erforderlich.

2. Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass sich kein Landwirt als Pächter für das Gemeindegrundstück in Ellenbogen interessiert habe, das jetzt als Ackerfläche an die Gartenfreunde Bezau-Reuthe verpachtet wurde.
Wo und wann war die beabsichtigte Verpachtung dieses landwirtschaftlichen Grundstückes öffentlich kundgemacht worden?

Bürgermeister: Ich denke jeder Landwirt in Bezau wusste über die Pachtmöglichkeit Bescheid. Nachdem bis zum Frühjahr kein Bedarf angemeldet wurde, wurde das Grundstück mit Beschluss des Vorstandes vom 2. März 2016 an die Gartenfreunde zum Zwecke der Landwirtschaft verpachtet. Nunmehr erfreuen sich über 20 Personen und Familien über die Möglichkeit eigene Lebensmittel auf dem Acker anzubauen, was die Entscheidung klar rechtfertigt.

B) Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain 2013 von Helene Gmeiner im Weiler Ach ein Grundstück um rund 6.000 Euro gekauft, das dieser gar nicht gehört hat?

Bürgermeister: Dies wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung am 7.10. 2013 behandelt, somit werde er die Anfrage in der nächsten nicht-öffentlichen Sitzung beantworten.

C) Bei der 11. GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bgm. gesagt, dass es in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Februar 2016 die Sitzung störende, unzulässige und in der Ausdrucksweise unangebrachte Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft, namentlich von Frau Hilde Winkel, gegeben habe, erteilt ihr gemäß § 48 Punkt 5 GG einen Ordnungsruf und ermahnt Frau Winkel, die Sitzungen nicht zu stören.

Erstens gibt es für Zuhörer keinen Ordnungsruf – sondern nur für Gemeindevertreter – und zweitens gibt es einen Ordnungsruf nicht nach § 48 Punkt 5, sondern gem. § 48 Abs. 2 Gemeindegesetz.

Warum hat der Bürgermeister 2 Monate gebraucht, um eine Störung zu bemerken, die er bei der Sitzung offensichtlich nicht bemerkt hat?
Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglieder der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?
Warum war der Bürgermeister in der Zeit vom 1.2. bis 4.4.2016 nicht in der Lage abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

Bürgermeister: Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.

D) Bereits mehrmals habe ich bei den letzten GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?

Bürgermeister: Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.

E) Bei der letzten GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister die Behandlung von 2 Tagesordnungspunkten, für die nicht die Gemeindevertretung zuständig ist, damit begründet, dass er für mehr Transparenz sei.
Bei der gleichen GV-Sitzung hat der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand fast jede Woche und oft bis spät in die Nacht tage.
Laut den unserer Fraktion vorliegenden Protokollen des Gemeindevorstandes findet jedoch durchschnittlich jeden Monat nur 1 Sitzung des Gemeindevorstandes statt (bis zum 2. März 2016 insgesamt 12 Sitzungen).
Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau
Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“
Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Warum gibt es von den anderen, fast wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Gemeindevorstandes keine Protokolle und was soll an diesen Kurz-Protokollen wirklich transparent sein?

Bürgermeister: Der Gemeindevorstand mache offizielle Sitzungen bei der Notwendigkeit von Beschlussfassungen. Der Vorstand habe es sich aber auch zur Aufgabe gemacht, wöchentlich Besprechungen durchzuführen, um die vielfältigen Aufgaben einer Gemeinde und auch des Gemeindevorstandes bestmöglichst für die Gemeinde erfüllen zu können.

F) Wer hat dem Bürgermeister die Lüge von der angeblichen Anzeige des Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt?
Wurde – wie vom Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen – geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Bürgermeister: Von einer Lüge sei ihm nichts bekannt. Aus den ihm vorliegenden Unterlagen habe es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben. Der Vorsitzende verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Wer nun Anzeige erstattet habe – möglicherweise der unbekannte Dritte – sei dahingestellt. Tatsache sei, dass auf der Homepage von Gottfried und Hilde Winkel eine Hetzkampagne gegen Georg Fröwis und seine Familie zugelassen und auch geschürt wurde.

7. Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 02.05.2016

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge:

A) Beim TOP 3. heißt es u.a.:

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gemäß § 31 Abs. 3 GG den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Der Antrag wird mit 16:2 (Gottfried Winkel, Anja Natter) Stimmen abgelehnt.
Die Gegenstimmen sind ungültig, daher ist Anja Natter mit 2 Stimmen abberufen.“

Richtig hat es zu lauten:

 „Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gemäß § 31 Abs. 3 GG den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Der Antrag wird mit 2:16 Stimmen (Gottfried Winkel, Anja Natter) angenommen (die 16 Gegenstimmen der „Bezauer Liste“ sind ungültig).“


Der Antrag wird mit 15:3 Stimmen (Erich Reiner, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

B) Beim TOP. 11. (Genehmigung der Niederschrift) heißt es u.a.:

„Gottfried Winkel stellt gem. § 38 GG folgende Anfragen:

(d)in Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 01.02.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen Gemeindevertretungsperioden Ausschusssitzungen privat abgehalten wurden. Bei welchen Ausschüssen und wann haben Privatsitzungen stattgefunden?

Richtig hat es zu lauten:

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.

Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

C) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Gottfried Winkel stellt folgende Anfragen gem. § 38 GG:

Anfrage an Gemeinderat Markus Fink: Fink habe in der Sitzung am  04.04.2016 wiederholt behauptet, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 GG falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?

Richtig hat es zu lauten:

Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.

Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.

Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

D) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung, Stefan Meusburger, nicht auch ein solcher gesetzwidriger Ordnungsruf erteilt?

Richtig hat es zu lauten:

Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglied der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

E) Beim TOP. 12.6 (Allfälliges) heißt es u.a.:

Die Protokolle seien zudem meistens so „nichtssagend“ verfasst, dass hierbei nicht von Transparenz gesprochen werden könne. Winkel nennt hierzu 3 Beispiele.

Richtig hat es zu lauten:

Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau    

Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“

Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Der Bürgermeister ist der Meinung, dass ich das (diese 3 Beispiele) auf einer öffentlichen GV-Sitzung nicht sagen darf (von wegen Transparenz … da beißt sich die Katze in den Schwanz).

Der Antrag wird mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.

8. Allfälliges

Anfrage von Gottfried Winkel:

Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass bei einer Grundzusammenlegung generell keine Beschlussfassung durch die Gemeinde notwendig sei.

Bei der GV-Sitzung am 27.4.2015 stand jedoch folgender Punkt auf der Tagesordnung:
8. Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain
a) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Kaufmann Margaretha für abgetretene Flächen (53 m²) am Grebenweg
b) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Fröwis Hansjakob (316 m²)
c) Abtausch Marktgemeinde Bezau mit Meusburger Gottlieb (862 m²)

Da sich im Zusammenlegungsverfahren Ach/Pelzrain weitere Fragen ergeben haben, beantragt Bgm. Gerhard Steurer diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Der unter 8. a) angeführte Abtausch wurde von der GV am 6.7.2015 genehmigt.

Warum wurde bisher über die Punkte b) und c) nicht beraten und beschlossen?

Der Bürgermeister erklärt, die Anfrage bei der nächsten GV-Sitzung zu beantworten.

Gottfried Winkel fragt den Bürgermeister, ob es nicht möglich wäre, wenigstens für die nächsten 2 GV-Sitzungen die Termine bekanntzugeben.

Der Bürgermeister sagt, das sei definitiv nicht möglich, weil er nicht sagen kann, was anfällt.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass das uneffektiv sei, dass ein Bürgermeister nicht fähig sei – so wie in anderen Gemeinden – wenigstens für 2 Sitzungen Termine zu planen.

Der Bürgermeister (nicht der Fraktionsobmann Hubert Graf) verliest sowohl den „Offenen Brief“ von Gottfried Winkel vom 3.5.2016 als auch die beiden Briefe dazu des Fraktionsobmannes der „Bezauer Liste“ vom 4.5. bzw. 13.5.2016.

Dazu sagt G. Winkel zum Bürgermeister, dass gut informierte Bezauer alles, was er eben vorgelesen habe, auf seiner Homepage bereits längst gelesen haben und es daher keinen Neuigkeitswert mehr hat.

Antworten dazu: „… kein Mensch hat das gelesen“ oder „Da schauen wir doch gar nicht hinein …“

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Kurzbericht von der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, die TOP 9. und 10. nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Gottfried Winkel stellt fest, dass es im TOP. 3. Statt „Antrag“ … „Anträge …“ heißen muss, da insgesamt 5 Anträge vorliegen. Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass es sich nur um 1 Antrag handle, weil die anderen Anträge lt. Gemeindegesetz nicht gesetzeskonform und nicht zulässig seien!

2. Beratung und Beschlussfassung Zusammensetzung PrüfungsausschussDer Bürgermeister sagt, wir (damit meint er die „Bezauer Liste“) haben im guten Glauben auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den „Bezaubernden Demokraten“ für den Prüfungsausschuss 6 Mitglieder beschlossen.Auf Grund des destruktiven und zuweilen unhaltbaren Verhaltens von Gottfried Winkel in der Gemeindevertretung habe die „Bezauer Liste“ nun dieses freiwillige Zugeständnis revidiert. Somit sei beim Austreten eines Mitgliedes aus dem Prüfungsausschuss dieser auf 5 Mitglieder zu reduzieren und es erfolge keine Nachbesetzung!

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Prüfungsausschuss beim Ausscheiden eines Mitgliedes von 6 auf 5 Mitglieder reduziert wird.
Er behauptet, die „Bezaubernden Demokraten“ hätten derzeit 2 Mitglieder im Prüfungsausschuss: Helmut Kumpusch und Anja Natter.

Dieser Antrag wird mit 16 zu 2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) angenommen.

3. Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 6. April 2016 Prüfungsausschuss

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ hat am 6.4.2016 die folgenden 5 Anträge eingebracht:
a) GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen
b) GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
c) Bestellung von GV Gottfried Winkel als Mitglied des Prüfungsausschusses
d) die Abberufung von GV Helmut Kumpusch als Obmann des Prüfungsausschusses
e) Vorschlag GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses

Der Bürgermeister behauptet, dass Helmut Kumpusch am 5.10.2015 NICHT durch Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei. Das ist die Unwahrheit! Zur Erinnerung dazu:

– Bei der GV-Sitzung am 5.10. wird Helmut Kumpusch auf Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied des Prüfungsausschusses abberufen.

– Bei der gleichen Sitzung gibt es einen Antrag der „Bezauer Liste“ – Auszug aus der Niederschrift:
„Die Fraktion „Bezauer Liste“ kann Helmut Kumpusch in die Ausschüsse wählen, vorausgesetzt ein Mitglied der BM-Fraktion scheidet aus diesem aus, verzichtet zugunsten von Helmut Kumpusch, oder die Anzahl der Ausschussmitglieder wird erhöht. ….
Ebenso stellt der Vorsitzende den Antrag, die Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung jeweils um 1 Mitglied zu erhöhen, um den ursprünglichen Mitgliederstand wiederherzustellen – dies unter Vorbehalt, dass Helmut Kumpusch erneut in die Ausschüsse gewählt wird.

– Auszug aus meinem Kurzbericht von der GV-Sitzung am 5.10.2015:

Neubestellung von Ausschüssen

– a) Antrag der „Bezaubernden Demokraten“: Die erforderliche Nachbesetzung der Ausschüsse durch die Abberufung von Helmut Kumpusch wird mit 2 Stimmen genehmigt (16 ungültige Stimmen der „Bezauer Liste“)

– b) Antrag der „Bezauer Liste“: Diese beantragt die Nachbesetzung von Helmut Kumpusch in jene Ausschüsse, aus denen er abberufen wurde (einstimmig genehmigt!).

Dieser Antrag wurde übrigens erst auf der eine Stunde vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der „Bezauer Liste“ gestellt (und sogar noch mit dem Eingangsstempel vom 5. Oktober versehen!), obwohl er vom Bürgermeister bereits am 30. September auf die Tagesordnung gesetzt wurde!!

Trotz dieses eindeutigen Sachverhaltes bestreitet der Bürgermeister nach wie vor, dass Helmut Kumpusch durch Wahlvorschlag der Fraktion „Bezauer Liste“ in den Prüfungsausschuss gewählt worden ist! Er weigert sich im Laufe der Sitzung sogar, den Wahlvorschlag vorzulegen, worauf ihm Gottfried Winkel zum wiederholten Male „illegale Machenschaften“ vorwirft. Der Bürgermeister meint dazu, Gottfried Winkel habe ein eigenes Rechtsempfinden, was das Gemeindegesetz betreffe – möglicherweise zusammen mit dem Landesvolksanwalt.

Der Antrag, Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss abzuberufen, wird mit 2 zu 16 (ungültigen) Stimmen der „Bezauer Liste“, angenommen.

Über die anderen 4 Anträge lässt der Bürgermeister nicht abstimmen, weil diese Anträge lt. Bgm. unzulässig und daher abzulehnen seien!

4. Antrag auf Umwidmung GST-Nr. 638/2 Metzler Max und Beatrix

Dieser Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche von 20 m² von Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohngebiet wird einstimmig genehmigt.

5. Beratung und Beschlussfassung Haftung GIG für Kredit – Polizeiräumlichkeiten

Für die Finanzierung der Räumlichkeiten wurde von der GIG ein Kredit in Höhe von 615.000 Euro bei der Raiba Bezau aufgenommen, da lt. Bgm. die „Vorsteuergeschichte“ (Finanzamt) noch laufe. DI Erich Reiner hat in einem Mail an den Gemeindevorstand und Finanzausschuss vorgeschlagen, diese Finanzierung außerhalb der GIG durchzuführen.

Gottfried Winkel stellt fest, dass der Gemeindevertretung für das Jahr 2014 (auch 2015) von der GIG noch kein Abschluss vorliege.

Die beantragte Haftung wird einstimmig beschlossen.

6. Projektvorstellung „engagiert sein“

Der erforderliche Beschluss wurde bereits vom Gemeindevorstand gefasst. Für die Gemeinde Bezau entstehen jährliche Kosten von 3.200 Euro.

7. Berichte

Der Bürgermeister und die Obleute von Ausschüssen berichten über Versammlungen, Sitzungen und Besprechungen

8. Anfragenbeantwortung der 11. Sitzung der Gemeindevertretung

Der Bürgermeister beantwortet die nachstehenden Anfragen von Gottfried Winkel von der letzten GV-Sitzung wie folgt:

A) Laut Beschluss an der Amtstafel des BG Bezau ist die „Grundzusammenlegung Mösle“ abgeschlossen. Warum gibt es dazu bisher keinen Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung?

Antwort des Bgm.: Laut Herrn Stemer von der AGRAR sei dafür kein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

B) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“?

Antwort: So hoch, wie bei der 28. GV-Sitzung am 8.7.2013 beschlossen!
(Anmerkung: das sind 56.250 Euro + MwSt.)

C) Welcher juristische Berater hat dem Bürgermeister die falschen gesetzlichen Auskünfte für die GV-Sitzung am 1.2.2016 gegeben?

Antwort: Er habe keine falschen Auskünfte bekommen, diese entsprächen alle dem Gemeindegesetz!

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

Antwort: Es haben keine privaten Sitzungen stattgefunden!

E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.

„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?

Antwort: Er habe dem Volksanwalt bereits mit Schreiben vom 14.3.2016 geantwortet.

F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?

Antwort: Laut Auskunft des Gemeindeblattes gebe es nur eine Gemeinde im ganzen Bezirk, die eine solche Kundmachung mache. Das Gemeindeblatt ersuche, dies auch aus Platzgründen zu unterlassen!

9. Beratung und Beschlussfassung Neuvertrag zur Sammlung von Bio- und Restabfall – Kündigung Altvertrag

Die Kündigung des Altvertrages mit der Fa. Ennemoser per 1.1.2017 erfolgt einstimmig.

10. Resolution des Gemeindeverbandes zur Registrierkassenpflicht

Der Resolution des Gemeindeverbandes (betrifft Vereine und freiw. Feuerwehren) an die Bundesregierung wird einstimmig zugestimmt.

11. Genehmigung der Niederschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung

Anja Natter bemängelt, dass in der Niederschrift nicht angeführt ist, zu welchem Zeitpunkt einige Gemeindevertreter die GV-Sitzung ohne Wortmeldung (unangekündigt) vorzeitig verlassen haben.
Der Bürgermeister stellt fest, dass unter „Allfälliges“ Gemeindevertreter die Sitzung verlassen können!

Der Antrag von Anja Natter wird von den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ mit 2 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

TO-Punkt 9.5, Punkt D bis F hat richtig zu lauten:

Gottfried Winkel stellt gem. § 38 Gemeindegesetz folgende Anfragen:

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.

„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?

F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?

Auch dieser Antrag wird (natürlich) von den GV der „Bezauer Liste“ mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.

12. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über das Schreiben der BH Bregenz vom 25.4.2016 bezüglich des Kulturausschusses – siehe „Aufsichtsbeschwerden“ – 6. Beitrag

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass die Aufsichtsbehörde auf die zwei wesentlichen Punkte mit keinem einzigen Wort eingegangen ist (Beschimpfung durch Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 und Kooptierung von 2 Ausschussmitgliedern – keine Sachverständigen!).

Anfragen gem. § 38 Gemeindegesetz von Gottfried Winkel:

1. Anfrage an GR Dr. Markus Fink:

Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat Dr. Markus Fink wiederholt behauptet, für die Neubestellung eines Ausschuss-Mitgliedes sei die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig.
Das ist falsch: Gem. § 56 Abs. 2 GG ist dafür die Mehrheit der der Fraktion angehörenden Gemeindevertreter erforderlich.
Warum behauptet Rechtsanwalt Dr. Markus Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern?

2. Anfragen an den Bürgermeister:

A) Bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass sich kein Landwirt als Pächter für das Gemeindegrundstück in Ellenbogen interessiert habe, das jetzt als Ackerfläche an die Gartenfreunde Bezau-Reuthe verpachtet wurde.
Wo und wann war die beabsichtigte Verpachtung dieses landwirtschaftlichen Grundstückes öffentlich kundgemacht worden?

B) Warum hat die Marktgemeinde Bezau für die Grundzusammenlegung am Pelzrain 2013 von Helene Gmeiner im Weiler Ach ein Grundstück um rund 6.000 Euro gekauft, das dieser gar nicht gehört hat?

C) Bei der 11. GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bgm. gesagt, dass es in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 1. Februar 2016 die Sitzung störende, unzulässige und in der Ausdrucksweise unangebrachte Zwischenrufe aus der Zuhörerschaft, namentlich von Frau Hilde Winkel, gegeben habe, erteilt ihr gemäß § 48 Punkt 5 GG einen Ordnungsruf und ermahnt Frau Winkel, die Sitzungen nicht zu stören.

Erstens gibt es für Zuhörer keinen Ordnungsruf – sondern nur für Gemeindevertreter – und zweitens gibt es einen Ordnungsruf nicht nach § 48 Punkt 5, sondern gem. § 48 Abs. 2 Gemeindegesetz.

Warum hat der Bürgermeister 2 Monate gebraucht, um eine Störung zu bemerken, die er bei der Sitzung offensichtlich nicht bemerkt hat?
Warum wurde dem eigentlichen Verursacher (Zwischenrufer) der angeblichen Störung bei der GV-Sitzung – Stefan Meusburger, Ersatzmitglied der „Bezauer Liste“ – nicht auch ein solcher gesetzwidriger „Ordnungsruf“ erteilt?
Warum war der Bürgermeister in der Zeit vom 1.2. bis 4.4.2016 nicht in der Lage abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?

D) Bereits mehrmals habe ich bei den letzten GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?

E) Bei der letzten GV-Sitzung am 4.4.2016 hat der Bürgermeister die Behandlung von 2 Tagesordnungspunkten, für die nicht die Gemeindevertretung zuständig ist, damit begründet, dass er für mehr Transparenz sei.
Bei der gleichen GV-Sitzung hat der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, mitgeteilt, dass der Gemeindevorstand fast jede Woche und oft bis spät in die Nacht tage.
Laut den unserer Fraktion vorliegenden Protokollen des Gemeindevorstandes findet jedoch durchschnittlich jeden Monat nur 1 Sitzung des Gemeindevorstandes statt (bis zum 2. März 2016 insgesamt 12 Sitzungen).
Diese Protokolle sind zudem meistens so nichtssagend abgefasst, dass überhaupt nicht von Transparenz gesprochen werden kann.

3 Beispiele dazu:

Ansuchen um finanzielle Unterstützung der Bürgermusik Bezau
Das Ansuchen wird einstimmig befürwortet.

Ansuchen um finanzielle Unterstützung des Filmprojekts „Frauen gegen Hitler“
Das Ansuchen wird unter der Voraussetzung, dass der Film auch in Bezau gratis gezeigt wird, einstimmig genehmigt.

Engagiert sein – Beratung und Beschlussfassung
Wird einstimmig beschlossen;

Warum gibt es von den anderen, fast wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Gemeindevorstandes keine Protokolle und was soll an diesen Kurz-Protokollen wirklich transparent sein?

F) Wer hat dem Bürgermeister die Lüge von der angeblichen Anzeige des Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt?
Wurde – wie vom Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen – geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?

Dazu sagt der Bürgermeister, dass die Beantwortung dieser Anfragen auf der nächsten GV-Sitzung erfolgen werde.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich am 23. Mai stattfinden werde. Anja Natter ersucht den Bürgermeister, die Einladung nicht immer erst in letzter Minute zu schicken, sondern etwas früher. Der Bgm. meint dazu, da sei nicht einfach, weil immer wieder kurzfristig etwas komme, das auf die Tagesordnung sollte.

Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass auch in kleineren Gemeinden die Sitzungstermine länger im Voraus festgesetzt werden. Außerdem kommen in Bezau trotz Einladung in letzter Minute immer wieder nachträglich Punkte auf die Tagesordnung – so wie auch heute 2 zusätzliche Punkte!

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Kurzbericht von der 11. GV-Sitzung am 4.4.2016

von Gottfried Winkel

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gleich zu Beginn der Sitzung macht sich Bgm. Gerhard Steurer selbst lächerlich („… muss ich ein Versäumnis der letzten Sitzung nachholen“), indem er der auch heute anwesenden Sitzungszuhörerin Hilde Winkel für ihr Verhalten (Zwischenruf) bei der letzten GV-Sitzung gem. § 48 Punkt (sic!) 5 einen Ordnungsruf erteilt, den es jedoch laut Gemeindegesetz für Zuhörerinnen gar nicht gibt! Hildegard Winkel bedankt sich dafür.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung: 

„Nachdem über den Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ vom 1.2.2016 innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 4-Wochen-Frist bis zum 29.2.2016 illegalerweise nicht entschieden wurde, stelle ich folgenden Antrag für einen weiteren Punkt zur heutigen Tagesordnung:

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter und GV Helmut Kumpusch als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.

Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.

Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.

Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“

Unter Anwendung aller bereits bisher bekannten „illegalen Machenschaften“ (u.a. Bgm. Steurer: „Helmut Kumpusch sei von der Gemeindevertretung in den Ausschuss gewählt worden“ – nicht auf Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“! Rechtsanwalt Dr. Markus Fink: „Für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes brauche es 3 Gemeindevertreter“ – das ist falsch, was Gottfried Winkel als Unwahrheit bzw. Lüge bezeichnet, weil es tatsächlich nur die Unterschriften der Mehrheit einer Fraktion braucht!) wird der Antrag von der „Bezauer Liste“ mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.

2. Beratung und Beschlussfassung – Gehölzpflegeplan und Geschiebebewirtschaftungskonzept Bregenzerach

Gehölzpflegeplan sowie Geschiebebewirtschaftungskonzept – dies ist im Bescheid  für das Bregenzerachprojekt in Bezau und Reuthe als Auflage enthalten. Kosten – Gehölzpflegeplan € 11.068.- netto  /  Geschiebebewirtschaftungskonzept € 28.124.- netto. Der Interessentenanteil der beiden Gemeinden beträgt je 7,5 % (2.939,40 Euro).

Gottfried Winkel weist darauf hin, dass für einen Beschluss in dieser Höhe die Gemeindevertretung nicht zuständig ist. Bgm. Gerhard Steurer meint, er sei für Transparenz und daher die Vorlage an die Gemeindevertretung.

Einstimmiger Beschluss.

3. Antrag auf Bauabstandsnachsicht Metzler Markus, GST-Nr. 3126

Auch für diesen Beschluss einer Bauabstandsnachsicht (Errichtung einer Frühstückspension mit 26 Betten und Tagescafé) ist lt. Bürgermeister nicht die Gemeindevertretung zuständig. Da es sich aber um ein problematisches Projekt handle, lege er es der Gemeindevertretung vor.

Die Zustimmung erfolgt mit 16 zu 2 Stimmen (Anja Natter und Gottfried Winkel).

4. Antrag auf Bauabstandsnachsicht Innauer Leopold, Neubau Landwirtschaftliches Gebäude Ellenbogen, GST-Nr. 1113, .229/1

Die Abstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße in Ellenbogen 185 wird einstimmig erteilt.

5. Bericht – Genehmigung Voranschlag 2016 durch Vlbg. Landesregierung

Die Landesregierung erhebt keine Einwendungen gegen den Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2016.

6. Berichte

Neben den üblichen Berichten des Bürgermeisters (Sitzungen usw.) gibt es Berichte von den verschiedenen Ausschüssen.

7. Anfragenbeantwortung der 10. Sitzung der Gemeindevertretung

– Der Bürgermeister berichtet über die Verpachtung des Gemeindegrundstückes in Ellenbogen durch den Gemeindevorstand an den Verein Gartenfreunde Bezau-Reuthe (Acker), da sich kein Landwirt gemeldet habe.

– Weiters berichtet er bzw. Johannes Batlogg über die Situation der Entwässerung beim Straßenneubau Obere-Halde (Bescheid der BH Bregenz)

– Außerdem teilt der Bgm. mit, dass er entgegen seiner Ankündigung vom 21.12.2015 keine Anzeige gegen Gottfried Winkel wegen Verletzung der Vertraulichkeit gemacht habe.

8. Genehmigung der Niederschrift  der 10. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkelt stellt fest, unter TOP. 9.17 heißt es:

„Gerhard Steurer informiert die Gemeindevertretung, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Georg Fröwis in allen Punkten eingestellt habe. In diesem Zusammenhang fordert der Bürgermeister GV Gottfried Winkel auf, sein am 15. März 2015 öffentlich gemachtes Versprechen, sich aufgrund des nichterreichten Wahlzieles aus der Gemeindepolitik zurückzuziehen, nachzukommen.“

Der 2. Satz mache nur dann Sinn, wenn auch der tatsächliche Zusammenhang angeführt wird: Der Bürgermeister hat auf der öffentlichen Sitzung die Lüge verbreitet, ich hätte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe gemacht. Anschließend hat er die Sitzung für beendet erklärt, obwohl ich mich zu Wort gemeldet habe und auf diese Unwahrheit hinweisen wollte.

Dazu stellt der Bürgermeister u.a. fest, dass der Schriftführer das Protokoll sehr gewissenhaft schreibe, immer Kopfhörer aufhabe und er könne sich nicht vorstellen, dass er das gesagt und er eine Lüge verbreitet habe. Der Bürgermeister sagt, man werde das prüfen.

Der Antrag von Gottfried Winkel wird mit 16 zu 2 Stimmen abgelehnt.

9. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über eine Aufsichtsbeschwerde von Gottfried Winkel und seine Anzeige gegen den Bürgermeister wegen Verletzung der Vertraulichkeit (Grundstücksgeschäft „Krone“).

Zum Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 6.3.2016 habe er am 14.3.2016 eine Stellungnahme abgegeben, wobei er zu den einzelnen Punkten nicht Stellung genommen habe, weil das Verfahren noch bei der Bezirkshauptmannschaft anhängig sei!

Der Volksanwalt habe sich ein Urteil gebildet, ohne ihn anzuhören, was sehr verwunderlich sei.

Der Fraktionsführer der „Bezauer Liste“, Hubert Graf (der außer dieser Wortmeldung bei der Sitzung nichts gesagt hat!), gratuliert dem Bürgermeister schon wieder für die straffe Sitzungsführung und die professionelle Vorbereitung. Er berichtet, dass der Gemeindevorstand jede Woche zusammensitze (bis spät in die Nacht – Protokolle gibt es allerdings von diesen wöchentlichen Sitzungen keine!). Außerdem spricht er dem Bürgermeister den größten Respekt für den schwierigen Umgang mit Gemeindevertreter Winkel aus, die Fraktion stehe voll hinter dem Bürgermeister.

Anfragen von Gottfried Winkel gem. § 38 Gemeindegesetz:

A) Laut Beschluss an der Amtstafel des BG Bezau ist die „Grundzusammenlegung Mösle“ abgeschlossen.

Warum gibt es dazu bisher keinen Beschluss der zuständigen Gemeindevertretung?

B) Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“?

C) Welcher juristische Berater hat dem Bürgermeister die falschen gesetzlichen Auskünfte für die GV-Sitzung am 1.2.2016 gegeben?

D) Im Zusammenhang mit den privat abgehaltenen Sitzungen des Kulturausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 1.2.2016 berichtet, dass auch in den vergangenen GV-Perioden Ausschuss-Sitzung privat abgehalten wurden.
Bei welchen Ausschüssen und wann haben privat Sitzungen stattgefunden?

E) Im Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 7.3.2016 an den Bürgermeister betreffend den Prüfungsausschuss heißt es u.a.
„Der Landesvolksanwalt schließt sich der rechtlichen Beurteilung von Herrn Winkel an:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Bezau wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen und zum gesamten Vorbringen vom GV Winkel aufgefordert:

  • Für welche Fraktion war Herr Helmut Kumpusch Mitglied des Prüfungsausschusses am 05.10.2015 sowie am 30.11.2015?
  • Ging den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die zweite Sitzung am 30.11.2015 eine Einladung mit der Tagesordnung zu, dass auf dieser Ausschusssitzung der Obmann des Prüfungsausschusses zu wählen ist?
  • Wurde der Oppositionspartei „Bezaubernde Demokraten“ das Vorschlagsrecht zur Nominierung des Obmannes für den Prüfungsausschuss eingeräumt?
  • Von welcher Fraktion wurde Herr Helmut Kumpusch (mehrheitlich) zum Obmann des Prüfungsausschusses vorgeschlagen?
  • Bis wann wird über den Antrag der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ vom 01.02.2016 entschieden werden?
  • Wie gedenkt die Marktgemeinde Bezau die Problematik der rechtswidrigen Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses zu lösen?

Bis wann gedenkt der Bgm. die geforderte Stellungnahme gegenüber dem Landes-Volksanwalt abzugeben?

F) Gebühren und Abgaben 2016 (GV-Beschluss vom 16.11.2015) – Bei den GV-Sitzungen am 21.12.2015 und 1.2.2016 habe ich schon auf die bisher nicht erfolgte Kundmachung im Gemeindeblatt aufmerksam gemacht.
Bis wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Kundmachung im Gemeindeblatt?

Während der Anfragen-Stellung durch Gottfried Winkel verlassen alle Gemeindevorstandsmitglieder (außer dem Bürgermeister) gruß- und grundlos die GV-Sitzung und erscheinen auch nicht mehr (dafür dürfte es für diese bei der nächsten GV-Sitzung wohl einen Ordnungsruf durch den Bürgermeister geben).

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beantwortung dieser Anfragen auf der nächsten GV-Sitzung erfolgen werde.

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Kurzbericht von der 10. GV-Sitzung am 1.2.2016

von Gottfried Winkel

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Präsentation des Endberichtes „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“ durch DI Dr.Gerald Mathis vom Institut für Standort-,Regional- u. Kommunalentwicklung Dornbirn,´
Verabschiedung des Maßnahmenplanes

Gottfried Winkel stellt einleitend an Dr. Mathis die Frage, warum in der VN-Heimat vom 5.3.2015 ein Artikel („Bezau stellt Weichen für seine Zukunft“) über einen angeblichen Zwischenbericht erscheinen konnte, obwohl es diesen Bericht lt. Bürgermeister Georg Fröwis gar nicht gibt (Aussage vom 6.3. in Anwesenheit von Johannes Batlogg). G. Fröwis (als Zuhörer auf der Sitzung) stellt in einem Zwischenruf fest, dass das „verlogen sei und nicht stimme“. Der Bürgermeister stellt fest, dass es sehr wohl einen Zwischenbericht gegeben habe. Dazu stellt G. Winkel fest, dass ihn Georg Fröwis in diesem Fall angelogen habe.

Nach der Präsentation durch Dr. Mathis stellt Bgm. Gerhard Steurer den Antrag, das Projekt zu genehmigen und den Maßnahmenplan dem Unterausschuss zur weiteren Bearbeitung zu übertragen.

Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen (DI Erich Reiner und Gottfried Winkel) angenommen.

3. Präsentation und Vorstellung der witus eGen. Wirtschaft u. Tourismus durch GF Mag. Magdalena Steurer

4. Präsentation und Vorstellung Leaderprojekt „Masterplan Ortskernbetrachtung der Marktgemeinde Bezau“ durch DI Mag (FH) Markus Berchtold-Domig und Architekt DI. Thomas Mennel.
Das Projekt umfasst die Gebäude HNr. 47 („Winkelhus“), 42 („Krone“), 45 (Volksschule), 375 (Gemeindeamt) und 37 (ehemaliges Vinzenzheim).

5. Vereinbarung über die Wasserbenutzungsregelung Notverbund Reuthe-Bezau.
Diese Vereinbarung wird einstimmig genehmigt.

6. Antrag der „Bezaubernden Demokraten“ – Neubestellung von Ausschüssen

Der Bürgermeister ersucht Gottfried Winkel um Verlesung des Antrages:

„Die Mehrheit der Gemeindevertreter der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ stellt gem. § 31 (3) Gemeindegesetz den Antrag, GV Anja Natter als Mitglied des Prüfungsausschusses abzuberufen.
Gleichzeitig nominiert die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ gem. § 51 Gemeindegesetz für die Bestellung durch die Gemeindevertretung den GV Gottfried Winkel als neues Mitglied des Prüfungsausschusses.
Durch den Austritt von Helmut Kumpusch aus unserer Fraktion am 25. August 2015 und seine Wahl in den Prüfungsausschuss durch die „Bezauer Liste“ am 5.10.2015 ist auch eine Neubestellung des Obmannes des Prüfungsausschusses erforderlich.
Gem. § 52 Gemeindegesetz kommt das Vorschlagsrecht für den Obmann des Prüfungsausschusses jenen Par­teifraktionen zu, die nicht den Bürgermeister stellen.
Die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ schlägt daher GV Gottfried Winkel als Obmann des Prüfungsausschusses vor.“

Zu diesem Thema wird seitens der „Bezauer Liste“ soviel schwadroniert, dass es einem davon fast schlecht werden könnte.

Zuletzt verweigert der Bürgermeister eine Abstimmung über die beiden Anträge und begründet das hauptsächlich damit, dass Helmut Kumpusch nach wie vor Mitglied der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ sei!!

7. Berichte

8. Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung der Gemeindevertretung

Anja Natter stellt folgenden Antrag auf Ergänzung des Tagesordnungspunktes 4.:

„Die Mandatare der „Bezaubernden Demokraten“ sprechen sich deutlich für eine gute ärztliche Versorgung in der Gemeinde und daher auch für eine Umwidmung aus.
Allerdings können beide Mandatare dem vorliegenden Antrag des Bürgermeisters nicht zustimmen, da sie der Umwidmung unter Umgehung der Vertragsraumordnung nicht zustimmen können. Beide haben daher die Abschaffung der Vertragsraumordnung beantragt.“

Dieser Antrag wird von der GV mit 8:10 (!) Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel stellt fest, dass unter 9. der Satz „Gottfried Winkel stellt folgenden Berichtigungsantrag“ falsch ist, weil er keinen Antrag gestellt habe. Es erfolgte ja auch keine Abstimmung über einen Antrag.

Der Bürgermeister lässt trotzdem abstimmen (obwohl es wieder keinen Antrag von mir gibt!) und die GV stimmt darüber mit 3:15 Stimmen ab.

9. Allfälliges

Gottfried Winkel bemängelt die Nicht-Kundmachung der im November beschlossenen Verordnung über die Gebühren und Abgaben für das Jahr 2016 im Gemeindeblatt.

Weiters stellt er eine Frage im Zusammenhang mit der Grundzusammenlegung Pelzrain und dem Verkauf von Grundstücken durch Helene Gmeiner (warum kein Tausch zur Schaffung von Betriebsflächen?).

Außerdem möchte G. Winkel wissen, wer nun Pächter des landw. Grundstückes in Ellenbogen ist, das bisher Artur Greussing bewirtschaftet hat.

Im Zusammenhang mit dem Straßenneubau Bezau-Obere-Halde stellt er eine Anfrage bezüglich der Entwässerung.

Weiters schlägt er vor, dass in Hinkunft wieder – wie das früher üblich war – die ersten Ersatzleute der beiden Liste (das wäre derzeit bei den „Bezaubernden Demokraten“ noch immer Roman Moosbrugger) auch gleich eine Sitzungseinladung bekommen.

Er bemängelt, dass der Index für die GV-Sitzungen 2010 bis 2015 den Gemeindevertretern noch immer nicht gesandt wurde.

Abschließend möchte er vom Bürgermeister noch wissen, ob dieser die von ihm am 21.12.2015 angekündigte Anzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit gegen Gottfried Winkel schon eingebracht habe.

Zu allen Anfragen von Gottfried Winkel teilt der Bürgermeister mit, dass diese auf der nächsten Sitzung beantwortet werden.

Der Bürgermeister berichtet über seine Stellungnahme zu meiner Aufsichtsbeschwerde bezüglich der Sitzung des Kulturausschusses am 12.11.2015 privat bei Helmut Kumpusch.

Für diese Stellungnahme wurde das Tonband-Protokoll der 7. GV-Sitzung verwendet, obwohl dies lt. Beschluss der GV nicht gestattet ist! Für die Genehmigung der Niederschriften wird es jedoch nicht verwendet!!

Der Bürgermeister behauptet, ich hätte an keiner Sitzung teilgenommen. Das ist eine glatte Unwahrheit – bis zu diesem Zeitpunkt (5.10.2015) war ich ja nur Ersatzmitglied im Kulturausschuss. 

(Trotz meiner Aufsichtsbeschwerde kommt heute, am 2.2.2016, die Einladung für die nächste Kulturausschuss-Sitzung am Faschingdienstag (!) wieder privat bei Helmut Kumpusch!)

Abschließend berichtet der Bürgermeister noch von der Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn und behauptet, diese Anzeige hätte ich gemacht. Das ist eine glatte Lüge!

Weiters berichtet er von der Einstellung verschiedener Verfahren der Staatsanwaltschaft,  er mir Gelegenheit gibt, auch nur ein Wort dazu zu sagen und beendet die Sitzung!!

Wie heißt es in der Spielbank? „Rien ne vas plus“

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Kurzbericht von der 9. GV-Sitzung am 21.12.2015

von Gottfried Winkel

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Gottfried Winkel stellt den Antrag, den folgenden Punkt nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen:

„Beschlussfassung über die ersatzlose Abschaffung der am 24.3.2014 beschlossenen Vertragsraumordnung der Marktgemeinde Bezau mit sofortiger Wirkung“

Er begründet den Antrag damit, dass das Raumplanungsgesetz (§ 16, Ferienwohnungen) das regelt und dann eine „saubere“ Lösung der Umwidmung unter TOP. 4 möglich ist. Der Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 abgelehnt.

2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR 2036 (Josef und Alice Dünser, Obere)

Die Umwidmung einer Teilfläche von etwa 40 m² in Freifläche Sondergebiet (Carport) wird mit 16:2 Stimmen genehmigt. Von diesem Baugrundstück ist somit NUR der vor kurzem errichtete Carport gewidmet, aber nicht das seit rund 20 Jahren bestehende Wohnhaus! Gottfried Winkel hat vorgeschlagen, das ganze Baugrundstück umzuwidmen. Dieser Vorschlag wird vom Bürgermeister abgelehnt, damit bei den anschließenden Grundstücken keine Umwidmungen beantragt werden. 

3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR 507/2 und GST-NR 507/3 (Susanne Kaufmann, Hotel Post)

Die Umwidmung von Teilflächen mit insgesamt etwa 60 m² in Bau-Kerngebiet (BK) für die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses wird einstimmig genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes GST-NR 868 (Dr. Josef Schwarzmann, Pelzrain)

Die Gemeindevertretung beschließt mit 16:2 Stimmen die Umwidmung von nun 2 Grundstücken mit jeweils 599 m² (!!) von Freifläche in Baumischgebiet für die Errichtung eines Parkplatzes und einer Arztpraxis mit einem Privathaus. Damit wird die ab 600 m² geltende Vertragsraumordnung „umgangen“. Diese Vorgangsweise wird vom Bürgermeister und anderen Mitgliedern der „Bezauer Liste“ nicht als illegal bezeichnet.
Das geplante Privathaus steht lt. Plan auf seiner ganzen Breite von 15,60 m bis auf 0 Meter an der Grenze des Nachbargrundstückes! Auch damit hat der Obmann des Bauausschusses Johannes Batlogg kein Problem.
Anja Natter und Gottfried Winkel erklären beide, dass sie nicht gegen die Umwidmung sind, sondern gegen diese Vorgangsweise der Gemeinde Bezau, die Folgen für die Zukunft haben wird.

Trick 17: So hebelt die „Bezauer Liste“ die von ihr selbst beschlossene Vertragsraumordnung aus !!

5. Kreditvergabe für Grundstückkauf gemäß 1. Nachtragsvoranschlag 2015

Der Bürgermeister erklärt, dass diese Kreditvergabe für einen Grundstückskauf notwendig ist, ohne zu erklären, für welchen Grundstückskauf!
Gottfried Winkel stellt an den Bürgermeister die Anfrage, wie sich die im Nachtrags-Voranschlag beschlossenen Gesamtkosten von 618.000 Euro für den Grundkauf „Krone-Areal“ im Einzelnen zusammensetzen.
Darauf gibt der Bürgermeister keine Antwort, weil das auf einer nö. Sitzung beschlossen worden sei! Er kündigt in diesem Zusammenhang eine Anzeige gegen Gottfried Winkel an, weil er von dieser nö. Sitzung berichtet habe (G. Winkel war jedoch wegen eines Ladungsmangels bei dieser Sitzung gar nicht anwesend!).

Die Vergabe erfolgt mit 17:1 Stimme an die Sparkasse Bezau zu einem Zinssatz von 0,78 % auf 5 Jahre. Gottfried Winkel stimmt nicht zu, weil der Bürgermeister nicht gesagt hat, für was dieses Darlehen gebraucht wird.

6. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2016: Nachtrag USt.-Anpassung KIGA, KIBE

Diese bei der letzten GV-Sitzung bereits beschlossenen Gebühren werden einstimmig um 3 % erhöht, weil die Mehrwertsteuer ab 1. Jänner 2016 von 10 auf 13 % angehoben wird.

7. Beratung und Beschlussfassung Voranschlag der Marktgemeinde Bezau für das Jahr 2016, Festsetzung der Finanzkraft

Der Voranschlag mit Gesamteinnahmen und -ausgaben von jeweils rund 5,60 Mio. Euro wird einstimmig genehmigt.

Die Finanzkraft für das Jahr 2016 wird einstimmig mit 3.059.700 Euro festgesetzt.

9. Genehmigung der Niederschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung

Die Niederschrift wird von den Mitgliedern der „Bezauer Liste“ mit 16:2 Stimmen genehmigt. Gottfried Winkel erklärt, warum er wegen verschiedener Unrichtigkeiten dagegen stimmt. z.B. hat der Bürgermeister beim TOP 7. keinen (eigenen) Antrag gestellt, sondern lediglich über den Antrag des Antragstellers (Konrad Albrecht) abstimmen lassen.

10. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet nun (in einer öffentlichen Sitzung) über den Kauf der Krone-Liegenschaft in einer nö. Sitzung! Er dürfe nun davon berichten, weil der Kauf jetzt im Grundbuch eingetragen sei! Insgesamt seien um die 618.000 Euro 2 Grundstücke mit zusammen 3192 m² (561 m² ehemaliges Gasthaus „Krone und 2631 m² landw. Fläche) gekauft worden.

Gottfried Winkel entschuldigt sich für einen Fehler bei der letzten GV-Sitzung. Er habe behauptet, dass in der Abfallgebühren-Verordnung keine Müllkübel vorgesehen seien. Diese Aussage war falsch!

Er stellt die Frage, ob der Rimsgrund oder Ellenbogen nicht zu Bezau gehören, weil nicht alle dort  errichteten Bauten vom Bauausschuss behandelt worden seien bzw. vielleicht gar keine Baubewilligung haben. Der Obmann des Bauausschusses Johannes Batlogg stellt das in Abrede. Gottfried Winkel stellt fest, dass der Bauausschuss nichts bewilligen oder ablehnen könne (dafür ist der Bürgermeister zuständig), sondern lediglich ein Gutachten für die Baubehörde abgeben kann.

Weiters bemängelt G. Winkel, dass im neuen Ortsplan der Marktgemeinde Bezau die neuen Häuser nur mit der Hausnummer, nicht aber planlich dargestellt sind. Außerdem sei der alte Wanderweg beim Hochwasserdamm in der Obere wieder eingetragen, obwohl es diesen nicht mehr gibt.

Im Übrigen sei er nach wie vor der Meinung, dass der Sitzungssaal im Gemeindehaus besser geeignet sei für die Sitzungen der Gemeindevertretung, weil dort u.a. die Akustik besser ist und daher kein Mikrofon für den Vorsitzenden erforderlich wäre.

Noch ein ganz persönlicher Nachsatz:

Zum wiederholten Male hat Ellen Nenning ohne ein einziges Blatt Papier – ohne Tagesordnung, ohne den 140 seitigen Voranschlag, dafür allerdings mit Handy – an einer GV-Sitzung teilgenommen!
Wie hat vor vielen Jahren ein Gemeindevertreter gesagt: „Schade um den Sauerstoff“

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Kurzbericht von der 8. GV-Sitzung am 16.11.2015

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister stellt den Antrag, beim TOP 8 (Umwidmung Dr. Schwarzmann), keinen Beschluss zu fassen, sondern abzuändern auf „Berichterstattung“. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

2. Beschlussfassung Gebühren und Tarife 2016

Die Gebühren und Tarife werden einstimmig – ausgenommen Wasser- und Abwassergebühren (2 Gegenstimmen der Bezaubernden Demokraten) – beschlossen.
Gottfried Winkel stellt den Antrag, die Wasser- und Abwassergebühren nicht zu erhöhen, da im Rechnungsabschluss 2014 diesbezüglich ein Überschuss von mehr als 90.000 Euro ausgewiesen ist. Dieser Antrag wird mit 2:16 Stimmen abgelehnt.

3. Beschlussfassung Beschäftigungsrahmenplan 2016

Dieser wird einstimmig beschlossen.

4. Beschlussfassung Nachtragsvoranschlag 2015

Weil u.a. folgende Ausgaben bzw. Beschlüsse ohne die gesetzlich vorgeschriebene Bedeckung im Voranschlag 2015 getätigt wurden (!), ist ein Nachtragsvoranschlag erforderlich:

Kauf ehemaliges Gasthaus Krone (Euro 618.000 !!), Ausflug Gemeindevertretung nach Innsbruck (rund 8.000 Euro), Klausur in Mellau (rund 4.000 Euro)

Obwohl ich seit vielen Jahren (ohne Erfolg) darauf hinweise, dass VOR überplanmässigen Ausgaben eine Nachtragsvoranschlag notwendig ist, habe ich dem Nachtragsvoranschlag auch zugestimmt (einstimmiger Beschluss).

5. Vergabe Schneeräumung Winter 2015/2016

Die Vergabe erfolgt einstimmig wieder an die Firma Günter Wouk, Bizau

6. Antrag auf Erteilung Abstandsnachsicht – Bauvorhaben G.St.Nr. .163

Die Abstandsnachsicht für den Umbau des Hauses Mittlere 81 (Fink) gegenüber der Viehgasse wird einstimmig erteilt (Planerin Anja Bals befangen).

7. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes G.St.Nr. 1732/3

Der Bürgermeister berichtet über die verschiedenen Sitzungen und Beratungen über den Antrag von Konrad Albrecht.
Gottfried Winkel stellt fest, dass im Parzellierungsvorschlag vom 27.11.2014 (Ersteller: Marktgemeinde Bezau) in diesem Gebiet in 4 Baureihen rund 18 Baugrundstücke vorgesehen sind.
Über Antrag des Bürgermeisters wird die Umwidmung trotzdem mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

8. Antrag auf Umwidmung – GST-NR .402, GST-NR 868 KG Bezau

Wie eingangs berichtet, wird über diesen Antrag von Dr. Josef Schwarzmann nicht abgestimmt, sondern es erfolgt nur eine „Berichterstattung“ durch den Bürgermeister über den Stand der Dinge.
Erst nach langem Nachfragen durch Gottfried Winkel gibt der Bürgermeister bekannt, dass es an der Nicht-Unterzeichnung der Vertragsraumordnung (VRO) liege, dass heute kein Beschluss gefasst werden könne. Es entwickelt sich eine längere Debatte um die Sinnhaftigkeit der von der Gemeindevertretung am 24.2.2014 mehrheitlich beschlossenen Vertragsraumordnung. In der nächsten GV-Sitzung soll daher über die VRO beraten und auch über die Umwidmung beschlossen werden.

10. Genehmigung der Niederschrift der 7. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Genehmigung der Niederschrift der 7. GV-Sitzung zu vertagen, damit die unrichtigen Formulierungen im Protokoll zwischen dem Bürgermeister, dem Schriftführer und Gottfried Winkel anhand des Tonbandprotokolls bis zur nächsten GV-Sitzung besprochen werden können. Nur ein Beispiel unter Allfälliges: „Gottfried Winkel äußert sich zu seiner Aufsichtsbeschwerde vom 11. August 2015: er möchte damit den aus seiner Sicht „Blödsinn hinsichtlich der Beschlüsse“ aufzeigen, die in den Gemeindevertretungssitzungen beschlossen werden.“ Gottfried Winkel hat mit der Aufsichtsbeschwerde vom 11.8. auf den Widerspruch hingewiesen, wenn in einer nö. GV-Sitzung bei einem Grundgeschäft nicht nur die Beratung, sondern auch die Beschlussfassung vertraulich ist und dieser Beschluss dann vom Bürgermeister in einer öffentlichen Sitzung bekanntgegeben wird. Er hat nicht gesagt, dass die Gemeindevertretung blödsinnige Beschlüsse fasst.

Dieser Antrag wird mit 16:2 Stimmen abgelehnt.

11. Allfälliges

Der Bürgermeister berichtet über die Einstellung des Verfahrens bei der Landesvolksanwaltschaft bezüglich des von Gottfried Winkel behaupteten Ladungsmangels („kein Missstand festgestellt“).
Dazu teilt Gottfried Winkel mit, dass er dazu an den neuen Landesvolksanwalt ein Schreiben gerichtet habe.

Zu dem vom Bürgermeister bei der letzten GV-Sitzung bekanntgegebenen Rücktritt von Ersatz-GV Roman Moosbrugger stellt Gottfried Winkel fest, dass dieser Vorgang nicht gesetzesgemäß durchgeführt wurde. Laut Gemeindegesetz ist der Verzicht schriftlich zu erklären und er wird mit der persönlichen Übergabe der Verzichtserklärung an den Bürgermeister wirksam. Eine persönliche Übergabe ist jedoch nicht erfolgt (nur per Mail). Daher ist die erfolgte Kundmachung ungültig und wirkungslos.

Gottfried Winkel stellt fest, dass er bereits bei der GV-Sitzung am 7.9.2015 Folgendes berichtet habe: „Die Gemeinde hat für die Grundzusammenlegung am Pelzrain von Helene Gmeiner Grund gekauft (angeblich vom Anwesen Hansjakob Fröwis), der dieser jedoch gar nicht gehört hat.“
In der Niederschrift stand dann nur:
„Abwicklung Grundzusammenlegung Pelzrain – Grundkauf Marktgemeinde“
Bitte den Satz daher vollständig protokollieren, damit es auch verständlich ist.

Weiters schlägt Gottfried Winkel vor, einen Fußgängerübergang beim Cafe Natter (Baienbrücke) zu erstellen. Die entsprechende Beleuchtung ist bekanntlich schon vorhanden.

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Kurzbericht von der 7. GV-Sitzung am 5.10.2015

(von Gottfried Winkel)

Auftragsvergabe Straßensanierung Halde – Mitteilung durch die Straßengenossenschaft Bezau Obere – Hinterdorf:

Keine Beschlussfassung (lediglich Mitteilung des Genossenschaftsobmannes Dr. Markus Fink, dass die Auftragsvergabe erst am 9. Oktober erfolgen wird!)

Auftragsvergabe Leader Ortskernbetrachtung

Auch hier keine endgültige Beschlussfassung (weil das Projekt zuerst als Leader-Projekt bewilligt werden muss!)

Änderungen des Flächenwidmungsplanes:
a) Antrag auf Umwidmung Teilflächen  GST-NR 1349/1 , 1349/2 und 1348,  KG Bezau – einstimmig genehmigt (bereits auf der letzten GV-Sitzung)
b) Antrag auf Umwidmung (Sägewerk Natter) Teilflächen GST-NR 1007/2, 1007/5 und 3046/2, KG Bezau – einstimmig genehmigt

Antrag von Robert Vonach und Gislinde Kohler auf Erteilung einer Bauabstandsnachsicht

Einstimmig genehmigt

Antrag der Fraktion  „Bezaubernde Demokraten“ auf Abberufung eines Mitglieds von Ausschüssen

Der Antrag auf Abberufung von Helmut Kumpusch aus allen Ausschüssen wird mit 2 Stimmen genehmigt (16 ungültige Stimmen!)

Neubestellung von Ausschüssen

a) Antrag der „Bezaubernden Demokraten“: Die erforderliche Nachbesetzung der Ausschüsse durch die Abberufung von Helmut Kumpusch wird mit 2 Stimmen genehmigt (16 ungültige Stimmen der „Bezauer Liste“) 

b) Antrag der „Bezauer Liste“: Diese beantragt die Nachbesetzung von Helmut Kumpusch in jene Ausschüsse, aus denen er abberufen wurde (einstimmig genehmigt!).

Dieser Antrag wurde übrigens erst auf der eine Stunde vor der GV-Sitzung stattgefundenen Fraktionssitzung der „Bezauer Liste“ gestellt (und sogar noch mit dem Eingangsstempel vom 5. Oktober versehen!), obwohl er vom Bürgermeister bereits am 30. September auf die Tagesordnung gesetzt wurde!!

Genehmigung der Niederschrift von der 6. Sitzung der Gemeindevertretung

Gottfried Winkel stellt folgende Frage:

Warum wurde bei der Kundmachung der Niederschrift der 6. GV-Sitzung vom 7.9.2015 im Gemeindeblatt am 2. Oktober unter TOP 2. c) der Satz:

„Der Vorsitzende informiert die Gemeindevertretung, dass in dieser Sitzung noch keine Umwidmung beschlossen werden könne, ´da die Vertragsraumordnung noch nicht unterzeichnet wurde.“

durch folgenden Satz „ersetzt“:

„…. da noch diverse Abstimmungen erforderlich sind.“

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass im Gemeindeblatt Kürzungen gemacht werden müssen! (6 statt 7 Worte! – der wahre Grund ist natürlich ein ganz anderer …..)

Gottfried Winkel stellt den Antrag auf folgende Änderungen:

1. Anwesenheitsliste: Bei Helmut Kumpusch ist „Freier Mandatar“ zu ersetzen mit „Bezaubernde Demokraten“

2. TOP 4.: Die Bemerkungen „keine Änderung beantragt“ beim „Prüfungsausschuss“ und beim Ausschuss „Finanzen, Wirtschaft, Planung“ sind zu streichen, ebenso das Wort „Abberufung“ im zweitletzten Absatz.

Dieser Antrag wird selbstverständich mit 12 zu 6 Stimmen (darunter auch der des Bürgermeisters!) abgelehnt, obwohl alles stimmt. 

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