(von Gottfried Winkel)
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Gerhard Steurer eröffnet die Sitzung, stellt die Beschlussfähigkeit fest und gibt die Entschuldigungen (Peter Greber, Helmut Kumpusch und Anja Natter) bekannt (Ersatz Kaspar Moll und Hildegard Winkel).
2. GIG Jahresabschluss 2018
Der Bürgermeister berichtet dazu wie folgt: Die GIG GmbH bilanziert mit Aktiva und Passiva von 34.301,15 Euro sowie einem Jahresüberschuss von 1.039,05 Euro und einem Bilanzgewinn von 6.841,94 Euro.
Die GIG GmbH & CO. KG bilanziert mit Aktiva und Passiva von 9.665.628,10 Euro sowie einem Bilanzgewinn von 11.949,55 Euro. Das Anlagenvermögen beläuft sich auf 8.914.823,41 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 3.601.218 Euro (Vorjahr 3.856.738,52 Euro) – Verringerung der Verbindlichkeiten um 255.519,54 Euro.
Hubert Graf verliest als Obmannstellvertreter des Prüfungsausschusses das Protokoll vom 10.9.2019 (Obmann Helmut Kumpusch war heute und am 10.9.2019 nicht anwesend). Hubert Graf betont wieder das angeblich unentschuldigte Fernbleiben von Anja Natter.
(Anmerkung: Anwesend waren von der Bezauer Liste gesetzwidriger Weise 6 Personen, obwohl diese Fraktion nur 5 Ausschussmitglieder hat!)
Gottfried Winkel stellt fest, dass die Gesamteinnahmen der Parkgebühren in der Tiefgarage des Sicherheitszentrums (Bilanzwert Neu rund 685.000 Euro!) nur 12.112,- Euro betragen, nachdem die Gemeindevertretung (Bezauer Liste) den Mietzins ab 1.1.2018 von ursprünglich je 60,- Euro/Monat auf 35,- bis 50,- Euro/Monat (je nach Anzahl der gemieteten Stellplätze) reduziert hat.
Die Gemeinde Mellau hingegen vermiete von den insgesamt 43 Garagenplätzen im neuen Dorfzentrum 39 Plätze ganzjährig um je 780,- Euro/Jahr (ergibt rund 33.000 Euro/Jahr).
Weiters stellt G. Winkel fest, dass der Bund für die Polizeistation Bezau jährlich einen Mietzins von 20.765,- Euro bezahlte. Die Mietzuschüsse der betroffenen Gemeinden im Jahr 2018 betragen insgesamt 7.588,- Euro (zusammen in 30 Jahren also weit mehr als 200.000 Euro). Er stellt fest, dass der Bund selber nicht spare, nur bei den Mietkosten bei den Gemeinden.
Zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses stellt G. Winkel folgendes fest:
Zum wiederholten Male wird darin Anja Natter als „unentschuldigt“ angeführt, obwohl sie seit der Abberufung durch die Fraktion „Bezaubernde Demokraten“ nicht mehr Mitglied des gesetzwidrigen Prüfungsausschusses ist. Helmut Kumpusch habe bereits 2018 angeführt, „dass das Konsequenzen haben muss, wenn jemand aus Willkür und Ignoranz fehle“. Passiert sei nichts.
Von der „Bezauer Liste“ waren gesetzwidriger Weise 2 Ersatzmitglieder bei der Prüfung anwesend, obwohl nur der Obmann entschuldigt war.
Im Prüfbericht wird u.a. festgestellt, „Stichprobenweise werden Konten samt Belegen des Berichtsjahres kontrolliert, es ergeben sich keine Abweichungen“.
Tatsächlich waren bei der Prüfung am 10.9.2019 im Gemeindeamt KEINE Konten vorhanden! Diese wurden vom Gemeindekassier erst Tage später bei meiner Akteneinsicht in meiner Anwesenheit beim Buchhaltungsbüro angefordert und nach digitaler Übermittlung ausgedruckt und mir vorgelegt.
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass nur deswegen, weil G. Winkel keine Bilanz lesen könne, die rund 70 Seiten (tatsächlich waren es nicht einmal halb so viel!) ausgedruckt werden mussten.
Eine Kassaprüfung OHNE Konten? Ich konnte mir eine Bemerkung auf die „Gemeindeinformatik Dornbirn“ nicht verkneifen.
Schließlich stellt Gottfried Winkel die Frage, wer hier die Unwahrheit sagt:
In der GV-Niederschrift vom 29.4.2019 steht folgende Wortmeldung des Bürgermeisters: „Der Darlehensstand der Marktgemeinde Bezau Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG beträgt zum 31.12.2018 € 3.012.741,09.“
Tatsächlich betragen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten jedoch lt. Bilanz (die der Bürgermeister offensichtlich nicht lesen kann) und lt. Bericht des Prüfungsausschusses 3.601.218 Euro!
Auch von dieser Differenz steht kein Wort im Bericht des Prüfungsausschusses – offensichtlich hat das niemand bemerkt (siehe GI Dornbirn).
Gottfried Winkel stellt daher folgenden Antrag:
Auf Grund der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 durch den gesetzwidrig zusammengestellten Prüfungsausschuss stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung zu vertagen, bis der Jahresabschluss durch einen gesetzmäßig bestellten Prüfungsausschuss geprüft wurde.
Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen abgelehnt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Jahresabschluss der GIG für das Jahr 2018 zu genehmigen.
Dieser Antrag wird von der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen angenommen.
3. Adaptiertes Honorarangebot – Planung Unterlauf Dorfbach
Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen
Bereits am 17.12.2012 wurde das Ingenieurbüro Rudhardt + Gasser von der Gemeindevertretung mit den Ingenieurleistungen beauftragt. Das nun vorliegende Angebot vom Büro Rudhardt Gasser Pfefferkorn basiert auf den Grundlagen des damaligen Auftrages. Die Gesamtpreiserhöhung wird mit dem erweiterten Bauumfang und den Baukostensteigerungen begründet.
Auf Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Auftragsvergabe zum Angebotspreis von 94.456,79 (ohne MwSt.) einstimmig an das Büro Rudhardt Gasser Pfefferkorn.
4. Vergabe für die Wettbewerbskoordinierung und Verfahrensbetreuung für den Realisierungswettbewerb Neubau Volksschule / Kindergarten
basierend auf dem Beschluss der Gemeindevertretung – 27.Sitzung vom 09.07.2018, Pt.5.
Dazu liegt ein Angebot des Architekturbüros Wimmer-Armellini, Bregenz, mit einer Kostenschätzung in Höhe von 158.736,- Euro incl. MwSt. vor (Baukostenschätzung Neubau Kiga-VS Bezau 11.257.319,- Euro). Der Zeitplan für das gesamte Verfahren des Architektenwettbewerbes sieht dafür einen Rahmen bis ca. Mitte Juni 2020 vor.
Bgm. Gerhard Steurer berichtet eingangs über das Urteil des LG Feldkirch vom 15.7.2019 bezüglich des Bauverbotes zu Gunsten der Marktgemeinde Bezau. Gegen dieses Urteil hat der Beklagte Fidel Meusburger am 11.9.2019 Berufung eingelegt.
Wenn die nächste Instanz innerhalb von 3 bis 4 Monaten entscheidet, entstehen bis dahin – bei einer heutigen Vergabe – lt. Bürgermeister Kosten für die Wettbewerbskoordinierung von etwa 20.000 Euro.
Der Bürgermeister gibt die Bedingungen der Kirche lt. Schreiben des Pfarrers vom 6.6.2019 bekannt:
– Die unterirdische Turnhalle darf maximal 60 cm über das Bodenniveau herausragen
– Eine Bauabstandsnachsicht gegenüber dem Weg wird gewährt
– Das Bauverbot wird von 40 auf 37 m reduziert
– Der Weg unterhalb der Kirche muss erhalten bleiben
– Auf dem Dach der unterirdischen Turnhalle darf kein Geländer errichtet werden
– Sicherstellung von 3 PKW-Parkplätzen für Friedhof- und Kirchenbesucher
Alois Meusburger stellt die Frage, ob trotz dieser Einschränkungen (z.B. kein Zaun auf der Turnhalle) das Projekt wie geplant realisiert werden kann.
Dazu stellt der Bürgermeister fest, dass es weiterer Gespräche bedarf, z.B. über eine Doppelnutzung des Weges während der Schulzeit (z.B. eine Tartanbahn) oder die Platzierung der Parkplätze.
Gottfried Winkel hält fest, man würde heute einen Auftrag vergeben um rund 135.000 Euro (ohne MwSt.), gedeckelt vorerst bis 20.000,- Euro, bei voraussichtlichen Baukosten von 11,2 Mio. Euro.
Neben dem nicht-rechtskräftigen Urteil spreche gegen eine Vergabe, dass man die im kommenden Jahr neu gewählte Gemeindevertretung vor vollendete Tatsachen stelle. Wie man höre, werde es eine neue Regierung und auch neue Gemeindevertreter geben. Er appelliert daher, diese Vergabe heute nicht zu beschließen und zumindest zu warten, bis die Berufung in Innsbruck entschieden ist.
Fraktionsobmann Hubert Graf ist der Meinung, dass die Vergabe heute erfolgen soll und das Risiko bei 20.000 Euro bei dieser Bausumme de facto gleich Null sei.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Vergabe für die Wettbewerbskoordinierung und Verfahrensbetreuung für den Realisierungswettbewerb Neubau Volksschule / Kindergarten an das Architekturbüro Wimmer-Armellini – bedingt mit einer Deckelung von vorläufig 20.000 Euro vorläufig bis zu einer Gerichtsentscheidung – zu vergeben.
Dieser Antrag wird mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 Stimmen angenommen.
5.
a) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr 208,
Bestehende Widmung Teil BW, Teil FL; Antrag von FL in Teilabänderung BW
Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren
Diesem Antrag wird unter Auflagen (z.B. Umwidmung auf 7 Jahre befristet, Mindestmaß der baulichen Nutzung: 25) einstimmig zugestimmt.
b) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1036/2
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BM
Beratung und Beschlussfassung nach Anhörungsverfahren
Diesem Antrag wird unter Auflagen (z.B. Umwidmung auf 7 Jahre befristet, Mindestmaß der baulichen Nutzung: 25) einstimmig zugestimmt.
c) Antrag auf Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes, GstNr. 1007/1,
Bestehende Widmung FL; Antrag auf Teilabänderung BBII
Beratung und Beschlussfassung bzw. Anhörungsverfahren
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass er eine andere Tagesordnung bekommen habe. Bei ihm stehe nicht „… bzw. Anhörungsverfahren“, sondern „… nach Anhörungsverfahren“.
Der Bürgermeister stellt fest, dass er diese Änderung der Tagesordnung Allen per Mail mitgeteilt habe. G. Winkel hält fest, dass er die Tagesordnung wie alle anderen bekommen habe (Anmerkung: am 7.9.), das Mail von einer Änderung der TO aber nicht.
Ekkehard Liebschick sucht dieses Mail auf seinem Handy und stellt fest, dass G. Winkel dieses Mail vom 9. Sept. lt. Verteiler nicht bekommen hat.
Gottfried Winkel stellt daher den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt wird.
Der Bürgermeister stellt fest, dass man es trotzdem behandeln sollte, er sehe keinen Grund das zu verzögern. Es tue ihm leid, er habe einen Fehler gemacht. Er meint nach einer „verunglückten“ Abstimmung über den Antrag von G. Winkel auf Vertagung, dann ziehe er diesen TOP zurück. Das gehe nur zu Sitzungsbeginn, stellt G. Winkel dazu fest.
Daraufhin stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP zu vertagen. Dieser Antrag wird mit 15:1 Stimme (Kaspar Moll dagegen, Josef Strolz befangen) angenommen.
6. Berichte
Berichte Ausschüsse
Bürgermeister zu Sitzungen, Besprechungen/Versammlungen, Veranstaltungen,
Landtagsbeschlüsse
Der Bürgermeister berichtet über Sitzungen bzw. Besprechungen und Veranstaltungen, die seit der letzten GV-Sitzung am 1.7.2019 stattgefunden haben.
7. Genehmigung der Niederschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung
Der Bürgermeister verliest das nachstehende Schreiben von Gottfried Winkel vom 16.9.2019 (Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 1.7.2010):
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Schriftführer,
Hallo Geri und Mathis,
noch einmal dürfte es eurer sehr geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, was im § 47 des Gemeindegesetzes steht.
Im 2018 novellierten Gemeindegesetz steht wie bisher, dass die Verhandlungsschrift u.a. alle in der Sitzung gestellten Anträge zu enthalten hat.
Sogar im Rundschreiben des Gemeindeverbandes vom 14.11.2018 zu den wesentlichen Änderungen des Gemeindegesetzes ab 1. Jänner 2019 heißt es u.a.:
„Zu Problemen in der Praxis wird die Neuregelung der Verhandlungsschrift führen, da nunmehr zwingend der wesentliche Inhalt des Verlaufs der Beratungen zu protokollieren ist. BISHER waren nämlich ZWINGEND nur die in der Sitzung gestellten ANTRÄGE und gefassten Beschlüsse sowie das Abstimmungsergebnis festzuhalten.“
Die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.7.2019 entspricht aber schon wieder nicht den Bestimmungen des § 47 des Gemeindegesetzes und ich erhebe daher erneut nachstehende Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift.
Ich stelle den Antrag, die Verhandlungsschrift vom 1.7.2019 (TOP. 11.) wie unten angeführt (Anträge A bis C) zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Winkel
Einwendungen wegen Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift vom 1.7.2019 – Antrag
A)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Überschuss des Jahres 2017 – wie bereits im Rechnungsabschluss berücksichtigt – in Höhe von € 378.486,94 der Haushaltsausgleichsrücklage zuzuführen und den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
Richtig hat es zu lauten:
„Bgm. Gerhard Steurer stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2017 in der vorliegenden Form zu genehmigen und den Gemeindekassier zu entlasten.“
B)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen:
“In Anbetracht dessen, dass am vorgesehenen Standort für den Neubau der Volksschule auf Grund des bestehenden Bauverbotes keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und trotz langer Planungen bisher keine Lösungen wichtiger Punkte (z.B. Parkplätze für Lehrpersonal, Verkehrsfragen incl. Bushaltestelle, usw.)und auch in Anbetracht dessen,
dass beim Abbruch des bestehenden Gebäudes (Gemeindeamt und Kindergarten) wertvolles Volksvermögen vernichtet wird und wahrscheinlich auch ein nicht ins Ortsbild passender Bau mit Flachdach errichtet wird,
stelle ich den Antrag, diesen TOP zu vertagen und gleichzeitig endlich auch Alternativen für einen geeigneteren Standort (z.B. östlich der Neuen Mittelschule beim Grebenbach) zu prüfen“
C)
Der folgende Antrag wurde nicht nach den Bestimmungen des § 47 Abs. 1 lit. f des Gemeindegesetzes in der Verhandlungsschrift angeführt und ist daher wegen Unvollständigkeit in der Verhandlungsschrift wie folgt anzuführen.
In der Niederschrift steht:
Wortmeldung von Gottfried Winkel
„Vorschlag für eine Fahrradüberquerung beim Café Natter“
Richtig hat es zu lauten:
„Gottfried Winkel schlägt vor, die von vielen Radfahrern benutzte Gemeindestraße von der Baienbrücke beim Café Natter bis zur Eisenbahnbrücke zu einer Fahrradstraße zu erklären.“
Der Bürgermeister stellt dazu selber fest, dass diese Anträge schon x-mal gestellt wurden, aber nicht protokolliert bzw. von der Bezauer Liste abgelehnt wurden.
Gottfried Winkel hält fest, dass laut Gemeindegesetz die Gemeindevertretung die Anträge natürlich ablehnen kann, dass sie aber trotzdem in der Verhandlungsschrift anzuführen sind. Solange das nicht geschieht, werde er diese Anträge bei jeder Sitzung stellen – notfalls zumindest bis zum Ende dieser GV-Periode.
Auch diesmal werden alle 3 Anträge mit den Stimmen der Bezauer Liste mit 15:2 abgelehnt.
Gerhard Steurer hält dazu noch fest, dass im Gesetz nicht stehe, dass Wortmeldungen wörtlich zu protokollieren sind und sich G. Winkel auch auf das neue Gemeindegesetz (gültig ab 1.1.2019) beziehe, obwohl die Anträge bereits im Jahr 2018 gestellt wurden.
Dazu stellt Gottfried Winkel fest, dass das unwahr bzw. falsch ist: Im neuen und auch im alten Gemeindegesetz steht, dass ANTRÄGE (nicht einzelne Wortmeldungen) zu protokollieren sind.
8. Allfälliges
Der Bürgermeister berichtet, dass Gottfried Winkel bei der Akteneinsicht der GIG Buchhaltung im Gemeindeamt bemerkt habe, ob er hier bei der Gemeindeinformatik sei (Anmerkung von G. Winkel: weil ihm die Konten nicht gezeigt wurden bzw. zuerst keine Konten vorhanden waren und der gesetzwidrige Prüfungsausschuss im Prüfbericht wahrheitswidrig bemerkte, stichprobenweise seien Konten kontrolliert worden!).
Weiters wirft der Bürgermeister Gottfried Winkel vor, dass er sich bei Mathias Niederwolfsgruber (Standesamt) bezüglich des Datenschutzes bei Sterbebüchern erkundigt habe und auf dessen Antwort (Anm.: viele Wochen später und nach erneuter Anfrage wurde ihm nur ein Link mitgeteilt) zynisch geantwortet habe, „mit dieser Antwort habe er sich ja fast übernommen“, weil es nach Meinung von G. Winkel nicht bürgerfreundlich war.
Der Bürgermeister berichtet auch noch von der Neuanstellung von Andrea Huber als Standesbeamtin (30 %) – ohne Stellenausschreibung. Die kürzlich eingestellte und dafür vorgesehene Melanie Zündel ist mit 100 % angestellt (kurz nach der Anstellung gab sie jedoch bekannt, dass sie schwanger ist).
Gottfried Winkel bemängelt, dass dieser zusätzliche Dienstposten im Dienstpostenplan nicht vorgesehen sei.
Gottfried Winkel hat noch einen Tipp für den Obmann des Prüfungsausschusses und des Kulturausschusses für die Kabarett-Tage: Dieser soll heuer – entgegen dem Vorjahr – für den Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkassa Eintrittskarten verwenden – sonst gebe es im kommenden Jahr ein Schwarzgeld-Kabarett in Bezau.
Gottfried Winkel stellt folgende Anfrage an die Mitglieder des Gemeindevorstandes gem. § 38 GG:
Immer wieder werden Niederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstandes so abgefasst, als ob es sich bei der Marktgemeinde Bezau um eine private Firma von Gerhard Steurer, Johannes Batlogg, Hubert Kaufmann und Markus Fink handeln würde – von der viel versprochenen Transparenz ist nichts zu merken.
z.B. bei folgenden Beschlüssen des Gemeindevorstandes fehlen jeweils die Vergabesumme bzw. die Kosten. Wie hoch sind diese?
Honorarnote „Vertragsraumordnung“ 2013 – 2018
Dr. Markus Fink verlässt auf Grund von Befangenheit das Sitzungszimmer.
Die vorliegende Honorarnote wird einstimmig genehmigt
Abrechnung Verkehrsplanung Besch&Partner
Komot/Sozialzentrum/Gemeinde
Anteilige Kosten nach Aufwand wird befürwortet, Zufahrt Sozialzentrum ist zu überarbeiten
Angebotseröffnung Projektierung Haldenstrasse II
Es sind 3 Angebote eingelangt.
Bestbieter ist die Fa. Rudhardt Gasser Pfefferkorn Ziviltechniker.
Vergabe wird einstimmig beschlossen
Museumsverein Heimatmuseum – Projektvergabe für Konzeptentwicklung „Barockbaumeister“
Der Fa. Rath & Winkler – Projekte für Museum und Bildung, wird der Auftrag einer Konzeptentwicklung für das Heimatmuseum Bezau – Schwerpunkt Barockbaumeister, gemäß Angebot vom 19.4.2019 erteilt.