Auszug aus der GV-Niederschrift vom 11.4. bzw. 16.5.2011


Auszug aus der GV-Niederschrift vom 11.4.2011

5. Allfälliges

5.2.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft die Verstöße gegen das Gemeindegesetz.
5.3.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zum Protokoll der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 24. Jänner 2011.
5.4.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zu verschiedenen Pachtverträgen.
5.5.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft die bevorstehende Sanierung der Gemeindestraße Ellenbogen.
5.6.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zur geplanten Schanzenanlage.
5.7.
Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft das Darlehen zur Finanzierung für den Ankauf des „Bezauer Hofes“.

Wegen dieser verkürzten, nichts-sagenden und falschen Protokollierung habe ich bei der GV-Sitzung am 16.5.2011 den nachstehenden Antrag gestellt (gem. § 47 Gemeindegesetz hat die Verhandlungsschrift alle in der Sitzung gestellten Anträge und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis zu enthalten):

GV-Sitzung am 16.5.2011
9. Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung

Zur Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 11.4.2011 stellt Gottfried Winkel folgenden Antrag: 

Die Bürgerinnen und Bürger von Bezau werden auf der privaten Homepage bezaubernde.info von Gottfried Winkel teilweise vollständiger über die Gemeindevertretungs-Sitzung vom 11.4.2011 informiert als auf der Homepage der Marktgemeinde Bezau.
Dort wird eine Niederschrift veröffentlicht, die den Sitzungsverlauf unter „Allfälliges“ nur unvollständig wiedergibt. Das macht kein gutes Bild für die Öffentlichkeitsarbeit der Marktgemeinde Bezau.
Bereits bei der 29. GV-Sitzung am 9.3.2009 wurden Anfragen von Gottfried Winkel in sehr gekürzter Form protokolliert und die Antworten des Bürgermeisters und Vizebürgermeisters mit keinem Wort angeführt. Sein Einwand gegen eine solche verkürzte Protokollierung bzw. Nicht-Protokollierung wurde von der Gemeindevertretung am 11.5.2009 abgelehnt.

Deshalb hat Gottfried Winkel am 2.6.2009 eine Anfrage an den Landesvolksanwalt gerichtet. Dankenswerterweise hat der Gemeindesekretär die Antwort des Landesvolksanwaltes DDr. Dünser vom 29.6.2009 den Gemeindevertretern mit der Niederschrift der GV-Sitzung vom 11.4.2011 zugeschickt. Darin heißt es u.a.:
„Dass man es im Ergebnis trotz Ihrer Einwendungen dabei belassen hat, nur stichwortartig den Gegenstand Ihrer Wortmeldung anzuführen, jedoch weder den Inhalt Ihrer Anfrage noch die Antwort des Bürgermeisters, erscheint sehr kleinlich und spricht nicht für die politische und demokratische Kultur in die-ser Gemeindevertretung.“

Der Schriftführer schreibt den Gemeindevertretern am 14.4.2011 auch, dass er sich entschlossen habe, aus den „Fehlern“ zu lernen. Offenbar ist das jedoch nicht so.
In der Niederschrift vom 11.4.2011 heißt es nämlich unter Pkt. Allfälliges 5.2. wieder nur:
„Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft die Verstöße gegen das Gemeindegesetz.“
Auf bezaubernde.info ist der vollständige Inhalt zu lesen, der wie folgt richtig zu lauten hat:

Gottfried Winkel schlägt vor, von einem Juristen eine Schulung über das Gemeindegesetz für alle Gemeindevertreter durchzuführen.
In der Niederschrift vom 11.4.2011 heißt es unter Pkt. Allfälliges 5.3. und 5.4. nur:

„Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zum Protokoll der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 24. Jänner 2011.
Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zu verschiedenen Pachtverträgen.“
Auf bezaubernde.info ist der vollständige Inhalt zu lesen, der wie folgt lautet:
Zum von der Landesvolksanwaltschaft bemängelten Pachtvertrag des Grundstückes beim Bauhof (Bauwerk des Leo Metzler) und zu den Pachtverträgen an der Sandriese (Feldkircher und Huber) stellt Gottfried Winkel eine Anfrage an den Bürgermeister und ersucht um Vorlage der Verträge.
Der Bürgermeister sagt ihm zu, dass er in diese Verträge nach Unterzeichnung Einsicht nehmen kann.
Auf Anfrage teilt er auch mit, dass ein Teil des Stadels auf dem Grundstück von Erwin Feldkircher auf Gemeindegrund steht. Der Gemeindevorstand hat am 24.1.2011 beschlossen, die Fläche im Ausmaß von max. 20 m² nicht an Feldkircher zu verkaufen, sondern ihm zu verpachten.

In der Niederschrift vom 11.4.2011 heißt es unter Pkt. Allfälliges 5.5. nur:
„Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft die bevorstehende Sanierung der Gemeindestraße Ellenbogen.“
Auf bezaubernde.info ist der vollständige Inhalt zu lesen, der wie folgt lautet:
Gottfried Winkel schlägt vor, bei der Neuasphaltierung der Straße in Ellenbogen durch Roteinfärbung des Asphaltes einen Streifen von gut einem Meter Breite für Fußgänger kenntlich zu machen (statt einem Gehsteig).
Dagegen werden verschiedene Bedenken (Kosten, rechtliche Fragen) vorgebracht, die Sache soll aber geprüft werden. Die Straße soll im Juni neu asphaltiert werden.

In der Niederschrift vom 11.4.2011 heißt es unter Pkt. Allfälliges 5.6. nur:
„Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft eine Anfrage zur geplanten Schanzenanlage“
Auf bezaubernde.info ist der vollständige Inhalt zu lesen, der wie folgt lautet:
Zur geplanten Schanzenanlage stellt Gottfried Winkel ebenfalls eine Anfrage an den Bürgermeister über den derzeitigen Stand der Dinge.
Es wird festgestellt, dass gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde Bregenz (Zufahrtsrecht auf dem Gschwender Weg) von Grundbesitzern Berufung eingelegt wurde.

In der Niederschrift vom 11.4.2011 heißt es unter Pkt. Allfälliges 5.7. nur:
„Gottfried Winkel: Seine Wortmeldung betrifft das Darlehen zur Finanzierung für den Ankauf des „Bezauer Hofes“.“
Auf bezaubernde.info ist der vollständige Inhalt zu lesen, der wie folgt lautet:
Weiters fragt er den Bürgermeister, ob die Vergabe des für den Kauf des „Bezauer Hofes“ erforderlichen Darlehens nicht von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss.
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass noch geklärt werden muss, ob die GIG oder die Gemeinde das Darlehen aufnimmt. Der Kauf sei über die GIG abgewickelt worden.

Dieser Antrag wurde vollinhaltlich in die Verhandlungsschrift aufgenommen, wie das im Gemeindegesetz vorgeschrieben ist.

Anschließend wird jedoch im Protokoll noch Folgendes festgehalten, obwohl das vom Bürgermeister auf der Sitzung am 16.5.2011 nicht (!) gesagt wurde:

„Bgm. Georg Fröwis nimmt zum Schreiben des Landesvolksanwaltes DDr. Dünser vom 29.6.2009, welches Gottfried Winkel angeführt hat, Stellung. Wenn Gottfried Winkel schon dieses Schreiben zitiert, sollte er zumindest den wesentlichen Inhalt der Stellungnahme des Volksanwaltes zitieren. Dort heißt es u.a.:

„Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf eine wörtliche Protokollierung oder eine kurz gefasste inhaltliche Wiedergabe von Anfragen und deren Beantwortung, auch wenn dies im Sinne einer Information über den Verlauf der Sitzung wünschenswerte wäre.“

Und weiter heißt es dort:
„Rechtlich gesehen kann dies allerdings nicht in Kritik gezogen werden, da eine genauere Protokollierung in der Niederschrift gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.“

Der Bürgermeister konnte schon deshalb nicht wörtlich aus diesem Schreiben des Landesvolksanwaltes vom 29.6.2009 zitieren, weil er dieses Schreiben bei der Sitzung am 16.5.2011 nicht zur Hand hatte. Er konnte ja vorher nicht wissen, dass ich diesen Antrag stelle und aus diesem Schreiben des Landesvolksanwaltes zitieren werde!

Mein Antrag auf Abänderung des Protokolls wird mit 13 : 3 Stimmen (Gottfried Winkel, Dietmar Fritz, Anja Natter) abgelehnt.

Und was steht dann in der Kundmachung des Bürgermeisters dieser GV-Sitzung am 17.6.2011 noch von meinem Antrag im Gemeindeblatt?

„Zur Genehmigung der Niederschrift der 12. Sitzung vom 11.4.2011 stellt Gottfried Winkel einen Antrag im Umfang von ca. 2 Seiten.
Der Antrag von Gottfried Winkel auf Abänderung des Protokolls wird mit 13:3 Stimmen abgelehnt.“

Obwohl Beschlüsse der GV im Gemeindeblatt gem. §§ 32 bzw. 47 Gemeindegesetz kundgemacht werden müssen, ist diese Kundmachung nicht erfolgt!!