Kurzbericht von der 22. GV-Sitzung Bezau am 11.9.2017
(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer gibt bekannt, dass sich Erich Reiner, Ralph Broger und Anja Natter für die heutige Sitzung entschuldigt haben. Dafür sind folgende Ersatzleute anwesend: Ekkehard Liebschick, Birgit Natter und Gerhard Natter.
2. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1732/3 Bestehende Widmung Bau-Mischgebiet / Antrag auf Teilabänderung Freifläche Landwirtschaft
Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister verliest zum Antrag von Konrad Albrecht verschiedene Stellungnahmen. Zur Abklärung offener Fragen soll mit ihm noch ein Gespräch geführt werden. Der Bürgermeister vertagt daher diesen Tagesordnungspunkt (ohne Beschluss der GV).
3. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, Gst.Nr. 1051/1
Bestehende Widmung Freifläche Landwirtschaft / Antrag auf Teilabänderung Bau-Mischgebiet
Beratung und Beschlussfassung
Dem Umwidmungsantrag von Ing. Klaus Fischer im Bereich des Mühlebächles in Ellenbogen (mit Verlegung des Gewässers) wird mit 18:0 Stimmen zugestimmt.
4. Zusammenlegungsverfahren Ach / Pelzrain – Umlegung von gewidmeter Fläche Bau-Mischgebiet
Beratung und Beschlussfassung
Auch diese Umwidmung (betreffend Christoph Moosbrugger) im Zusammenhang mit dem Zusammenlegungsverfahren am Pelzrain wird mit 18:0 Stimmen genehmigt.
5. Präsentation Jahresabschluss 2016 der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH sowie der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG
Beratung und Beschlussfassung
Zum Abschluss der MG Bezau Immobilienverwaltungs GmbH. & Co.KG ersucht Gottfried Winkel u.a. zu folgenden Punkten um Erläuterung:
Spesen des Geldverkehrs € 9.988,38 (Erklärung: u.a. auch Zinsen), Rechts- und Beratungsaufwand € 5.983,40 (Buchhaltungsbüro – u.a. Einspruch Finanzamt bezüglich Vorsteuer), Projekt Mattenschanze € 32.230,63 (Rückzahlung durch Land wird 2017 verbucht), noch nicht verrechnete Vorsteuer € 709.539,91 (Berufungserledigung durch Finanzamt noch immer offen), Erlöse Tiefgarage € 15.246,06.
Weiters stellt er fest, dass der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 29.5.2017 die Schulden der GIG zum 31.12.2016 mit Euro 3.676.577,16 angegeben habe. Tatsächlich betragen diese jedoch 4.278.620,86 Euro.
Gemeindekassier Mathias Niederwolfsgruber berichtet dazu, dass es sich bei der Differenz hauptsächlich um die rund 709.000 Euro für die Vorsteuer handle.
Helmut Kumpusch berichtet über die durchgeführte Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Die beiden Abschlüsse werden von der Gemeindevertretung mit 18:0 Stimmen genehmigt.
6. Berichte
Neben den üblichen Berichten zu Sitzungen und Veranstaltungen berichtet der Bürgermeister ausführlich über die Anfragebeantwortung des Landeshauptmannes – tatsächlich hat LR Schwärzler die Anfrage beantwortet! – an die SPÖ vom 29.6.2017 und verliest diese vollinhaltlich.
Weiters verliest er ein Schreiben von ihm an den SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch bezüglich der Anfrage.
Gerhard Steurer beklagt sich auch über die Vorwürfe von Gottfried Winkel (illegale Machenschaften, Unwahrheiten, Lügen) und fordert ihn auch „zum Wohle unserer Gemeinde“ zum sofortigen Rücktritt als Gemeindevertreter auf.
Eine Stellungnahme bzw. Wortmeldung dazu von Gottfried Winkel lässt der Bürgermeister nicht zu und verweist auf „Allfälliges“!
7. Anfragebeantwortung der 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.6.2017
Bei der GV-Sitzung am 26.6.2017 hat Gottfried Winkel festgestellt, dass er noch keine Antwort auf seine Frage zum vorletzten Protokoll bekommen habe, weshalb der Kaufpreis des Schleppers über € 70.000,00 unter TOP 5 nicht angeführt wurde.
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass der Schlepper nicht 70.000 Euro gekostet habe, sondern 58.360,- Euro (für den alten Schlepper bekam die Gemeinde jedoch 10.500 Euro).
8. Genehmigung der Niederschrift der 21. Sitzung der Gemeindevertretung
Bereits am 16.8.2017 hat Gottfried Winkel dazu schriftlich folgende Anträge wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift gestellt, die vom Bürgermeister verlesen werden:
Antrag A)
Bei der Anwesenheitsliste ist zu ergänzen, dass die nachstehenden Sitzungsteilnehmer der Bezauer Liste entgegen den Bestimmungen des § 42 Gemeindegesetz (Anwesenheitspflicht) die um 20 Uhr begonnene Sitzung bereits um 21 Uhr – also rund eine halbe Stunde vor Sitzungsende! – ohne Entschuldigung und mit Zustimmung des Vorsitzenden verlassen haben:
Ing. Johannes Batlogg, Ing. Hubert Kaufmann, Dr. Markus Fink, Hubert Graf, Peter Greber, Ellen Nenning, Katharina Kaufmann, Dipl.-Ing. Ralph Broger, Josef Strolz, Michael Hohenegg, Florian Sutterlüty, Ekkehard Liebschick, Kaspar Moll, Birgit Natter
Antrag B)
Beim TOP. 1. heißt es:
„Der Bürgermeister begrüßt die Gemeindevertreter, sowie die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer. Er gibt die Entschuldigungen sowie die Ersatzmitglieder bekannt, stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die 21. Sitzung der Gemeindevertretung.“
Anschließend hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel gibt ergänzend dazu folgenden Sachverhalt bekannt: Am Sonntag, 25.6., hat der Bürgermeister Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“
Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.“
Antrag C)
Beim TOP. 4. ist folgende Ergänzung anzuführen:
„Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.
Frage von Gottfried Winkel „Wie kann so etwas passieren“. Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: „Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!“
Antrag D)
Beim TOP. 7. heißt es u.a.:
„Gottfried Winkel wiederholt die Anfragen, Bgm. Steurer teilt mit, dass dies nicht protokoliert werde, da unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ keine Anfragen gestellt werden können, die nicht die Genehmigung des Protokolls betreffen (§ 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft).“
Der in Klammer angeführte Satz – § 38GG – Abs.2 „Sachanträge, die außerhalb des Verhandlungsgegenstandes liegen, sind nicht statthaft“ – ist zu streichen.
Erstens weil der Bürgermeister das nicht gesagt hat und zweitens weil es falsch ist. Der von ihm in der Niederschrift nachträglich angeführte Kommentar bezieht sich nämlich auf den Abs. 2 des § 38 des Gemeindegesetzes (Recht auf ANTRAG-Stellung). Das ANFRAGE-Recht ist jedoch im Abs. 4 des § 38 geregelt und dort steht, dass Gemeindevertreter berechtigt sind, in den Sitzungen Anfragen zu stellen. Im Kommentar dazu heißt es ausdrücklich, „Anfragen können zu jedem Tagesordnungspunkt gestellt werden“.
Antrag E)
Beim TOP Allfälliges 8.2 heißt es:
„Bgm. Gerhard Steurer wünscht allen Mandataren eine erholsame Sommerpause. Die nächste Sitzung findet Anfang September statt.
Die Mandatare der „Bezauer Liste“ verlassen die Sitzung.“
Anschließend ist folgende Ergänzung einzufügen:
„Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.“
Antrag F)
Beim TOP Allfälliges 8.3. heißt es:
„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:
a) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, wurde die Aufstellung der E-Mails in der Sitzung am 23.05.2016 verlesen – eine Auflistung im Protokoll ist nicht vorgesehen, da in der Sitzung am 06.07.2015 ein Ergebnisprotokoll beschlossen wurde
b) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, unter TOP 8 Punkt „f“ der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet
c) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 02.05.2016 beantwortet
d) Wie von Gottfried Winkel in der Anfrage bereits erwähnt, in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard beantwortet die Anfragen wie folgt:
a) die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.
b) Beantwortung unter Punkt F am 23.5.2016
c) am 2.5.2016 beantwortet
d) am 23.5.2016 beantwortet“
Antrag G)
Beim TOP Allfälliges ist folgende Ergänzung erforderlich:
Wortmeldung von Gottfried Winkel bezüglich Bauabständen an Gemeindestraßen
Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.
Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?
Antrag H)
Beim TOP 8.5. heißt es u.a.:
Feststellungen von Gottfried Winkel: „Im erstellten Busfahrplan vom witus-Büro sei alles falsch“
Richtig hat es zu lauten:
„Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.“
Alle Anträge werden mit den Stimmen der Bezauer Liste – die bei der Sitzung teilweise (TOP Allfälliges) alle nicht dabei waren !! – mit 16:2 Stimmen abgelehnt.
9. Allfälliges
Der Fraktionsobmann der „Bezauer Liste“, Hubert Graf, gratuliert dem Bürgermeister und dem Gemeindevorstand zur großartigen Arbeit und glaubt, dass man auf dem richtigen Kurs sei.
Zum Bericht des Bürgermeisters über die SPÖ-Landtagsanfrage bzw. die Antwort von LR Erich Schwärzler stellt Gottfried Winkel folgendes fest:
Das sind die 2 entscheidenden UNRICHTIGEN Sätze in der Beantwortung von LR Schwärzler:
“Zur Aufhebung des rechtswidrigen Beschlusses über die Abberufung der Vertreterin der Bezaubernden Demokraten als Mitglied des Prüfungsausschusses ist an der Bescheidbegründung vom 2. März 2017 festzuhalten, da diese nicht über Vorschlag ihrer Fraktion in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.
Aufgrund eines Vorschlagsverzichts der „Bezauer Liste“ auf das ihr zustehende 6. Mandat, wurde die Vertreterin der „Bezaubernden Demokraten“ von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt.”
1. Tatsächlich und beweisbar wurde Anja Natter über Wahlvorschlag der “Bezaubernden Demokraten” in den Prüfungsausschuss gewählt und nicht von der Gemeindevertretung.
2. Tatsächlich und beweisbar (siehe GV-Niederschrift vom 5.10.2015, TOP 7.b) hat die “Bezauer Liste” nicht auf das ihr zustehende 6. Mandat verzichtet, sondern dieses mit Wahlvorschlag der “Bezauer Liste” (NICHT der “Bezaubernden Demokraten”) mit Helmut Kumpusch besetzt.
Während dieser Wortmeldung verlassen wieder alle Mandatare der „Bezauer Liste“ – löbliche Ausnahme Birgit Natter – ohne Entschuldigung in gesetzwidriger Weise die Sitzung.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass diese wohl die Unwahrheit, aber nicht die Wahrheit hören möchten.
Auf Anfrage von Gottfried Winkel zur Angelegenheit „Schwimmbad – Registrierkassenpflicht“ teilt der Bürgermeister mit, dass es dazu nichts Neues gebe.
Auf Anfrage von Gottfried Winkel teilt der Bürgermeister mit, dass die nächste GV-Sitzung voraussichtlich Ende Oktober stattfinden werde.