Antwort G. Winkel vom 20.10.2016

An das
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IIIc
z.H. Herrn Mag. (FH) Richard Peter
Landhaus
6900 Bregenz

Bezau, am 20. Oktober 2016

Sehr geehrter Herr Mag. Peter,

Sie werden sicher verstehen, dass ich Ihr Schreiben vom 14.10.2016 nicht unbeantwortet lassen kann und von Ihnen auf Grund meiner nachstehenden Feststellungen eine ergänzende Erledigung erwarte.

Zum besseren Verständnis muss ich einleitend anführen, dass mir der Bürgermeister die Akteneinsicht zum Rechnungsabschluss 2015 verweigern wollte, weil ich an einem Nachmittag von meinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht habe (Bürgermeister: “Kein Parteienverkehr”). Erst nach längerem Hin und Her und vor allem unter Hinweis auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes konnte ich den Bürgermeister überzeugen, dass dieses Recht auf Akteneinsicht mir als Gemeindevertreter zusteht.

In Ihren Schreiben wird immer wieder darauf hingewiesen, dass auch ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.11.2015 dem “wenngleich verspäteten” Nachtragsvoranschlag zugestimmt habe. Ist die Gesetzwidrigkeit (verspäteter Nachtragsvoranschlag) etwa durch MEINE Zustimmung “getilgt”?

Was wäre gewesen, wenn ich dem Nachtragsvoranschlag nicht zugestimmt hätte (so wie des Öfteren in den letzten rund 20 Jahren)? Hätte das dann Konsequenzen gehabt? Ich kann mich nicht erinnern, dass es in diesen Jahren einmal Konsequenzen seitens der Aufsichtsbehörde gab, weil der Nachtragsvoranschlag zu spät beschlossen wurde!

Aber eines lerne ich daraus: Ich werde ganz bestimmt einem verspäteten Nachtragsvoranschlag NIE mehr zustimmen.

Besonders gewundert habe ich mich über die Vorgangsweise der Gebarungskontrolle: Mir wird vorgehalten, ich hätte Sachverhalte nur ungenügend dargestellt und bei der von mir durchgeführten “Prüfung” (!) durch Rücksprache Klarheit verschaffen können.

Die Gebarungskontrolle hat jedoch keine eigene “Prüfung” durchgeführt und sich nur auf die Aussagen bzw. Mitteilungen des Bürgermeisters oder “der Gemeinde” verlassen, die teilweise einfach nicht wahr sind. Außerdem hätte der Bürgermeister (und der Gemeindekassier) bei der GV-Sitzung am 23.5.2015 zu meinen Feststellungen eine Stellungnahme abgeben bzw. sofort auf verschiedene Punkte eingehen können. Offensichtlich konnten sie das nicht, sonst hätten sie es sicher getan (z.B. Vergabe Tischler-Auftrag).

Zu den einzelnen Punkten Folgendes:

1. Ich habe nicht die hohen Kosten von rund 8.000 Euro für den 2-tägigen Ausflug der 12 Gemeindevertreter nach Innsbruck kritisiert, sondern dass dafür keine Bedeckung im Budget vorhanden war. Davon steht aber in Ihrem Schreiben kein Wort. (Außerdem stimmt die von Ihnen angestellte Rechnung nicht, weil von den 18 GemeindevertreterInnen meines Wissens nur 12 am Ausflug teilgenommen haben.)

2. “Die Ausgaben wurden vom Gemeindevorstand in dessen Sitzung am 09.11.2015 wenngleich VERSPÄTET beschlossen”.Darum ging es mir – kein rechtzeitiger Nachtragsvoranschlag!
Hinweis: Den Nachtragsvoranschlag hat nicht der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 9.11.2015 beschlossen, sondern die dafür zuständige Gemeindevertretung am 16.11.2015 (dieser Fehler kommt im Schreiben öfters vor).

3. Seit wann kann man/frau sich als Gemeindemandatarin in Bezau bestimmte Gutscheine wünschen? Warum also nicht gleich ein “witus-Gutschein”, der natürlich auch im Geschäft der Schwägerin des Bürgermeisters eingelöst hätte werden können?

4. Siehe Punkt 2 – kein rechtzeitiger Nachtragsvoranschlag.

5. Auch bei diesen Kosten ging es mir darum, dass keine Bedeckung im Budget vorhanden war. Aber Sie stellen ja auch fest, dass “verspätet beschlossen” wurde – allerdings mit dem Hinweis auf meine nachträgliche Zustimmung zum Nachtragsvoranschlag (siehe oben).

6. Hier sind Sie mit Ihren Feststellungen ganz auf dem “Holzweg”: Ich habe ausdrücklich bemängelt, dass die “Bezauer Liste” für die Fraktionssitzungen keine Zahlungen geleistet hat. Bei den von Ihnen angeführten 3 Zahlungen der “Bezauer Liste” – die ich natürlich bei meiner Akteneinsicht gesehen habe – handelt es sich jedoch nicht um Fraktionssitzungen, sondern um die von der “Bezauer Liste” vor den GV-Wahlen 2015 durchgeführten Wahlveranstaltungen (genannt “Besprechungen”).

Der Satz “Die Befassung der Aufsichtsbehörde ohne Versuch der Abklärung vor Ort erscheint mutwillig” ist daher völlig unangebracht.

7. Diesen Punkt werde ich nochmals in der Buchhaltung 2015 recherchieren, sofern mir das ermöglicht wird. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass seitens der Gemeinde für diesen Postwurf des Bürgermeisters keinerlei Kosten entstanden sind, werde ich das richtig stellen. Dann darf ich wohl auch erwarten, dass sich der damalige Bürgermeister Georg Fröwis für seine Falsch-Aussage in der öffentlichen (!) GV-Sitzung vom 22.12.2014, “dass Gottfried Winkel in den letzten 16 Jahren eine Standesamtszulage in Höhe von zusammen 200.000 Euro bezogen habe, ohne etwas dafür zu tun”, entsprechend entschuldigt.

Außerdem ist ein ähnlicher Fall bereits bei der Volksabstimmung über die Wehrpflicht im Jahr 2013 vorgekommen. Auch damals wurde behauptet, der Bürgermeister hätte die Kosten der Gemeinde bereits ersetzt, obwohl das nachweislich nicht richtig war – siehe Link http://www.bezaubernde.info/pro-wehrpflicht.html

Weiters habe ich in der Gemeinde-Buchhaltung 2015 keinen einzigen Beleg der “Bezauer Liste” von Wahlkostenersatz für die GV-Wahl 2015 an die Gemeinde Bezau gesehen.
 Vielleicht bekommt die Gebarungskontrolle dazu Auskunft vom Bürgermeister?

8. Wieso soll ich mich als einziger an diese Anordnung der früheren Bürgermeisterin halten (60 Dienstfahrten innerhalb von rund 6 Jahren mit der GRATIS-Maximokarte der Gemeinde) und alle anderen Bediensteten nicht? Welche Ausgaben für Dienstfahrten der anderen Bediensteten mit dem Privat-PKW hätten damit eingespart werden können, wenn diese auch die Gratis-Maximokarte verwendet hätten?

9. Natürlich war mir – so wie offensichtlich ALLEN anderen Teilnehmern der GV-Sitzung am 23.5.2016 auch – nicht bekannt, dass diese Rechnung in Höhe von 32.686 Euro nicht von der Gemeinde, sondern von der GIG bezahlt hätte werden müssen. Weder der Bürgermeister noch der Prüfungsausschuss haben bemerkt (“übersehen”!), dass diese doch beachtliche Ausgabe nicht nur von der Gemeinde bezahlt, sondern auch in der Gemeindebuchhaltung verbucht wurde.
Was wäre geschehen, wenn ich nicht darauf hingewiesen hätte? Offensichtlich traut man nur mir zu, einen solchen Fehler zu bemerken. Warum hat niemand – auch nicht der Gemeindekassier oder Bürgermeister – bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 darauf hingewiesen und “den Fall” sofort gelöst?Interessant ist die Stellungnahme des Bürgermeisters dazu bei der GV-Sitzung am 23.5.2016: Auf meinen Vorhalt, dass für die Vergabe ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich gewesen wäre, sagte der Bürgermeister, er habe gemeint, weil diese Ausgabe vom Land 1:1 finanziert werde (Sonderförderung), brauche es dafür keinen Beschluss.
Aber kein Wort des Bürgermeisters von einer Falschzahlung bzw. Falschbuchung! Kann es daher sein, dass “man” erst später auf die Idee mit der Falschzahlung bzw. Falschbuchung kam? Handelt es sich bei Einrichtungskosten auch um Gebäudekosten?

Sie schreiben, meine diesbezügliche Schlussfolgerung “greife daher zu kurz”. Tatsächlich wurden auf dem entsprechenden Konto (“Einrichtungsgegenstände”) offensichtlich nicht nur “Gebäudekosten”, sondern auch anderes verbucht – insgesamt 59.354,61 Euro. Warum soll also ausgerechnet ich – und sonst niemand von der Verwaltung oder Gemeindevertretung (Prüfungsausschuss) – diese Falschzahlung bemerken?

Übrigens: Wie erfolgte die Abrechnung der Schulerhaltungsbeiträge mit den anderen Gemeinden, wenn dieser Fehler vorher nicht bemerkt wurde?

10. Mit Recht schreiben Sie immer wieder “wenngleich verspätet”, wenn es um die nachträgliche Genehmigung von Ausgaben durch die Gemeindevertretung (Nachtragsvoranschlag) geht. Im Kommentar zum § 76 GG (Häusler/Müller) heißt es auf Seite 204 oben ganz eindeutig:

“Die Beschlussfassung über das Ausgaben verursachende Geschäft darf NICHT VOR dem Beschluss über die budgetmässige Bedeckung gefasst werden”.Wenn dem nicht mehr so wäre, ist in Hinkunft jeder Nachtragsvoranschlag überflüssig!

11. Wenn die Gemeinde nur noch Rechnungen über 22 Euro versendet, werden sich noch viele Rechnungsempfänger wundern ….. (wenn sie keine Rechnungen mehr bekommen).

12. Es ist eine glatte Unwahrheit, wenn “die Gemeinde” – wer ist das? – behauptet, die von mir beanstandete Berechnung (Mietzins Wohnung Gemeindeamt beim Sohn des damaligen Bürgermeisters) sei bereits in den Jahren meiner Tätigkeit als Gemeindesekretär gehandhabt worden.Von dieser Regelung, die offensichtlich erst im Jahr 2013 “erfunden” wurde um den Mietzins “nach außen hin dem Markt anzupassen” (siehe  http://www.bezaubernde.info/miete-starterwohnung-gemeinde-bezau.html ), habe ich erst bei der GV-Sitzung am 22.12.2014 erfahren.
Übrigens: Warum hat die Gemeinde nur für das Jahr 2015 und nicht für alle Jahre ab 2007 eine entsprechende Richtigstellung beim Finanzamt gemacht?

13. Eine “freiwillige Nachzahlung” von Versicherungszeiten? Geht das wirklich so einfach bei einer Gemeinde, ohne entsprechende Nachprüfung (z.B. im Archiv)? Handelte es sich tatsächlich um einen Gemeindebediensteten, der angeblich 5 (!) Jahre bei der Gebietskrankenkasse nicht angemeldet wurde?

14. Wenigstens ein positiver Abschluss: Natürlich bin ich damit einverstanden, wenn mir hinkünftig die Daten (Konten) auf einem Datenträger digital zur Verfügung gestellt werden, sofern die Konten nicht mehr ausgedruckt werden.

Ich bitte Sie höflich, meine Vorbringen bei Ihrer Erledigung zu berücksichtigen und mich über das Veranlasste zu informieren.

 Mit freundlichen Grüßen 

GV Gottfried Winkel