Wer hat Sie angelogen, Herr Landesrat Ing. Erich Schwärzler?
Endlich bekomme ich die Niederschrift der Landtagssitzung vom 4.6.2014 – siehe weiter unten – in die Hände. Jetzt habe ich also schwarz auf weiß, dass Landesrat Schwärzler dabei die Unwahrheit gesagt hat, weil ihn sehr wahrscheinlich jemand aus Bezau angelogen hat. Ein Beispiel gefällig?
LR Schwärzler: „Eine Mitarbeiterin hat das Grundstücksgeschäft falsch verbucht und hat es unter „Beitrag für den Erwerb von Grundstücken“ verbucht, anstatt, wie es richtig gewesen wäre, unter „Sozialzentrum Bezau – Reuthe – Mellau“, was die richtige Verbuchung gewesen wäre. In der Gemeindevertretung wurde das behandelt. In der Gemeindevertretung hat man das auch aufgezeigt, dass das da nicht richtig ist.“
„Innerhalb von zwei Tagen korrigiert, im nächsten Gemeindevertretungsprotokoll einstimmig genehmigt. Und somit müssten die Dinge doch erledigt sein. Dankeschön! (Beifall!)“
„Und im Endeffekt geht es mir schon auch darum, in der Frage, noch einmal der Verbuchung, das ist das, was mich persönlich am meisten geärgert hat, dass man da eine kleine Mitarbeiterin so an den Pranger stellt und sagt: „Das hat man falsch verbucht; stell Dir vor, was da alles passiert ist“. Überhaupt nichts ist passiert. Ein Fehler ist passiert! Den hat die Gemeindevertretung festgestellt. Innerhalb von zwei Tagen hat man es korrigiert und richtig gestellt und richtig verbucht. Und das ist, glaube ich, das Entscheidende. (Beifall!)“
So einfach ist das für den falsch informierten Herrn Landesrat! Wie war es aber tatsächlich?
Dazu aus meinem Kurzbericht GV-Sitzung am 8.7.2013:
Gottfried Winkel stellt weiters fest, dass die Verbuchung des Beitrages der Marktgemeinde Bezau für den Grunderwerb des Gemeindeverbandes Sozialzentrum Bezau-Reuthe-Mellau (Betreutes Wohnen) in Höhe von 147.879,29 Euro nicht wie im Nachtragsvoranschlag am 26.3.2012 beschlossen in der Gruppe 4 (Soziales), sondern fälschlicherweise in der Gruppe 8 (Erwerb von Grundstücken – die Gemeinde hat aber kein Grundstück erworben, sondern das Sozialzentrum!) verbucht worden sei. Deshalb (alle damit zusammenhängenden Aufstellungen des Rechnungsabschlusses – z.B. Vermögensaufstellung – seien daher nicht richtig) werde er dem Rechnungsabschluss nicht zustimmen.“
Weder dem Bürgermeister, dem gesamten Prüfungsausschuss (!!) noch dem Rest der Gemeindevertretung (Schwärzler: „Ein Fehler ist passiert. Den hat die Gemeindevertretung festgestellt“!) ist dieser große Fehler mit knapp 148.000 Euro aufgefallen!
Obwohl der Fehler also offensichtlich war, waren der Bürgermeister und die Gemeindevertretung nicht bereit, den Fehler zuzugeben und zu korrigieren. Nun behauptet Landesrat Schwärzler, man hätte den Fehler innerhalb von zwei Tagen korrigiert und im nächsten GV-Protokoll einstimmig genehmigt.
Tatsächlich habe ich erst am 24. April 2014 (!) aus einer Anfragebeantwortung von LR Schwärzler an den LAbg. Bösch erfahren, dass die Umbuchung bereits am 10.7.2013 vorgenommen worden sei. Darüber hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung nicht informiert – dann hätte er ja zugeben müssen, dass ich recht gehabt habe (und das darf einfach nicht sein …). Außerdem wurde das NICHT, wie LR Schwärzler behauptet, im nächsten Gemeindevertretungsprotokoll (das wäre am 29.7.2013 gewesen) einstimmig genehmigt.
Und wer hat denn tatsächlich „eine kleine Mitarbeiterin so an den Pranger“ (Schwärzler) gestellt? Ich jedenfalls nicht, obwohl man es aus LR Schwärzlers Rede so herauslesen könnte! Diese Information kann nur direkt vom Bürgermeister oder aus dem Gemeindeamt kommen. Und weil diese Vorgangsweise wirklich schäbig ist – man wollte sich offenbar an mir abputzen und vom eigenen Anpatzen ablenken -, muss ich auch noch festhalten, wie eine solche Verbuchung erfolgt:
Zahlungen dürfen nur aufgrund einer schriftlichen Anordnung des Bürgermeisters geleistet werden. Der Bürgermeister hat also jede Überweisung mit der Kontierung (das Buchhaltungs-Konto ist dort angeführt) zu unterschreiben!! Wenn also hier jemand einen Fehler gemacht hätte, dann hätte das dem Bürgermeister bei der Zahlungsanweisung selber auffallen müssen!!
P.S.
Noch etwas Wichtiges habe ich vergessen anzuführen: Bei der GV-Sitzung am 8.7.2013 habe ich noch nicht gewusst, dass der Obmann des Prüfungsausschusses Dr. Dietmar Fritz (GV „meiner“ Oppositionspartei) bereits am 5.7.2013 als Anwalt des Bürgermeisters bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Anzeige gegen Dieter Egger eingebracht hat!
Das habe ich leider erst am Abend nach der GV-Sitzung am 16.12.2013 erfahren.
Auszug aus der Niederschrift
5. Sitzung des XXIX. Vorarlberger Landtags im Jahre 2014 am 4. Juni 2014 TOP 3 – Als dringlich namhaft gemachte Anfragen gemäß § 35 Abs. 2 dritter Satz der Landtags-Geschäftsordnung
LTP Dr. Nußbaumer: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3. Als dringlich namhaft gemachte Anfragen gemäß § 35 Abs. 2 dritter Satz der Landtags-Geschäftsordnung
Anfrage des Abg. Allgäuer (FPÖ) an Landeshauptmann Mag. Wallner und Landesrat Ing. Schwärzler „Gemeinde Bezau – ist das Land die Schutzmacht des Bürgermeisters?“ (29.01.619) eingelangt am 12. Mai 2014, beantwortet am 2. Juni 2014 durch Landesrat Erich Schwärzler. Herr Abgeordneter Allgäuer, bitte.
Allgäuer: Herr Vizepräsident, Hoher Landtag! Das letzte Mal haben wir uns in der Dezember-Sitzung mit diesem Fall beschäftigt. Konkret ist es darum gegangen, ob die Immunität von Klubobmann Dieter Egger, diesen Fall betreffend, aufgehoben wird oder nicht? Einleitend möchte ich kurz auf die Geschichte dieses Falles eingehen. Klubobmann Dieter Egger hat im vergangenen Sommer aufgedeckt, dass der Bezauer Bürgermeister Fröwis im Rahmen der Abwicklung von Grundstücksgeschäften eindeutig gegen die Befangenheitsbestimmungen als Bürgermeister verstoßen hat. Dazu kommt, dass er persönlich in ein Grundstücksgeschäft involviert war. Bürgermeister Fröwis hat diese Vorwürfe immer vehement bestritten und in weiterer Folge Klubobmann Dieter Egger wegen Verleumdung angezeigt. In der Dezember-Sitzung wurde dann die Immunität von Klubobmann Dieter Egger aufgehoben. In dieser unrühmlichen Sitzung wurden von Vertretern der ÖVP die Parteiinteressen vor die Interessen eines Parlamentarismus gestellt.
Die Vertreter der Grünen und der SPÖ haben in der Dezember-Sitzung diese Angelegenheit aus der Sicht des Parlamentarismus richtig gesehen und haben in dieser Angelegenheit zu uns Freiheitlichen auch geholfen. Sie sind in dieser Sache jedenfalls richtig gelegen. (Zwischenruf: Warum?) Anfragen einzubringen und Anträge, Pressedienste zu verfassen, dies sind, nach unserem Dafürhalten, die ureigensten Aufgaben eines Abgeordneten, vor allem die eines Oppositionsabgeordneten. Dass die Kontrollverpflichtung eines Abgeordneten der Oppositionspartei offensichtlich anders ausschaut als die eines Abgeordneten der Mehrheitspartei, ist ganz offensichtlich zu Tage getreten. Im Unterschied zu uns sehen nämlich Sie als Abgeordnete der ÖVP Ihre Tätigkeit darin, die Regierungspolitik des Landes positiv zu kommentieren und die Machenschaften mancher Bürgermeister auch positiv zu kommentieren. (Beifall!)
In dieser Angelegenheit wurden von Seiten der ÖVP-Vertreter unumstößliche Fakten stets negiert und in Ihrem Sinne interpretiert, ganz nach dem Motto: „die politische Zugehörigkeit ist entscheidend“. Ziel war es, mit der Aufhebung der Immunität von Dieter Egger einen politischen Mitbewerber mundtot zu machen bzw. anzuschwärzen. Dabei hat Klubobmann Frühstück, dabei haben Sie ja stets gesagt, „wer anständig ist, der hat nichts zu befürchten.“ Er hat vergessen und Sie haben vergessen zu sagen, was Sie unter Anstand verstehen. Für einen Vertreter der Oppositionspartei bedeutet diese Sprachregelung auch – und das sage ich in aller Klarheit –, wer nicht im Sinne der Mehrheitsfraktion funktioniert bzw. dieser angehört, muss stets damit rechnen, dass die Immunität aufgehoben wird.
Meine Damen und Herren der ÖVP, Sie haben heute die Gelegenheit, zu sagen, in welche Kategorie von Anstand Bürgermeister Fröwis fällt. Grundsätzlich hätte er in dieser Angelegenheit jederzeit eine zivilrechtliche Klage einbringen können. Er hat das aber nicht getan, im Wissen, dass er das Prozessrisiko zu tragen gehabt hätte. Bürgermeister Fröwis hat nach dem Motto, Angriff ist die beste Verteidigung, Klubobmann Egger bei der Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung angezeigt. Dass die ganze Angelegenheit zu einem Bumerang für ihn wird, hat er anscheinend nicht bedacht. In der Fußballersprache würde man von einem „klassischen Eigentor“ sprechen.
Für uns Freiheitlichen war in dieser Sache die Faktenlage aber immer schon eine ganz klare. Zur Erinnerung, der Gemeindeverband Sozialzentrum Bezau hat für die Errichtung eines Gebäudes für Betreutes Wohnen ein Gesamtgrundstück im Ausmaß von 1.676 m2 gekauft. Dieses Grundstück bestand vorher aus zwei separaten Grundstücken, von denen jedes für sich alleine unverkäuflich gewesen wäre. Es hat also in der Praxis einen zwingenden Zusammenhang zwischen den Verkäufen gegeben. Dies geht auch aus der Anfragebeantwortung von Landesrat Schwärzler klar und eindeutig hervor. (Zwischenruf) Das zweite betroffene Grundstück stand im Eigentum der Cousins von Bürgermeister Fröwis. Das Grundstück, an dem Fröwis Miteigentümer war, wechselte schlussendlich um € 395,–/m2 den Besitzer. Das Grundstück der Gemeinde, das vorher den Cousins gehörte, um rund € 75,m–/m2. (Zwischenruf: Mit Grund!) Dabei wurde – ich komme darauf –, dabei wurde beim Fröwis-Grundstück nicht berücksichtigt, dass im alten Haus ein Mieterschutz besteht, der hintere Teil abgerissen wird und der vordere Teil unter Denkmalschutz steht. Diese Fakten sind normalerweise – und das müsste allen bekannt sein – wertmindernde Umstände. In diesem Fall ist es aber zu keiner Reduktion des Kaufpreises gekommen. Zum Mieterschutz hat ja der Bürgermeister frei ausgeführt, dass die Gemeinde für diesen Mieter eine Lösung finden werde. Damit hat er aber auch ganz offen gesagt, dass die Eigentümer dieser Liegenschaft, und damit auch er, von dieser Lösung der Gemeinde profitieren. Zudem hat die Gemeindevertretung am 26. März 2012 zuerst ein Tauschverhältnis von eins zu drei für das Grundstück der Cousins beschlossen. Wenige Tage danach informierte der Bürgermeister allerdings den Gemeindevorstand darüber, dass die Cousins plötzlich ein Tauschverhältnis von eins zu fünf wollten. Dieses höhere Tauschverhältnis wurde dann im Zuge eines Dringlichkeitsbeschlusses vom Gemeindevorstand beschlossen. Bei dieser Sitzung hat der Vizebürgermeister während der Sitzung den Raum verlassen, und zwar wegen Befangenheit, nicht jedoch Bürgermeister Fröwis. Und daran ist auch erkennbar, dass er auf allen Seiten verhandelt hat, auch mit sich selbst und nicht zu seinem Nachteil. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass für die Anfragebeantwortung durch Landesrat Schwärzler dieser immer wieder auf eine Stellungnahme der Gemeinde Bezau verweist. Dabei ist der Eindruck entstanden, dass es sich hier um eine neutrale Stellungnahme von Seiten der Marktgemeinde Bezau handelt. In Wahrheit ist die Stellungnahme der Marktgemeinde Bezau vom 4. Juli 2013 jedoch eine Stellungnahme des Herrn Bürgermeisters, die natürlich nicht objektiv ist, die subjektiv ist und seine persönliche Sicht der Dinge widerspiegelt.
Aus unserer Sicht wäre es unbedingt notwendig gewesen, dass die Landesregierung und die BH unabhängige Stellungnahmen eingeholt hätten und nicht die Darstellung des Bürgermeisters eins zu eins übernehmen. Dasselbe gilt auch für die Verbuchung des Grundstücksgeschäftes. Dazu haben Ihnen die Grünen eine Anfrage gestellt, und daraus geht hervor, dass beim Beschluss der Gemeindevertretung über den Rechnungsabschluss vom 8.7.2013 das Grundstücksgeschäft falsch verbucht wurde. Die Korrektur wurde zwei Tage später, nämlich am 10.7.2013, nach der Beschlussfassung, vorgenommen. Warum keine neuerliche und damit korrekte Beschlussfassung vorgenommen wurde und notwendig war, ist für mich völlig unverständlich.
Abschließend möchte ich noch festhalten, es sind Sie als Vertreter der ÖVP gut beraten, nicht weiter die Schutzmacht für Bürgermeister Fröwis zu spielen, sondern die Dinge beim Namen zu nennen. Mit der Aufhebung der Immunität von Klubobmann Egger in der Dezember-Sitzung haben Sie als Vertreter der ÖVP dem Parlamentarismus in diesem Haus einen schlechten Dienst erwiesen. (Beifall!)
Während der Ausführungen des Abgeordneten Allgäuer übernimmt LTP Dr. Nußbaumer um 11:15 Uhr wieder den Vorsitz.
LTP Dr. Nußbaumer: Ich begrüße ganz herzlich 24 Schülerinnen und Schüler der VMS Lauterach, Klasse 4a, mit den Begleitpersonen Frau Pajnik und Frau Dorner (Beifall!), außerdem den ehemaligen Abgeordneten Gottfried Schröckenfuchs. (Beifall!) Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Mag. Kucera.
Mag. Kucera: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich halte mich jetzt in meiner Replik an die Reihenfolge vom Kollegen Allgäuer. Zunächst zur Entscheidung über die Aufhebung der Immunität. Ich habe damals im Dezember 2013 – und ich wiederhole das noch einmal – gesagt, ich werde immer dafür eintreten, wenn ein Auslieferungsansuchen der Staatsanwaltschaft gegen einen Abgeordneten ins Haus kommt, dass diesem Auslieferungsansuchen Folge gegeben wird. Denn es ist Sache der Staatsanwaltschaft und nicht Sache dieses Hauses, darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen oder ein Vergehen vorliegt oder nicht. Ich bleibe auch bei dieser Haltung. Ich werde jedem Auslieferungsansuchen in meinem Klub empfehlen, zumindest Folge zu geben, weil es soll die Staatanwaltschaft als Anklagemonopolinhaberin die Möglichkeit haben, zu untersuchen. Wir haben es nicht notwendig als Mitglieder dieses Hauses, uns vor einer solchen Untersuchung zu verstecken. Die Immunität, noch dazu die außerberufliche Immunität, um die es da gegangen ist bei diesem Fall (weil es ist um eine Äußerung gegangen des Klubobmannes Dieter Egger im Internet, oder?), diese außerberufliche Immunität ist für mich völlig abzuschaffen, ist obsolet, ist überhaupt nicht mehr notwendig. Und ich weiß nicht, welchen Grund es geben soll, dass sich Abgeordnete dieses Hauses gerade bei der außerberuflichen Immunität darauf zurückziehen wollen, zu sagen, „ich bin nicht verfolgungswürdig“. Der Dieter Egger übrigens hat das auch nie gemacht. Der Dieter Egger hat selber immer gesagt, „bitte, wenn jemand glaubt, dass ich ein Vergehen gemacht hat; wenn jemand glaubt, dass ich der Verleumdung schuldig bin, dann soll er herkommen und mir das unter Beweis stellen“, weil er immer die Meinung vertreten hat, er ist unschuldig und er will sich dafür rechtfertigen. Und er zieht sich nicht unter den Schutz der Immunität zurück. Deshalb ist die Aufhebung der Immunität in diesem Fall vollkommen gerechtfertigt. Ich sage jetzt noch etwas: Ich persönlich bin überhaupt für die Aufhebung der Immunität, weil ich keinen Unterschied sehe zwischen unserer Arbeit als Landtagsabgeordnete und als Gemeindevertreter, weil ich keinen Unterschied sehe zwischen der Arbeit der Regierungsmitglieder in der Landesregierung oder der Arbeit eines Bürgermeisters oder Gemeindevorstandes mit unserer Arbeit, und es nicht notwendig ist, die Immunität aufrechtzuerhalten, um die Kontrollfunktionen aufrechtzuerhalten oder sicherzustellen, die Sie immer betonen. Die Immunität heißt nur, dass Sie hier berechtigt sind, Unwahrheiten zu sagen und für Unwahrheiten nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Ich gehe davon aus, dass keiner von Ihnen hier bewusst die Unwahrheit sagen wird, niemand, auch nicht im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit, sondern wenn Sie hier etwas sagen, dann arbeiten Sie hier mit Fakten und deshalb ist es meines Erachtens überhaupt nicht notwendig, sich von Vornherein einer strafgerichtlichen Verfolgung dadurch entziehen zu können, dass ich mich auf die berufliche oder außerberufliche Immunität berufe. Ich halte das Instrument für obsolet und glaube auch nicht, dass es in Zukunft haltbar sein wird. Es ist auch den Gemeindevertretern gegenüber und es ist den Regierungsmitgliedern, dem Landeshauptmann gegenüber, ein Schutzinstrument, das diese Personen nicht genießen. Und wenn diese Personen es nicht genießen, dann werden die wohl in der Lage sein, hier die Wahrheit zu sagen, strafgerichtliche Verfolgung annehmen zu müssen. Also ich glaube nicht, dass es notwendig ist. Ich persönlich halte die Entscheidung für vollkommen richtig.
Und es ist nicht darum gegangen, in der Dezember-Sitzung zu entscheiden, so wie der Herr Kollege Allgäuer das dargestellt hat, ob die eine Seite, die für die Auslieferung gestimmt hat, in der Sache richtig gelegen ist oder die andere Seite richtig gelegen ist. Es ist darum gegangen, einem Auslieferungsansuchen Folge oder nicht Folge zu geben, ohne Prüfung des strafrechtlichen Verhaltens. Ich habe mir nie angemaßt, zu prüfen, ob der Dieter Egger eine Verleumdung begangen hat oder nicht. Warum nicht? Weil das nur die Anklagebehörde zu prüfen hat. Genauso sehe ich es auch jetzt in diesem Fall. Wenn die Anklagebehörde aufgrund des Ermittlungsverfahrens gegen Dieter Egger jetzt die Meinung vertritt, ein Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister Fröwis einzuleiten, was ich der Presse entnehme, der Presseaussendung der Staatsanwaltschaft, dann soll sie das tun. Das ist ja ihre ureigenste Aufgabe. Aber es heißt ja noch lange nicht, bitte, weil ein Ermittlungsverfahren läuft, dass auch der Bürgermeister Fröwis hier ein strafrechtliches Fehlverhalten gezeigt hat, genauso wenig wie offensichtlich Ihre Äußerung die Wissentlichkeit gehabt hat, dass eine Verleumdung dargestellt ist. Aber noch einmal, die Anklagebehörde wird das prüfen, die Anklagebehörde wird das prüfen so wie jeden anderen Fall. Der Bürgermeister Fröwis kann sich nicht auf Immunität zurückziehen; Sie wollten es nicht, das habe ich Ihnen immer hoch angerechnet. Der Bürgermeister Fröwis kann es nicht, er stellt sich diesem Ermittlungsverfahren. Und wir werden abwarten, was im Ermittlungsverfahren herauskommt. Nichts anderes steht auch in der Anfragebeantwortung. Und ich sehe das völlig unaufgeregt, weil ich völliges Vertrauen in die Staatsanwaltschaft habe, zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und ob sich dieser Anfangsverdacht erhärtet im Zuge des Ermittlungsverfahrens und dann allenfalls zu einem Strafantrag oder zu einer Anklageschrift führen kann. Ob das Verhalten Fröwis im Bezug auf die von Ihnen immer vorgeworfene Befangenheit tatsächlich strafrechtlich relevant ist, ob der Bürgermeister Fröwis im Rahmen dieser Geschäfte, die abgewickelt worden sind, einen persönlichen Vorteil genommen hat oder bereichert worden ist oder sogar, wie die Staatsanwaltschaft im Anfangsverdacht äußert, einen Amtsmissbrauch begangen hat, das wird die Staatsanwaltschaft prüfen. Und die Staatsanwaltschaft wird hier ordnungsgemäß arbeiten und wird sich dann entscheiden, entweder einzustellen wie gegen Dieter Egger, oder fortzusetzen bzw. eine Anklage zu erheben oder einen Strafantrag einzubringen. Die Faktenlage, die dargestellt wird vom Kollegen Allgäuer, entspricht nicht den Tatsachen. Der Vorwurf, den der Dieter Egger immer erhoben hat, war, und ich möchte es mit der Erlaubnis der Präsidentin zitieren aus dem Internet, es geht hier um das Tauschverhältnis eins zu drei zu eins zu fünf, die Änderung des Tauschverhältnisses eins zu fünf: „Profitiert von diesen verbesserten Tauschbedingungen hat nicht nur die Verwandtschaft von Fröwis, sondern unmittelbar auch er selbst als Mitbesitzer.“ Und genau das ist der Punkt. Er war nie Mitbesitzer des Grundstückes, das im Tauschverhältnis von eins zu drei auf eins zu fünf gehoben worden ist. Und er hat hievon nicht unmittelbar profitiert. Der Bürgermeister Fröwis hat ein Grundstück, das in seinem Miteigentum gestanden ist, gemeinsam im Rahmen eines anderen Kaufvertrages für das Sozialzentrum Bezau verkauft. Und deswegen ist diese Aussage von Ihnen im Internet meines Erachtens nach noch immer falsch und noch immer unrichtig. Und ob eine Unterlassungsklage, so wie angesprochen, zivilrechtlich eingebracht wird oder nicht muss ich dem Bürgermeister Fröwis anheimstellen, welches Mittel er wählt. Das Mittel der Strafanzeige war in Ihrem Fall nicht erfolgreich – da gebe ich Ihnen vollkommen Recht -, weil die Ermittlungsverfahren eingestellt worden sind. Aber die Aufhebung der Immunität war vollkommen richtig und ich würde es immer wieder tun. (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Klubobmann Rauch.
KO Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Herr Kollege Kucera, ich wäre jetzt versucht, einen 10 Minuten-Exkurs zur Parlamentarischen Immunität zu machen, aber dann würde ich auf Ihr Ablenkungsmanöver irgendwie hereinfallen. Das wäre schade. Ja, es war gut gemeint, aber das haben wir schon abgehandelt und glasklar dargelegt. Dass Sie als Regierungsfraktion ein völlig anderes Verständnis davon haben ist in gewissem Ausmaß nachvollziehbar. Aber wenn Sie einmal, so wie wir, Oppositionspolitik gemacht haben, dann sehen Sie die Dinge vielleicht ein bisschen anders.
Aber zur Sache: Der Titel der Anfrage lautet ja: Ist die Landesregierung die Schutzmacht der Bürgermeister? Der Anlassfall wurde zitiert und dargelegt. Das werden letztlich die Gerichte klären, wie dann in der Faktenlage zu entscheiden ist. Offensichtlich gibt es jetzt eine Vorerhebung und eine Voruntersuchung gegen den Bürgermeister. Es hat sich also umgedreht. Festzuhalten bleibt, und das muss man in aller Nüchternheit auch sagen, die Vorwürfe gegen den Klubobmann Egger haben sich offensichtlich in Luft aufgelöst – so fair muss man einfach sein -, da war nichts dran, Punkt. Das hat sich dann in Landtagssitzungen zuvor ein bisschen anders angehört, von Ihrer Seite nämlich. Man müsste (Zwischenrufe – Dr. Winsauer: ..jedem Strafrecht..! – Mag. Kucera) – Ja, ja, schon, schon.
Jetzt möchte ich aber vom Einzelfall weggehen, weil es ja nicht nur um den Einzelfall geht, sondern insgesamt um die Frage: Wie funktioniert Gemeindeaufsicht? Wie funktioniert die Beaufsichtigung der Bürgermeister? Und ich sage Ihnen, und das sage ich im Bewusstsein dessen, was ich sage, seit 1990 in Oppositionspolitik in der Gemeinde und in vielen Gemeinden. Wir haben eine Vielzahl von Aufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister eingebracht, in vielen Gemeinden .Ich bin heute so weit, zu sagen, es ist vollkommen sinnlos, es ist vollkommen sinnlos, eine Aufsichtsbeschwerde einzubringen. Es ist sinnlos! Jedes Mal, und ich könnte die Fälle aufzählen, jedes Mal gibt die Behörde in der Sache dem Bürgermeister Recht. Wenn die Behörde dem Bürgermeister in der Sache nicht Recht gibt, was in Einzelfällen vorkommt, hat es keinerlei Konsequenzen – null! Selbst Beschlüsse, die nicht korrekt zustande gekommen sind, wo nachweisbar Gesetze verletzt worden sind, wo das Gemeindegesetz nicht eingehalten worden ist, wo Entscheidungsgrenzen überzogen worden sind, weil man Aufträge gesplittet hat, Vergaben durchgeführt hat freihändig, die Kompetenz überschritten hat dessen was man genehmigen kann. – Keine Konsequenz! Es hat keine Konsequenz. Die Gemeindeaufsicht, was das Agieren der Bürgermeister betrifft oder auch der Gemeindevorstände betrifft, der Gemeinden insgesamt, ist ein zahnloses Instrument. Sie funktioniert nicht!
Und jetzt sage ich noch etwas dazu: Sie tun mit dieser Art von Praxis der überwiegenden Zahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ihren Job gut machen – hören Sie zu, was ich sage -, die überwiegende Zahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ihren Job gut machen, keinen guten Dienst, wenn Sie die ‚schwarzen Schafe‘ dermaßen schützen. Und wenn es ohne Konsequenz bleibt, ohne jede Konsequenz bleibt seit Jahren, dass gewisse Bürgermeister – es sind dann ohnehin immer dieselben Gemeinden im Übrigen und dieselben Bürgermeister – vollkommen straflos zum Beispiel das Gemeindegesetz ignorieren können. Vollkommen ohne Konsequenz! Das macht nämlich Schule. Das macht Schule in der Form, dass man sagt: Na ja, das steht zwar im Gemeindegesetz und an sich wäre das so, aber unter dem Motto, das habe ich dann, Originalzitat, schon gehört: „Ma muss lösa und binda“, jenseits des Gemeindegesetzes – ja, jenseits des Gemeindegesetzes! Ich mein‘, so kann man nicht agieren. Die haben alle einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Und an Gesetze hat man sich zu halten und den Rechtsweg hat man einzuhalten. Und wenn ein Bürgermeister die Gesetze nicht einhält, ob es jetzt im Bauverfahren ist, oder bei Widmungen ist, oder bei Vergaben ist, oder bei der Einhaltung seiner ihm zustehenden Kompetenzen, dann muss das Konsequenzen haben. Und das hat im Land Vorarlberg keinerlei Konsequenzen. Es hat keine Konsequenzen! Das heißt in meinen Augen und im Klartext: Die Form der Gemeindeaufsicht, wie die geregelt ist, muss überarbeitet werden. Es muss das Gemeindegesetz und die Aufsicht so geregelt werden, dass klar ist, dass man mit Konsequenzen zu rechnen hat, wenn man gegen das Gemeindegesetz als Bürgermeister verstößt. Es kann einfach nicht so sein, dass sich einige das Recht herausnehmen, einige das Recht herausnehmen, so zu tun, als stünden sie über dem Gesetz oder über den Gesetzen und in ihrer Gemeinde dann so agieren – und das ist dann nämlich der Punkt, wo die Bürgerinnen und Bürger zu uns kommen und sagen, „was können wir tun, was können wir machen?“, auch Leute aus den Gemeindevertretungen kommen. Es hat keinerlei Konsequenz, wenn der Bürgermeister so agiert. Und da hat man keine Handhabe. Ich mein‘, ich kann dann versuchen über die Bezirkshauptmannschaft irgendwie zu intervenieren oder im Einzelfall eine Lösung zu finden. Aber beim nächsten Anlassfall passiert genau dasselbe. Und ich halte es aus demokratiepolitischen Gründen und auch um die Mehrzahl derer, die ihren Job gut machen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, für dringend notwendig, eine Aufsicht so zu gestalten, dass Fehlverhalten Konsequenzen hat. Und es wird Aufgabe des nächsten Landtages sein, dieses Gesetz so auszugestalten, dass derartige Dinge, ob es jetzt in Bezau ist oder in anderen Orten, nicht mehr passieren können. (Beifall!) ´
LTP Dr. Nußbaumer: Herr Klubobmann Egger, bitte.
KO Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Man wäre jetzt versucht wirklich eine Grundsatzdiskussion über Immunität zu machen. Aber meine Damen und Herren der ÖVP, das ist ein billiges Ablenkungsmanöver. Sie waren in der schwierigen Situation, dass einer Ihrer Bürgermeister, der auch noch ein Verwandtschaftsverhältnis mit einer Landtagsabgeordneten hat, Sie in die Bredouille gebracht hat. Und man hat dann eine Grundsatzdiskussion geführt über Immunität. Die werden wir heute nicht führen, sondern wir werden heute eine Diskussion darüber führen, was passiert da draußen. Und jetzt sage ich nur einen Satz zum konkreten Fall noch einmal, weil das wird die Staatsanwaltschaft prüfen, das ist nicht mehr meine Aufgabe. Wir werden das politisch bewerten.
Aber meine Vorbringungen sind von der Kriminalpolizei und von der Staatsanwaltschaft aber zu hundert Prozent bestätigt worden. (Zwischenruf Mag. Kucera) Zu hundert Prozent bestätigt worden! Auch der Vorwurf, dass er einen persönlichen Vorteil gehabt hat. (Zwischenrufe) Ich sage nur, und ich möchte sie noch zitieren, damit das klar ist: Auch der Zusammenhang ist vollkommen klar. Denn es war ein Grundstücksgeschäft, das aus zwei Grundstücken (Zwischenruf Mag. Kucera: …untersucht!) – ja, weil Du hier noch einmal behauptet hast, „es stimmt nicht, was ich behauptet habe“. (LTP Dr. Nußbaumer: Herr Mag. Kucera, ich bitte um Ruhe!) Zu hundert Prozent! Wie unter Punkt „Darstellung der Tat“ bereits angeführt, bestätigt die Bewertung dieser Aktenteile die vom Landtagsabgeordneten Dieter Egger vorgebrachten Bedenken, was nunmehr auch zur Einleitung von weiterführenden Erhebungen führt. Im Umkehrschluss läuft die von Rechtsanwalt Dr. Fritz eingebrachte Sachverhaltsdarstellung nach hoheitlicher Ansicht tatsächlich ins Leere. Ich könnte da jetzt noch zig Beispiele aus diesem Beweismittel hier zitieren, was ich nicht tue.
Werte Freunde und Kollegen! Mir geht es um eines eigentlich: Wie geht man mit solchen Geschichten um und wie ist die Einstellung dazu? Und steckt eine gewisse Systematik dahinter? Und mich ärgert maßlos eigentlich die Reaktion des Bürgermeisters mit der Anzeige gegen mich, im Nachhinein der Einstellung, und dass er nach wie vor immer noch kein Unrechtsbewusstsein hat. (Zwischenrufe – Mag. Kucera) – Ja Entschuldigung, jetzt höre einmal zu! Ich habe Dir ganz ruhig zugehört. Und die Haltung der Landes-ÖVP, die sich nach wie vor von der Regierung über die BH vor diese Dinge stellt.
Das Zweite: Es ist ja kein Einzelfall. Also, ich meine, ich habe jetzt in dieser Periode mehrfach Fälle aufgezeigt, zufälligerweise fast alle im Bregenzerwald, wo man sagen muss, „das geht nicht“. Und das sind nicht Kleinigkeiten! Ich meine, in Damüls, zwar gesetzeskonform, und da haben wir wirklich ein Problem im Gesetz, mit fünf zu vier Stimmen eine Umwidmung für eine Verwandtschaft durchgedrückt der Bürgermeister, die äußerst umstritten war, die heute noch viel umstrittener ist nach dem Bau als sie es vorher war, aber nur gegangen ist, weil wir eine Gesetzeslücke haben, aber politisch einfach nicht zu vertreten ist – mit fünf zu vier Stimmen. In Schwarzenberg, zehn Gesetzesverstöße, wo es mich maßlos geärgert hat, dass der Herr Landeshauptmann im Ausschuss gemeint hat, „ja, das sind ja Formalfehler, da soll man nicht so penibel sein“. Zehn Gesetzesverstöße gegen das Bundesvergabegesetz und das Gemeindegesetz. Allein schon die Verquickung im Ablauf dieses Verfahrens (Planung, Ausschreibung, Prüfung der Ausschreibung, Vergabe, Baumeister) in einer Hand, Bauaufsicht gerade auch noch dazu. Also, ich meine, das sind schon Dinge.
Und im konkreten Fall, ich meine, der Herr Bürgermeister hat in Bezau alle Verhandlungen selber geführt: für den Sozialverband, wo er Mitglied ist, für die Gemeinde Bezau und für sich. Er hat auf allen Seiten (Zwischenruf), er hat auf allen Seiten verhandelt. (Zwischenruf) Und auf die Frage dann: Warum er das gemacht hat und ob er es wieder tun würde? – Ja, er kann nach wie vor nicht erkennen, dass das falsch war. Und er habe die Verhandlungen ja führen müssen, weil ja keine kompetenten anderen Personen irgendwie verfügbar gewesen wären. Jetzt muss man sich aber vorstellen, ich meine, im Sozialverband, der ja eigentlich Träger dieser ganzen Geschichte ist, da sitzt drinnen als Obfrau die Nationalratsabgeordnete Franz – nicht kompetent, Verhandlungen zu führen -, die Bürgermeisterin von Mellau, Elisabeth Wicke – nicht kompetent, Verhandlungen zu führen nach Ansicht von Fröwis – und der Bürgermeister von Reuthe, Arno Scharler – auch nicht kompetent. Also, ich meine, nach wie vor kein Unrechtsbewusstsein. Und als der ORF ihn gefragt hat: ja, wie er jetzt denn das Ganze bewerte, diese Einstellung und die Einleitung der Verfahren gegen ihn? – „Ja; er versteht die Einstellung der Staatsanwaltschaft gegen mich nicht.“ Also er sieht heute noch kein Fehlverhalten. Und jetzt lasse ich einmal eine strafrechtliche Bewertung weg – da bin ich weit weg davon. Aber politisch in einem Grundstücksgeschäft zu verhandeln, wo die Verwandtschaft drinnen sitzt, wo er selber mit drinnen ist, wo es eigentlich zu einer Abänderung von Tauschverhältnissen und Vermögensverhältnissen kommt und die Gemeinde Bezau als alleinige eigentlich alle Mehrkosten zu tragen hat, nicht einmal der Sozialverband zu tragen hat, wo die Gemeinde den Mieterschutz dann noch irgendwie regeln muss dafür, wo es vermögenstechnisch auch noch falsch abgebildet worden ist im Rechnungsabschluss, nämlich als Zugewinn anstatt als Wertverlust bei der Gemeinde Bezau. Und dann zu sagen, „das ist alles wunderbar und ich verstehe das ja alles nicht, die Aufregung“, und dann kommt noch dazu, die Planung hat jetzt der Herr Kaufmann bekommen, auch noch ein Familienmitglied. Ich meine, das ist ein Familienprojekt von A bis Z. Und die haben nicht den geringsten Ansatz von irgendwelchem Unschuldsbewusstsein. Und dass er gegen die Befangenheit verstoßen hat ist ja mittlerweile klar und aktenkundig. Jetzt lasse ich noch weg, ob er denn wirklich irgendwo noch da mitgestimmt hat oder nicht, oder? Aber zumindest hat er den Sitzungsraum einmal bewiesenermaßen nicht verlassen. Er war der einzige Informant eigentlich für die Gemeindevertretung, weil er natürlich alle Verhandlungen geführt hat. Das heißt, er hat das ja maßgeblich mit gesteuert, diese ganzen Geschichten. Und kein Unrechtsbewusstsein! Kein Satz, „ja, ich habe da etwas falsch beurteilt, ich habe etwas übersehen“, oder wie auch immer, „tut mir leid, es wird nicht mehr vorkommen“. Nein, Anzeige gegen einen Abgeordneten, der das Ganze aufdeckt. Und jetzt noch quasi: ‚Wie kann die Staatsanwaltschaft das überhaupt aufheben? Verstehe ich nicht!‘
Also, ich meine, und das ist ja eine gewisse Systematik, weil es halt im Bregenzerwald immer so war. Man hat es sich irgendwie gerichtet – Einheitsliste. Es gab keine Kontrolle! (Zwischenruf : Jetzt aber!) – Ja natürlich! Und jetzt gibt es halt zufällig in Bezau auch einen Oppositionspolitiker, der sich noch rechtlich gut auskennt und vermögenstechnisch gut auskennt, der das aufdeckt und der das auch an die Oberfläche bringt. Zum Glück! Und ich sage Euch, meine Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass deshalb die Absolute im Lande fallen muss, damit diese Schutzmacht einmal aufgebrochen wird. Es ist höchste Zeit, dass auch in ländlichen Gemeinden andere Parteien hineinkommen, es bunter wird und Kontrolle stattfindet. Diese Kontrolle ist auch in den ländlichen Gemeinden mehr als längst überfällig. Und ich bin auch froh, dass die Bevölkerung, jetzt auch an ablesbaren Wahlergebnissen, immer mehr auch in diesen Talschaften den Weg weg von der ÖVP macht und hin zu anderen Parteien und sagt, ‚jawohl, wir wollen auch dieses System aufbrechen dieses Einheitsbreis, wir wollen dort mehr Demokratie und mehr Kontrolle haben‘.
Und Herr Landeshauptmann, ich meine, die ÖVP hat sich ja selber einen Verhaltenskodex gegeben. Oder, da waren gewisse Vorkommnisse auf Bundesebene. Und da haben Sie gesagt: ‚jawohl, wir müssen uns einen wesentlich strengeren Maßstab anlegen, einen Verhaltenskodex, als es das Gesetz überhaupt gibt‘. Herbert Sausgruber war damals bei dieser Erarbeitung dieses Verhaltenskodex maßgeblich mit beteiligt. Und da heißt es zum Beispiel „Unabhängigkeit“. Unabhängigkeit, keine Vorteilsannahme. Und ich zitiere hier, mit Erlaubnis der Frau Präsidentin: „Funktionsträger und Funktionsträger der ÖVP-Gemeinden natürlich, sichern ihre Unabhängigkeit und vermeiden mögliche Interessenskonflikte.“ Dann heißt es weiter: „Für uns ist selbstverständlich, dass im Rahmen der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe Amtsträger und Amtsträgerinnen und Mandatare und Mandatrinnen keinerlei ihre Entscheidungs- und Abstimmungsfreiheit beeinträchtigenden Vereinbarungen eingehen können.“ Und Entschuldigung, der Herr Fröwis hat genau das Gegenteil getan. Da hat es Interessenkonflikte gegeben. Und dann gibt es einen Mechanismus, ein Sanktionsverfahren. Und da heißt es dann, noch einmal Zitat aus diesem Verhaltenskodex: „Bei Verdacht eines Verstoßes gegen den Verhaltenskodex wird der Ethik-Rat aufgrund eines Auftrages des Parteiobmannes/der Parteiobfrau oder von Amts wegen und der Verständigung des Parteiobmannes, einberufen.“ Also ich meine, der Verdacht ist mehr als, es gibt ja eigentlich den klaren Fall. Und ich frage Sie noch einmal: Werden Sie als Parteiobmann der ÖVP in Vorarlberg diesen Fall Fröwis (Bezau) dem Ethik-Rat der ÖVP vorlegen und ihn überprüfen lassen? Weil das hat mit der strafrechtlichen Komponenten noch gar nichts zu tun, auf die Sie sich jetzt berufen, sondern auf das konkrete Verhalten, dass man sich nämlich in seiner Amtsausübung in einen Interessenkonflikt gebracht hat und Entscheidungen herbeigeführt hat. Und diese Dinge müssen; ja, diese Dinge müssen; ja, ich meine, Entschuldigung, Sie haben den Verhaltenskodex, nicht wir! Sie haben das an die große Glocke gehängt. Und ich frage Sie (Zwischenruf LR Ing. Schwärzler: Ihr hond koan, geh?!), und ich frage Sie, werden Sie das jetzt tun oder werden Sie es nicht tun? Es ist auch wieder eine Frage der Glaubwürdigkeit. (Beifall!) (Zwischenruf)
LTP Dr. Nußbaumer: Ich begrüße ganz herzlich 22 Schülerinnen des Sacre Coeur Riedenburg mit der Begleitperson, Herrn Mag. Martin Künz. (Beifall!) Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Moosbrugger, bitte.
Moosbrugger: Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann! Klubobmann Dieter Egger, nach Ihrer jetzt doch sehr heftigen Rede denke ich gerade daran, dass Sie damals dem Abgeordneten Hofer empfohlen haben, in eigener Sache sich nicht zu Wort zu melden. Aber bei Ihnen wird es halt so sein, dass Sie zur eigenen Belangsendung heute halt auch (Zwischenruf KO Egger: Es ist eingestellt!) – ja, es ist eingestellt, ist richtig. Und zweitens muss man sich nach Ihrer Rede beinahe genieren als ehemaliger Bregenzerwälder Bürgermeister und glauben, ja, es hätten da alle irgendwelche Vergehen innerhalb ihrer Arbeit und innerhalb ihrer Tätigkeit für die Gemeinde und für ihre Kommune zu befürchten. Da hat Klubobmann Rauch noch besser differenziert. Er hat gemeint „einige“, jedenfalls in der Mehrzahl, hat er gemeint, gibt es viele, die es gut und richtig machen. (Zwischenruf KO Egger: ..desto tiefer die Täler, desto schwärzer die Gemeinden!) – Ihre Aussage findet vermutlich irgendwo einen Niederschlag.
Aber zur Überschrift: „Ist das Land die Schutzmacht der Gemeinden oder der Bürgermeister?“ Da habe ich eine andere Auffassung. Das Land ist jene Stelle, die am meisten Hilfe den Gemeinden, vor allem den Bürgermeistern, anbietet, alle Abteilungen. Und dazu gehören auch die Bezirkshauptmannschaften, mit denen die Gemeinden natürlich sehr viel im Interessensabgleich arbeiten. Also insofern ist es nicht die Schutzmacht, sondern die Hilfsmacht für die Gemeinden, und dies für die funktionierenden Gemeinden. Genauso war es auch in Bezau: In Bezau war ja das eigentliche Ziel, oder ist es heute noch das wirkliche Ziel, neben dem gut platzierten und situierten Sozialzentrum eben noch ein Angebot in der Altersversorgung anzubieten, und das ist das Betreute Wohnen. Und nachdem dieses Grundstück, das da jetzt in Kritik liegt, direkt angrenzend ist, ist es ja wichtig, dass der Bürgermeister Fröwis sich darum auch bemüht. Den Werdegang werde ich jetzt nicht mehr schildern. Natürlich hätte man, im Nachhinein gesehen, es auch anders machen können. Tatsache ist aber, dass nicht nur ein versierter Oppositionspolitiker da hingeleuchtet hat, sondern Tatsache ist auch, dass immer die Mehrzahl, und zwar meistens mit 15 zu einer Stimme, man diesen Entscheidungen zugestimmt hat – auch das darf man dazu sagen. Und wenn die Verbücherung oder die Berücksichtigung des Wertes dann halt auch nicht so gelaufen ist, wie es sich gehört oder wie es sich wirklich gehören würde, dann muss man sich vor Augen führen, was Bürgermeister Fröwis in den letzten Jahren für eine Situation hatte, mit einem schwer an Krebs erkrankten Gemeindebediensteen, mittlerweile auch verstorbenen Gemeindekassier. Und immer musste man überbrücken. Also solche Fehler sollte man dann auch einmal hier nennen, zumal sie ja auch nicht so gravierend sind.
Also, noch einmal, hören Sie doch auf! Das, was Sie damit machen, ist, die Gemeindeautonomie zu untergraben. Mir liegt es sehr daran, dass man Gemeinden nicht schlecht macht. Man darf durchaus etwas aufzeigen. Aber man muss dann nicht ein mords Szenario daraus machen. Und denken Sie daran, wie viel gute Arbeit in Vorarlbergs Gemeinden geleistet wurde. Ich möchte mir das Land anschauen, wenn das nicht der Fall wäre. (Beifall!) Und in diesem Sinne, glaube ich, wird in allen Vorarlberger Gemeinden gehandelt und, das eine oder andere werden Sie natürlich feststellen und auch die Gewissheit haben, dass auch im Nachhinein gesehen Vieles verändert wird. Das würde auch vermutlich Bürgermeister Blum so in seiner Gemeinde sehen. (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Als Nächstes zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Ritsch, bitte.
KO Ritsch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Man könnte es eigentlich kurz machen und das Ganze etwas abkürzen und sagen: Wer anderen eine Grube gräbt fällt selbst hinein. Das würde da ziemlich gut passen. Weil es war ja daran gedacht, eigentlich den Dieter Egger in dieser Frage mundtot zu machen – nicht mehr und nicht weniger. Und jetzt kann man das so darstellen, Herr Abgeordneter Kucera, der Versuch (Zwischenruf Mag. Kucera: Vollkommen falsch, ..man gar nicht!) Also ich war ja wirklich ganz ruhig jetzt, geh? (Zwischenruf: Das schafft er nicht!) Ja, ich weiß, das ist schwierig. Aber für mich ist das auch; also für mich erzeugt das extrem Magensaft, wenn ich ruhig sein muss bei manchen Wortmeldungen. (LTP Dr. Nußbaumer: Ich bitte um Aufmerksamkeit!)
Also Herr Abgeordneter Kucera, ich meine, der Ablenkungsversuch mit Immunität, den habe ich schon verstanden, das hatte eine Strategie, das haben die beiden Klubobleute eh schon gesagt. Und unsere Haltung in dieser Frage unterscheidet sich natürlich diametral. Weil natürlich würde es Ihnen passen, dass es keine berufliche Immunität für Politiker gibt. Das ist mir schon klar, dass das Ihnen passen würde. Weil es macht halt einen Unterschied, ob man schnell, um einen lästigen Oppositionspolitiker mundtot zu machen, ob man schnell eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schickt und damit schon quasi ein Verfahren einleitet. Weil die Staatsanwaltschaft muss immer prüfen, wenn eine Sachverhaltsdarstellung kommt. Und es wäre dann halt einfach, immer wieder, wenn etwas Lästiges ist, eine Sachverhaltsdarstellung abzuschicken. Es ist nämlich viel schwieriger, sich einen Anwalt zu nehmen und zivilrechtlich diesen wirklichen Klagsweg einzugehen, weil das kostet halt Geld. Und das will man halt irgendwie umgehen, indem man sagt, Immunität bringt doch sowieso nichts, die gehört abgeschafft.
Im Gegenteil, ich habe da ganz eine gegenteilige Meinung. Die Immunität ist extrem wichtig, gerade in einer Demokratie ist sie extrem wichtig. Und Sie werden das erst erkennen, wenn Sie einmal fünf Jahre Oppositionsarbeit gemacht haben. Das mussten Sie die letzten 69 Jahre in Vorarlberg leider nie machen. Ich würde mir das ja wünschen. Ich würde mir das total wünschen, dass die ÖVP nur eine Periode lang einmal Oppositionsarbeit machen müsste, damit sie einmal erkennt, wie sich dann auf einmal der Blickwinkel auch ein bisschen verändert, der politische. Das können Sie gar nicht nachvollziehen. Weil für Sie ist das so etwas von fern. Ich meine, der Dieter Egger kann es jetzt nachvollziehen. Der hat beides gehabt. Der hat die Regierungsbank gehabt, jetzt hockt er als größte Oppositionspartei in der Opposition. Der kann es nachvollziehen, was das heißt. Aber Sie können es sich überhaupt nicht vorstellen, was das bedeutet – überhaupt nicht! Dass man keine Informationen bekommt, wie Mitarbeiter immer sagen, „ah, schwierig, darf ich nicht sagen, weil, wenn das jemand erfährt“. Also in der Summe extrem schwierig für Sie, nachzuvollziehen, wie das ist.
Und dann jetzt herauszukommen, Herr Abgeordneter Moosbrugger, und zu sagen, „man soll sich in eigener Sache nicht zu Wort melden“. Da sieht man eigentlich, wie Sie inhaltlich – und ich will das inhaltlich gar nicht beurteilen -, aber wie weit Sie inhaltlich, moralisch eigentlich von der Sache sind. Weil der Dieter Egger (Zwischenrufe – KO Mag. Frühstück) – Na, zuhören, zuhören! Also ich bin ja der Letzte, der zur Verteidigung vom Dieter Egger ausführt, oder. Aber dem Dieter Egger jetzt so vorzuwerfen „in eigener Sache“. Er hat ja überhaupt nichts gemacht. Er hat etwas aufgezeigt, was passiert ist in einer Gemeinde, was nicht rechtens ist moralisch – wie auch immer. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein. Und das jetzt mit dem Herrn Hofer zu vergleichen, der selber halt etwas gemacht hat, und zwar er und sich dann zu Wort meldet, das ist ein bisschen ein Unterschied. Weil er hat gar nichts gemacht. Er hat nur aufgezeigt, dass da drinnen offensichtlich etwas passiert ist, was eigentlich moralisch und vielleicht auch rechtlich nicht okay ist. So, und dafür hat man ihn gleich ausgeliefert. Staatsanwaltschaft: Verfahren eingestellt. Und dass er jetzt natürlich sagt, „so, liebe Freunde der ÖVP, mein Verfahren eingestellt, aber jetzt Verfahren eröffnet gegen den, von dem es eigentlich ausgegangen ist“. Ja, dass er da ein bisschen ein Lächeln über die Lippen bekommt, das würde ich auch. Und ich möchte nicht miterleben, wie Sie all mit einem breiten Grinsen es genießen würden, wenn es ein roter Bürgermeister ist oder ein blauer Bürgermeister wäre, wie der Herr Blum, wie Sie dann; also so breit würden Sie da sitzen. Also, diesen Genuss gönne ich dem Dieter Egger. – Selten, aber in dieser Frage gönne ich ihm diesen Genuss, dass man ihn zuerst mundtot machen will, ausliefert, anpatzt, weil picken bleibt immer etwas in der Öffentlichkeit. Irgendetwas bleibt immer picken, wenn es heißt, „er wurde ausgeliefert“. Weil viele lesen dann nicht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Es bleibt halt picken „er wurde ausgeliefert“.
Ja, inhaltlich dazu, weil das vom Johannes Rauch doch etwas ist, über das man in der nächsten Periode diskutieren sollte. Das kann ich ja nur unterstreichen. Also ich habe ja, ich glaube allein in Bregenz vier Mal die BH als Aufsichtsbehörde angeschrieben wegen Geschichten, wo wir der Meinung waren, „das war nicht okay“. Das macht eigentlich null Sinn, weil das so sinnlos ist als Oppositionspolitiker einer Behörde etwas zu schreiben, die weisungsgebunden ist und wo der Chef einfach hinter mir sitzt, das macht einfach keinen Sinn. Und da sage ich jetzt nichts gegen die Mitarbeiter in der BH. Da muss man jetzt nicht kommen, von wegen „wir unterstellen den Mitarbeitern, sie machen keine ordentliche Arbeit“. Na, es ist halt einfach einmal so, dass die Bezirkshauptleute und auch die Mitarbeiter weisungsgebunden sind und das zu tun haben, was da hinten organisiert wird. Das ist halt das Problem. Und dass man dann sagt, das soll die neutrale Gemeindeaufsicht zeigen. Ich meine, das ist wirklich relativ lustig. Also die einzigen neutralen Behörden, die ich kenne, die sitzen jetzt eh da bei uns im Landtag, das ist die Landesvolkanwaltschaft und der Landes-Rechnungshof. Und darum bin ich ja froh, dass der Rechnungshof mittlerweile Gemeinden prüft. Und wir sehen auch, zu was das geführt hat. Also das führt erstens einmal dazu, dass sich Bürgermeister jetzt überlegen bei manchen Beschlüssen, ob das gescheit ist, was sie machen. Also das hat eine präventive Wirkung. Und das führt auch dazu, dass man wirklich jetzt in Gemeinden „reinkommt“, wo man früher nicht „reingekommen“ ist, weil eben halt wirklich im Bregenzerwald ungefähr gleich viel Einwohner sind wie in der Landeshauptstadt Bregenz, aber halt 24 ÖVP-Bürgermeister regieren und 24 Gemeindevertretungen, und oft halt Einheitslisten sind. Und da von Kontrolle zu sprechen, weil ich lache dann immer, dass bei einer Einheitsliste, wo nur eine Partei kandidiert hat, der Prüfungsausschuss auch noch aus der Einheitsliste kommt und dann die eigene Liste kontrolliert. Das ist eigentlich so etwas von demokratiepolitisch widersinnig. (Zwischenruf : Warum?) Ja, das funktioniert schon. Das kann ich mir gut vorstellen, dass das innerhalb der ÖVP funktioniert. Ich möchte Sie hören, wenn das SPÖ-Gemeinden wären, wenn nur die SPÖ eine Einheitsliste hätte und dann der Prüfungsausschuss auch noch ein SPÖler ist. Ja, Sie würden da herinnen jede Landtagssitzung wahrscheinlich „Triaden“ abhalten, dass doch so etwas nicht geht. Aber in der ÖVP-Familie geht das natürlich. Weil in der ÖVP-Familie war das immer so, und man hätte auch gern, dass das noch weitere 50 Jahre so bleibt. Also ich wünsche mir ja nichts mehr; also ich hoffe wirklich, dass der 21. September wenigstens diesen historischen Anlass hat, dass zum ersten Mal die ÖVP nicht einfach immer nur allein alles durchentscheiden kann, ohne irgendjemanden zu fragen. Das wäre so ein Wunsch, oder. Gleichzeitig hätte ich natürlich gerne, dass wir ein bisschen zulegen. Aber das kann man ja nie vorab bestimmen.
Also ich hoffe, dass wir vielleicht gemeinsam da einen Antrag oder eine Initiative entwickeln können, wie man die Gemeindeaufsicht neu strukturieren kann. Also ich bin ein totaler Befürworter, dass das unabhängiger wird. Weil so, wie es jetzt ist, macht es wenig Sinn. Und wie gesagt, in der Sache bin ich gespannt, was herauskommt. Und gönne abschließend, noch einmal gesagt, dem Dieter Egger dieses kleine Lächeln heute. Weil das, denke ich, das ist das Mindeste, was man ihm gönnen kann, nachdem was die ÖVP versucht hat. Danke! (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Bitte, Herr Landesrat Schwärzler.
LR Ing. Schwärzler: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, Herr Landeshauptmann, meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! Zu einigen Wortmeldungen. Herr Klubobmann Rauch, Sie haben an und für sich das schon richtig formuliert, dass Sie gesagt haben, die Gerichte und die Staatsanwaltschaft werden die Dinge abzuklären haben. Das ist mir wichtig. Und nicht, dass man immer mutmaßt, was alles gemacht werden hätte können, würde, dürfte, sondern die Dinge werden dort abgeklärt und das Ergebnis ist abzuwarten.
Das Zweite: Sie sagen, „die Aufsichtsbehörde, die Bezirkshauptmannschaft, funktioniert nicht“. Das weise ich zurück, weil es schon diese Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften sind, die gute Arbeit leisten, die auch die Dinge aufzeigen. Aber selbstverständlich, schauen Sie die Berichte an, wo man die Fakten auch korrigiert in der Gemeinde und für die Zukunft klarstellt, wie es zu geschehen hat.
Und ich sage als Drittes dazu: Was wir schon beachten müssen, dass gerade in Kleingemeinden Fachexperten fehlen. Viele Vertreter hier im Landtag kommen von Großgemeinden, von Städten, da ist überall eine Rechtsabteilung dabei. Wir wissen, wie schwierig auch die Gemeindearbeit für eine Bürgermeisterin oder für einen Bürgermeister geworden ist. Jetzt könnte ich die Gemeinde Bezau nehmen, da sitzen zwei Rechtsanwälte – habe ich gerade nachgeschaut -, zwei Rechtsanwälte in der Gemeindevertretung, zum Überlegen, was ist und was ist nicht? (Zwischenruf) – Ja na, nicht nur von der einen Partei, auch von der anderen Partei. (Zwischenruf)
Wir sollten überlegen: können wir kleinen Gemeinden Hilfe und Unterstützung geben im Vollzug der Aufgaben, im Vollzug ihrer Tätigkeit? Wenn man mit Bürgermeistern vor Ort spricht, dann ist es eine tiefe Sorge der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Wie kann ich das umsetzen, wie kann ich das bewältigen? Und wir sollten überlegen: wie können wir den Betroffenen mehr Hilfe und mehr Unterstützung geben? Das ist mir persönlich ein Anliegen. Auch den Gemeindevertretern, die alle an und für sich berufstätig sind und ihre Zeit mit einbringen in der Gemeindevertretung, für die Gemeinde, für die Region tätig zu sein. Das sollte man an und für sich wieder belohnen und nicht alles an den Pranger stellen. Da lege ich schon großen Wert darauf. (Beifall!)
Der Bürgermeister von Bezau hat nie gesagt, „es ist alles wunderbar“, wie Sie es gesagt haben. (Zwischenruf KO Egger) – Nein, nie! Die Dinge sollte man hier auch beim Namen nennen. Ich glaube schon, auch jetzt im Nachhinein gesehen würde man ein paar Dinge anders machen. Das glaube ich schon. Man hat es ja auch aufgezeigt, auch die Bezirkshauptmannschaft hat die Dinge klar aufgezeigt und hat gesagt, was anders sein sollte – zum Beispiel die Frage der Protokollierung. Das würde ich mir auch wünschen, dass alles protokolliert ist. Aber wir wissen, was das dann heißt – oder? Das wird wohl die Konsequenz daraus sein, oder, aus der einen Anfrage von den Grünen, oder, wie hat man diese Frage beantwortet. Das ist im Protokoll nichts eins zu eins ersichtlich. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, auch hier das richtige Maß für die Zukunft zu finden. In der Gemeinde vertritt der Bürgermeister die Gemeinde nach außen. Ich habe aber – das haben Sie sicher richtig mit beobachtet – aufgrund Ihrer Anfrage, „wer vertritt denn die Gemeinde nach außen?“, eine klare Antwort. Bei der letzten Anfragebeantwortung ist der Bürgermeister in die Gemeindevertretung – überhaupt kein Problem, dann soll er das in der Gemeindevertretung abklären lassen. Das ist meine Stellungnahme. Ist das die Stellungnahme der Gemeindevertretung? Mit einer Gegenstimme, in einem Punkt einstimmig, wurde die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Das ist überhaupt kein Problem: nicht der Bürgermeister, sondern die Gemeindevertretung macht diese Stellungnahme.
Die Frage Grundstückgeschäft falsch verbucht. – Stimmt. Da hätte ich aber eine Bitte. Jetzt müsste es wieder menschlich werden. Wir wissen, in welcher schwierigen Situation die Gemeinde Bezau war mit dem Gemeindesekretär – schwer krank, Krebs, in der Zwischenzeit verstorben. Jetzt haben andere Kräfte, die man angelernt hat, die Dinge verbucht. Eine Mitarbeiterin hat das Grundstücksgeschäft falsch verbucht und hat es unter „Beitrag für den Erwerb von Grundstücken“ verbucht, anstatt, wie es richtig gewesen wäre, unter „Sozialzentrum Bezau – Reuthe – Mellau“, was die richtige Verbuchung gewesen wäre. In der Gemeindevertretung wurde das behandelt. In der Gemeindevertretung hat man das auch aufgezeigt, dass das da nicht richtig ist. Dann hat man in der Gemeindevertretung gesagt, okay, wir beschließen es, vorbehaltlich und mit der Bedingung, dass das korrigiert wird, dass da das richtig verbucht wird. Das ist innerhalb von zwei Tagen geschehen. Was kann man sonst noch tun, außer der Mitarbeiterin sagen, „tu das jetzt umbuchen, dass es richtig ist“?! Der Fehler ist passiert. Ja, da gehöre ich wieder zu denjenigen oder, wir machen alle hin und wieder einmal einen Fehler. Aufzeigen, klarstellen und den Mitarbeiterin sonst Dankeschön sagen, dass sie bereit ist, diese Arbeit zu tun. Und das wird ihr auch nie mehr passieren. Da ist es auch wichtig, dass man einfach auch Mensch sein kann und diese menschliche Komponente wieder stärker mit berücksichtigt, wenn man Gemeinden und die Dinge beurteilt und das mit der falschen Verbuchung so hinterfrägt. Da sage ich persönlich, das ist jetzt nicht der große Beinbruch. Innerhalb von zwei Tagen korrigiert, im nächsten Gemeindevertretungsprotokoll einstimmig genehmigt. Und somit müssten die Dinge doch erledigt sein. Dankeschön! (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Herr Klubobmann Egger, bitte.
KO Egger: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Also lieber Erich, Kollege Erich Schwärzler. Ich meine, Menschlichkeit. Also, wo war die Menschlichkeit der ÖVP, des Bürgermeisters, bei der Anzeige? Ja, weißt, das ist wirklich nicht so lustig, wenn man da am Pranger steht und Du weißt ja nicht, was da herauskommt. Oder, wo war die Menschlichkeit dort – hm? (Zwischenruf Mag. Kucera) – Na Entschuldigung, er hat angefangen von Menschlichkeit zu reden. (Zwischenruf LR Ing. Schwärzler: Aber in einem anderen Zusammenhang!) Also wir halten schon noch einmal fest: Der Dieter Egger hat in dieser Sache nichts getan, sondern etwas, was ihm zugetragen wurde, recherchiert, und zwar penibel, belegt mit Unterlagen und an die Öffentlichkeit gebracht. Ich habe den Bürgermeister weder angezeigt noch sonst irgendwas. Ich habe nur einen Sachverhalt, einen Missstand aus meiner Sicht aufgezeigt und gesagt, das gehört in Zukunft abgestellt – nicht mehr und nicht weniger! Die strafrechtliche Komponente hat der Herr Bürgermeister eingebracht, aus welchem Grund auch immer – keine Ahnung, was ihn dort geritten hat? Ich weiß es nicht, ich kann es nicht sagen. Also, erster Schritt: Nicht ich war der Angreifer, sondern ich wurde da irgendwo an den Pranger gestellt. Faktum ist, alles ist rechtens, was ich behauptet habe – ist mittlerweile klargestellt. Und jetzt zur Aufsichtsbehörde, lieber Kollege Erich. Also ich meine, wir sind ja alle schon relativ lange in der Politik und wir wissen, wie das abläuft mit diesen Stellungnahmen der Aufsichtsbehörde. Und wir wissen auch, dass es sanktionslos bleibt. Also ich meine, da werden Missstände, Verstöße gegen das Gemeindegesetz festgestellt. Was ist die Konsequenz daraus? – Er wird ermahnt, dass er sich in Zukunft an das Gemeindegesetz halten soll. – No-na-net. Das sollte er eigentlich vorher tun. Und jetzt noch zu dem Protokoll, oder. Also ich meine, an was sonst soll sich denn eine Aufsichtsbehörde halten als ein Protokoll, das protokolliert ist, wo der Vizebürgermeister, der viel weniger befangen war, sich für befangen erklärt hat (das ist protokolliert), aber der Bürgermeister, der wirklich unmittelbar befangen war, nicht protokolliert ist. Das Protokoll wurde in der nächsten Sitzung ja sogar noch einmal einstimmig angenommen und abgestimmt. Also ich meine, eine BH kann sich ja nur an die Dokumente halten. Und die sind vollkommen klar: Laut dem Protokoll hat er sogar mitgestimmt. Dass er den Sitzungsraum nicht verlassen hat ist ja außer Zweifel. Ich meine, er hat so sowieso gegen die Befangenheit verstoßen. Aber laut dem Protokoll hat er abgestimmt. Und dann befragt man halt den Bürgermeister: Ja, wie war denn das jetzt wirklich und pipapo, und dann erzählt er irgendeine Geschichte und die BH glaubt das. (Zwischenruf Mag. Kucera: Das ist keine Geschichte!) Ja natürlich, also ich meine, wir wissen, wie die Dinge abgelaufen sind. Ich meine, wir sind ja; ich könnte jetzt noch ein Referat halten über 20 Minuten. Wir sind ja im Zuge der Unterlageneinsicht (Zwischenruf Mag. Kucera – LTP Dr. Nußbaumer: Bitte keine Zwiegespräche!), wir sind ja im Rahmen der Unterlageneinsicht noch auf viele andere Dinge draufgekommen. Das wird eh die Staatsanwaltschaft dann anschauen – unglaublich. Und was mich einfach stört, ist der Zugang: Man verteidigt das auf Biegen und Brechen, anstatt dass man sagt, „das geht so nicht, das muss in Zukunft anders gehandhabt werden“. Und da würde ich mir von Ihnen klare Worte wünschen und vor allem auch vom Bürgermeister. (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Zu Wort gemeldet ist der Herr Landesrat Schwärzler, bitte.
LR Ing. Schwärzler: Sehr geschätzte Frau Präsidentin, meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! In der Frage Konsequenz Aufsichtsbehörde ist klar, es muss mehr protokolliert werden. Das ist eine klare Konsequenz. Weil Sie sagen, es gibt keine Konsequenzen. Selbstverständlich. Es gibt, wenn Sie von der Aufsichtsbehörde die Stellungnahmen lesen, dann gibt es eine ganz klare Konsequenz in der strategischen Umsetzung und in der Korrektur. Das ist so!
Das Zweite, was Sie gesagt haben bezüglich der Gemeinde, dem Bürgermeister, das hat die Bezirkshauptmannschaft auch vollzogen. Die Bezirkshauptmannschaft hat mit den Gemeindevorständen darüber gesprochen. Der Herr Bürgermeister hat nicht mitgestimmt! Selbstverständlich hätte er den Raum verlassen müssen für die Abstimmung – da bin ich bei Ihnen. Aber er hat bei dieser Abstimmung nicht mitgestimmt. So, und somit, glaube ich, sind die Dinge soweit klar offen dargelegt. Und jetzt ist abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet. Und im Endeffekt geht es mir schon auch darum, in der Frage, noch einmal der Verbuchung, das ist das, was mich persönlich am meisten geärgert hat, dass man da eine kleine Mitarbeiterin so an den Pranger stellt und sagt: „Das hat man falsch verbucht; stell Dir vor, was da alles passiert ist“. Überhaupt nichts ist passiert. Ein Fehler ist passiert! Den hat die Gemeindevertretung festgestellt. Innerhalb von zwei Tagen hat man es korrigiert und richtig gestellt und richtig verbucht. Und das ist, glaube ich, das Entscheidende. (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Herr Klubobmann Rauch, bitte.
KO Rauch: Frau Präsidentin, Hoher Landtag! Herr Landesrat Schwärzler, das mit der Menschlichkeit, das muss man jetzt noch einmal ins rechte Licht rücken. Die Regel ist, wenn ein Oppositionspolitiker oder eine –politikerin einen Missstand aufdeckt, dann kriegt sie zuerst einmal „so eine zu den Ohren“, auf gut Deutsch, von wegen Menschlichkeit, dass man sich anschnallen kann. Inzwischen weiß man das, ist darauf eingestellt und hat sich daran gewöhnt. Der Überbringer der Botschaft wird zuerst einmal in Zweifel gezogen, „es stimmt nicht“; dann versucht schlecht zu machen. Wenn das nicht funktioniert, stellt man sich hin und sagt, man macht die ganze Einrichtung madig – ja -, zieht die Angestellten in den Dreck etc. etc. Das hat System, zieht sich durch. Jetzt erinnere ich Sie, ein Beispiel, ein konkretes Beispiel, als die (Zwischenrufe) – ja, Ihre Erregung kann ich schon verstehen -, als die Pflegerin Plee im Herz-Jesu-Heim Rankweil, die Missstände aufgezeigt hat und an die Öffentlichkeit gegangen ist, wurde sie entlassen, wurde sie entlassen! (Zwischenruf) – Ja.
Die zweite Geschichte: Auf Druck der Öffentlichkeit ist sie dann wieder eingestellt worden. Also das Kontrollieren und Aufdecken von Missständen, das haben Sie als Mehrheitspartei erstens nicht gern und zweitens nie gemacht. Sie haben sich nicht daran gewöhnt. Und insofern stimmt die Aussage vom Kollegen Ritsch: Der Blickwinkel ist ein völlig anderer. Und Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, egal ob in den Gemeinden oder im Land, egal ob in den Gemeinden oder im Landtag, Kontrolle ist eine zentrale Aufgabe des Landtags und der Gemeindevertretungen und auch der Opposition. Und das ist nichts Schlechtes. Und wenn Sie glauben, es ist eh alles super und das, was die Opposition macht, ich meine, eine Zeit lang war ja der Vorwurf im Raum, „wir benützen unsere Immunität, um permanent irgendwelche Unwahrheiten zu verbreiten“. Das halte ich ja für einen grotesken Vorwurf – das haben Sie gemacht, Kollege Kucera -, für einen grotesken Vorwurf. Dann lesen Sie die Berichte der Landesvolksanwältin oder des Landes-Rechnungshofes, dann können Sie den Vorwurf dort auch deponieren – ja -, die auf Punkt und Beistrich belegen in ihren Berichten, was die Missstände sind, auf Punkt und Beistrich, auch in den Gemeinden. Ja, entschuldigen Sie, Sie sitzen im Ausschuss, lesen die Berichte dort der Landesvolksanwältin zu den Vorkommnissen in den Gemeinden; das können Sie die letzten zehn Jahre verfolgen – die letzten zehn Jahre. Also ich würde Ihnen dringend empfehlen, ein entspannteres Verhältnis zur Kontrolle zu bekommen, weil in Wahrheit es so ist, dass Kontrolle die Dinge verbessert. Es führt, wenn man es ernst nimmt, dazu, dass Missstände abgestellt werden und dass sich die Dinge verbessern. Kontrolle ist nicht ein „Drangsalieren der Opposition“ der Regierung, das tun Sie völlig missverstehen. Es ist unser Job und es ist in der Demokratie aufgrund der Gewaltenteilung so – ja. Und ich würde mir wünschen, dass wir in der Frage – noch einmal wiederholt – der Kontrolle der Gemeinden in der nächsten Periode zu einer Reform kommen und uns darüber verständigen, wie das Zusammenspiel auch der Kontrolle innerhalb der Gemeinde mit dem Rechnungshof und mit der Landesvolksanwaltschaft sinnvoll funktionieren kann. So wie es jetzt ist, über die Bezirkshauptmannschaften, funktioniert es auf jeden Fall nicht. (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Bitte, Herr Landesrat Ing. Schwärzler.
LR Ing. Schwärzler: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Herr Klubobmann Rauch, selbstverständlich, Kontrolle ist notwendig. Ich befürworte das. Ich sage auch immer wieder, auch der Rechnungshof ist wichtig, weil diese Außensicht entscheidend ist, dass man sie mit einbringt. Ich sage aber auch dazu, es sollte auch möglich sein, noch Mensch sein zu dürfen in diesem Land. Wenn dann das so ist, dass kein Bürgermeister mehr irgendwo einmal einen Fehler machen darf, dann wirst auch keinen mehr finden. Wie denn auch? Und es gibt immer wieder unterschiedliche Sichtweisen, Zugänge zu Themenbereichen, wo man eine andere Sichtweise aufzeigt und sagt, eigentlich kann man es so auch sehen. – Auch das gibt es. Was für mich ganz entscheidend ist: Ja zur Kontrolle – dort bin ich ein Anhänger – und dann, wenn man die Dinge aufzeigt, dass man dann sagt, und jetzt wird es korrigiert und jetzt geht man den Weg. Das ist für mich das Entscheidende. Wenn man das verweigert, dann bin ich bei Ihnen. Aber sonst ist es genau der richtige Weg, dass man die Dinge aufzeigt und sagt, okay, solche Dinge müssen wir in Zukunft anders entscheiden, oder, um den Weg zu gehen. Das ist, glaube ich, das Entscheidende, wie im Zusammenwirken in einer Gemeinde, im Zusammenwirken zwischen Gemeinde und Landtag, dass man miteinander überlegt, was ist der gemeinsame Weg, oder. Und dass die Korrekturen, die aufgezeigt werden vom Rechnungshof – das ist auch unsere Aufgabe -; ich muss aber das ein klein bisschen relativieren, weil es ganz vernünftig ist, dass man die Dinge dann auch korrigiert und den Weg mit geht, außer es gibt Argumente, die absolut dagegen sprechen, dass sie nicht umsetzbar sind. Das ist, glaube ich, das Richtige. Und deshalb: Ja zur Kontrolle, aber auch dann, dass man dann auch die Korrekturen macht und die Dinge auch so umsetzt. Und das ist da bisher in den Empfehlungen der Bezirkshauptmannschaften gegenüber den Gemeinden so gemacht worden. Und ich glaube, das ist auch der richtige Weg. Und sonst hätte ich die Bitte, Herr Klubobmann Rauch, bringen Sie mir ein Beispiel, wo das ganz daneben war – ja, reden wir darüber. Danke! (Zwischenruf KO Rauch: Dann machen wir es noch einmal!) (Beifall!)
LTP Dr. Nußbaumer: Dankeschön! Jetzt gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr.