Aufzeichnungen von Helene Z. über die Tätigkeit von Gottfried Winkel im Tourismusbüro vom 1. bis 23. April 1997:


Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister gem. § 38 Gemeindegesetz vom 6.9.1997:
Gottfried Winkel, Gemeindevertreter, 6870 Bezau 542
Bezau, am 6.9.1997
An die Marktgemeinde Bezau
z.H. Herrn Bgm. Dipl.Ing. Helmut Batlogg
Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz richte ich als Gemeindevertreter an Sie folgende Anfrage:
Die Gemeindebedienstete Helene Zoller hat über das Arbeitsverhältnis mit Gottfried Winkel und seine Tätigkeit im Tourismusbüro Bezau vom 1.4. bis 25.4.1997 tägliche Aufzeichnungen geführt. Bgm. Helmut Batlogg hat am 5.9.1997 diese Aufzeichnungen im Gemeindeamt Gottfried Winkel kopiert und übergeben.
Diese Aufzeichnungen sind oft falsch. So hat Helene Zoller z.B. am 1.4.1997 festgehalten: „1. Arbeitstag von G. Winkel im Tourismusbüro (mehrere Zeit auf der Gemeinde)“, dasselbe am 2. April. Am 3. und 4. April lautet die Eintragung „G. Winkel vorwiegend auf der Gemeinde“, obwohl Winkel seinen Dienst als Tourismusbüroleiter erst am 7. April antreten mußte und daher an den genannten Tagen gar keinen Dienst im Tourismusbüro gemacht hat!
Am Montag, den 7. April heißt es u.a., „G. Winkel erzählt Helene daß er eine Hochzeit hat, daß E. K. heiratet“. Tatsächlich hat dieses Gespräch und die Trauung am Freitag, den 11. April stattgefunden!
Am Mittwoch, 9. April, lautet die Eintragung: „Helene frei! Gottfried Winkel putzt Fenster, räumt auf (lt. Arbeitsaufteilung).“
Wie konnte sie wissen, was Winkel gemacht hat, wenn sie frei hatte?
Am Donnerstag, 10. April heißt es: „G. Winkel nicht anwesend!“, obwohl er von 8 – 12 Uhr im Büro war.
Von Montag, den 21. bis Freitag den 25. April schreibt sie immer ein falsches Datum, obwohl sie angeblich diese Aufzeichnungen täglich geführt hat!
Am Dienstag, den 20. April (richtig 22. April) führt sie als einzigem Tag keine Aufzeichnungen über Gottfried Winkel; da hatte sie Urlaub.
Am Donnerstag, den 22. April (richtig 24. April schreibt sie u.a.: „G. Winkel verschickt die Vermieter-Fragebogen und kündigt einen Infoabend für Vermieter am Mittwoch, 30.4. an. Helene Z. erfährt am Freitag von den Vermietern, daß ein Infoabend stattfindet.“
Sie hat also erst am Freitag erfahren, was sie am Donnerstag schon wußte!
Auch weitere Eintragungen entsprechen nicht den Tatsachen.
Am 5.9.1997 hat Helene Zoller vor Gericht behauptet, sie sei vom „Dörferkranz“ (Tourismusgemeinschaft der Gemeinde Bezau, Bizau und Reuthe) angehalten worden, diese Aufzeichnungen über den damaligen Tourismusbüroleiter Gottfried Winkel zu machen.
Dazu stelle ich an den Bürgermeister folgende Anfragen:
1. Hat der „Dörferkranz“ tatsächlich die Möglichkeit, Bezauer Gemeindebedienstete zu beauftragen, ihre Mitarbeiter so zu bespitzeln und darüber Aufzeichnungen zu führen?
2. Wenn die Behauptung der Helene Zoller nicht stimmt, wer hat sie dann beauftragt, diese Tätigkeit durchzuführen und diese Aufzeichnungen zu machen?
3. Wurden oder werden auch andere Gemeindebedienstete auf diese Art bespitzelt bzw. wer kann garantieren, daß das tatsächlich nur ein Einzelfall war?
4. Welche Konsequenzen zieht der oder die für diesen Skandal politisch Verantwortliche?
Mit der Bitte um Beantwortung dieser Anfragen spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Anfragebeantwortung
Beantwortung der obigen Anfrage des Gemeindevertreters Gottfried Winkel durch Bürgermeister Dipl.Ing. Helmut Batlogg auf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 8.9.1997 (stenografische Mitschrift von G. Winkel):
1. Hat der „Dörferkranz“ tatsächlich die Möglichkeit, Bezauer Gemeindebedienstete zu beauftragen, ihre Mitarbeiter so zu bespitzeln und darüber Aufzeichnungen zu führen?
Antwort Bgm. Batlogg: „Nein.“
2. Wenn die Behauptung der Helene Zoller nicht stimmt, wer hat sie dann beauftragt, diese Tätigkeit durchzuführen und diese Aufzeichnungen zu machen?
Antwort Bgm. Batlogg: „Sie wurde vom Tourismusausschuß angehalten, über ihre Tätigkeit für den Dörferkranz Buch zu führen.“
3. Wurden oder werden auch andere Gemeindebedienstete auf diese Art bespitzelt bzw. wer kann garantieren, daß das tatsächlich nur ein Einzelfall war?
Antwort Bgm. Batlogg: „Es wird nie jemand bespitzelt.“
4. Welche Konsequenzen zieht der oder die für diesen Skandal politisch Verantwortliche?
Antwort Bgm. Batlogg: „Es gibt keinen Skandal und keine Konsequenzen.“
Weiters u.a.: „Ich mache aber kein Hehl daraus, daß mir Helene Zoller ihr Leid geklagt hat; ich habe ihr gesagt, daß sie durchhalten soll. Ich habe ihr gesagt, schreib dieses Zeug auf, das unerträglich ist. Offenbar braucht man Aufzeichnungen, um sich Gehör zu verschaffen.“
Auszug aus der Niederschrift der 20. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, den 8. Sept. 1997:
„Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz vom 6.9.1997 des GV Gottfried Winkel
Die Anfrage liegt den Anwesenden vor. Darin geht es um die Aufzeichnungen von Helene Zoller über die Zusammenarbeit mit Gottfried Winkel im Tourismusbüro. Im Wesentlichen möchte er wissen, wer Helene Zoller beauftragt habe ihn zu „bespitzeln“ und darüber Aufzeichnungen zu führen.
Der Vorsitzende erläutert, Helene Zoller habe ihm mehrfach ihr Leid geklagt. Er habe sie schließlich aufgefordert, die Ursachen für die belastenden Arbeitsbedigungen aufzuschreiben. Außerdem führe er (G. Winkel) selbst ja auch Aufzeichnungen. Von „bespitzeln“ und „Skandal“ könne in diesem Zusammenhang nicht geredet werden.
Natürlich könne Helene Zoller auch nicht vom Dörferkranz aufgefordert werden, Aufzeichnungen über ihn (Gottfried Winkel) zu führen.
GV Georg Fröwis betont, daß die Mitarbeiter des Tourismusbüros aber schon seit längerer Zeit von Seiten des Dörferkranzes den Auftrag erhalten haben über ihre Tätigkeit und den damit verbundenen Zeitaufwand Aufzeichnungen zu führen.“
Anmerkung von Gottfried Winkel:
Der letzte Satz in der Niederschrift („GV Georg Fröwis betont ….“) stimmt nicht. Georg Fröwis hat sich bei diesem Tagesordnungspunkt überhaupt nicht zu Wort gemeldet!
Weiters: Helene Zoller hat bei der Verhandlung am 5.9.1997 in Feldkirch angegeben, daß sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 25.4.1997 gekündigt habe.
Auf eine diesbezügliche Anfrage von GV Gottfried Winkel auf der GV-Sitzung am 8.9.1997 hat der Bürgermeister geantwortet, daß das nicht stimme!