Eine unberechtigte Aufsichtsbeschwerde
Gottfried Winkel
Sandriese 542
6870 Bezau
Bezau, am 27.11.2025
Amt der Vbg. Landesregierung
Gebarungskontrolle
Landhaus
6901 Bregenz
Anfrage an die Aufsichtsbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte der Aufsichtsbehörde den folgenden Sachverhalt über ein Grundstücksgeschäft mit Beteiligung der Marktgemeinde Bezau zur Kenntnis bringen und ersuche um Auskunft, ob diese Vorgangsweise – zum großen finanziellen Schaden der Marktgemeinde Bezau – den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Sachverhalt:
- 22.9.1982: Die Marktgemeinde Bezau verkauft das von ihr erschlossene Baugrundstück GST-NR 184/8 KG Bezau mit 845 m² zum Preis von 550,- Schilling/m² an G.K.
Im Kaufvertrag vom 5.10.1982 ist ein Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Bezau eingetragen:
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren darauf ein Wohnhaus zu erbauen. Wenn nicht, verpflichtet sich der Käufer, dieses Grundstück um den genannten Kaufpreis von 550,- Schilling/m² an die Marktgemeinde Bezau zu verkaufen und einen diesbezüglichen Kaufvertrag vorbehaltlos zu unterfertigen.
Diese Verpflichtung des Käufers wird als Wiederkaufsrecht zu Gunsten der Marktgemeinde Bezau grundbücherlich sichergestellt.
Eine Bebauung ist bisher nicht erfolgt, die Gemeinde hat bis 2025 vom Wiederkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht. - 7.3.2025: Mit Tauschvertrag wird dieses Baugrundstück GST-NR 184/8 mit 845 m² von G.K. mit dem Grundstück GST-NR 301/3 mit 728 m² des S.I. getauscht.
Gleichzeitig wird in diesem Tauschvertrag die Weitergabe dieses Grundstückes an 4 Familienmitglieder von S.I. vereinbart. Eines dieser Familienmitglieder war zu diesem Zeitpunkt die damalige Bezauer Vizebürgermeisterin.
Das Vorkaufsrecht zu Gunsten der Marktgemeinde Bezau wurde übertragen, ohne dass es einen dafür gem. § 50 Abs. 1 b) 1. Gemeindegesetz erforderlichen Beschluss der Gemeindevertretung gibt!
Warum hat der Bürgermeister diesen Sachverhalt nicht auf die Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung gesetzt und einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt?
Wie konnte dieser Tauschvertrag im Grundbuch eingetragen bzw. verbüchert werden, obwohl der dafür erforderliche Beschluss der Gemeindevertretung nicht vorlag? Wurde die Marktgemeinde Bezau vor Verbücherung des Tauschvertrages darüber informiert? - 14.7.2025: Bürgermeister Hubert Graf berichtet bei der Sitzung der Gemeindevertretung, dass er „gerüchteweise Informationen“ bekommen habe, dass die Gemeinde bei diesem Grundstückstausch „um das Vorkaufsrecht betrogen worden sei“. Er habe daher von Rechtsanwalt Dr. Tedeschi eine Stellungnahme angefordert und diese bestätige die Richtigkeit der Vorgangsweise.
Dass die Gemeinde um das Vorkaufsrecht betrogen worden sei, wurde m.W. von niemandem behauptet. Der Bürgermeister sagte auch, „wir waren bei diesem Geschäft nicht im Boot“ und bei einem Grundtausch ziehe das Vorkaufsrecht nicht.
Offensichtlich hat die Gemeinde Bezau mit falschen bzw. unvollständigen Angaben von Dr. Tedeschi eine Stellungnahme angefordert.
Es geht dabei nicht um einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht, sondern um die Nicht-Einlösung des Vorkaufsrechtes von 1982.
Im Extremfall hätte die Marktgemeinde Bezau lt. Kaufvertrag das im Jahr 1982 verkaufte Baugrundstück mit einer Größe von 845 m² um 550 Schilling pro m² zurückkaufen können.
Den beabsichtigten Tausch – gleichgestellt einem Verkauf! – hätte der Bürgermeister m.E. der dafür gem. § 50 Gemeindegesetz zuständigen Gemeindevertretung zur Beschlussfassung über das Vorkaufsrecht vorlegen müssen.
Auch in Anbetracht dessen, dass auf dem GST-Nr. 184/8 sehr wahrscheinlich schon demnächst ein Gebäude errichtet werden soll – eine Bauverhandlung findet in den nächsten Tagen statt – sollte eine baldige Prüfung dieser Vorgänge erfolgen.
Übrigens: Das oben erwähnte getauschte Grundstück Nr. 301/3 wurde bereits 2 Monate später (!) vom neuen Eigentümer G.K. mit Kaufvertrag vom 14.5.2025 zum Preis von 350.000 Euro bereits wieder verkauft – an die Söhne des vorherigen Eigentümers S.I. …
Entspricht das wirklich alles auch den Bestimmungen des Gemeindegesetzes? Wurde hier nicht wissentlich – auch von der damaligen Vizebürgermeisterin – die Marktgemeinde Bezau geschädigt?
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel

