Anmerkung – Eine unglaubliche Leistung des Bezauer Bürgermeisters!
Damit hat es Gerhard Steurer geschafft, innerhalb eines knappen Jahres 4-mal eine Anfrage gem. § 38 GG nicht zu beantworten – siehe Links zu den von ihm erwähnten Niederschriften mit den angeblichen Antworten !
Bei der 14. GV-Sitzung am 4.7.2016 habe ich unter „Allfälliges“ folgende Anfragen in schriftlicher Form eingebracht (bei der Verlesung von meinen Anfragen bei der vorletzten Sitzung haben nämlich mehrere Gemeindevorstandsmitglieder die Sitzung verlassen). Die Beantwortung erfolgte auf der GV-Sitzung am 19.9.2016.
Anfrage an Gemeinderat Dr. Markus Fink:
In einer Anfrage an GR Dr. Markus Fink habe ich festgestellt, dass er in der GV-Sitzung am 4.4.2016 behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern notwendig sei. Dies sei gem. § 56 Abs. 2 Gemeindegesetz falsch. Warum behaupte Fink trotzdem, es brauche dafür die Unterschriften von 3 Gemeindevertretern?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat GR Markus Fink darauf wahrheitswidrig geantwortet, es sei nicht richtig, dass er behauptet habe, dass für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes die Unterschrift von drei Gemeindevertretern erforderlich sei.
Warum sagt Rechtsanwalt Dr. Markus Fink wieder die Unwahrheit und warum gibt er nicht einfach zu, dass ihm ein Fehler passiert ist und entschuldigt sich dafür?
Antwort Markus Fink: „1. Aus meiner Sicht ist es eine Zumutung für alle Beteiligten, dass eine Person dieselbe Anfrage zweimal stellen kann, obwohl man diese schon beantwortet hat. In meinen Augen ist dies ein klarer Rechtsmissbrauch. 2. Weder habe ich die Unwahrheit gesagt, noch gibt es einen Grund mich zu entschuldigen. Vielmehr habe ich anlässlich der Sitzung am 23.05.2016 die Anfrage ausführend beantwortet. Mein Standpunkt kann im Protokoll nachgelesen werden. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Tatsache ist, dass Rechtsanwalt Dr. Fink am 4.4.2016 die Unwahrheit gesagt hat (für die Neubestellung eines Ausschussmitgliedes braucht es NICHT die Unterschrift von 3 Gemeindevertretern) und das am 23.5.2016 bestritten hat.
Anfragen an den Bürgermeister:
A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?
Antwort Bürgermeister: „Wurde bereits in der Sitzung vom 23.05.2016 entsprechend beantwortet.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich nicht wahr – ich habe meine Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!
B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?
Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?
Antwort Bürgermeister: „Wurde bereits in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Das ist natürlich die Unwahrheit (bei einem Kind würde man sagen es hat gelogen) – ich habe die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt!
C) Wer von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses hat 2015 oder 2016 einen entsprechenden Fortbildungskurs in Schlosshofen besucht?
Antwort Bürgermeister: „Die Mitglieder eines Ausschusses sind dem Gemeindevertreter Winkel keine Rechenschaft über ihre Fortbildungskurse schuldig.“
D) Wurde die von mir bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 empfohlene Selbstanzeige beim Finanzamt wegen der zu wenig entrichteten Mehrwertsteuer bei der Vermietung der Gemeindewohnung an den Sohn des damaligen Bürgermeisters schon gemacht?
Antwort Bürgermeister: „Ist Teil der Beantwortung von 15 Anfragen von Gottfried Winkel an die Gebarungskontrolle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist eine Unwahrheit – ich habe keine 15 Anfragen an die Gebarungskontrolle gestellt. Vielmehr dürfte wahr sein, dass die Gebarungskontrolle 15 Fragen an den Bürgermeister gestellt hat!
E) Der Bürgermeister hat bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 meinen offenen Brief vom 3. Mai und die 2 Stellungnahmen der Fraktion „Bezauer Liste“ vom 4. und 13. Mai 2016 verlesen.
Am 16. Mai habe ich eine Stellungnahme dazu abgegeben, worin es u.a. heißt:
„Was Fraktionsobmann Hubert Graf da macht, finde ich auch ein sehr starkes Stück: Falls sich also herausstellen sollte, dass die von mir behaupteten “illegalen Machenschaften” bzw. laufenden “Verstöße gegen das Gemeindegesetz” doch stimmen sollten, kann es also nach seiner Meinung nur daran liegen, dass die Rechtsfragen von Dr. Otmar Müller vom Gemeindeverband offensichtlich nicht richtig abgeklärt worden sind!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Dr. Müller – bei richtiger und vollständiger Information durch Bürgermeister Gerhard Steurer! – jene Rechtsmeinungen vertreten hat, die der Bürgermeister der Gemeindevertretung in der laufenden Periode zur Kenntnis gebracht hat und die ich als “illegale Machenschaften” oder auch als “Winkelzüge” des Bürgermeisters bezeichne.
Außerdem zeigt es nicht von besonders viel Kenntnis der Gesetzesmaterie, wenn sich Bürgermeister und Verwaltung einer Marktgemeinde laufend an den Gemeindeverband um Hilfe wenden müssen.
Ich habe es bereits mehrmals gesagt: Die Änderung bei den Mitgliedern eines Ausschusses durch eine Fraktion ist normalerweise eine Angelegenheit von 3 Minuten. In der Marktgemeinde Bezau reichen 3 GV-Sitzungen nicht aus, um einen Wechsel bei einem Mitglied im Prüfungsausschuss zu beschließen.“
Meine Frage dazu: Warum hat der Bürgermeister diese Stellungnahme bei der GV-Sitzung am 23. Mai nicht auch verlesen?
Antwort Bürgermeister: „Ich erspare es der Gemeindevertretung Stellungnahmen zu verlesen, die in der Sache nicht relevant und dieser auch nicht dienlich sind.“
F) Hat die Fraktion „Bezauer Liste“ für ihre Fraktionssitzungen im Sicherheitszentrum die Raummiete für das Jahr 2015 bereits bezahlt?
Wenn ja, für welche Termine der Fraktionssitzungen? Wenn nein, bis wann gedenkt die Bürgermeister-Fraktion „Bezauer Liste“ ihre Schulden für die Raummiete zu bezahlen?
Antwort Bürgermeister: „Es wurde alles ordnungsgemäß erledigt und wäre auch bei fachkundiger Recherche des Rechnungsabschlusses einsehbar gewesen.“
G) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstanden Kosten für dieses Projekt in Euro?
Antwort Bürgermeister: „Wurde bereits in der Sitzung vom 02.05.2016 beantwortet.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich die Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 2.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?
H) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?
Antwort Bürgermeister: „Wurde bereits in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch das ist natürlich eine Unwahrheit – wie kann der Bürgermeister bereits am 23.5.2016 eine von mir erst am 4.7.2016 gestellte Frage beantworten?
I) Im Dezember habe ich im Umweltamt den „Bezauer Busfahrplan“ erstellt und auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Nun wurde diese sehr informative Seite auf der Gemeinde-Homepage leider gelöscht und im witus-Büro wird seit kurzem ein neuer Busfahrplan ausgegeben. Dieser wurde zwar großteils von meinem im Dezember erstellten Fahrplan abkopiert, enthält aber trotzdem viele Dutzende Fehler und ist somit praktisch unbrauchbar.
Wer ist dafür verantwortlich, wer hat den Auftrag zur Erstellung dieses Fahrplanes erteilt und wer kommt für den Schaden auf?
Antwort Bürgermeister: „Winkel ist seit 01. Februar 2016 in Pension, somit ist dies nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich. Die Beurteilung des neuen Fahrplanes ist eine subjektive Meinung, wir sehen diesen als wesentlich besser und informativer an. Zudem hatte der Fahrplan, der in der Arbeitszeit erstellt wurde, den Hinweis auf die private Homepage von H. & G. Winkel angeführt – hier hätte der Hinweis auf die Gemeindehomepage angeführt werden müssen. Es ist in keiner Hinsicht ein Schaden zu bekunden.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Diesen speziellen Bezauer Busfahrplan mache ich – ursprünglich sehr viele Jahre privat (auch für viele andere Gemeinden) – seit rund 30 Jahren und war auch meine „Erfindung“ (daher auch der Hinweis auf das Copyright). Trotzdem hat das witus-Büro meine Datei nachweislich kopiert (was die Büroleiterin mir gegenüber einfach bestritten hat!) und so abgeändert (Fußnoten), dass der Fahrplan praktisch unbrauchbar ist: Mehrere Dutzend (!) Fehler und falsche bzw. unvollständige Angaben. Darauf ging der Bürgermeister, der wahrscheinlich kaum einen Busfahrplan braucht, mit keinem Wort ein. Außerdem stimmt es nicht, dass kein Schaden entstanden ist: Der neue Fahrplan muss wegen der Fußnoten farbig kopiert werden (4 DIN-A4 Seiten, Auflage rund 1500 Stück = 6000 Farbkopien).
Und was ist mit dem Zeitaufwand dafür? Statt des unnötigen neuen Fahrplanes hätte z.B. die Homepage aktualisiert werden können: Am 23.8.2016 war dort noch immer das Programm von Bezau Beatz aus dem Jahr 2014 (!!) verzeichnet ….
J) In einer Anfrage habe ich bezüglich eines gesetzwidrigen Ordnungsrufes durch den Bürgermeister diesen gefragt, warum er in der Zeit vom 01.02. bis 04.04.2016 nicht in der Lage war abzuklären, dass es für Zuhörer keinen Ordnungsruf gem. § 48 Gemeindegesetz gibt?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister nur wie folgt geantwortet:
„Er empfehle in diesem Zusammenhang § 48 Pt.5 GG zu Gemüte zu führen, das hier eine klare Aussage parat habe – offensichtlich habe Gottfried Winkel eine eigene Ausgabe des Gemeindegesetzes.“
In der vom Bürgermeister angeführten Gesetzesstelle steht aber nichts von einem Ordnungsruf.
Meine Frage daher an den Bürgermeister: Hat er vielleicht eine alte Ausgabe des Gemeindegesetzes oder versteht er den Gesetzestext nicht?
Antwort Bürgermeister: Wurde bereits in der Sitzung vom 23.05.2016 beantwortet. Auszug aus § 48 Abs 5 GG: „Bei Störungen von Sitzungen der Gemeindevertretung durch die Zuhörer kann der Vorsitzende nach vorangegangener erfolgloser Ermahnung die einzelnen Ruhestörer entfernen oder den Zuhörerraum räumen lassen.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Auch diese Frage vom 4.7.2016 hat der Bürgermeister natürlich nicht schon am 23.5.2016 beantwortet. Immerhin hat er aber in der Zwischenzeit das Gesetz studiert, das lässt Hoffnung aufkommen ….
K) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?
Antwort Bürgermeister: „Wurde bereits mehrfach beantwortet.“
Anmerkung von Gottfried Winkel: Etwas Falsches wird auch nicht richtig, wenn man es immer wieder behauptet.
Abschließend zu diesem TOP meldet sich Gottfried Winkel zu Wort, wird aber vom Bürgermeister einfach ignoriert und dieser geht zum nächsten TOP über. Trotzdem stellt Gottfried Winkel fest, dass wir hier in der Gemeindevertretung und nicht im Kindergarten oder in der Spielgruppe sind und auf ordentlich gestellte Fragen ordentlich geantwortet werden sollte. Dass der Bürgermeister solche Antworten gibt, könne er ja noch verstehen, aber nicht die Antwort vom Juristen Dr. Fink. Daraufhin entzieht Bgm. Steurer Gottfried Winkel das Wort (ohne Antrag auf Schluss der Debatte)!
Hinweis: Fortsetzung folgt – siehe unten
Auszug aus dem Kurzbericht von der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016
Abschließend stellt Gottfried Winkel folgende Anfragen gem. § 38 GG:
Einleitend möchte ich feststellen, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt und damit ins Lächerliche zieht.
Ich ersuche daher den Bürgermeister, auf meine Anfragen in Hinkunft nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN. Solange werde ich meine Anfragen immer wieder stellen.
Bei der GV-Sitzung am 19.9.2016 hat Bgm. Gerhard Steurer auf mehrere Anfragen, die ich erst am 4.7.2016 gestellt habe, geantwortet, er hätte diese bereits am 2. bzw. 23.5.2016 beantwortet, was natürlich nicht wahr sein kann. Ich stelle daher diese Anfragen wieder und ersuche den Bürgermeister nochmals, diese auch so zu beantworten, dass er sich nicht lächerlich macht:
A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?
B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat?
Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?
C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?
D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?
E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?
Anfragen – Antwort vom 19.12.2016
Anfragebeantwortung der 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.11.2016
„Exakt die gleiche Anfrage wurde bei der 14. Sitzung am 4.7.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.9. Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.“
Mit diesem nichtssagenden Satz hat der Bürgermeister ALLE meine Anfragen (A bis E) vom 4.7. bzw. 7.11.2016 wieder nicht beantwortet und macht sich damit in der Öffentlichkeit schon wieder lächerlich.
Er hat eben am 19.9. nur Stellung bezogen, aber die Fragen nicht beantwortet!
Langsam stelle auch ich mir die Frage, KANN er es wirklich nicht oder WILL er es einfach nicht?
Außerdem hat er mir bei der Frage F) unterstellt, ich wüsste nicht, dass Helmut Kumpusch nach wie vor der Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ zugerechnet wird. Das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist die, von welcher Fraktion (eben von der Bürgermeisterfraktion!) er am 5.10.2015 per Wahlvorschlag in den Prüfungsausschuss gewählt wurde.
Kann das ein Bürgermeister mit Matura, der bald 2 Jahre im Dienst ist, wirklich nicht begreifen bzw. verstehen??
Anfrage vom 20.2.2017
Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:
Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.
3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
Anfragen – Antwort vom 24.4.2017
Antwort des Bürgermeisters in der GV-Sitzung am 24.4.2017:
Der Bürgermeister ist auch nach mehr als 9 (!) Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder einmal die Unwahrheit:
„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“
Anfrage vom 29.5.2017
Gottfried Winkel versucht, die folgende Anfrage zu stellen:
Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister:
Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.
3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:
„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.
Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:
A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?
B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?
C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?
D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?
E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?
Der Bürgermeister entzieht Gottfried Winkel jedoch nach wenigen Minuten das Wort und meint in gesetzwidriger Weise, dass Anfragen nur unter „Allfälliges“ gestellt werden dürfen!
Gottfried Winkel überreicht ihm sodann die Anfrage schriftlich und ersucht um Protokollierung.
Nachdem G. Winkel den Bürgermeister fragt, warum er nicht bereit sei, diese Anfragen zu beantworten und stattdessen lüge und die Unwahrheit sage, erteilt ihm der Bürgermeister einen Ordnungsruf.
(Anmerkung: „Lügen“ darf man offensichtlich nicht sagen – sondern nur tun.)
Gottfried Winkel fordert den Bürgermeister mehrmals auf, ihm die Protokolle zu zeigen, wo er angeblich die Anfragen beantwortet habe. Der Bürgermeister legt keine einzige Niederschrift vor!
GV-Sitzung vom 26.6.2017
Obwohl Gottfried Winkel bei der GV-Sitzung am 29.5.2017 diese Anfragen dem Bürgermeister schriftlich übergeben hat, hat er die Beantwortung in gesetzwidriger Weise nicht auf die Tagesordnung der GV-Sitzung vom 26.6.2017 genommen, auch nicht nachdem Gottfried Winkel einen Antrag gestellt hat, diesen TOP nachträglich auf die Sitzung zu nehmen.
Gottfried Winkel stellt daher die folgende Anfrage gem. § 38 Gemeindegesetz an den Bürgermeister noch einmal:
Bereits bei der 16. GV-Sitzung am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen vom 4.7.2016 zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
1. Bei der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am 4. Juli 2016 habe ich mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
2. Bei der 15. GV-Sitzung am 19. September 2016 hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli 2016 gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai 2016 beantwortet. Das ist die Unwahrheit – siehe GV-Niederschriften.
3. Bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 habe ich daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 Gemeindegesetz nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt und bei der 17. GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”
Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.Wie bereits am 7. November 2016 angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederholte ich meine bei der 16. GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) bei der 17. GV-Sitzung am 20.2.2017 zum dritten Mal und ersuchte den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz.Bei der 19. GV-Sitzung am 24.4.2017 ist der Bürgermeister auch nach mehr als 9 Monaten nicht bereit oder nicht in der Lage, meine Anfragen zu beantworten und sagt wieder die Unwahrheit:
„Die Anfragen A) bis E) vom 7.11.2016 seien bereits mehrfach in der 14. Sitzung und in der 17. Sitzung beantwortet und behandelt worden und dem sei nichts hinzuzufügen.“ Auch das ist wieder nicht wahr – siehe Niederschriften dieser GV-Sitzungen.
Somit wiederhole ich wie angekündigt folgende Anfragen an den Bürgermeister und ersuche ihn nochmals, die Fragen endlich zu beantworten und nicht wieder die Unwahrheit zu sagen:
A) Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister berichtet, dass es von Gottfried Winkel zahlreiche E-Mails an die Staatsanwaltschaft gegeben habe. Er verliest die Aufstellung über E-Mails von Gottfried Winkel an die Staatsanwaltschaft. Diese werden in der Niederschrift jedoch leider nicht angeführt.
Um welche konkreten E-Mails an die Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei und um was geht es konkret dabei?
Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Die Aufstellung der Mails wurde am 23.5.2016 verlesen, wurde aber nicht protokolliert, weil nur Ergebnisprotokolle erstellt werden.
(Anmerkung: Weil diese Aufstellung in der Niederschrift nicht angeführt wurden, wurde die Anfrage ja gestellt!)
B) In einer Anfrage an den Bürgermeister habe ich ihn gefragt, wer ihm die Lüge von der angeblichen Anzeige von Gottfried Winkel gegen Georg Fröwis wegen der Wohnungsvergabe an seinen Sohn erzählt habe. Wurde, wie vom Bürgermeister in der GV-Sitzung am 4.4.2016 versprochen, geprüft, ob der Bürgermeister tatsächlich die erwähnte Lüge verbreitet hat?
Bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 hat der Bürgermeister dazu lediglich geantwortet, von einer Lüge sei ihm nichts bekannt.
Ich frage daher den Bürgermeister nochmals, ob er selbst die Unwahrheit gesagt oder gelogen hat oder wer ihm diese von ihm verbreitete Lüge erzählt hat? Warum entschuldigt sich der Bürgermeister nicht für die Verbreitung dieser Lüge?
Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Beantwortung unter Punkt F am 23.5.2016
(Anmerkung: Das ist nicht wahr, weil die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt wurde!)
C) Bei der 12. GV-Sitzung am 2.5.2016 hat der Bürgermeister auf meine Anfrage, „Wie hoch sind die bisher entstandenen Kosten für das Projekt „Gemeindeentwicklung Marktgemeinde Bezau“? – wie folgt geantwortet:
„Die Höhe der bisher entstandenen Kosten entspreche genau dem Angebot, welches in der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Juli 2013 beschlossen wurde.“
Meine Frage dazu: Das Angebot lautete auf genau 56.250 Euro. Stimmt dieser Betrag genau mit den bisher entstandenen Kosten überein? Wenn nicht, wie hoch sind die tatsächlichen bisher entstandenen Kosten für dieses Projekt in Euro?
Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 2.5.2016 beantwortet!
(Anmerkung: Das ist nicht wahr, weil die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt wurde!)
D) Mehrmals habe ich bei GV-Sitzungen ersucht, der Gemeindevertretung den Index zu den Niederschriften der GV-Sitzungen von 2010 bis 2015 vorzulegen. Auf meine Anfrage vom 2.5.2016, „aus welchem Grund wurde das bisher unterlassen bzw. bis wann bekommt die Gemeindevertretung diesen Index?“, hat der Bürgermeister am 23.5. wie folgt geantwortet:
„Der Index wurde bis 2013 erstellt, seither wurde auf Grund der Möglichkeiten im modernen Computerzeitalter mittels Suchmaschinenfunktion, über die heute jedes Gerät verfüge, offensichtlich keine Notwendigkeit mehr gesehen, einen solchen zu erstellen. Daher sei dies seines Erachtens auch nicht mehr erforderlich, es gebe auch keinerlei Verpflichtung einer Erstellung und somit erspare er seinem Gemeindesekretär diese mühevolle Aufgabe.“
Da dieser Index für die Arbeit in der Gemeindevertretung sehr hilfreich und nützlich ist, habe ich den Index zu den GV-Niederschriften von 2010 bis 2015 in der Zwischenzeit selber gemacht und der Gemeindevertretung per Mail geschickt. Für die Erstellung ist pro GV-Sitzung ein Zeitaufwand von lediglich 3 bis 5 Minuten erforderlich.
Ich frage daher den Bürgermeister, warum die Erstellung des Index bei diesem geringen Zeitaufwand bei rund doppelt so viel Personal in der Gemeindeverwaltung gegenüber früher jetzt nicht mehr möglich ist?
Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017: Am 23.5.2016 beantwortet.
(Anmerkung: Das ist nicht wahr, weil die Anfrage erst am 4.7.2016 gestellt wurde!)
E) Im Zusammenhang mit der Nachbesetzung des Prüfungsausschusses hat der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 23.5.2016 wahrheitswidrig behauptet, dass die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ mit einem Mitglied im Prüfungsausschuss vertreten sei und außerdem den Obmann stelle.
Ich frage daher den Bürgermeister, ob er absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er sich nicht mehr daran erinnern kann, dass Helmut Kumpusch bei der GV-Sitzung am 5.10.2015 mit Wahlvorschlag der „Bezauer Liste“ und nicht der „Bezaubernden Demokraten“ als Mitglied in den Prüfungsausschuss gewählt wurde?
Antwort des Bürgermeisters am 26.6.2017:
Dazu entwickelt sich eine heftige Diskussion zwischen dem Bürgermeister einerseits und Anja Natter bzw. Gottfried Winkel andererseits. Offensichtlich kapiert der Bürgermeister noch immer nicht, dass Helmut Kumpusch zwar als Fraktions-Mitglied der „Bezaubernden Demokraten“ im Prüfungsausschuss sitzt, aber nicht auf Wahlvorschlag dieser Fraktion, sondern auf Wahlvorschlag der Bürgermeisterpartei „Bezauer Liste“ gewählt wurde !!!
Anmerkung – Eine unglaubliche Leistung des Bezauer Bürgermeisters!
Damit hat es Gerhard Steurer geschafft, innerhalb eines knappen Jahres 4-mal eine Anfrage gem. § 38 GG nicht zu beantworten – siehe Links zu den von ihm erwähnten Niederschriften mit den angeblichen Antworten !