Rechtsauskunft BH Bregenz – Zusammenfassung

Zusammenfassung der unterschiedlichen Rechtsauskünfte der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 14.3. und 4.5.2012 (siehe weiter unten) BH Bregenz – 14.03.2012: „Gemäß § 51 Abs 8, 5. Satz Gemeindegesetz sind die Sitzungen von Ausschüssen nicht öffentlich und außerdem vertraulich. Wie sich aus dem Kommentar von Häusler/Müller zu § 46 Abs 1 Gemeindegesetz zweifelsfrei ergibt, bringt der Begriff der Vertraulichkeit die Pflicht … Rechtsauskunft BH Bregenz – Zusammenfassung weiterlesen