Bei der Gemeindevertretungs-Sitzung am 6.7.1998 stellt Gottfried Winkel folgende Anträge:
A) Mit Beschluß vom 20.3.1998 hat das Landesgericht Feldkirch die über Antrag des DI Helmut Batlogg vom 11. August 1997 gegen Gottfried Winkel im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bergbahnen Bezau wegen des Verdachtes des Vergehens der Verleumdung nach § 297 StGB eingeleitete Voruntersuchung eingestellt. DI Helmut Batlogg wurde der Ersatz aller infolge seines Einschreitens aufgelaufenen Kosten aufgetragen. Trotzdem hat die Marktgemeinde Bezau die gesamten Kosten bezahlt.
Ich beantrage daher, daß die Abteilung Gebarungskontrolle des Amtes der Vlbg. Landesregierung prüft, ob die Marktgemeinde Bezau auf Grund der unrichtigen Angaben in der Sachverhaltsdarstellung vom 28.2.1997 an die Staatsanwaltschaft Feldkirch von den dafür Verantwortlichen den Ersatz der Kosten verlangen kann, die den Bezauer Steuerzahlern durch diese unwahren Behauptungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bergbahnen Bezau in den Jahren 1996/97 entstanden sind.
B) Die Abteilung Gebarungskontrolle des Amtes der Vlbg. Landesregierung konnte lt. ihrem Bericht vom 11.4.1997 nicht klären, warum die Gemeindeverwaltung nach Einlangen des Kontoauszuges des Kontos 1000-20.685 keine Richtigstellung betrieb. Diese Kontoauszüge der Marktgemeinde Bezau bei der Raika Bezau waren im Gemeindeamt aufbewahrt, scheinen aber rechtswidrigerweise in der Buchhaltung der Jahre 1996 und 1997 nicht auf. Diese Kontoauszüge sind lt. Gemeindekassier nicht mehr vorhanden, weil sie jetzt angeblich zur Buchhaltung der Bergbahnen Bezau gehören, obwohl kein Storno erfolgte.
Ich beantrage daher, daß die Abteilung Gebarungskontrolle des Amtes der Vlbg. Landesregierung diese Angelegenheit nochmals vollständig kontrolliert und vor allem prüft, weshalb diese Kontoauszüge in der Buchhaltung der Marktgemeinde Bezau – obwohl keine Richtigstellung (Storno) betrieben wurde – nicht aufscheinen.
C) Der Direktor der Raiffeisenbank Bezau hat am 31.1.1997 auf einer Informationsversammlung im Gasthaus „Sonne“ erklärt, daß durch die gewählte Vorgangsweise bei diesem Geldgeschäft die Kreditsteuer in Höhe von rund S 12.000,- erspart wurde.
Ich beantrage, daß die Marktgemeinde Bezau – zur Vorbeugung gegen einen evtl. Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung – vom Finanzamt prüfen läßt, ob bei diesem Kreditgeschäft die Kreditsteuer ordnungsgemäß und zeitgerecht entrichtet wurde.