Informationsfreiheitsgesetz – Anfragen an das Gemeindeamt Bezau Der Zugang zur Information ist lt. Gesetz ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen vier Wochen nach Einlangen des Antrages beim zuständigen Organ zu gewähren. Sobald die Anfragen beantwortet werden, werden diese hier veröffentlicht. ————————————————— „Leider lassen sich falsche Darstellungen und Gerüchte auch in einer kleinen Gemeinde nicht immer … Informat.-Freiheitsgesetz weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um den Inhalt einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um den Inhalt einzubetten