(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt bekannt, dass für die entschuldigten GV Ellen Nenning und Josef Strolz die Ersatzleute Ekkehard Liebschick und Kaspar Moll anwesend sind.
Gottfried Winkel stellt folgenden Antrag zur Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über folgenden Sachverhalt: Die Berufungskommission hat in einer Sitzung vor der GV-Sitzung am 7.11.2016 über die Abgaben und Gebühren für das Jahr 2017 beraten, obwohl die Berufungskommission dafür nicht zuständig ist. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Planung am 16.11.2016 wurde daher vereinbart, dass in der NÄCHSTEN GV-Sitzung – und nicht wie der Bürgermeister auf der GV-Sitzung am 20.12.2016 behauptet hat auf “einer der nächsten Sitzungen” – darüber beraten werden soll, ob in Hinkunft bei einer Beratung über die Gebühren und Abgaben in einem Ausschuss die Berufungskommission oder der Finanzausschuss dafür zuständig sei.
Der Bürgermeister behauptet nach wie vor, dass man nicht von der NÄCHSTEN GV-Sitzung gesprochen habe, was einfach nicht wahr ist.
Erich Rainer schlägt vor, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten GV-Sitzung zu nehmen. Das lehnt der Bürgermeister jedoch ab.
Der Antrag – gestellt für das Gemeindearchiv – wird mit 15:3 Stimmen (Erich Rainer, Anja Natter, Gottfried Winkel) abgelehnt.
2. Vorstellung – Abschlussbericht Projekt Ortskernbetrachtung – Grundsatzbeschluss
Die Gemeindevertretung fasst mit 16:2 Stimmen (Anja Natter, Gottfried Winkel) einen Grundsatzbeschluss zum Projekt Ortskernbetrachtung.
In der Hauptsache geht es dabei in erster Linie um den vollständigen Abriss des derzeitigen Gemeindehauses (Gemeindeamt und Kindergarten) und eines Neubaus an der gleichen Stelle für die Volksschule und den Kindergarten mit Kosten von rund 10 Millionen Euro.
Alles Nähere zu diesem Projekt sollten viele BezauerInnen bei einer öffentlichen Präsentation am Donnerstag, 2. März, um 20.00 Uhr im Bezeggsaal unbedingt selbst erfahren!
3. Änderungen der Statuten „Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau“ – Beratung und Beschlussfassung
Die geringfügigen Änderungen der Statuten werden von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
4. a) Vertrag über die ärztliche 24h Versorgung an Wochentagenb) Vertrag Gemeindearzt – Bezau/Reuthe/Bizau
Beratung und Beschlussfassung
Die beiden Verträge werden von der Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig beschlossen.
5. Änderung der Darlehenskonditionen Bank Austria / Hypo Landesbank
Beratung und Beschlussfassung
Bei der Bank Austria wird einstimmig beschlossen, die Darlehenskonditionen anzupassen (Zinssatz neu 0,5 % statt bisher 0,25 %) und bei der Hypo Landesbank wird auf Grund des vorliegenden Angebotes mehrheitlich beschlossen (15:3) den Zinssatz von bisher 1,46 % auf 0,68 % anzupassen.
6. Nachträglicher Lifteinbau – Bezirksgericht Bezau – Beratung und Beschlussfassung
Laut Kostenvoranschlag ist mit Kosten von 150.000,- Euro zu rechnen. Davon hat die Gemeinde 1450/2910 Anteile (Eigentum Bezirksgericht und Tourismusbüro) zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt einstimmig (Erich Rainer befangen).
7. Berichte div.
Neben den üblichen Berichten zu Sitzungen und Versammlungen berichtet der Bürgermeister auch über das Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 24.1.2017 zur Sache „Prüfungsausschuss“ und meine Stellungnahme dazu.
Der Bürgermeister behauptet u.a., Anja Natter sitze im Prüfungsausschuss auf einem Mandat der „Bezauer Liste“, was natürlich nicht stimmt.
Weiters stellt er fest, Gottfried Winkel habe die Schreiben der Aufsichtsbehörde und des Landesvolksanwaltes so kommentiert, dass eigentlich „alle wahnsinnig seien“. Was natürlich eine weitere Lüge des Bürgermeisters ist.
Abschließend verweigert der Bürgermeister einfach eine Debatte zu diesem Punkt!
8. Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.12.2016
Gottfried Winkel stellt zur Niederschrift folgende Frage:
Warum wurde in der Niederschrift zum TOP. 5. „Kauf Schlepper für Bauhof“ der Kaufpreis von 70.000 Euro nicht angeführt?
Bürgermeister: Diese Frage werde er bei der nächsten Sitzung beantworten.
9. Allfälliges
Gottfried Winkel stellt folgende Frage zum Thema „Prüfungsausschuss“ an die Mitglieder der „Bezauer Liste“:
Wer von der “Bezauer Liste” kann mir sagen, wo im Gemeindegesetz steht, dass – wenn mehr als 5 Mitglieder bestellt werden – für solche zusätzlichen Mitglieder die Wahl nicht durch Wahlvorschlag der Fraktionen, sondern durch die Gemeindevertretung erfolgt?
Niemand von der „Bezauer Liste“ kann seine Frage beantworten – es steht auch nirgends im Gemeindegesetz (die Aufsichtsbehörde hat das allerdings behauptet).
Weiters stellt er folgende Anfrage an den Bürgermeister zum Prüfungsausschuss
Kann der Bürgermeister RECHTSVERBINDLICH sagen
a) welche Personen derzeit Mitglied im Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Bezau sind
b) wer von diesen Mitgliedern von welcher Fraktion und wie – auf Grund eines Wahlvorschlages welcher Fraktion oder auf Grund einer Wahl durch die Gemeindevertretung – in den Prüfungsausschuss bestellt wurde,
c) wer das 5. Mandat im Prüfungsausschuss inne hat und wer ein evtl. 6. oder 7. Mandat besetzt.
(Anmerkung: Wenn die (gesetzwidrige) Erledigung der Aufsichtsbehörde in der Sache „Prüfungsausschuss“ korrekt wäre, wären zumindest die Ausschüsse in den Städten und vielen Marktgemeinden Vorarlbergs gesetzwidrig bestellt worden.
Dort wurden jedenfalls ALLE Ausschussmitglieder von den einzelnen Fraktionen bestellt und nicht von den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen.
Ist es nicht interessant, dass ausgerechnet in Bezau die Bestellung der Ausschüsse gesetzmäßig und in den Städten und anderen Marktgemeinden illegal erfolgt wäre?
Da haben die Aufsichtsbehörden (Bezirkshauptmannschaften) noch viel zu tun …
Wenn man bedenkt, wie lange die Eurofighter-Geschichte schon dauert, besteht ja noch die berechtigte Hoffnung, dass auch der Prüfungsausschuss Bezau bis zum Ende dieser Periode im Jahr 2020 gesetzmäßig bestellt wird.)
Weitere Anfrage von Gottfried Winkel an den Bürgermeister:
Bereits am 7.11.2016 habe ich den Bürgermeister ersucht, meine Anfragen zu BEANTWORTEN, ansonsten werde ich diese Anfragen immer wieder stellen. Daher wiederhole ich diese Fragen und begründe das wie folgt:
1. Am 4. Juli 2016 habe ich bei der Sitzung der Gemeindevertretung gem. § 38 Gemeindegesetz mehrere Anfragen an den Bürgermeister gestellt.
2. Am 19. September hat Bgm. Gerhard Steurer zu meinen Anfragen – die ich wie erwähnt erst am 4. Juli gestellt habe – gesagt, er hätte diese bereits rund 2 Monate früher, nämlich am 2. bzw. 23. Mai beantwortet. Was natürlich nicht wahr sein kann, weil er bekanntlich kein Hellseher ist.
3. Am 7. November habe ich wie oben erwähnt daher die Anfragen noch einmal gestellt und einleitend festgestellt, dass der Bürgermeister offensichtlich das Anfragerecht gem. § 38 GG nicht ernst nimmt. Ich habe daher den Bürgermeister ersucht, auf meine Anfragen nicht nur ZU ANTWORTEN, sondern sie auch ZU BEANTWORTEN.
4. Trotzdem hat der Bürgermeister sein Spiel wiederholt – offensichtlich schlägt hier sein früherer Job im Spielkasino durch – und bei der GV-Sitzung am 19. Dezember auf alle Anfragen folgendes gesagt:
“Exakt dieselbe Anfrage wurde in der 14. Sitzung vom 04.07.2016 gestellt und vom Bürgermeister in der 15. Sitzung vom 19.09.2016 Stellung bezogen. Dem ist nichts hinzuzufügen.”Er gibt damit also zu, dass er meine Anfragen nicht beantwortet, sondern nur “Stellung dazu bezogen” hat.
Wie bereits am 7. November angekündigt, werde ich die Anfragen so lange stellen, bis der Bürgermeister sie auch tatsächlich BEANTWORTET. Daher wiederhole ich meine bei der GV-Sitzung am 7. November 2016 zuletzt gestellten Anfragen A) bis E) zum dritten Mal und ersuche den Bürgermeister um tatsächliche Beantwortung gem. § 38 Gemeindegesetz spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
Während der Verlesung der Anfragen verlassen viele Mandatare der „Bezauer Liste“ in gesetzwidriger Weise in gewohnter Manier gruß- und wortlos die GV-Sitzung auf Nimmerwiedersehen. (Ich bin schon gespannt ob das in der Niederschrift auch so festgehalten wird wie mein „Kaiserfußweg“ bei der letzten GV-Sitzung.)
(Erklärung zur nachstehenden Frage an den Bürgermeister: Der Bürgermeister hat am 2.11.2016 eine Grundteilung bewilligt, obwohl es dafür keinen Beschluss des Gemeindevorstandes gibt. Für diesen Beschluss wäre außerdem gem. § 40 Raumplanungsgesetz zusätzlich die Einholung einer Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission notwendig gewesen. Das ist allerdings nicht erfolgt, denn die letzte Sitzung der Ortskommission hat am 3.10.2016 stattgefunden und die Vermessungsurkunde ist datiert mit 12.10.2016.)
Frage an den Bürgermeister: Welche Äußerung hat die Grundverkehrs-Ortskommission zum Grundteilungsantrag vom 12.10.2016 für das Baugrundstück von Dr. Josef Schwarzmann gemacht?
Der Bürgermeister konnte die Frage natürlich nicht beantworten und wird das auf der nächsten GV-Sitzung tun.