Amt der Vorarlberger Landesregierung
Auskunft: Franz Pircher, MSc
Bregenz, am 3.11.2016
Gottfried Winkel
Sandriese 542
6870 Bezau
Betr.: Stellungnahme des Herrn Gottfried Winkel: zum Schreiben vom 14.10.2016, Zahl: IIIc-230.06-7; Gegenäußerung
Bezug: Ihr E-Mail vom 20.10.2016, 15:47 Uhr
Sehr geehrter Herr Winkel,
leider verlassen Sie mit Ihrer Behauptung, die Gebarungskontrolle habe jedoch keine eigene “Prüfung” durchgeführt und sich nur auf die Aussagen bzw. Mitteilungen des Bürgermeisters oder “der Gemeinde” verlassen, die teilweise einfach nicht wahr seien, wiederum das Gebot zur Sachlichkeit. Dies setzt sich nahtlos mit Ihrer Behauptung “(Außerdem stimmt die von Ihnen angestellte Rechnung nicht, weil von den 18 GemeindevertreterInnen meines Wissens nur 12 am Ausflug teilgenommen haben.)” fort. Weiters ist aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich, dass die von Ihnen in Abrede gestellte Verrechnung der Mieten in dieser Form bereits zu Zeiten, in denen Sie als Gemeindesekretär tätig waren, erfolgte. Durch den von Ihnen in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff “glatte Unwahrheit” bezichtigen Sie damit die Auskunft gebenden Personen der Marktgemeinde Bezau (in diesem Fall den Bürgermeister und den Gemeindekassier) zu Unrecht der Lüge. Auch Ihre Frage, weshalb die Gemeinde nur für das Jahr 2015 und nicht für alle Jahre ab 2007 eine entsprechende Richtigstellung beim Finanzamt gemacht habe, unterstellt aus nicht nachvollziehbaren Grünen eine nicht korrekte Vorgangsweise.
Dass dies einer Zusammenarbeit zum Wohle der Marktgemeinde Bezau abträglich ist, bedarf keiner weiteren Erörterung.
Eine Klarstellung Ihrerseits, wonach nicht der Gemeindevorstand den Nachtragsvoranschlag in seiner Sitzung am 9.11.2015 beschlossen habe, sondern die dafür zuständige Gemeindevertretung am 16.11.2015 (dieser Fehler komme im Schreiben öfters vor), erübrigt sich, weil eine solche Feststellung nicht gemacht worden ist.
Im Übrigen war auch nicht nachvollziehbar, weshalb Sie auf Grund der Empfehlung zur Anhebung der Pachteinnahmen davon ausgehen, dass die Gemeinde künftig generell keine Beträge unter Euro 22,00 einheben wird.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir auch weiterhin von Ihnen – wie auch von allen anderen – erwarten, dass uns künftig abschließend recherchierte und mit der Gemeinde geklärte Sachverhalte vorgelegt werden.
Freundliche Grüße
Für die Vorarlberger Landesregierung
im Auftrag
Mag. (FH) Richard Peter
Nachrichtlich an:
Bezirkshauptmannschaft Bregenz