Gottfried Winkel, Sandriese 542, 6870 Bezau
Bezau, am 19.10.2022
An das
Marktgemeindeamt Bezau
Platz 375
6870 Bezau
Entwurf einer Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Bezau über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Bezau – betreffend die Grundstücke GST-NRN 1752, 1756/2 und 1770
Änderungsvorschlag
Sehr geehrte Gemeindevertretung!
In der Stellungnahme von Ing. Andreas Grabher vom Amt der Vbg. Landesregierung vom 12.8.2022 zur gegenständlichen Umwidmung wird fälschlicherweise unter anderem angeführt, „eine verkehrstechnische Erschließung sei über die Gemeindestraße Greben und einen bestehenden Zufahrtsweg vorhanden.“
Allerdings ist dort nicht angeführt, von wem er diese Fehl-Information bekommen hat. Wenn der Amtssachverständige gewusst hätte, dass auf diesem Zufahrtsweg ein Fahrverbot besteht, wäre er in seiner Stellungnahme sicher darauf eingegangen.
Bürgermeister Hubert Graf hat die erwähnte Stellungnahme bei der 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.9.2022 nur sehr stark gekürzt und sehr selektiv verlesen.
Der Bürgermeister hat bei der erwähnten GV-Sitzung jedoch erklärt, das bestehende Fahrverbot – gemeint wohl die Verordnung „Wegnachbarschaft im Übere“ vom 25.7.2013 – bleibe bestehen.
Für den Bau bzw. die Erstellung der Tennisanlage (inkl. Klubheim) habe die Gemeinde als Grundbesitzerin und Miteigentümerin der Wegnachbarschaft jedoch das Fahrrecht.
Dies sei von einem Rechtsanwalt zivilrechtlich geprüft worden. Diese Aussage darf mit Recht bezweifelt werden.
In der oben erwähnten Verordnung vom 25.7.2013 steht nämlich im § 2 u.a.:
1. Vom Verbot gemäß § 1 sind ausgenommen:
a) Eigentümer der in die Wegnachbarschaft Übere einbezogenen Grundstücke,
soweit die Benützung zur Ausübung ihrer Rechte an den einbezogenen
Grundstücken erfolgt; dies gilt auch für Dienstbarkeitsberechtigte sowie Pächter;
b) Eigentümer der mit einem Bringungsrecht belasteten Grundstücke, die nicht in
die Wegnachbarschaft einbezogen sind, soweit die Benützung zur Ausübung
ihrer Rechte an den belasteten Grundstücken erfolgt; dies gilt auch für
Dienstbarkeitsberechtigte, Pächter und Mieter, die ihr Recht vom Eigentümer
solcher Grundstücke ableiten.
c) Arbeitskräfte, Lieferanten, Handwerker und Erbringer land- und
forstwirtschaftlicher Dienstleistungen der in lit a und b angeführten Personen;
Ob die von einem Rechtsanwalt stammende Auskunft über die zivilrechtlich gesicherte Zufahrt – trotz des oben zitierten Fahrverbotes – für die Errichtung und den Betrieb einer Tennisanlage einer gerichtlichen Entscheidung standhält, darf bezweifelt werden. Die Rechtsansicht eines Rechtsanwaltes ist keine zivilrechtliche Entscheidung. Diese Entscheidung kann nur ein Gericht treffen.
In der erwähnten Stellungnahme vom Amtssachverständigen Ing. Andreas Grabher vom Amt der Vbg. Landesregierung steht außerdem Folgendes:
„Die Umwidmungsfläche befindet sich in einem sensiblen Bereich. Insbesondere der südliche Abschnitt der Umwidmungsfläche hat dabei eine Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Hochstaudenfluren sowie des angrenzenden Schutzwaldes zur Folge. [….]
Dennoch wird aus Umweltsicht dringend empfohlen, auf den südlichen Tennisplatz zu verzichten und einen entsprechenden Abstand zu den sensiblen Bereichen zu wahren.“
Mehrere Gemeindevertreter haben bei der GV-Sitzung am 19.9.2022 ebenfalls vorgeschlagen, diesen 3. (südlichen) Tennisplatz nicht zu errichten. Leider wurde aber auch dieser Teil der Stellungnahme des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 12.8.2022 bei der GV-Sitzung am 19.9.2022 vom Bürgermeister der Gemeindevertretung aus unerfindlichen Gründen nicht zur Kenntnis gebracht.
Zum Fahr- und Parkverbot bei der Tennisanlage stellte der Bürgermeister bei der GV-Sitzung am 19.9.2022 weiters fest, dass während der Zeit, in der Tennis gespielt werde – Wochenende und am Abend – im Zentrum von Bezau genügend Parkplätze vorhanden seien, so auch bei der naheliegenden Schule (z.B. auf und in der Tiefgarage der Schule).
Tatsache ist – und das sollte dem Bürgermeister bekannt sein -, dass es im Zentrum von Bezau derzeit nur noch ganz vereinzelte Parkplätze gibt, auf denen ein Auto legal mehrere Stunden abgestellt bzw. geparkt werden darf.
Ziemlich ungehindert Parken könnte man lediglich auf dem Dorfplatz: Dort steht zwar seit langem eine Tafel, dass das Parken verboten sei, es gibt aber keine entsprechende Verordnung des Bürgermeisters dazu …
Die bestehende Tennishalle beim Hotel „Post“, in der ganzjährig gespielt werden kann, soll im November abgerissen werden, weil angeblich die notwendige Sanierung zu teuer käme.
Dafür soll um sehr viel Geld eine neue Tennisanlage errichtet werden, auf der jedoch nur rund 6 Monate im Jahr gespielt werden kann.
Die diesbezüglich erforderliche Abbruchbewilligung der Baubehörde dürfte allerdings noch nicht vorliegen.
Auch bezüglich der Loipenführung brächte die Errichtung der Tennisanlage mit 3 Plätzen eine weitere Verschlechterung, wie bei der GV-Sitzung am 19.9.2022 auch mehrfach erwähnt wurde. Bereits in den letzten Jahren haben verschiedene Bautätigkeiten dieses wichtige Angebot im Bezauer Wintertourismus verschlechtert.
Es zeigt sich immer mehr, dass es an einem gesamtheitlichen Konzept für die Sportanlagen in Bezau fehlt. Überlegenswert wäre doch sicher, umgehend beim bestehenden Schwimmbad und Fußballplatz – trotz Problemen bezüglich der Hochwasser-Sicherheit – eine Erweiterung um eine Tennisanlage endlich ernsthaft zu prüfen.
Aus den angeführten Gründen schlage ich daher vor, die derzeit bestehende Widmung zu belassen.
Mit Bezaubernden Grüßen
Gottfried Winkel
Am 22.12.2022 habe ich dazu das folgende Mail an die Gemeindevertretung gesendet:
An die Gemeindevertretung Bezau
z.H. Bürgermeister Hubert Graf
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeindevertretung,
lt. Bericht des Bürgermeisters in der 19. GV-Sitzung am 21.11.2022 sind zum Umwidmungsverfahren „Tennisanlage Variante Greben“ u.a. Stellungnahmen von mir (siehe unten) und von der Wegnachbarschaft Greben eingegangen. Die Frist zur Erstattung von Änderungsvorschlägen ist am 20.10.2022 abgelaufen. Seit dem erfolgte jedoch keine Beschlussfassung darüber in der Gemeindevertretung.
Das von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 19.9.2022 gem. § 23 Raumplanungsgesetz eingeleitete Umwidmungsverfahren hätte jedoch sowohl bei der GV-Sitzung am 21.11.2022 als auch bei der GV-Sitzung am 19.12.2022 fortgesetzt bzw. beendet werden können (Beschlussfassung).
Ich ersuche daher die Gemeindevertretung von Bezau bei der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung (lt. Bgm. voraussichtlich am 6.2.2023) das erwähnte Umwidmungsverfahren endlich ordnungsgemäß weiterzuführen, wie bei allen anderen Umwidmungsverfahren die eingelangten Stellungnahmen zu verlesen und darüber auch zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Nachrichtlich an die
Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Aufsichtsbehörde