Grundteilung Sandriese GST-NR 2133/2 bzw. 2134
Forum „bezaubernde.info“:
RE: illegale Machenschaften, 25.11.2016 15:14
Der Landesvolksanwalt hat festgestellt, dass die Grundteilung am Pelzrain gesetzwidrig war.
Gab es nicht vor einigen Jahren auch eine illegale Grundteilung an der Sandriese?
————————————————————————————–
Antwort von Gottfried Winkel
Da mir neben den Grundteilungen für die Bauplätze an der Sandriese nur eine andere Grundteilung bekannt ist, nehme ich an, dass diese hier gemeint ist:
Vor rund 20 Jahren wurde mit Genehmigung des Gemeindevorstandes ein Teilstück von rund 50 m² des GST-NR 2133/2 dem GST-NR 2134 zugeteilt (siehe Plan, Teilstück mit dem Vermerk „Grundteilung Sandriese“).
Das besondere an diesem Grundgeschäft war, dass das ursprüngliche GST-NR 2133/2 (mit Haus Nr. 395) bereits verkauft, der Vertrag jedoch noch nicht im Grundbuch eingetragen war! Der damalige Grundbesitzer, der heute nicht mehr lebt, hat mir gesagt, wie es zu dieser Grundteilung kam bzw. warum er dieses Teilstück an den Nachbarn verkauft hat.
Diese Grundteilung entsprach aus folgendem Grund nicht den Bestimmungen des § 39 (2) Raumplanungsgesetz (Teilung von Grundstücken): Siehe Abs. 2 b), c) und e)
§ 39 Raumplanungsgesetz
(2) Die Bewilligung ist mit Bescheid zu versagen, wenn die Teilung
a) dem Flächenwidmungsplan, einem Bebauungsplan oder einer sonstigen Verordnung nach diesem Gesetz widerspricht,
b) der zweckmäßigen Gestaltung von Baugrundstücken nach Form und Größe im Gebiet entgegensteht,
c) das Grundstück ohne triftigen Grund zerstückelt,
d) für bestehende Gebäude einen den baurechtlichen und raumplanungsrechtlichen Vorschriften widersprechenden Zustand herbeiführt,
e) zur Folge hat, dass die entstehenden Grundstücksteile nicht mehr zweckmäßig genutzt werden können.
