Bericht von der 21. GV-Sitzung Bezau am 26.6.2017

(von Gottfried Winkel)

Anmerkung vom 20.7.2017: Von den nachstehend rot markierten Textstellen steht in der Niederschrift des Bürgermeisters fast kein Wort bzw. es wurden sogar angebliche Wortmeldungen des Bürgermeisters protokolliert (die nicht gesagt wurden)! Für mich sind auch solche absichtliche Weglassungen oder Hinzufügungen Fake-News.

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Bgm. Gerhard Steurer gibt die Entschuldigungen bekannt. Am Sonntag, 25.6., hat er Gerhard Natter das folgende Mail geschickt: „Servus Gerhard, nachdem Helmut Kumpusch berufsbedingt nicht an der kommenden Sitzung der GV teilnehmen kann und sich kurzfristig entschuldigt hat, besteht für die Fraktion Bezaubernde Demokraten die Möglichkeit einer Nachnominierung, bitte um Bestätigung deiner Teilnahme.“

Dem Mail war jedoch weder ein Termin für eine Sitzung noch eine Einladung mit Tagesordnung angefügt! Somit ist der Bürgermeister seiner Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Einladung (§ 42 Abs. 2 GG) nicht nachgekommen und die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ konnte keinen Ersatz entsenden.

Der Bürgermeister beantragt, den TOP 3. zu unterteilen in
a) Nachtragsvoranschlag – Beschlussfassung

b) Förderansuchen Kirchenrenovierung – Beschlussfassung

Gottfried Winkel stellt fest, dass er sich gewundert habe, dass dieser Punkt (Förderansuchen Kirchenrenovierung) nicht auf der Tagesordnung steht und es sich beim Punkt b) um eine separate Angelegenheit handelt und daher unter einem eigenen TOP behandelt werden muss.
Der Bürgermeister vereitelt jede Diskussion darüber und lässt über seinen Antrag abstimmen. 
 Der Antrag wird mit 15:2 (Anja Natter, Gottfried Winkel) Stimmen angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung

In der Niederschrift der letzten GV-Sitzung vom 29.5.2017 heißt es beim TOP 8. u.a.
 
„Gottfried Winkel übergibt Bgm. Steurer ein Schreiben, das mehrere Anfragen gem. § 38 GG zur Beantwortung enthält.“

Gem. § 38 Gemeindegesetz sind diese Anfragen spätestens in der nächsten Sitzung unter einem eigenen Tagesordnungspunkt zu beantworten.
 Ich beantrage daher, den TOP „Beantwortung der Anfragen der 20. GV-Sitzung“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Dazu stellt der Bgm. wieder in gesetzwidriger Weise fest, dass unter dem TOP Genehmigung der Niederschrift keine Anfragen gestellt werden können. Auf die Frage von Gottfried Winkel, wo das im Gemeindegesetz stehe, stellt der Bgm. fest, dass ER mir das sage. Gottfried Winkel hält dem Bürgermeister daher die entsprechende Stelle des Gemeindegesetzes vor und ersucht ihn, ihm die entsprechende Gesetzesstelle zu zeigen. Das tut der Bgm. jedoch nicht und wiederholt seine gesetzwidrige Auslegung des Gemeindegesetzes.

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

2. Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen für Sabine Eberle (Praktikantin)

Diese Ermächtigung wird einstimmig erteilt.

3. Nachtragsvoranschlag 2017

a) Nachtragsvoranschlag – Beschlussfassung

Der Nachtragsvoranschlag mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 54.600 Euro (davon 40.000 Euro für die Kirchenrenovierung) wird einstimmig genehmigt.
 
b) Förderansuchen Kirchenrenovierung – Beschlussfassung

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Kirchenrenovierung belaufen sich auf rund 200.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 20 % für die Gemeinde Bezau ergibt es lt. Bgm. einen Betrag von 40.000 bis 44.000 Euro.

Das Ansuchen wird einstimmig genehmigt.

4. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 807/14 – Bestehende Widmung Freifläche Landwirtschaft / Beantragte Widmung Bau-Mischgebiet; Beratung und Beschlussfassung

Dem Antrag (Auflageverfahren) von Daniel Meusburger, Staudenhof, wird einstimmig zugestimmt (Widmung „Sonderfläche Gärtnerei, Humuslager).

Sitzung des Flächenwidmungsausschusses am 21.6.2017: Der Bürgermeister entschuldigt sich dafür, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ dazu keine Einladung bekommen habe. Auf die Gültigkeit der Sitzung habe das aber keinen Einfluss.
Verantwortlich dafür ist allerdings der Obmann des Ausschusses, der Jurist Dr. Markus Fink.
Frage von Gottfried Winkel: Wie kann so etwas passieren:
 Antwort von Bgm. Gerhard Steurer: Das könne passieren, wenn man öfters von irgendwelchen Stellen blöde Mails bekomme!

5. Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1732/3 und 1732/5 – Bestehende Widmung Bau-Mischgebiet / Anfrage auf Teilabänderung Freifläche Landwirtschaft – Beratung und Beschlussfassung

Dem Antrag (Auflageverfahren) von Konrad Albrecht wird einstimmig zugestimmt.

6. Berichte

Der Bürgermeister berichtet u.a. auch über die Landtagsanfrage der SPÖ an den Landeshauptmann betreffend die Bestellung des Prüfungsausschusses der Marktgemeinde Bezau. Er verliest den ORF-Bericht dazu vom 12.6.2017 vollständig.
Besonders ärgert er sich offenbar („der Hammer“) über die 4. Frage in der Anfrage: „Was gedenken Sie zu tun, um die sich in Bezau in den letzten 2 Jahren seit der letzten Gemeindevertretungswahl häufenden Gesetzwidrigkeiten hintanzuhalten?“

7. Genehmigung der Niederschrift der 20. Sitzung der Gemeindevertretung

Dazu stellt Gottfried Winkel 2 Anträge:

A) Beim TOP 6. heißt es:

„Der Antrag zur Gruppe 0 von Gottfried Winkel zur Überprüfung durch den Landesrechnungshof der vom Gemeindevorstand beschlossenen Regelung der Überstundenvergütung von Mitarbeitern wird mit 15:3 (Gerhard Natter, Gottfried Winkel, Hildegard Winkel) Stimmen abgelehnt.“

Der Antrag lautete jedoch richtig so und daher hat es zu lauten:

Zum Konto „Geldbezüge der Angestellten“ (Gemeindeamt) stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„In Anbetracht der schon bisher gewährten Aufwandsentschädigung, Mehrleistungsvergütung und Überstundenvergütung beantrage ich die Überprüfung der vom Gemeindevorstand am 12.5.2016 beschlossenen Regelung über den Bezug des Gemeindesekretärs (Umwandlung der Nebenbezüge und Gewährung einer Zulage gem. § 128 Gemeindebedienstetengesetz) durch den Landesrechnungshof. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die kommende Baurechtsverwaltung Bregenzerwald und der damit zusammenhängenden Auslagerung von Gemeindeaufgaben.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister stellt dazu fest, er werde diesen Antrag wahrscheinlich wieder nicht protokollieren, weil diese Aussagen nicht öffentlich seien!
(Anmerkung: Schreibt in Bezau der Schriftführer oder der Bürgermeister das Protokoll?)

Der Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

B) Am Ende von TOP. 8. heißt es:

Gottfried Winkel übergibt Bgm. Steurer ein Schreiben, das mehrere Anfragen gem. § 38 GG zur Beantwortung enthält. Der Vorsitzende weist Winkel darauf hin, dass unter diesem TOP Anträge zur „Genehmigung der Niederschrift“ behandelt, aber keine Anfragen gestellt werden.

Richtig hat es jedoch zu Beginn des TOP. 8. zu lauten:

Gottfried Winkel versucht, die folgende Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister zu stellen:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”

Der Bürgermeister entzieht Gottfried Winkel jedoch das Wort und meint in gesetzwidriger Weise, dass Anfragen nur unter „Allfälliges“ gestellt werden dürfen!

Gottfried Winkel überreicht ihm sodann die Anfrage schriftlich und ersucht um Protokollierung. Nachdem er den Bürgermeister fragt, warum er nicht bereit sei, diese Anfragen zu beantworten und stattdessen lüge und die Unwahrheit sage, erteilt ihm der Bürgermeister einen Ordnungsruf.

Gottfried Winkel fordert den Bürgermeister mehrmals auf, ihm die Protokolle zu zeigen, wo er angeblich die Anfragen beantwortet habe. Der Bürgermeister legt keine einzige Niederschrift vor!

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass Gottfried Winkel unter dem TOP „Genehmigung der Niederschrift“ eine Anfrage stelle, was total schwachsinnig sei.

Anja Natter stellt dem Bürgermeister die Frage, ob er diese Fragen nicht einfach einmal beantworten könne.

Der Bürgermeister meint, die Fragen seien bereits beantwortet worden.

Gottfried Winkel legt dem Bürgermeister jene 3 Protokolle der GV-Sitzungen vor, in denen er behauptet, die Fragen beantwortet zu haben. Nachdem der Bürgermeister dazu keine Antwort hat, stellt Gottfried Winkel fest, dass er davon ausgehen müsse, dass der Bürgermeister dreimal die Gemeindevertretung angelogen habe.

Auch dieser Antrag wird von der „Bezauer Liste“ mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

8. Allfälliges

Gottfried Winkel wirft dem Bürgermeister vor, den Punkt „Allfälliges“ – der für die Gemeindevertreter gedacht sei – für seine Vorbringen zu missbrauchen,  obwohl der Bgm. einen eigenen TOP „Berichte“ habe.

Fake-News: Der Bürgermeister wirft Gottfried Winkel die Verbreitung von Fake-News vor (ohne ein einziges konkretes Beispiel anzuführen, das ihn betrifft) und legt ihm Zeitungsausschnitte der vergangenen Woche zum Thema Fake-News als „Sommerbroschüre“ vor, damit er beim Radfahren in sich gehen könne.

Dieser weist den Vorwurf zurück und bezeichnet es z.B. auch als Fake-News, wenn im Gemeindeblatt der Punkt „Allfälliges“ bei den GV-Niederschriften weggelassen wird.

Der Bürgermeister wünscht allen – die Sitzung ist aber noch nicht beendet – einen schönen und erholsamen Sommer.

Als Gottfried Winkel beginnt, eine Anfrage an den Bürgermeister zu stellen, verlassen alle Gemeindevertreter der „Bezauer Liste“ nach rund einer Stunde Sitzungsdauer wieder die Sitzung.

Nachdem Gottfried Winkel festgestellt hat, dass „der Kindergarten wohl nach Hause ins Bett muss“ (Josef Strolz hat bei der letzten Sitzung von der Gemeindevertretung als Kindergarten gesprochen) und er den Bürgermeister daher gefragt hat, ob „der Kindergarten“ die Sitzung schon verlassen darf, hat dieser mit „Ja“ geantwortet.
Für die restliche rund halbe Stunde der Sitzung waren mit dem Bürgermeister daher nur noch 2 GV der „Bezaubernden Demokraten“ und der Schriftführer anwesend.
 
Gottfried Winkel stellt dann die folgende Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
 
1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
 
2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften. 
3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.

Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:

A)   Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.

B)    In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Beantwortung  unter Punkt F am 23.5.2016.

C)   Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 2.5.2016 beantwortet!
 
D)  Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 23.5.2016 beantwortet.

E)  Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Dazu entwickelt sich eine heftige Diskussion zwischen dem Bürgermeister einerseits und Anja Natter bzw. Gottfried Winkel andererseits. Offensichtlich kapiert der Bürgermeister noch immer nicht, dass Helmut Kumpusch zwar als Fraktions-Mitglied der „Bezaubernden Demokraten“ im Prüfungsausschuss sitzt, aber nicht auf Wahlvorschlag dieser Fraktion, sondern auf Wahlvorschlag der Bürgermeisterpartei „Bezauer Liste“ gewählt wurde !!!

Anmerkung – Eine unglaubliche Leistung des Bezauer Bürgermeisters!

Damit hat es Gerhard Steurer geschafft, innerhalb eines knappen Jahres 4-mal eine Anfrage gem. § 38 GG nicht zu beantworten – siehe Links zu den von ihm erwähnten Niederschriften mit den angeblichen Antworten !!!!

Schwimmbad – Inkasso

Bei der GV-Sitzung am 29.5. hat der Bürgermeister gesagt, er werde in der nächsten Sitzung darüber berichten. Dies hat er aber heute nicht getan. Auf meine Anfrage teilt er mit, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle. Meine Frage, warum für meinen Sohn auch die Unschuldsvermutung gelte, hat Gerhard Steurer damit beantwortet, dass er nicht wisse, ob das richtig sei, was mein Sohn behaupte! 

Nach mehr als 10 Monaten interner Prüfung und mehr als einem halben Jahr Prüfung durch die Finanzbehörden wird also jetzt auf einmal gesagt, man wisse nicht ob mein Sohn die Wahrheit gesagt habe. 

Wohl gemerkt: Bisher wurde weder mein Sohn noch ich – der die Angelegenheit bei der Gemeinde und der Finanzpolizei gemeldet hat – dazu befragt noch irgendwelche Zweifel an unseren Aussagen angemeldet!

Im Protokoll des Gde-Vorstandes vom 29.3.2017 steht u.a. Folgendes:

„Berichte – Egender Schönenbach – Agrargemeinschaft hat zugestimmt. Anfrage an Gemeindeaufsicht welche Möglichkeit für Gemeinde.“

Frage: Wie kommt die Baubehörde dazu, nach Bezahlung von 7.000 Euro vom Bauherrn an die Agrargemeinschaft Schönenbach der Planänderung (Änderung der Gebäudehöhe) zuzustimmen?

Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass sehr wohl eine Schnurgerüstabnahme durchgeführt wurde und dass das mit der Bezahlung überhaupt nichts zu tun habe. Die Agrargemeinschaft sei Grundbesitzer und müsse dem zustimmen. Was die Schönenbacher dafür bekommen, interessiere ihn nicht. Die Bezahlung habe mit der nachträglichen Bewilligung der Planänderungen nichts zu tun. Ob von den Schönenbachern Bedingungen gestellt wurden, wisse er nicht, da er nicht auf der Versammlung gewesen sei.
Das seien genau diese Fake-News, das ganze Jahr würde ich alles verdrehen!

Dazu versucht auch Anja Natter etwas zu sagen, was aber vom Bürgermeister praktisch verhindert wird.
In dem Zusammenhang (Fake-News) verweist der Bürgermeister sogar auch auf den Rücktritt des Bürgermeisters von Schwarzenberg!

Schlepper-Kauf um 70.000 Euro:

Der Bürgermeister kann sich diesbezüglich offenbar nicht mehr an die letzte Sitzung erinnern und Gottfried Winkel liest ihm daher einen Auszug aus der Niederschrift vor:

„Gottfried Winkel habe noch keine Antwort auf seine Frage zum vorletzten Protokoll bekommen, weshalb der Kaufpreis des Schleppers über € 70.000,00 unter TOP 5 nicht angeführt wurde? Vorsitzende: wird geprüft.“

Bürgermeister: „Dann muss ich es prüfen“

Schönenbach-Bus

Warum fährt der Bus nicht mehr ganz bis Schönenbach (Gasthaus), sondern nur noch bis zum Parkplatz? Er ist der Meinung, dass das für gehbehinderte Leute es unmöglich macht, mit dem Bus nach Schönenbach zu kommen.

Der Bürgermeister sagt, das habe er bereits unter Berichte beantwortet.

Gottfried Winkel ist der Meinung, dass in nächster Zeit über diverse Angelegenheiten diskutiert werden soll:

–      Die Entfernung der Straßenverkehrszeichen die offensichtlich überflüssig sind (z.B. Parkverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.), weil deren Einhaltung weder kontrolliert noch bestraft wird.

–      Das Gehsteigparken im ganze Dorf

–      Die Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema Neubau Volksschule und Kindergarten

–      Den Vertrag mit der Fa. Teflac Immobilien über das Parken bei beiden Gebäuden beim Busbahnhof

–      die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauer Straße in Ellenbogen

–      die Einhaltung Bauabstände bei Neubauten an Gemeindestrassen

–      den Rollstuhlgerechten Umbau der Gehsteige zumindest vom Cafe Natter bis zur Seilbahn

Bauabstände an Gemeindestraßen

Vor einigen Monaten hat die Gemeindevertretung über eine minimale Bauabstandsnachsicht gegenüber der Gemeindestraße beim Raiffeisengebäude beraten. Beim Neubau „ehemaliges Cafe Fröwis“ wird ein Haus ohne Bauabstandsnachsicht der Gemeindevertretung mit einem geringen Bauabstand gegenüber der Gemeindestraße errichtet.

Wer ist dafür zuständig, dass ein Haus ohne Zustimmung der Gemeindevertretung so nahe an eine Gemeindestraße gebaut werden kann?

Bähnle-Fest Anfang Juni

Im Gemeindeblatt stand unter dem amtlichen Teil von Bezau bzw. unter witus-Gemeinden kein einziges Wort von dieser Veranstaltung des Museumsbahnvereines (Gratiswerbung).

Busfahrplan

Der grob fehlerhafte Bezauer Busfahrplan des Tourismusbüros wurde bisher noch immer nicht aus dem Verkehr gezogen.

Mit dem Gruß „Schönen Abend“ des Bürgermeisters endet diese bemerkenswerte Sitzung in Anwesenheit von 3 von 18 Gemeindevertretern, ohne dass der Bürgermeister diese für geschlossen erklärt.