Bericht von der 20. GV-Sitzung Bezau am 29.5.2017

(von Gottfried Winkel)

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister Gerhard Steurer gibt die Entschuldigungen bekannt (Peter Greber, Anja Natter und Helmut Kumpusch) und stellt fest, dass dafür die Ersatzleute Ekkehard Liebschick, Gerhard Natter und Hildegard Winkel anwesend sind.

Der Bürgermeister stellt fest, dass der entschuldigte Helmut Kumpusch rechtlich den Bezaubernden Demokraten zuzuordnen ist – wenn er auch der Fraktion nicht mehr nahesteht – und da diese Zuordnung von den Bezaubernden Demokraten so gesehen wird, ist Frau Hildegard Winkel – „legitimiert durch 6 Vorzugsstimmen“ – als Ersatzmitglied von der Fraktion nachnominiert worden. Sie wird daher gem. § 37 GG angelobt.

(Anmerkung: Offensichtlich hat aber der Bürgermeister selber nach wie vor nicht verstanden, dass Helmut Kumpusch unserer Fraktion angehört – siehe leeres Feld bei der Anwesenheitsliste bei den GV-Niederschriften!)

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den TOP 2. in die Punkte 2.a, 2.b und 2.c aufzuteilen.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung

Im § 52 des Gemeindegesetzes über den Prüfungsausschuss heißt es u.a., neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises ist die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, zu überprüfen.

Nachdem der Prüfungsausschuss seit der Gemeindevertretungswahl 2015 dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommt, obwohl dies bereits im Bericht des Landesrechnungshofes im Jahr 2014 mehrmals kritisiert wurde, stelle ich den Antrag, den gesamten Prüfungsausschuss abzuberufen und neu zu bestellen.

Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

2. Ausschuss Nachhaltige Entwicklung– Vorstellung „klimaneutraler leben – clima cent“, EMOB – Carsharing
Michael Hohenegg, Hans Punzenberger,
Beratung und Beschlussfassung

Hans Punzenberger von der „Arbeitsgemeinschaft erneuerbare Energie Vorarlberg“ (AEEV) erläuter einleitend den Sachverhalt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Beitritt bzw. die Teilnahme an der Plattform KlimaCent“ (Pauschale für Gemeinden € 2,-/Einwohner).

Weiters beschließt die Gemeindevertretung mit 17:1 Stimme (Ekkehard Liebschick, VKW-Bediensteter, erklärt sich für befangen) die Unterstützung der Petition der AEEV für eine Landes-Energie- bzw. CO2-Abgabe auf die leitungsgebundenen Energieträger Strom und Gas, um über diese Mittel eine Planungs- und Investitionssicherheit für die Umsetzung der Vorarlberger Energieautonomie zu schaffen.

Außerdem wird einstimmig beschlossen, das Projekt „E-Mobilität-Carsharing“ dem Ausschuss für Nachhaltige Entwicklung zur weiteren Behandlung zuzuleiten.

3. Gst-Nr. 218/1, Wüstner/Bischof, Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 248 m² von FL in FS/Garage,
Beratung und Beschlussfassung

Dieser Umwidmung wird einstimmig zugestimmt.

4. Grundgeschäft Gst.Nr. 3033 – MG Bezau u. Gst.Nr. .187/1 – Umbaumaßnahmen H. Anton,
Beratung und Beschlussfassung

Dabei geht es um eine Änderung der Situierung der Hauseingangs-Stiege beim Haus Platz 43. Es wird einstimmig beschlossen, dem dazu erforderlichen Grundtausch (ca. 3 m²) im Bereich des Dorfplatzes zuzustimmen.

5. Förderungsansuchen – Kirchturmrenovierung,

Beratung und Beschlussfassung

Laut Förderungsansuchen der Pfarre St. Jodok ist für die bereits im Gange befindliche Kirchturmrenovierung mit Gesamtkosten von rund 180.000 Euro zu rechnen. Für die Finanzierung erwartet die Pfarre von der Gemeinde eine Subvention von 20 %, das sind rund 35.600 Euro.

Da die genauen Kosten noch nicht bekannt sind und die Gemeinde für die Finanzierung einen Nachtragsvoranschlag erstellen muss, wird dieser TO-Punkt auf die nächste GV-Sitzung vertagt.

6. Vorlage Rechnungsabschluss 2016 der MG Bezau, Bericht Prüfungsausschuss,
Beratung und Beschlussfassung

Der Bürgermeister erläutert bei den einzelnen Gruppen (0 bis 9) die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 2016.

Gottfried Winkel stellt einleitend Folgendes positiv fest:

„Nachdem ich bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 mehrere Ausgaben ohne budgetmäßige Bedeckung bemängelt habe, hat das Amt der Vbg. Landesregierung der MGde. Bezau in einem Schreiben folgendes mitgeteilt:

“Wir ersuchen die Marktgemeinde Bezau, im Falle der Notwendigkeit zur Erstellung von Nachtragsvoranschlägen künftig darauf zu achten, dass entsprechend den Bestimmungen des § 76 GG der Beschluss über die budgetmäßige Bedeckung vor der Beschlussfassung über das die Ausgaben verursachende Geschäft gefasst wird.”

Tatsächlich hat mir die Aufsichtsbehörde damit Recht gegeben, was der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 7.11.2016 auch berichtet hat und auch aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 17.10.2016 hervorgeht.“

Bei den Kosten „Gemeindeorgane“ bringt Gottfried Winkel folgendes vor:

„2 Beispiele von Ausgaben, die über KURZ oder lang – Kurz groß geschrieben – die also über KURZ oder lang auch bei ÖVP-Mandataren sicher nicht mehr vorkommen werden:

Ausgaben für den Österreichischen Gemeindetag 2016: Insgesamt wurden für 2 Personen – Bürgermeister und Gattin Gabi – von der Gemeinde 1221,- Euro bezahlt. Darunter u.a. auch zweimal die Teilnehmergebühr von je 130,- Euro. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Fahrkosten aus einer anderen Steuergeldkassa, nämlich von der REGIO Bregenzerwald bezahlt wurden.

2. Beispiel: Obwohl die Mitglieder des Gemeindevorstandes als einzige Mandatare in diesem Raum für ihre Tätigkeit eine Entschädigung bekommen, sind von der Gemeinde für eine Weihnachtsfeier des Gemeindevorstandes mit Partnern (8 Personen) – incl. 60 Euro Trinkgeld – insgesamt 1.030,- Euro ausgegeben worden.

Noch einmal: Über KURZ oder lang wird es so etwas auch in Bezau bei ÖVP-Mandataren wohl nicht mehr geben.“ 

Zum Konto „Geldbezüge der Angestellten“ (Gemeindeamt) stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„In Anbetracht der schon bisher gewährten Aufwandsentschädigung, Mehrleistungsvergütung und Überstundenvergütung beantrage ich die Überprüfung der vom Gemeindevorstand am 12.5.2016 beschlossenen Regelung über den Bezug des Gemeindesekretärs (Umwandlung der Nebenbezüge und Gewährung einer Zulage gem. § 128 Gemeindebedienstetengesetz) durch den Landesrechnungshof. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die kommende Baurechtsverwaltung Bregenzerwald und der damit zusammenhängenden Auslagerung von Gemeindeaufgaben.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Zur „Hauptschule“ stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag:

„Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 habe ich die Vergabe eines Auftrages (Re.Betrag 32.686 Euro) für die Hauptschule an einen Bezauer Tischler ohne Beschluss der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister (zuständig für eine Vergabe nur bis zu rund 2.900 Euro!) bemängelt.  

Am 14.10.2016 hat mir die Abt. Gebarungskontrolle beim Amt der Vbg. Landesregierung mitgeteilt, „dass bei der Verbuchung der diesbezüglichen Aufwendungen von der Marktgemeinde Bezau übersehen wurde, dass sich das Gebäude im Eigentum der GIG befindet“.

Daher hätte nachher im Laufe des Jahres 2016 die GIG der Marktgemeinde Bezau diese Ausgabe ersetzen müssen (auch wegen der Vorsteuer). Das ist jedoch bisher nicht geschehen!

Somit ist bewiesen, dass es sich nur um eine Schutzbehauptung handelte und der Betrag tatsächlich von der Marktgemeinde Bezau bezahlt wurde.

Ich beantrage daher, diesen Sachverhalt der Gebarungskontrolle zum Schreiben vom 14.10.2016 mitzuteilen.“

Der Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Bei den Ausgaben für Kulturpflege (Verschiedene Aufwendungen, Veranstaltungen) in Höhe von 4.833,75 Euro beanstandet Gottfried Winkel, dass offensichtlich keine Eintrittskarten verwendet werden für die Abrechnung. Für das Projekt „Generationen“ hat die Gemeinde 2016 bereits eine Förderung von 2.500 Euro bekommen. Laut letzter Kulturausschuss-Sitzung vom 25.7.2016 soll das Konzept dazu im Herbst 2016 dem Gemeindevorstand und/oder der Gemeindevertretung vorgestellt werden. Als Termine für das Projekt wurden April, Juli, September und November 2017 vereinbart. Bisher ist jedoch davon nichts zu bemerken. Gottfried Winkel beanstandet auch, dass offensichtlich statt Kulturausschuss-Sitzungen Sitzungen eines angeblichen Kulturvereins Bezau – den es aber offiziell nicht gibt – stattgefunden haben.

Anja Innauer stellt dazu fest, das seit dem 25.7.2016 keine Sitzungen des Kulturausschusses stattgefunden haben, sondern nur noch „Besprechungen“! Der Bürgermeister ergänzt dazu, dass auch der Gemeindevorstand nicht nur Sitzungen, sondern auch Besprechungen habe.

Josef Strolz stellt an Gottfried Winkel die Frage, wie oft er an den Sitzungen des Kulturausschusses teilgenommen habe.

Dieser antwortet, dass er erklärt habe, an den Sitzungen teilzunehmen, nicht aber wenn diese privat (z.B. bei Helmut Kumpusch) stattfinden. Er schlägt daher wiederholt vor, dass auch diese Ausschuss-Sitzungen wie alle anderen im Gemeindeamt abgehalten werden.

G. Winkel möchte in diesem Zusammenhang vom Bürgermeister wissen, welche Förderung das Bildungshaus Bezau für die vielen Veranstaltungen im Jahr 2016 bekomme. Trotz langer Suche in den Unterlagen kann er dazu keine Antwort geben!

Im Zusammenhang mit der Verbuchung von 7.005,16 Euro auf dem Konto „Erwerb von Grundstücken“ für den Kaufvertrag „Krone“ durch Gemeindevorstand Dr. Markus Fink stellt Gottfried Winkel die Frage, ob es dabei keine Befangenheit gebe.
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass die Vergabe (Erstelllung Kaufvertrag) durch den Gemeindevorstand erfolge.

Gottfried Winkel schlägt in Anbetracht einer Gewinnentnahme in Höhe von rund 145.000 Euro bei der Wasserversorgung vor, dass bei der nächsten Gebührenfestsetzung für Wasser und Abwasser über die Art der Gebührenkalkulation von der Gemeindevertretung beraten wird.

Eintrittsinkasso Schwimmbad

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass es „der Herr Winkel“ geschafft habe, dass wir diese Woche die Finanzpolizei im Haus hatten und es gehe dabei um 12 Euro, um 2,40 Euro Steuerhinterziehung. Es sei ein laufendes Verfahren (Anm.: seit August 2016!!) und er möchte sich dazu nicht äußern. Die Finanzpolizei, „die du uns auf den Hals gehetzt hast“, wird das klären und darüber wird in der nächsten Sitzung berichtet.

Gottfried Winkel stellt fest, dass die Eintritte in der Abrechnung vom 15.8.2016 nicht enthalten sind und dass das innerhalb von wenigen Tagen geklärt hätte werden können.

Der Bürgermeister stellt weiters fest, er wisse gar nicht, ob es überhaupt passiert sei!! Es gelte die Unschuldsvermutung (für alle) und es gebe Widersprüche.

Gottfried Winkel stellt dazu die folgenden 2 Anträge:

A) „Ich stelle den Antrag, den Sachverhalt über das nichterfolgte Eintrittsinkasso beim Schwimmbad im Jahr 2016 vom Landesrechnungshof prüfen zu lassen und unverzüglich die erforderlichen Meldungen (z.B. an die Staatsanwaltschaft) zu machen.“

B) „Im § 52 des Gemeindegesetzes über den Prüfungsausschuss heißt es u.a., neben der Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Vermögensnachweises ist die Gebarung mindestens zweimal jährlich, einmal hievon unvermutet, zu überprüfen.

Nachdem der Prüfungsausschuss seit der Gemeindevertretungswahl 2015 dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nachkommt und trotz Wissen von diesem Missstand beim Eintrittsinkasso im Schwimmbad keine Prüfung durchgeführt hat, stelle ich den Antrag, den gesamten Prüfungsausschuss abzuberufen und neu zu bestellen.“

Beide Anträge werden von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

Gottfried Winkel regt an, mit einem Teil der Haushaltsrücklage (Anm.: Stand Ende 2016 knapp 500.000 Euro) hochverzinsliche Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, statt Geld auf einem Girokonto zu belassen.
Der Bürgermeister ist jedoch der Meinung, dass man mit dieser Rücklage eine gewisse „Bewegungsmöglichkeit“ habe, die man brauche.

Der Rechnungsabschluss 2016 weist Einnahmen und Ausgaben von jeweils 6.019.454,53 Euro auf.
Die Schulden der Gemeinde betragen zum 31.12.2016 insgesamt 2.666.203,32 Euro.

Die Schulden der Gemeinde-Immobiliengesellschaft (GIG) betragen zum 31.12.2016 Euro 3.676.577,16.

Dem Antrag des Bürgermeisters, den Rechnungsabschluss 2016 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Betrag von 289.687,68 Euro an die Haushaltsrücklage zuzuführen, wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen zugestimmt.

7. Berichte (des Bürgermeisters)

8. Genehmigung der Niederschrift der 19. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.4.2017

Gottfried Winkel versucht, die folgende Anfrage zu stellen:

Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister:

Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:

1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.

2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.

 3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.

 4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:

“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.” 
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.

Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:

„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.

Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:

A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.

Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?

B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.

Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?

C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:

„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“

Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?

D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:

„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.

Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?

E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.

Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?

Der Bürgermeister entzieht Gottfried Winkel jedoch nach wenigen Minuten das Wort und meint in gesetzwidriger Weise, dass Anfragen nur unter „Allfälliges“ gestellt werden dürfen!

Gottfried Winkel überreicht ihm sodann die Anfrage schriftlich und ersucht um Protokollierung.

Nachdem G. Winkel den Bürgermeister fragt, warum er nicht bereit sei, diese Anfragen zu beantworten und stattdessen lüge und die Unwahrheit sage, erteilt ihm der Bürgermeister einen Ordnungsruf.
(Anmerkung: „Lügen“ darf man offensichtlich nicht sagen – sondern nur tun.)

Gottfried Winkel fordert den Bürgermeister mehrmals auf, ihm die Protokolle zu zeigen, wo er angeblich die Anfragen beantwortet habe. Der Bürgermeister legt keine einzige Niederschrift vor!

Gottfried Winkel stellt folgende Anträge zur Berichtigung der Niederschrift

A) Unter Punkt 8. – Genehmigung der Niederschrift  der 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.02.2017 – heißt es u.a.:

„Daher wiederhole ich meine bei der Gemeindevertretungssitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen a bis e zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister tatsächlich die Antworten gemäß § 38 GG spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.“

Richtig hat es zu lauten:

 „Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.“

Der Antrag wird selbstverständlich von der Bezauer Liste ohne wenn und aber mit 15:3 Stimmen abgelehnt. Damit besteht nicht einmal die Möglichkeit, einen offensichtlichen Schreibfehler des Schriftführers zu korrigieren!!

B) Unter Punkt 1. – Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit – heißt es:

„Gottfried Winkel stellt einen weiteren Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunkts: Beratung und Beschlussfassung zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 02.03.2017 – Namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung.“

Richtig hat es zu lauten und tatsächlich hat Gottfried Winkel folgenden Antrag gestellt:

 Antrag auf Aufnahme eines weiteren Punktes auf die Tagesordnung:Antrag zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 – Beratung und Beschlussfassung

Zum Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 2.3.2017 stelle ich den folgenden Antrag und beantrage dazu gem. § 44 GG eine namentliche Abstimmung durch die Gemeindevertretung, weil der Verdacht auf wissentlichen Missbrauch der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch besteht:

Ich beantrage, gegen den Bescheid der BH Bregenz vom 2.3.2017 Einspruch zu erheben, weil:

1. die Behauptung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in ihrem Schreiben vom 4.11.2016, dass Anja Natter NICHT auf Grund eines Wahlvorschlages gem. § 51 bzw. 56 GG in den Prüfungsausschuss gewählt worden sei, sondern von der Gemeindevertretung, nicht stimmt und nirgends im Gemeindegesetz gedeckt ist und somit nicht den Bestimmungen des Gemeindegesetzes entspricht.

2. Anja Natter daher am 28.5.2015 NICHT von der Gemeindevertretung in den Prüfungsausschuss gewählt wurde, sondern tatsächlich gem. § 51 bzw. § 56 GG durch Wahlvorschlag der Bezaubernden Demokraten vom 27.5.2015.

3. eine Abberufung von Anja Natter aus dem Prüfungsausschuss gem. § 31 GG daher NICHT von der Gemeindevertretung beschlossen werden kann, sondern nur von der Fraktion Bezaubernde Demokraten.

Auch dieser Antrag, der wortwörtlich gestellt wurde, wird von der Bezauer Liste mit 15:3 Stimmen abgelehnt.

 9. Allfälliges

Michael Hohenegg bedankt sich bei der Gemeinde für die Unterstützung beim Weltspieletag.

Hubert Graf hat noch eine Ergänzung zum Jahresabschluss: Es ist ihm ein Anliegen, dem Kassier einen großen Dank auszusprechen für die tadellose und einzigartige Arbeit (auch von Sarah und Melanie).

Gottfried Winkel macht den Bürgermeister auf Folgendes aufmerksam:
Bei der Genehmigung der Niederschrift  der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 20.2.2017 heißt es: „Frage von Gottfried Winkel: Wieso wurde der Kaufpreis von 70.000 Euro für den Schlepper unter TOP 5 nicht angeführt? Bgm. Gerhard Steurer: werde überprüft.“
Bis heute hat der Bürgermeister das nicht beantwortet. Bgm.: Er werde das überprüfen.

Gottfried Winkel ist der Meinung, dass in nächster Zeit über diverse Angelegenheiten diskutiert werden soll:

– Nachträgliche Baubewilligung bzw. Planänderung in Schönenbach

– Einhaltung der Bauabstände bei Neubauten an Gemeindestraßen

– Sitzungen des Kulturausschusses bzw. des sogenannten Kulturvereins Bezau

– Geh-/Fahrrecht beim Grundstück Betreutes Wohnen – Verlegung auf den Grund des Heimatmuseums

– Schlechter Straßenasphalt bei der neuen Straße vom Pfarrhof bis zum Sennhaus Obere

– Vertrag mit der Fa. Teflac Immobilien über das Parken bei beiden Gebäuden beim Busbahnhof

– Gemeindestraße fertig asphaltieren vom Cafe Natter in Richtung Schwimmbad

– Die Errichtung eines Gehsteiges an der Bizauer Straße in Ellenbogen

– Gehsteigparken im ganzen Dorf

– Abhaltung einer Volksabstimmung zum Thema Neubau Volksschule und Kindergarten