„Illegale Machenschaften“

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Marktgemeinde Bezau – eine unvollständige Aufzählung „illegaler Machenschaften“ seit 2015
(von Gottfried Winkel)

In der GV-Sitzung am 1.2.2016 hat der Bürgermeister meine Oppositionspolitik in der Gemeindevertretung als „Machenschaften“ bezeichnet.
Auf Grund seiner Wortwahl bezeichne ich daher sein gesetzwidriges Verhalten als „illegale Machenschaften“. Er hat zwar gemeint, er wäre jetzt „im Gesetz durch“ („…. das ist ganz klar“), aber es stellt sich immer wieder heraus, dass davon leider noch keine Rede sein kann:

A  Bestellung Ausschüsse durch die Gemeindevertretung – § 51 Gemeindegesetz

B Bestellung Delegierte Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau – § 93 GG

C  Verbandsversammlung Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau – § 96 GG

D  Einladungen für Ausschusssitzungen für die „Bezaubernden Demokraten“ – § 38 GG

E  Nicht-Abstimmung über einen Antrag in GV-Sitzung – § 38 GG

F  Kauf Anwesen „Krone“ ohne Nachtragsvoranschlag – § 76 GG

G  Rechtswidrige Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses – § 52 GG 

H  Nicht-Kundmachung Verordnung – § 32 GG

I  Gesetzwidrige Grundteilung – § 39 Raumplanungsgesetz

J  Verletzung der Vertraulichkeit – § 46 GG

K  Prüfungsausschuss, keine Entscheidung in GV-Sitzung innerhalb 4 Wochen – § 31 GG

L  Nichteinhaltung des Gelöbnisses – § 64 GG

M  Verweigerung Neubestellung Mitglied Prüfungsausschuss – § 56 GG

N  Teilnahme von Ersatzmitgliedern (die jedoch keine Mitglieder vertreten!) an Ausschuss-Sitzungen – § 51 GG


O  Verweigerung der Akteneinsicht für Gemeindevertreter – § 38 GG

P  Beitritt zu einer Genossenschaft ohne Beschluss der Gemeindevertretung – § 50 Abs 1 b 8.

Q  Unterschrift des Bürgermeisters auf einer Vermessungsurkunde (Grundteilung), obwohl kein Beschluss des Gemeindevorstandes vorliegt und keine Äußerung der Grundverkehrs-Ortskommission – § 39 und 40 Raumplanungsgesetz

R  Nicht-Zulassung einer Anfrage gem. § 38 Abs 4 Gemeindegesetz durch den Bürgermeister

S  Abhaltung privater Besprechungen – statt Sitzungen – des Kulturausschusses gem. § 51 Gemeindegesetz

T Nicht ordnungsgemäße Einladung von Ersatzleuten zu Sitzungen der Gemeindevertretung gem. § 42 Gemeindegesetz

U Alle Gemeindevertreter der „Bezauer Liste“ entfernen sich ohne Entschuldigung und ohne Ermahnung durch den Bürgermeister (sogar mit seiner Zustimmung!) von der Gemeindevertretungssitzung – § 42 GG (Anwesenheitspflicht)

V Wiederholte Nicht-Aufnahme von Anträgen – entgegen § 47 (1) f Gemeindegesetz – in die Verhandlungsschrift (Falsch-Beurkundung)

W Falsch-Beurkundung eines Antrages des Bürgermeisters in der Niederschrift vom 7.5.2018 – § 47 Gemeindegesetz

X  Verweigerung das Wort zu ergreifen (§ 38 Abs. 2 GG) durch den Bürgermeister

… und so weiter und so fort …

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