Schreiben von Gottfried Winkel vom 29.2.1996

an die Gemeindevertretung Bezau:

Gottfried Winkel, Sandriese 542, 6870 Bezau
Bezau, am 29.2.1996

An die Gemeindevertretung von Bezau

Nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.2.1996
Schreiben des Bürgermeisters vom 6.2.1996, Zl. 011-W

Sehr geehrte Gemeindevertreterin, sehr geehrte Gemeindevertreter!

Mit Schreiben vom 6.2.1996 hat mir der Bürgermeister mitgeteilt, daß sich die Gemeindevertretung am 5.2.1996 mit folgenden zwei Sachverhalten beschäftigt habe:

a) Verhältnis Gottfried Winkel – Fam. Heim
b) Verhältnis Gottfried Winkel – Helmut Batlogg

Gleichzeitig wurden mir auch die zwei beschlossenen Anträge (§ 37 Gemeindebediensteten­gesetz) zur Kenntnis gebracht.

Aus diesem Schreiben und der Beilage geht jedoch nicht hervor, was konkret zu dieser Beratung durch die Gemeindevertretung geführt hat bzw. was mir als Gemeindesekretär vorgeworfen wird.

Gem. § 104 GBedG. ziehen Ungehörigkeiten in der Amtsführung und Pflichtverletzungen, die sich der Gemeindebeamte zuschulden kommen läßt, Ausstellungen, Rügen, Ordnungsstrafen oder Dienststrafen nach sich. Solche Pflichtverletzungen wurden mir bisher nicht mitgeteilt.

Daher ersuche ich die Gemeindevertretung um konkrete, schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen.

1. Fragen zum Gemeindebedienstetengesetz (Schreiben vom 6.2.1996)
a) Ob und wann habe ich mir Ungehörigkeiten in der Amtsführung und Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen?
b) Ob und wann habe ich Bürger und Bürgerinnen unhöflich und parteiisch behandelt?
c) Ob und wann habe ich im Dienst und außer Dienst nicht alles vermieden, was die Achtung und das Vertrauen, das meiner Stellung entgegengebracht wird, untergraben müßte?
d) Ob und wann habe ich gegenüber meinen Vorgesetzten, meinen Mitarbeitern und den Parteien den gebotenen An­stand nicht gewahrt?
e) Ob und wann bin ich in dienstlichen Angelegenheiten den Parteien im Rahmen der Gesetze nicht hilfsbereit ent­gegengekommen?
f) Ob und wann war ich im Dienstbetrieb nicht loyal?
g) Ob und wann habe ich die Amtsverschwiegenheit nicht eingehalten?
h) Ob und wann habe ich nicht in konstruktiver Weise an der Umsetzung der Aufgaben der Gemeinde mitgewirkt?

2. Fragen zur Niederschrift der GV-Sitzung vom 5.2.1996:

a) Zitat Niederschrift: „Es wird daran erinnert, daß es bereits in der Vergangenheit Fälle dieser Art gege­ben hat, es sich hier also nicht um einen Einzelfall handelt. Besonders bedauerlich erscheint die Tat­sache, daß durch diese Skandale, die ja in breiter Öffentlichkeit ausgetragen werden, die Ge­meinde mehr und mehr zur Skandalgemeinde Nr. 1 im Land werden lassen.“

Meine Fragen dazu: Welche konkreten Fälle? Welche konkreten Skandale?

b) Zitat: „Zwei Gemeindevertreter äußern Be­denken und glauben, daß diese Aufforde­rung das Ver­halten des Gemeindesekretärs den Bürgern gegenüber nicht sonderlich verbessern werde.“

Frage: Wann habe ich mich konkret als Gemeindesekretär gegenüber den Bürgern so verhalten, daß eine Verbesserung erforderlich wäre?

c) Zitat: „G.W. nütze seine Position als Ge­meindevertreter und Gemeindesekretär schamlos aus. Es gebe konkrete Hinweise, daß G.W. die Umsetzung wichtiger Vorha­ben hinhaltend behindere und auch torpe­diere. Das gelte für das Altersheim, die Handelsakademie, den Bauhof und auch für Grundkäufe.“

Frage: Was sind das für konkrete Hinweise, wo ich als Gemeindesekretär so etwas getan habe?

d) Zitat: „Er (Anm.: Bgm. Helmut Batlogg) habe sich immer wieder um ein gutes Ar­beitsverhältnis bemüht, was stets als Versa­gen und Schwäche von Seiten Gottfried Winkels interpretiert wurde.“

Frage: Wann und wo habe ich das konkret interpretiert?

e) Zitat: „Tatsache sei, daß durch die völlig feh­lende Zuarbeit des Gemeindesekretärs, als eigentlich rechte Hand des Bürgermeisters verschiedenste Projekte zum Schaden der ganzen Gemeinde verzögert werden.“

Frage: Welche tatsächlichen Projekte wurden von mir zum Schaden der Gemeinde tatsächlich verzögert?

f) Zitat: „Mehrere Gemeindevertreter stellen fest, daß ein derartiges Verhalten eines Be­diensteten seinem Arbeitgeber gegenüber in der Privatwirtschaft die fristlose Kündigung zur Folge hätte.“

Fragen: Welches konkrete Verhalten? Warum dann keine Kündigung?

Damit die bestehenden Unklarheiten schnellstens aus dem Weg geräumt werden können, bitte ich die Gemeindevertretung um Beratung in der nächsten Sitzung und um eine schriftliche Antwort zu den einzelnen Fragen. 

Hochachtungsvoll
Gottfried Winkel

Schreiben von Dr. Jodok Fink vom 22.7.1997

Fast 17 Monate mußte ich auf eine Antwort auf meinen obigen Brief vom 29.2.1996 warten!

Schreiben von Dr. Jodok Fink vom 22.7.1997 an Gottfried Winkel

(Im Betreff muss es lauten 29.2.1996 – nicht 1997!):



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